Idiotischste coronabedingte Maßnahmen (mit Bezug zu Reisen)

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
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Flüge aus nicht Risikogebieten unterlegen keinen extra Kontrollen. Punkt. Da hatten sich die BY Bupo (ich meine Bayern, nicht Belarus) an seinen Geographiekenntissen einfach versagt.
Extrakontrollen hin oder her: JEDER Flug der in Deutschland landet, darf nur Pax beinhalten, die von der Airline auf 3G überpürft wurden. Wozu also extra Kontrollen?
 
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morepp

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13.09.2010
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Leider sind wir jetzt im Off-Tonic gelandet. Lies dir doch mal die Einreiseverodnung, im speziellen §7, durch.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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5.520
Leider sind wir jetzt im Off-Tonic gelandet. Lies dir doch mal die Einreiseverodnung, im speziellen §7, durch.
Ja, da steht es doch klar drin: bei Abflug aus einem Nicht-Risiko-Schengenstaat dürfen stichprobenhaft Impf-, Test- oder Genesungsnachweis kontrolliert werden. Irgendwelche Befragungsaktionen, wo man in den letzten 10 Tagen war, sind nicht vorgesehen. Wenn die kontrollierenden Polizeibeamten sich vorher anscheinend nicht einmal den Status des Abfluglandes für diesen Flug vergegenwärtigt haben, ist das ziemlich peinlich.
 

volandoVIE

Erfahrenes Mitglied
31.01.2012
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VIE
Extrakontrollen hin oder her: JEDER Flug der in Deutschland landet, darf nur Pax beinhalten, die von der Airline auf 3G überpürft wurden. Wozu also extra Kontrollen?
genau das ist der Punkt. Die verehrten Bupos dachten, Lettland, Helmland, Sambien, Südrodesien sowas ähnliches, wir kontrollieren halt auf nummer sicher
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
genau das ist der Punkt. Die verehrten Bupos dachten, Lettland, Helmland, Sambien, Südrodesien sowas ähnliches, wir kontrollieren halt auf nummer sicher
vermutlich vom König so instruiert: macht mal etwas, was nicht im Gesetz steht, mal gucken was rauskommt (kann sein dass mich täusche aber seit mit der Söder Anfang April 2020 verboten hat auf der Wieso zu liegen, ist mir der Kerl extrem unsympathisch!)
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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vermutlich vom König so instruiert: macht mal etwas, was nicht im Gesetz steht, mal gucken was rauskommt (kann sein dass mich täusche aber seit mit der Söder Anfang April 2020 verboten hat auf der Wieso zu liegen, ist mir der Kerl extrem unsympathisch!)
Dir ist sicherlich entgangen, dass der "König" gar keine Weisungsgewalt über die Bundespolizei hat.
 

WiCo

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05.01.2014
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Der König macht die Regeln, der König bricht die Regeln. Alles königskonform.
 
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Aladin

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03.03.2020
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Chersonesus Cimbrica
Immerhin: wenn sich die Prognosen der Experten bestätigen dann stehen wir kurz vor dem Übergang von der Pandemie in die Endemie. Damit erledigen sich die meisten Regeln mittelfristig (hoffentlich) ohnehin.

'Unsere' Experten teilen Deine Zukunftshoffnung leider nicht und handeln nach dem Motto "Optimismus ist nur ein Mangel an Information" (Heiner Müller).

Lauterbach rechnet damit, die Corona-Pandemie während der laufenden Legislaturperiode nicht zu besiegen. Denn die immer wieder neuen Varianten gingen erstmal weiter, das müsse man realistischerweise so sehen...

Und dass absurde Regeln unverändert Konjunktur haben, zeigt bereits dieser lange (aber lange nicht vollständige) Thread.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Mit der Kombination J&J + Biontech steht auf dem Zertifikat 3/3. Und die Bayern wollen das jetzt nicht anerkennen, oder wie oder was???
:oops:
Da kennt das Ministerium seine eigene Verordnung nicht.
§ 4 Abs. 7 Nr. 4 15. BayIfSMV: "Getesteten Personen stehen gleich: geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV [hier fehlt ein Komma - Anm. von mir] die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben [auch hier fehlt ein Komma] nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung, soweit nicht bundesrechtlich anderes geregelt ist." Und nach § 2 Nr. 2 und Nr. 3 lit. a) SchAusnV ist man, aufgrund des dortigen Verweises auf das Impfschema unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 , mit einmal Janssen vollständig geimpft.
 

meilenfreund

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10.03.2009
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Die leiten sich das anscheinend so her, dass die erste Spritze nach J&J einfach nicht unter Auffrischungsimpfung subsumiert wird.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
19.863
11.021
Aber wie soll das gehen? Wie soll eine weitere Impfung nach der vollständigen Impfung (vulgo "Booster") etwas anderes sein, als eine Auffrischungsimpfung im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 15. BayIfSMV? Ich versuche immer, auch (ggf. scheinbar) abseitige Meinungen zu verstehen, aber diese Subsumption ist doch schlicht nicht möglich.
 

longhaulgiant

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22.02.2015
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'Unsere' Experten teilen Deine Zukunftshoffnung leider nicht und handeln nach dem Motto "Optimismus ist nur ein Mangel an Information" (Heiner Müller).

Lauterbach rechnet damit, die Corona-Pandemie während der laufenden Legislaturperiode nicht zu besiegen. Denn die immer wieder neuen Varianten gingen erstmal weiter, das müsse man realistischerweise so sehen...
Drosten und Streeck sehen das so. Die sind beide im Expertenrat. Was Herr L. denkt ist mir da offen gesagt relativ egal. Die normative Kraft des Faktischen wird auch er nicht aushebeln können (höchstens länger Widerstand leisten).
 
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XT600

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16.03.2009
21.612
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auch sehr dumm: in BaWü gilt ein nach 2 Impfungen infizierte und genesener nicht als geboostet, darf also nicht ins Restaurant, sofern der 2te Impftermin größer als 6 Monate wäre (ist nicht gleichgestellt mit Boostert, obwohl eine Infizierung einer Boosterung gleichgesetzt werden könnte!!).

Wer nach dem boostern infiziert wurde (kenne ich auch schon 2 Personen), darf ins Restaurant... welche einen dumme Regelung!

In Bayern spielt das keine Rolle, denn dort gilt in der Gastro nicht 2G+ -
 

meilenfreund

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10.03.2009
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Aber wie soll das gehen? Wie soll eine weitere Impfung nach der vollständigen Impfung (vulgo "Booster") etwas anderes sein, als eine Auffrischungsimpfung im Sinne von § 4 Abs. 7 Nr. 4 15. BayIfSMV? Ich versuche immer, auch (ggf. scheinbar) abseitige Meinungen zu verstehen, aber diese Subsumption ist doch schlicht nicht möglich.
Ja, genau. Hier wird eine Fallgruppe geschaffen, die es eigentlich gar nicht gibt.

Bayern richtet sich für den Begriff der vollständigen Impfung nach der SchAusnahmV (logo, das wäre auch anders kaum hinzubiegen). Für Begriff der Auffrischungsimpfung, für den es meiner Meinung nach bisher nirgendwo eine Legaldefinition gibt, wird aber die Auffassung der Stiko verwendet. Danach ist die Auffrischungsimpfung bei J&J tatsächlich nicht Spritze #2, sondern Spritze #3: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/C...g_Auffrischimpfung.pdf?__blob=publicationFile.
 
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Lutz1

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21.12.2016
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So Junx ( verehrte Damen), interessante Argumentation von euch allen, ABER jetzt bitte mal wieder zu topic , NICHT off topic! Danke!
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Bayern richtet sich für den Begriff der vollständigen Impfung nach der SchAusnahmV (logo, das wäre auch anders kaum hinzubiegen). Für Begriff der Auffrischungsimpfung, für den es meiner Meinung nach bisher nirgendwo eine Legaldefinition gibt, wird aber die Auffassung der Stiko verwendet. Danach ist die Auffrischungsimpfung bei J&J tatsächlich nicht Spritze #2, sondern Spritze #3: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/C...g_Auffrischimpfung.pdf?__blob=publicationFile.

Puh, ok. Das ist ganz schön von hinten durch die Brust ins Auge. Dann gehört aber eigentlich eine Definition der Auffrischungsimpfung in die Verordnung. In der kann man ja ohne weiteres auf die Stiko-Empfehlung verweisen.


auch sehr dumm: in BaWü gilt ein nach 2 Impfungen infizierte und genesener nicht als geboostet, darf also nicht ins Restaurant, sofern der 2te Impftermin größer als 6 Monate wäre (ist nicht gleichgestellt mit Boostert, obwohl eine Infizierung einer Boosterung gleichgesetzt werden könnte!!).

Wer nach dem boostern infiziert wurde (kenne ich auch schon 2 Personen), darf ins Restaurant... welche einen dumme Regelung!

Verstehe kein Wort. Lies Dir doch bitte einmal die baden-württembergischen 2G-Plus-Regeln in § 4 Abs. 1a Corona-Verordnung BW durch (die übrigens erheblich differenzierter sind als alles, was ich aus anderen Bundesländern kenne) und formuliere anschließend Deine Monita erneut.


So Junx ( verehrte Damen), interessante Argumentation von euch allen, ABER jetzt bitte mal wieder zu topic , NICHT off topic! Danke!

Man kann auch nach Bayern oder Baden-Württemberg reisen.
 
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XT600

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16.03.2009
21.612
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Puh, ok. Das ist ganz schön von hinten durch die Brust ins Auge. Dann gehört aber eigentlich eine Definition der Auffrischungsimpfung in die Verordnung. In der kann man ja ohne weiteres auf die Stiko-Empfehlung verweisen.




Verstehe kein Wort. Lies Dir doch bitte einmal die baden-württembergischen 2G-Plus-Regeln in § 4 Abs. 1a Corona-Verordnung BW durch (die übrigens erheblich differenzierter sind als alles, was ich aus anderen Bundesländern kenne) und formuliere anschließend Deine Monita erneut.




Man kann auch nach Bayern oder Baden-Württemberg reisen.
verstehe kein Wort? Wenn du 2 mal geimpft warst und dann Covid19 positiv gilt das nicht gleichwertig mit geboostert. Was ist daran nicht zu verstehen? Dabei ist die Erkrankung medizinisch wie ein booster! Jetzt klarer?
In Bayern gibt's in Restaurants KEINE plus regel, geimpfte müssen hier nie testen auch wen die 2te Impfung bereits über 6 Monate her ist....
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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5.465
verstehe kein Wort? Wenn du 2 mal geimpft warst und dann Covid19 positiv gilt das nicht gleichwertig mit geboostert. Was ist daran nicht zu verstehen? Dabei ist die Erkrankung medizinisch wie ein booster! Jetzt klarer?

Genau dafür gibt es ja den Status "genesen".
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.863
11.021
Eben. Und dass "genesen", also das eine der zwei G, in Baden-Württemberg gleichzeitig drei Monate lang das "Plus" bildet, ist auch recht ungewöhnlich. (Ohne dass ich jetzt alle 16 Verordnungen entsprechend geprüft hätte. Insofern korrigiere man mich gerne.)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.612
1.300
ihr könnt viel hier erklären aber in BaWü gilt Genesen nach 2 mal geimpft nicht als "geboostert" also kein Zugang zu Restaurants (sofern die letzte Impfung länger als 6 Monate her ist) - in Kürze: Genesen ist lt. Verordnung ungleich Booster obwohl das medizinisch gleichwertig zu sehen wäre! Skandal!
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.863
11.021
Nein, Du verstehst die Verordnung einfach nicht: Genesen gilt nicht als aufgefrischt, sondern genesen (drei Monate lang) gilt unabhängig von einer Impfung ebenso wie aufgefrischt als getestet.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.662
4.979
Österreich führt FFP-Maskenpflicht im Freien ein (wenn kein Abstand eingehalten werden kann).
Bergwanderung in Gruppe (damit meine ich keine verkappten Demonstrationen!) also nur mit FFP2-Maske?
Hört sich für mich reichlich verzweifelt an...
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
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678
Vielleicht hatten wir das schon? Mal auf Verdacht:

In Berlin gilt 2G in der Gastro. Für innerdeutsche Flüge gilt 3G.

Das bedeutet in Kombination: Wer Ungeimpft ist, bekommt im Flughafen BER kein Essen ausgehändigt, was er an einem der mit Abstand aufgestellten Tische des Food Courts genießen könnte. Also bestellt man sich einfach 30 Minuten später eine reichhaltige Auswahl im Bordverkauf und verspeist die kulinarischen Köstlichkeiten im Flugzeug - dicht an dicht.