Ob man einen Privatmann "IBAN-Diskriminierung" vorwerfen kann, weiß ich nicht.
Die
SEPA-Verordnung gilt für "Zahler". Steht irgendwo, dass die einschlägige Regelung "Firmen" oder "Unternehmen" beschränkt sei?
Und genau um das ging es ja: Der eBay-Käufer schuldet mir aufgrund des zustande gekommenen Vertrags einen Geldbetrag per angegebener Zahlungsmethode Überweisung. Wenn er sagt "
Geben Sie bitte inländisches Konto an, sonst zahle ich nicht (und melde Sie bei eBay)", verstösst er damit gegen die SEPA-Verordnung und "diskriminiert" meine ausländische IBAN.
Ganz abgesehen davon, dass...
Der Zahler führt -offensichtlich auf eigenen Wunsch- ein Konto, bei dem eine Überweisung ins Ausland schlicht und einfach (technisch) nicht möglich ist.
Er kann also gar nicht an das angegebene Konto überweisen.
Was soll da die Sparkasse machen?
Den Kunden "zwangfreischalten", obwohl der gar nicht will? Sicher nicht.
Er würde es wohl trotzdem nicht tun.
Die Sparkasse muss grundsätzlich diskriminierungsfrei SEPA-Zahlungen auch ins Ausland ausführen können. Ich sehe zwar kein Problem, dass der Kunde mit seiner Bank "aus Sicherheitsgründen" vereinbart, dass er auf gewissen Kommunikationskanälen (im Beispiel Online-Banking bzw. App) keine solchen Auslandszahlungen zu tun gedenkt und die Bank diese deshalb bitte nicht annehmen oder ausführen solle. Genauso, wie ich ja in Banking-Apps gewisse Länder für meine Zahlkarte sperren oder freigeben kann.
Nur - und da sind wir wieder beim Punkt: Das ist halt nicht mein Problem, wenn der Käufer einen Vertrag abschliesst, in dem die Zahlung per SEPA-Überweisung vereinbart wird. Er kommt halt in Verzug.
Der Sparkassen werf' ich nicht
direkt IBAN-Diskriminierung vor. Mit denen habe ich ja keinen Vertrag. Wenn Beschränkungen für Auslandszahlungen im SEPA-Raum nach Aussagen meiner Käufer "standardmässig" gelten bzw. ohne expliziten Wunsch "aufgedrängt" werden und erst aktiv aufgehoben werden müssen bzw. durch Überweisung per Formular in einer Filiale oder Brief umgegangen werden müssen, dann
drängen sie allerdings ihre Kontoinhaber dazu, gegen andere Zahlungsempfänger, wie mich, zu "IBAN-diskriminieren". Sie trugen oder tragen damit
indirekt erheblich zu IBAN-Diskriminierung bei.