Idiotischste coronabedingte Maßnahmen (mit Bezug zu Reisen)

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.764
5.482
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Die CovPassCheck-App kann den Unterschied zwischen zweimal geimpft und geboostert nicht erkennen:

 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.832
10.945
Und bestimmt kann sie zwischen einer frischen und einer "alten" Zweitimpfung auch nicht unterscheiden. Und zwischen Bundesländern, die Janssen + Zweitimpfung als "Plus" akzeptieren, und solchen, die das nicht tun, auch nicht.

Ja mein Gott. Dann muss man sich halt mal die Impfdokumentation Schriftform zeigen lassen, lesen und verstehen und nicht alles an ein kleines Helferlein auslagern.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.072
5.963
Ja mein Gott. Dann muss man sich halt mal die Impfdokumentation Schriftform zeigen lassen, lesen und verstehen und nicht alles an ein kleines Helferlein auslagern.
Warst das nicht du dem 2020 der Zutritt zu einem Supermarkt verwehrt wurde weil du keinen Einkaufswagen nehmen konntest weil du +0,5 im Kinderwagen dabei hattest? Würdest du dem Türsteher auch mit dem kommen was du hier rätst? Würde ihn das interessieren? 🙂

Klar, im Nachgang vor Gericht würdest du fast sicher recht bekommen aber in der konkreten Situation hilft dir das wenig und du bist erst mal angeschmiert. Deshalb ist die korrekte Funktion des „Helferlein“ durchaus wichtig. Alternativ könnten sich die Landesfürsten vielleicht mal abstimmen bevor sie noch mehr Flickenteppich produzieren. Mich erinnert die Situation so langsam an die Zeiten als Deutschland aus vielen Königreichen bestand…
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.494
6.358
Ja mein Gott. Dann muss man sich halt mal die Impfdokumentation Schriftform zeigen lassen, lesen und verstehen und nicht alles an ein kleines Helferlein auslagern.
Das kleine Helferlein könnte die Kontrollierenden stark entlasten und Fehler vermeiden. Stattdessen muss nun wieder manuell kontrolliert werden. Von Millionen Bundesbürgern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und stark divergierendem Kenntnisstand. Die Fehler, welche geschultem Personal am LH-Schalter unterlaufen, kann man in diversen Threads nachlesen. Was ungeschulte, oft uninteressierte Hilfskräfte machen werden darf sich jeder selbst ausmalen. Vor allem, wenn Verstöße gegen 2G+ geahndet werden, und der Kontrollierende mit einem Beim im Knast steht.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.832
10.945
Warst das nicht du dem 2020 der Zutritt zu einem Supermarkt verwehrt wurde weil du keinen Einkaufswagen nehmen konntest weil du +0,5 im Kinderwagen dabei hattest? Würdest du dem Türsteher auch mit dem kommen was du hier rätst? Würde ihn das interessieren? 🙂

Ja, das war ich, aber da hätte auch eine App nicht geholfen ;)


Alternativ könnten sich die Landesfürsten vielleicht mal abstimmen bevor sie noch mehr Flickenteppich produzieren. Mich erinnert die Situation so langsam an die Zeiten als Deutschland aus vielen Königreichen bestand…

Aber die Situation ist nun einmal in einem sehr großen Land wie Deutschland sehr unterschiedlich. Da muss man regional oder sogar lokal agieren.


ist die korrekte Funktion des „Helferlein“ durchaus wichtig.

Stattdessen muss nun wieder manuell kontrolliert werden. Von Millionen Bundesbürgern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und stark divergierendem Kenntnisstand. Die Fehler, welche geschultem Personal am LH-Schalter unterlaufen, kann man in diversen Threads nachlesen. Was ungeschulte, oft uninteressierte Hilfskräfte machen werden darf sich jeder selbst ausmalen.

Schon richtig. Nur muss der LH-Checker eine schier unendliche Kombination an Reisezielen und Reisendennationalitäten prüfen. Der Restaurant-Türsteher muss dagegen nur für seinen genau einen Standort die begrenzte Zahl an genau umrissenen Tatbeständen prüfen ("rein darf: 1., 2., 3., 4."). Da kann ich es schon verstehen, dass es schwierig ist, eine in 16 Bundesländern/400 Städten und Kreisen allgemeingültige App zu programmieren, während der Mensch die Regeln in 15 anderen Ländern/399 anderen Städten und Kreisen nicht zu kennen braucht.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.494
6.358
Der Restaurant-Türsteher muss dagegen nur für seinen genau einen Standort die begrenzte Zahl an genau umrissenen Tatbeständen prüfen
Begrenzt ist die Intelligenz der Entscheidungsträger, aber nicht die Zahl der Tatbestände. Der Türsteher eines Coburger Restaurants bekommt Besuch aus Hildburghausen. Der Gast war im August 2020 mit Corona infiziert, bekam im April 2021 eine Dosis Johnson & Johnson und im Dezember 2021 eine weitere Dosis Biontech. Zu Erkrankung und Genesung gibt es lediglich eine formlose Bestätigung mit Arztstempel. Auch die Dokumentation der ersten Impfung liegt nur in Papierform vor, im WHO-Pass mit Stempel des selben Arztes. Die Biontech-Impfung ist digital dokumentiert, durch ein im Impfzentrum ausgestelltes Zertifikat mit Vermerk 3/3.

Was nun? Thüringen stellt bei 1x J&J und 1x Biontech automatisch ein 3/3 aus, welches in Bayern aber nicht als Booster gilt. Genesung + J&J + Biontech könnte alledings als Vollimmunisierung durchgehen. Wie sieht es mit der Zeitspanne zwischen Genesung und J&J aus, ist das zu lange oder gilt diese noch als Teilimmunisierung? Beides müsste im Zweifelsfall der impfende Arzt entscheiden, was dieser bei der J&J-Impfung entschieden hat ist aus der Dokumentation nicht ersichtlich.

Weil gerade eine Aktion scharf läuft, weist man den Gast wohl besser ab. Wenn der zufällig schwarz ist, eine Kippa trägt oder einfach nur streitbar ist ergibt sich das nächste Problem. An den Haaren herbeigezogen? Vielleicht. Bei einer Stichprobe von n=2 wird man diesen Fall wohl nicht finden, ein gut gehendes Restaurant wird wöchentlich mit ähnlichen Gegebenheiten konfrontiert werden.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.832
10.945
Der gebildete Fall ist (leider ;) ) einfach, weil in Bayern in der Gastronomie 2G gilt, nicht 2G plus. Daher so weit alles gut, der Kunde ist vollständig geimpft, und die schriftliche Dokumentation der Impfung wird akzeptiert.

Sagen wir also, wir sind in einem 2G-plus-Bereich, z.B. einer Schauhöhle ;) Da hat der Türsteher einen Zettel vor sich liegen, auf dem steht:

Wir haben geöffnet, weil wir keinen regionalen Hotspot-Lockdown haben -> ja, sonst stünde der Türsteher nicht Tür sondern läge Bett
Hier darf man rein, wenn man sowohl 2G als auch plus erfüllt.

2G:
Geimpft, genesen, impfunfähig oder unter 14 -> ja

plus:
Test -> nein
unter 6, Schüler oder nicht eingeschult -> nein
nach vollständiger Impfung genesen -> nein
Drittimpfung -> nein


Somit kein Tropfsteingucken. Muss der abgewiesene Kunde sich halt doch ins Wirtshaus setzen.


Wenn der zufällig schwarz ist, eine Kippa trägt

Wenn er aus Hildburghausen kommt? Wohl kaum :p


Aber ernsthaft, je verzwickter man sich die Szenarien bildet, desto klarer wird doch, dass das nur ein menschliches Gehirn einordnen kann.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.494
6.358
Drittimpfung -> nein
Eine Drittimpfung ist vorhanden, wenn:
  • man ausschließlich das digitale Thüringer Zertifikat betrachtet, oder
  • J&J als Zweitimpfung nach der Genesung gilt, allerdings nur
    • wenn eine Zweitimpfung mit J&J überhaupt zugelassen ist, und
    • wenn die formlose Bescheinigung der Genesung akzeptiert wird, und
    • wenn der Abstand zwischen Genesung und J&J ausreichend gering war, und
    • wenn einer der beiden impfenden Ärzte nichts Abweichendes entschieden hat
Ist doch logisch, oder?

Aber ernsthaft, je verzwickter man sich die Szenarien bildet, desto klarer wird doch, dass das nur ein menschliches Gehirn einordnen kann.
Das menschliche Gehirn ist mit vielen denkbaren Szenarien überfordert. Und damit mein ich nicht nur den zum Türsteher umgeschulte Hartzer, sondern sämtliche Personen ohne medizinische oder juristische Ausbildung und vertiefende Kenntnisse in Bezug auf Covid. Glücklicherweise geht es dabei nicht um den Bau einer Weltraumrakete, bei dem ausschließlich zwischen richtig und falsch entschieden werden kann, und ein einziges "falsch" für eine Explosion genügt. Es geht um mäßig sinnvolle Maßnahmen zur Infektionsprävention, die zwangsläufig Kompromisse und Unsicherheiten beinhalten. Wenn die Entscheidung auf eine App abgewälzt wird, hat der Türsteher Rechtssicherheit und der Abgewiesene Gewissheit wer dafür verantwortlich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.224
737
Meinst Du das alles ernst oder möchtest Du provozieren?
Ja mein Gott. Dann muss man sich halt mal die Impfdokumentation Schriftform zeigen lassen, lesen und verstehen und nicht alles an ein kleines Helferlein auslagern.
Also wieder den Impfpass mitnehmen und dem Verlustrisiko aussetzen. In manchen Ländern (Berlin?) gilt ja nur noch der QR Code - damit nicht jeder Türsteher den Ausweis auf Echtheit prüfen muss. Braucht man dort dann beides?
Klar, im Nachgang vor Gericht würdest du fast sicher recht bekommen
2G+ betriff wohl nur nicht lebensnotwendige Bereiche in denen die Vertragsfreiheit gilt. Solange man nicht die richtige Hautfarbe, Religion oder Orientierung für einen AGG Fall hat dürfte Klagen eher nichts bringen.
Aber die Situation ist nun einmal in einem sehr großen Land wie Deutschland sehr unterschiedlich. Da muss man regional oder sogar lokal agieren.
Was genau ist in den Ländern unterschiedlich? Medizinisch und nicht politisch gesehen?
Der gebildete Fall ist (leider ;) ) einfach, weil in Bayern in der Gastronomie 2G gilt, nicht 2G plus.
Und in NRW ist es genau umgekehrt. Gastro 2Gplus, Schauhöhlen 2G. Das muß einfach daran liegen das sich das Virus in Bayern völlig andrs als in NRW verhält...
Aber ernsthaft, je verzwickter man sich die Szenarien bildet, desto klarer wird doch, dass das nur ein menschliches Gehirn einordnen kann.
Was dann zu Willkür und Unberechenbarkeit führt.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.832
10.945
Meinst Du das alles ernst oder möchtest Du provozieren?

:unsure: Natürlich ersteres.


Also wieder den Impfpass mitnehmen und dem Verlustrisiko aussetzen.

Das hat das Telefon mit dem QR-Code auch. Und zusätzlich das Risiko der technischen Fehlfunktion des Speichermediums. Schon erlebt. Da war der Geimpfte ganz schnell wieder ungeimpft und durfte sich mangels papierner Rückfallebene schnell einen Test besorgen.


In manchen Ländern (Berlin?) gilt ja nur noch der QR Code - damit nicht jeder Türsteher den Ausweis auf Echtheit prüfen muss. Braucht man dort dann beides?

Müsstest Du das nicht diejenigen fragen, die die Digital-only-Regel verbrochen haben? ;)


2G+ betriff wohl nur nicht lebensnotwendige Bereiche in denen die Vertragsfreiheit gilt. Solange man nicht die richtige Hautfarbe, Religion oder Orientierung für einen AGG Fall hat dürfte Klagen eher nichts bringen.

Aufgrund der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte ist die Vertragsfreiheit nicht grenzenlos.


Was genau ist in den Ländern unterschiedlich? Medizinisch und nicht politisch gesehen?

Impfquote und Krankenhaus- insbesondere Intensivstationsbelegung. Dass ein Gebiet mit 95 % Impfquote und null Covidisten auf der Intensivstation anders behandelt werden muss als eines mit 50 % Impfquote und 40 % Covidkranken auf der Intensivstation, liegt auf der Hand.


Was dann zu Willkür und Unberechenbarkeit führt.

Eigentlich beruht (u.a.) die gesamte Justiz darauf, dass Menschen (nicht willkürliche, nicht unberechenbare) Entscheidungen treffen, und nicht Computer.


Wenn die Entscheidung auf eine App abgewälzt wird, hat der Türsteher Rechtssicherheit und der Abgewiesene Gewissheit wer dafür verantwortlich ist.

Am Ende ist immer der Verwender dafür verantwortlich, dass seine technischen Hilfsmittel richtig funktionieren.


Das menschliche Gehirn ist mit vielen denkbaren Szenarien überfordert. Und damit mein ich nicht nur den zum Türsteher umgeschulte Hartzer, sondern sämtliche Personen ohne medizinische oder juristische Ausbildung und vertiefende Kenntnisse in Bezug auf Covid.

Deswegen habe ich ein Beispiel dafür gegeben, wie eine recht komplexe Regel schmierzetteltauglich vereinfacht werden kann:

Test -> ja/nein
unter 6, Schüler oder nicht eingeschult -> ja/nein
nach vollständiger Impfung genesen -> ja/nein
Drittimpfung -> ja/nein

Die Prüfung schafft auch ein dressierter Schimpanse.


Eine Drittimpfung ist vorhanden, wenn:
  • man ausschließlich das digitale Thüringer Zertifikat betrachtet, oder
  • J&J als Zweitimpfung nach der Genesung gilt, allerdings nur
    • wenn eine Zweitimpfung mit J&J überhaupt zugelassen ist, und
    • wenn die formlose Bescheinigung der Genesung akzeptiert wird, und
    • wenn der Abstand zwischen Genesung und J&J ausreichend gering war, und
    • wenn einer der beiden impfenden Ärzte nichts Abweichendes entschieden hat

Nein. Bayern ist da rigoros und verringert dadurch ironischerweise die Komplexität der Janssen-Problematik der Einfach-Dosis: Dreimal geimpft ist dreimal geimpft. Ein Piks, zwei Pikser, drei Pikser. Keine Ausnahmen, keine Ifs and Buts, eins, zwei, drei, fertig.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.494
6.358
Nein. Bayern ist da rigoros und verringert dadurch ironischerweise die Komplexität der Janssen-Problematik der Einfach-Dosis: Dreimal geimpft ist dreimal geimpft. Ein Piks, zwei Pikser, drei Pikser. Keine Ausnahmen, keine Ifs and Buts, eins, zwei, drei, fertig.
Das liest sich irgendwie anders:
(7) Getesteten Personen stehen gleich:
1. Kinder bis zum sechsten Geburtstag,
2. Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen,
3. noch nicht eingeschulte Kinder,
4. geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV, die nachweisen können, dass sie zusätzlich entweder eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten oder nach ihrer vollständigen Immunisierung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 überstanden haben, soweit nicht bundesrechtlich anderes geregelt ist.
Nach (7) 4. müsste 1x J&J + 1x Biontech eigentlich genügen, denn laut Paul-Ehrlich-Institut genügt immer noch eine Dosis J&J.

Alternativ greift eben:
  • b) bei einer genesenen Person mit Genesenennachweis aus einer verabreichten Impfstoffdosis besteht.
siehe PEI. Habe ich etwas übersehen? Womöglich. Aber das zeigt nur, wie hirnrissig komplex die Sache geworden ist. Der gemeine Wald-und-Wiesen-Türsteher blickt da nimmer durch, macht zwangsläufig Fehler und riskiert eine Menge Ärger.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.832
10.945
Nach (7) 4. müsste 1x J&J + 1x Biontech eigentlich genügen, denn laut Paul-Ehrlich-Institut genügt immer noch eine Dosis J&J.

[...]

Habe ich etwas übersehen? Womöglich.

Ja! Ich habe zunächst genau diese Meinung vertreten, vollständige Impfung + eine weitere Dosis = Auffrischung. Musste mich aber an anderer Stelle (ich glaube vom Kollegen meilenfreund) darauf aufmerksam machen lassen, dass die einzige Stelle, an der die Auffrischungsimpfung definiert wird, die Impfempfehlung des RKI ist:


Seite 5

Sprich, die erste weitere Impfung nach Janssen ist eine "Optimierung der Grundimmunisierung", und erst danach folgt die Auffrischungsimpfung. Darauf beruft sich Bayern, und damit dürften sie auch durchkommen.

Und das wiederum illustriert das Problem der App - denn wie soll die unterscheiden, ob jemand mit Janssen +1 in NRW als aufgefrischt gilt oder in Bayern nicht? Und in Baden-Württemberg gilt als Plus von 2G Plus auch eine frische Zweitimpfung. Da steigt keine App mehr durch.


Aber das zeigt nur, wie hirnrissig komplex die Sache geworden ist.

Da wirst Du von mir keinen Widerspruch hören, im Gegenteil. Es ist sehr frustrierend. Langsam frage ich mich, ob es dem Nichtjuristen überhaupt noch vorgeworfen werden kann, wenn er gegen eine "Coronaregel" verstößt, weil er die ihnen zugrundeliegenden Normen einfach nicht mehr verstehen kann.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Und das wiederum illustriert das Problem der App - denn wie soll die unterscheiden, ob jemand mit Janssen +1 in NRW als aufgefrischt gilt oder in Bayern nicht? Und in Baden-Württemberg gilt als Plus von 2G Plus auch eine frische Zweitimpfung. Da steigt keine App mehr durch.
Selbst in Bayern berechtigt eine frische 2. Impfung eine gewisse Zeit einen testfreien Zugang zu 2G+ Veranstaltungen zu erhalten, wenn ich die Mail von meinem Fitnessstudio richtig interpretiere. Da ich dadrüber schon raus bin, habe ich mich aber nicht detailiert damit beschäftigt.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.224
737
Das hat das Telefon mit dem QR-Code auch. Und zusätzlich das Risiko der technischen Fehlfunktion des Speichermediums. Schon erlebt. Da war der Geimpfte ganz schnell wieder ungeimpft und durfte sich mangels papierner Rückfallebene schnell einen Test besorgen.
Impfausweis weg ist weg. Es wird da sicher eine Lösung für geben (Hat hier wer Erfahrungen?), ich würde aber erheblichen Aufwand erwarten. (Impfzentrum mittlerweile zu. Wer ist zuständig - Kreis oder Betreiber? Impfungen an verschiedenen Orten etc.) QR Codes habe ich auf zwei Geräten sowie als Ausdrucke. Zudem stellt mir eine Apotheke gerne neue Codes aus. Das sollte als Redundanz normalerweise reichen.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.494
6.358
Sprich, die erste weitere Impfung nach Janssen ist eine "Optimierung der Grundimmunisierung", und erst danach folgt die Auffrischungsimpfung. Darauf beruft sich Bayern, und damit dürften sie auch durchkommen.
Im von mir konstruierten Fall folge die Impfung mit J&J aber einer Genesung. Auf Seite 3 des von dir verlinkten Dokuments steht:
Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Gleiches gilt für 5-11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion
Leider wird hier nicht erwähnt, ob es sich bei dieser einen Dosis um einen mRNA-Impfstoff handeln muss oder nicht. Gilt J&J hier jetzt oder nicht? Dort wird auch nur ein Mindestabstand, aber kein Maximalabstand definiert, obwohl letzterer von einigen Ärzten mit 6-9 Monaten kommuniziert wird. Und genau darauf wollte ich hinaus, und du ebenfalls: Keine Sau kennt sich mehr aus, die Regeln sind regional unterschiedlich und teilweise sogar widersprüchlich, Sinn ergibt es schon lange nimmer.

Wenn ich kreativ wäre, würde ich daraus ein Partyspiel konstruieren. Zu Beginn wird für jeden Mitspieler ein Immunitätsstatus ausgelost und ein kleines Kontingent an PCR-Test-Gutscheinen. Dann bekommt jeder ein Set von Aufgabenkarten, die in einer nicht festgelegten Reihenfolge zu absolvieren sind. Die Rahmenbedingungen werden jede Runde neu ausgewürfelt, womit manche Aufgaben vorübergehend schwierig bis unmöglich zu erfüllen sind. "Melde ein Auto an" geht dann eben nur an ungeraden Kalendertagen, aber nicht nachdem man im Risikogebiet seine Tante besuchen musste. Außer, man hat einen digitalen Impfnachweis aus Thüringen oder einen negativen Test, dessen Ergebnis natürlich nicht am geraden Kalendertag vorliegen darf. Und irgendwas mit Saufen muss auch noch rein...
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.224
737
Impfquote und Krankenhaus- insbesondere Intensivstationsbelegung. Dass ein Gebiet mit 95 % Impfquote und null Covidisten auf der Intensivstation anders behandelt werden muss als eines mit 50 % Impfquote und 40 % Covidkranken auf der Intensivstation, liegt auf der Hand.
Und deshalb sind in NRW Restaurantbesuche ungefährlicher als Tropfsteinhöhlen während es in Bayern umgekehrt ist? Logischer scheint mir die NRW Regelung (wo hat man eine Maske auf?) zu sein, aber vielleich habe ich ja keine Ahnung und der König hat immer recht...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Warst das nicht du dem 2020 der Zutritt zu einem Supermarkt verwehrt wurde weil du keinen Einkaufswagen nehmen konntest weil du +0,5 im Kinderwagen dabei hattest? Würdest du dem Türsteher auch mit dem kommen was du hier rätst? Würde ihn das interessieren? 🙂

Klar, im Nachgang vor Gericht würdest du fast sicher recht bekommen aber in der konkreten Situation hilft dir das wenig und du bist erst mal angeschmiert. Deshalb ist die korrekte Funktion des „Helferlein“ durchaus wichtig. Alternativ könnten sich die Landesfürsten vielleicht mal abstimmen bevor sie noch mehr Flickenteppich produzieren. Mich erinnert die Situation so langsam an die Zeiten als Deutschland aus vielen Königreichen bestand…
2020? das war vor 4 Wochen Penny#1 sind die Kassiererinnen als Kontrolleuer ausgebildet und brüllen alle 2 Minuten die Kunden an "sstttoooppp, Einkaufwagen bitte" oder "FFP2 Maske bitte".... alles gut, aber im Ausland hat Lidl &Co längst Zählsysteme am Eingang anstatt das ganze agressive mit Brüllen durchzusetzen.

Ich hatte der Chefin dann erklärt, dass ich nur ein Brot wolle und wenn das - wie oft - aus wäre,ich dann die ganze Schlange vor der Kasse mit leerem Einkaufswagen warten müsste: Antwort: dann fragen Sie uns halt kurz am Eingang... super Idee!
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Seit die beim Aldi auch wieder Einkaufswagenpflicht haben, mache ich da nach einer kurzen, sachlichen Auseinandersetzung in einem leeren Laden kurz vor 21 Uhr auch wieder einen Bogen drum. Bei Rewe geht's auch ohne.
 
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Fighti

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19.08.2014
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1.212
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Am Ende des Tages sollte der ganze Mist halt epidemiologisch sinnvoll sein und nicht nur das Beamtenherz erfreuen. Was das Grundproblem seit 2 Jahren ist, dass es eher um zweiteres als um ersteres geht. Zum Glück ist es bald vorbei.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.607
1.299
Seit die beim Aldi auch wieder Einkaufswagenpflicht haben, mache ich da nach einer kurzen, sachlichen Auseinandersetzung in einem leeren Laden kurz vor 21 Uhr auch wieder einen Bogen drum. Bei Rewe geht's auch ohne.
Beim Aldi bei uns nicht, nur beim Penny
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Am Ende des Tages sollte der ganze Mist halt epidemiologisch sinnvoll sein und nicht nur das Beamtenherz erfreuen. Was das Grundproblem seit 2 Jahren ist, dass es eher um zweiteres als um ersteres geht. Zum Glück ist es bald vorbei.
Allein dass sich jemand darüber Gedanken macht, was man alles regeln sollte zeigt von der völlig weltfremden Lebenseinstellung der Sesselfurzer!

Damit es einfach geht (ohne Ausnahmen) musst in Bayern erst ein Volksentscheid Klarheit schaffen (und die Kneipen sind NICHT reihenweise eingegangen wie vorher als Grund für die Ausnahmen gesagt und z.B. in BaWü noch heute gültig)
 
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skyblue99

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24.08.2019
4.360
5.455
Das Problem ist halt, dass man sich mittlerweile eine ganze Matrix an G-"Stati" angeschafft hat, und diese ganze Boosterkampagne einfach nur schnell, schnell aufgesetzt wurde, um möglichst viele Menschen zur Drittimpfung mit dem nicht an Omikron angepassten, aber auf Lager liegenden Impfstoff zu zwingen. Deswegen ja auch das Gehampel z.B. um J&J-Geimpfte. Man hat sich erst irgendein kompliziertes System ausgedacht, und die Detailfragen nicht bearbeitet. Dann verstößt man noch gegen die Regularien des EU-Covid-Zertifikates, ein Zertifikat auf den Booster lautend würde nämlich erst wie bekannt nach 14 Tagen aktiv gestellt werden, für 2G+ gilt der Booster aber sofort. Was, wenn ich mich nun in den letzten zwei Wochen der Gültigkeit des alten Zertifikates impfen lassen würde? Dann habe ich Schrödingers Booster: Ich gelte für das + als geboostert, für das 2G aber nicht. Mal schauen, welche Konstrukte sie sich einfallen lassen, wenn sie mit der Viertimpfung ankommen... wenn dann überhaupt noch jemand mitmacht. Mich wundert es schon, dass sich so viele drittimpfen lassen.

Interessant finde ich übrigens auch, dass die Einreiseregeln nach Deutschland im Großen und Ganzen seit dem Sommer unangetastet sind. Ob mich das positiv stimmen oder beunruhigen soll, weiß ich allerdings nicht.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.832
10.945
Impfausweis weg ist weg. Es wird da sicher eine Lösung für geben (Hat hier wer Erfahrungen?), ich würde aber erheblichen Aufwand erwarten. (Impfzentrum mittlerweile zu. Wer ist zuständig - Kreis oder Betreiber? Impfungen an verschiedenen Orten etc.)

§ 22 Abs. 2 S. 3 IfSG: Jeder Arzt kann, das zuständige Gesundheitsamt muss die Impfungen nachtragen.

Im von mir konstruierten Fall folge die Impfung mit J&J aber einer Genesung. Auf Seite 3 des von dir verlinkten Dokuments steht:

"Personen ≥12 Jahre, die eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung bis auf weiteres eine einmalige COVID-19- Impfstoffdosis im Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion erhalten. Gleiches gilt für 5-11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion"

Leider wird hier nicht erwähnt, ob es sich bei dieser einen Dosis um einen mRNA-Impfstoff handeln muss oder nicht. Gilt J&J hier jetzt oder nicht? Dort wird auch nur ein Mindestabstand, aber kein Maximalabstand definiert, obwohl letzterer von einigen Ärzten mit 6-9 Monaten kommuniziert wird. Und genau darauf wollte ich hinaus, und du ebenfalls: Keine Sau kennt sich mehr aus, die Regeln sind regional unterschiedlich und teilweise sogar widersprüchlich, Sinn ergibt es schon lange nimmer.

Stimmt. Ja, ist schwierig, wenn die Verweise auf die SchAusnahmV, die Website des PEI und implizit die Impfempfehlung des RKI so wild durcheinandergehen. Anstatt dass man es einfach ins Gesetz selbst schreibt. Wäre ja zu einfach. Ganz ehrlich: Du hast recht, den Widerspruch kann ich nicht auflösen. Ich beneide das VG nicht, das ihn auflösen muss und sich nicht so einen schlanken Fuß machen kann wie ich.

Am Ende des Tages sollte der ganze Mist halt epidemiologisch sinnvoll sein und nicht nur das Beamtenherz erfreuen. Was das Grundproblem seit 2 Jahren ist, dass es eher um zweiteres als um ersteres geht.

Bitte, bitte, bitte beachten: Die Regeln kommen (bis auf die eine oder andere kommunale Allgemeinverfügung) von Politikern. Bundestag, Landtage, Bundesregierungen, Landesregierungen. Die Verwaltung und ihre Bediensteten sind größtenteils unschuldig. Ich habe sowas von null Freude daran, seit zwei Jahren 80 % "Coronarecht" in seinen schillerndsten Ausprägungen rauf und runter zu exerzieren. Ich will lieber mal wieder eine gescheite Hundekotsatzung schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.224
737
§ 22 Abs. 2 S. 3 IfSG: Jeder Arzt kann, das zuständige Gesundheitsamt muss die Impfungen nachtragen.
"wenn dem Arzt, dem Apotheker oder dem Gesundheitsamt eine frühere Impfdokumentation über die nachzutragende Schutzimpfung vorgelegt wird." - und die wurde ja verloren.