Idiotischste coronabedingte Maßnahmen (mit Bezug zu Reisen)

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.077
7.129
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Und selbst EU-weit (also für Reisen) wurde die Gültigkeit doch auf 9 Monate reduziert, spätestens dann brauchst Du also den Booster. Ob / inwiefern sich alle Mitgliedstaaten daran halten, ist nochmal ein anderes Thema....
Nein aktuell brauchst du keinen Booster, sondern ein aktuelles digitales Zertifikat. Aktuelle EU Zertifikate = entweder zweifach geimpft oder einmal mit J&J

Das schreibt die EU zur Booster Impfung:

  • Booster-Impfungen: Bislang gibt es noch keine Studien, die sich speziell mit der Wirksamkeit von Booster-Impfungen befassen. Daher ist es nicht möglich, einen Zeitraum für die Anerkennung von Booster-Impfungen festzulegen. Nach den jüngsten Erkenntnissen könnten Booster-Impfungen jedoch möglicherweise einen längeren Schutz als Impfungen der ersten Impfserie bieten. Die Kommission wird neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu diesem Thema genau beobachten. Auf dieser Grundlage könnte die Kommission erforderlichenfalls auch einen geeigneten Zeitraum für die Anerkennung von Zertifikaten, die nach einer Booster-Impfung ausgestellt wurden, vorschlagen.

Und welche Länder ausser DE schränken das Leben für nicht geboosterte Personen in der EU ein?
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.369
BRU
Nein aktuell brauchst du keinen Booster, sondern ein aktuelles digitales Zertifikat. Aktuelle EU Zertifikate = entweder zweifach geimpft oder einmal mit J&J
Dann lies mal hier: Die "verbindliche" EU-weite Gültigkeit des Zertifikats wurde auf 9 Monate herabgesetzt. Danach hast Du ohne Booster kein aktuelles Zertifikat mehr. Und auch das "verbindlich" ist relativ. Hat man doch gesehen, wie oft sich Mitgliedstaaten über solche Bestimmungen hinweggesetzt haben und hinwegsetzen.


Und welche Länder ausser DE schränken das Leben für nicht geboosterte Personen in der EU ein?

In Griechenland gelten Ü60 ab 7 Monaten (ohne Booster) als ungeimpft. Was kürzlich auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet wurde (frage mich jetzt aber nicht, ab wann das gilt). Und Ungeimpfte sind von vielen Aktivitäten ausgeschlossen bzw. brauchen eine Tests. Und ich meine, ähnliches auch zu anderen Ländern gelesen zu haben, sei es altersabhängig, sei es ingesamt (u.a. Frankreich). Habe das jetzt aber nicht für alle Länder verfolgt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.077
7.129
Dann lies mal hier: Die "verbindliche" EU-weite Gültigkeit des Zertifikats wurde auf 9 Monate herabgesetzt. Danach hast Du ohne Booster kein aktuelles Zertifikat mehr. Und auch das "verbindlich" ist relativ. Hat man doch gesehen, wie oft sich Mitgliedstaaten über solche Bestimmungen hinweggesetzt haben und hinwegsetzen.
Du sprichst von zwei unterschiedlichen Dingen, das Zertifikat wurde auf 270 Tage beschränkt, richtig, dann braucht man ein neues, dieses setzt aber lt. EU aktuell keine Booster Impfung voraus, sondern eine volllständige Impfung nach EU Standards. Eine Booster Impfung ist nach EU Standards aktuell nicht nötig.
 

rolandditz

Erfahrenes Mitglied
03.12.2012
1.244
1.343
53
Westfalen
Ja, gestern war das noch so. Heute stimmt das aber schon nicht mehr. https://www.ksta.de/panorama/geaend...-gilt-neue-corona-verordnung-in-nrw--39384386

Daher düfte ein 3/3 Zertifikat auch hier eigentlich nicht mehr reichen. Die Kontrolleure müss(t)en sich alle drei ansehen. Wobei Ansehen ja eigentlich nicht reicht - aber Einscannen mit der dafür vorgesehenen offiziellen App auch nicht hilft.
In unserem Fall reichte heute sowohl 3/3 bei meinem Großen als auch 2/2 bei mir noch, da, weitere Ausnahme, die zweite Impfung weniger als 90 Tage zurück liegt. Ich hatte zur Sicherheit einen Test dabei, aber der Scan des QR-Codes hat dem Wirt unsere Zugangsberechtigung korrekt angezeigt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.634
4.960
Die Problematik mit J&J wird hier erläutert (vermutlich nicht die gesamte Problematik, die dürfte vermutlich noch ein paar Aspekte mehr umfassen): https://www.morgenpost.de/vermischt...hnson-johnson-status-quarantaene-omikron.html
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Und welche Länder ausser DE schränken das Leben für nicht geboosterte Personen in der EU ein?
Ist es nicht so, dass in Frankreich und in Österreich die Impfungen nach sieben Monaten ohne Auffrischung ihre Anerkennung verlieren und man dann als ungeimpft gilt?
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
660
520
Leoben, AUT
In Österreich mit 2 Impfungen schon nach 6 (Erst waren es 12, dann 9), mit 3 dann 9 Monate (aktuell, Verkürzungen jederzeit möglich). Hängt hauptsächlich davon ab, wie viele Impfdosen gerade ablaufen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.369
BRU
Du sprichst von zwei unterschiedlichen Dingen, das Zertifikat wurde auf 270 Tage beschränkt, richtig, dann braucht man ein neues, dieses setzt aber lt. EU aktuell keine Booster Impfung voraus, sondern eine volllständige Impfung nach EU Standards. Eine Booster Impfung ist nach EU Standards aktuell nicht nötig.
Was meinst Du mit "neues Zertifikat"? 270 Tage nach Datum der Zweitimpfung (bzw. bei Impfstoffen mit nur 1 Impfung nach der ersten Impfung) wird Dein Zertifikat ungültig. Wurde im Dezember geändert und gilt ab 1. Februar (Dein Link ist hier offensichtlich auf veraltete Infos)


Weiter unten in meinem oben geposteten Link:

Impfzertifikate werden von den Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von neun Monaten ab Verabreichung der letzten Dosis der Erstimpfung anerkannt. (...) Nach diesen neuen EU-Vorschriften für Reisen innerhalb der EU müssen die Mitgliedstaaten Impfzertifikate anerkennen, die weniger als neun Monate nach Verabreichung der letzten Dosis der ersten Impfserie ausgestellt wurden. Die Mitgliedstaaten können weder einen kürzeren noch längeren Anerkennungszeitraum vorsehen.


Die Mitgliedstaaten sollten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit Bevölkerungsgruppen, bei deren bisherigen Impfzertifikaten der einheitliche Anerkennungszeitraum von neun Monaten demnächst abläuft, Zugang zu Impfungen erhalten. Für Zertifikate, die nach Verabreichung von Auffrischungsimpfungen ausgestellt werden, soll bisher kein einheitlicher Anerkennungszeitraum gelten, da noch nicht bekannt ist, wie lange der Schutz durch die Auffrischungsimpfung anhält.


Der Anerkennugszeitraum wird nicht in das Zertifikat selbst aufgenommen. Stattdessen werden die mobilen Anwendungen zur Überprüfung der digitalen COVID-Zertifikate der EU angepasst. Wenn das Impfdatum länger als 270 Tage zurückliegt, wird in der mobilen Anwendung für die Überprüfung das Zertifikat als abgelaufen angegeben.


Damit genügend Zeit für die technische Umsetzung des Anerkennungszeitraums und die Kampagnen der Mitgliedstaaten für Auffrischungsimpfungen bleibt, sollten diese neuen Vorschriften ab dem 1. Februar 2022 gelten.

D.h. 9 Monate nach der 2. Impfung (bzw. bei J&J 1. Impfung) gilt Dein EU-Zertifikat für Reisen innerhalb der EU nicht mehr. Selbst wenn sich alle Mitgliedsstaaten an diese Bestimmungen halten würden (was auch nicht der Fall ist).

Plus die Tatsache, dass diverse Länder im Inland davon abweichende / strengere Bestimmungen haben (nicht nur DE).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.077
7.129
Was meinst Du mit "neues Zertifikat"? 270 Tage nach Datum der Zweitimpfung (bzw. bei Impfstoffen mit nur 1 Impfung nach der ersten Impfung) wird Dein Zertifikat ungültig. Wurde im Dezember geändert und gilt ab 1. Februar (Dein Link ist hier offensichtlich auf veraltete Infos)


Weiter unten in meinem oben geposteten Link:



D.h. 9 Monate nach der 2. Impfung (bzw. bei J&J 1. Impfung) gilt Dein EU-Zertifikat für Reisen innerhalb der EU nicht mehr. Selbst wenn sich alle Mitgliedsstaaten an diese Bestimmungen halten würden (was auch nicht der Fall ist).

Plus die Tatsache, dass diverse Länder im Inland davon abweichende / strengere Bestimmungen haben (nicht nur DE).
Du verstehst den Punkt nicht, du brauchst ein gültiges EU Zertifikat, und das ist im Moment per Defintion erhältlich nach entweder zwei Impfungen bzw. einer J&J Impfung, ein Booster ist aktuell für ein gültiges EU Zertifikat nicht nötig. Erst wenn die EU einen Booster verlangt ist dieser auch nötig um ein gültiges EU Zertifikat zu erhalten - wird aber von der EU nicht verlangt. Aktuell geht man mit seinem Impfpass also wieder zu einer Apotheke und lässt sich nach 270 Tagen wieder einen digitalen Pass ausstellen - dazu benötigt man nicht mehr als die doppelte Impfung bzw. eine J&J Impfung.
Die Problematik mit J&J wird hier erläutert (vermutlich nicht die gesamte Problematik, die dürfte vermutlich noch ein paar Aspekte mehr umfassen): https://www.morgenpost.de/vermischt...hnson-johnson-status-quarantaene-omikron.html
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Ist es nicht so, dass in Frankreich und in Österreich die Impfungen nach sieben Monaten ohne Auffrischung ihre Anerkennung verlieren und man dann als ungeimpft gilt?
Ja das ist das deutsche Chaos, hat aber nichts mit den Europa Regeln zu tun, hier gilt nach wie vor doppelt geimpft oder einmal mit J&J = vollständig geimpft. Damit darf man reisen. Das die einzelnen Länder dann wieder Chaos veranstalten, geschenkt und interessiert (mich) nicht, denn es hat aktuell keine Auswirkungen auf mein Leben.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.369
BRU
Du verstehst den Punkt nicht, du brauchst ein gültiges EU Zertifikat, und das ist im Moment per Defintion erhältlich nach entweder zwei Impfungen bzw. einer J&J Impfung, ein Booster ist aktuell für ein gültiges EU Zertifikat nicht nötig. Erst wenn die EU einen Booster verlangt ist dieser auch nötig um ein gültiges EU Zertifikat zu erhalten - wird aber von der EU nicht verlangt. Aktuell geht man mit seinem Impfpass also wieder zu einer Apotheke und lässt sich nach 270 Tagen wieder einen digitalen Pass ausstellen - dazu benötigt man nicht mehr als die doppelte Impfung bzw. eine J&J Impfung.

Dann lies doch mal weiter. Es ist völlig egal, wann Du Dir das Zertifikat "ausstellen" lässt, da nicht das Datum der "Ausstellung" (in Belgien brauche ich dazu gar nicht in die Apotheke, sondern kann mir das täglich über die Online-Plattform ausdrucken), sondern das Datum der Impfung zählt

Der Anerkennugszeitraum wird nicht in das Zertifikat selbst aufgenommen. Stattdessen werden die mobilen Anwendungen zur Überprüfung der digitalen COVID-Zertifikate der EU angepasst. Wenn das Impfdatum länger als 270 Tage zurückliegt, wird in der mobilen Anwendung für die Überprüfung das Zertifikat als abgelaufen angegeben.
D.h. 270 Tage nach der Impfung gilt Dein EU-Zertifikat nicht mehr (Regelung gültig ab 1. Februar, aktuell hast Du das Problem also in der Tat noch nicht). Und brauchst Du, um wieder ein gültiges Zertifikat zu haben, einen Booster.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.077
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D.h. 270 Tage nach der Impfung gilt Dein EU-Zertifikat nicht mehr (Regelung gültig ab 1. Februar, aktuell hast Du das Problem also in der Tat noch nicht). Und brauchst Du, um wieder ein gültiges Zertifikat zu haben, einen Booster.
Du verstehst denn Punkt nicht, das digitale Zertifikat läuft ab, soweit richtig. Dann musst du ein neues beantragen. Dafür benötigst du den Nachweis einer doppelten Impfung bzw, einer J&J Impfung (ohne jeglichen Booster). Du beantragst also mit den vorhandenen Unterlagen ein neues EU Zertifikat, das wieder 270 Tage gilt. Oder mit was willst du dein neues Zertifikat beantragen?

Voraussetzung für ein EU Zertifikat sind aktuell eine doppelte Impfung bzw, eine J&J Impfung - die bereits erhaltenen Impfungen laufen nach EU Standards aktuell nicht ab, zur Zeit gilt für EU Zertifikate, einmal geimpft = immer geimpft.

Funfact am Rande, die EU Zertifikate gelten ab dem Tag der Ausstellung nicht ab dem Tag der Impfung. Ich bin später geimpft als +1, ihr Zertifikat gilt aber länger weil sie es später beantragt hat.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Hat das schonmal jemand probiert? Vor oder nach Ablauf? Nähere mich langsam den 9 Monaten...

Impfzertifikat habe ich damals direkt im Zentrum ausgedruckt bekommen, meine ich, sodass Datum der zweiten Impfung gleich dem Ausstellungsdatum der Impfung ist, woraus sich das Ablaufdatum ergibt.

Insofern müsste man Mal bei jemandem schauen, der das Zertifikat nachträglich in einer Apotheke erstellt bekommen hat, wie es mit dem Ablaufdatum aussieht.

Es stellt sich überdies die Frage, welchen Sinn das Ablaufdatum bzw. dessen Verkürzung hat, wenn man dies einfach umgehen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.369
BRU
Du verstehst denn Punkt nicht, das digitale Zertifikat läuft ab, soweit richtig. Dann musst du ein neues beantragen. Dafür benötigst du den Nachweis einer doppelten Impfung bzw, einer J&J Impfung (ohne jeglichen Booster). Du beantragst also mit den vorhandenen Unterlagen ein neues EU Zertifikat, das wieder 270 Tage gilt. Oder mit was willst du dein neues Zertifikat beantragen?

Voraussetzung für ein EU Zertifikat sind aktuell eine doppelte Impfung bzw, eine J&J Impfung - die bereits erhaltenen Impfungen laufen nach EU Standards aktuell nicht ab, zur Zeit gilt für EU Zertifikate, einmal geimpft = immer geimpft.

Funfact am Rande, die EU Zertifikate gelten ab dem Tag der Ausstellung nicht ab dem Tag der Impfung. Ich bin später geimpft als +1, ihr Zertifikat gilt aber länger weil sie es später beantragt hat.
Du verstehst hier den Punkt nicht. Auch wenn Du nach 270 Tagen ein neues Zertifikat beantragst, dann liegen dem als Daten zugrunde, dass Deine Impung 270 Tage zurückliegt. Damit würde der Scanner (ab 1. Februar, wo das in Kraft trifft) Dein frisch ausgestelltes Zertifikat als abgelaufen identifzieren.

Und in der ausdruckbaren PDF-Version steht kein "Austellungsdatum", wohl aber das Impfdatum. D.h. auch bei "manueller Kontrolle" sehen sie das.

Ob das bei der Einreise genau kontrolliert wird / an der Grenze das Zertifikat gescannt usw. ist ein anderes Thema.

Ganz davon abgesehen, dass das mit dem "Zertifikat beantragen" eine deutsche Eigenheit zu sein scheint. In anderen Ländern brauchst / kannst Du da nichts beantragen. Sondern das ganz einfach online über die entsprechende Plattform (wo Deine Impfdaten hinterlegt sind, da zentrales Impfregister) abrufen. Und das Abruf- / Ausstellungsdatum ist für das Gültigkeitsdatum völlig irrelevant. Was zählt, ist das Impfdatum.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.077
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Du verstehst hier den Punkt nicht. Auch wenn Du nach 270 Tagen ein neues Zertifikat beantragst, dann liegen dem als Daten zugrunde, dass Deine Impung 270 Tage zurückliegt. Damit würde der Scanner (ab 1. Februar, wo das in Kraft trifft) Dein frisch ausgestelltes Zertifikat als abgelaufen identifzieren.
Nein du verstehst den Punkt nicht, das Zertifikat hat nichts mit der Gültigkeit der Impfung zu tun, es ist nur technischer Natur. Wie gesagt mit welchen Unterlagen möchtest du den nach 270 Tagen ein neues Zertifikat beantragen wenn nicht mit dem ursprünglichen Impfnachweis? Die EU verlangt keine Boosterimpfung.

Nochmal zu Verdeutlichung:

+1 war am 14. Juni vollständig geimpft, hat am 5.11.21 ihr Zertifikat beantragt und das gilt jetzt bis 5.11.22
Ich war am 17.7. vollständig geimpft und habe das am gleichen Tag digitalisieren lassen, mein Zertifikat gilt bis zum 17.7.22

Die Gültigkeit der Impfung läuft nicht mit dem Zertifikat ab, sondern nach den Regeln der EU. Und da gilt aktuell, wer geimpft ist ist geimpft - und zwar ohne ein Ablaufdatum. Sollte die EU einen Booster verpflichtend machen sieht das anders aus, aber da sind wir im Moment noch nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ganz davon abgesehen, dass das mit dem "Zertifikat beantragen" eine deutsche Eigenheit zu sein scheint. In anderen Ländern brauchst / kannst Du da nichts beantragen. Sondern das ganz einfach online über die entsprechende Plattform (wo Deine Impfdaten hinterlegt sind, da zentrales Impfregister) abrufen. Und das Abruf- / Ausstellungsdatum ist für das Gültigkeitsdatum völlig irrelevant. Was zählt, ist das Impfdatum.
Schau dir mal das Zertifikat auf deinem Handy an, darum geht es, und das musst du auch irgendwie "beantragen", das kommt ja nicht von alleine aufs Handy.
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.047
468
@LH88 und Anonyma
Ihr redet, so glaube ich, aneinander vorbei: LH88 beschreibt den aktuellen Zustand; Anonyma den ab 1. Febr 2022. Ohne es geprueft zu haben, koennte ich mir vorstellen, beide Argumente stimmen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.369
BRU
Weder in der App noch im PDF steht bei mir irgendein Ausstellungsdatum, sondern ausschließlich das Datum der Impfung sowie um die wievielte Impfung es sich handelte (also 2/2- Datum bzw. 3/3 -Datum.

App läuft in Belgien über die gleiche Plattform wie das PDF zum Ausdrucken. Da muss nichts digitalisiert werden, sondern ich muss mich über die App in die entsprechende eHealth-Plattform einloggen, und daraufhin wird das Zertifikat (egal, ob Impfung oder Test) in die App runtergeladen.

Das mit dem "Ausstellen" / "Digitalisieren" / "Ausstellungsdatum" ist eine deutsche Eigenheit (aufgrund fehlender zentraler Impfdatei). Und ich bleibe dabei: 270 Tage nach der Zweitimpfung (bzw. J&J Erstimpfung) ist Dein Zertifikat im Sinne der EU-Regelungen abgelaufen, egal, wann irgendeine deutsche Behörde es Dir ausgestellt hat.

Ursprünglich gab es in der Tat die 12 Monate Gültigkeit (wobei auch hier das Impfdatum und nicht irgendein deutsches Ausstellungs- / Digitalisierungsdatum galt), wurde aber Mitte Dezember geändert, mit Inkrafttreten ab 1. Februar
Beitrag automatisch zusammengeführt:

@LH88 und Anonyma
Ihr redet, so glaube ich, aneinander vorbei: LH88 beschreibt den aktuellen Zustand; Anonyma den ab 1. Febr 2022. Ohne es geprueft zu haben, koennte ich mir vorstellen, beide Argumente stimmen.
Genau das schreibe ich doch: Das mit dem Ablauf nach 270 Tagen gilt ab 1. Februar. Nur die 270 Tage werden auf der Grundlage des Impfdatums berechnet, und nicht irgendeines deutschen Ausstellungsdatums (das es in anderen EU-Ländern überhaupt nicht gibt)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.077
7.129
Genau das schreibe ich doch: Das mit dem Ablauf nach 270 Tagen gilt ab 1. Februar. Nur die 270 Tage werden auf der Grundlage des Impfdatums berechnet, und nicht irgendeines deutschen Ausstellungsdatums.
In der App steht bei dir kein Ablaufdatum? Ich dachte die COV Pass App ist die europäische Variante, ich habe nicht von einem Ausstelungsdatum geschrieben, sondern von einem Ablaufdatum!

Das Datum der Impfung steht in der App, aber das Ablaufdatum richtet sich nicht nach dem Tag der Impfung sondern nach dem Tag der Ausstellung des Zertifikates.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.323
4.545
BSL
Wie ist es denn mit den Deutschen Zertifikaten? Das Schweizer Zertifikat hat den bestehenden QR-Code für 2/2 und den neuen für 3/3, beide in der App verfügbar.

In Schweden braucht man das Zeug nirgends, aber irgendwann werde ich wahrscheinlich wieder durch SH und HAM in die Schweiz dislozieren...
Die QR codes für 2/2 und 3/3 sind normalerweise auch nebeneinander verfügbar in der deutschen CovPass App. Ein user berichtete hier allerdings auch mal, nach dem Hochladen der 3. Impfung waren die detailierten Angaben zu 2/2 nicht mehr vollständig abrufbar.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
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BRU
In der App steht bei dir kein Ablaufdatum? Ich dachte die COV Pass App ist die europäische Variante, ich habe nicht von einem Ausstelungsdatum geschrieben, sondern von einem Ablaufdatum!

Das Datum der Impfung steht in der App, aber das Ablaufdatum richtet sich nicht nach dem Tag der Impfung sondern nach dem Tag der Ausstellung des Zertifikates.
Nein, in der App steht bei mir auch kein Ablaufdatum. Sondern nur das Datum der Impfung (wobei ich für jede Impfung ein eigenes Zertifikat habe, als 1/2 - Datum, 2/2 - Datum und 3/3-Datum, die ich auch nach wie vor alle problemlos und korrekt aufrufen kann). Genau so kann ich mir auch über die eHealth-Website die PDF-Versionen runterladen. Wo ebenfalls genau diese Angaben stehen, ohne Ausstellungs- oder Ablaufdatum.

Aber wenn Du es mir nicht glaubst, dass das Impfdatum zählt, und nicht irgendein deutsches Ausstellungsdatum, dann lies doch bitte den entsprechenden Artikel der EU im Original

Article 1
In point 1 of the Annex to Regulation (EU) 2021/953, point (h) is replaced by the following:
“(h) date of vaccination, indicating the date of the latest dose received (certificates indicating the completion of the primary vaccination series shall be accepted only if not more than 270 days have passed since the date of the latest dose in that series);”.


Da steht nun wirklich unmissverständlich, dass Du ab 270 Tagen einen Booster brauchst, um ein gültiges EU-Zertifikat zu haben. Wenn Dein deutsches Zertifikat hier was anderes schreibt, dann ist das deutsche System der Zertifikats-Ausstellung irreführend.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Kann's nicht einfach irgendwer ausprobieren? Impfung > 12 Monate (oder > 9 ab 01.02.22) neu in der Apotheke zertifizieren lassen und anschließend versuchen den QR Code mit CovPassCheckApp zu verifizieren?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
3.658
2.106
ZRH
Hier scheint jemand eine sehr technische Sicht auf das Zertifikat zu haben.
Ich denke hier gilt es zu beachten, dass ein Zertifikat sowohl ein technisches wie auch inhaltliches (i.c. vom Gesetzgeber bestimmt) bestimmtes Ablauf- (oder je nach Betrachtungsweise) Gültigkeitsdatum haben kann.
Eine rein technische Betrachtung, dass man nach Ablauf der Gültigkeit das Zertifikat wieder gestützt auf die ursprünglichen Angaben (doppelt geimpft vor mehr als 270 oder x Tagen, d.h. gemäss den ursprünglich gültigen Voraussetzungen für die Ausstellung) erneuern kann, greift offensichtlich zu kurz bei einem Zertifikat, dass einen Aussage in Bezug auf den Schutz vor COVID19 abgeben soll. Schliesslich ist nun hinreichend bekannt, dass der Schutz mit fortschreitender Zeitdauer abnimmt.

Bestenfalls kann man das inhaltlich abgelaufene Zertifikat mit einem neuen, technisch nicht, aber inhaltlich doch, abgelaufenen Zertifikat erneuern. Was einem gar nichts nützt. Bei Lichte betrachtet kann einzig eine erneute (Teil-)Immunisierung zu einem länger gültigen Zertifikat berechtigen. Alles andere wäre Humbug.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.135
8.369
BRU
, aber inhaltlich doch, abgelaufenen Zertifikat erneuern. Was einem gar nichts nützt. Bei Lichte betrachtet kann einzig eine erneute (Teil-)Immunisierung zu einem länger gültigen Zertifikat berechtigen. Alles andere wäre Humbug.
Eben, und wenn das in DE tatsächlich funktionieren sollte, wohl ein "Fehler" im deutschen Ausstellungssystem. Wie schon geschrieben: In Belgien gibt es eine "Ausstellung" in diesem Sinne gar nicht, sondern Impfungen und die entsprechenden Zertifikate werden im zentralen Register gespeichert, wo von aus ich sie über die eHealth-Plattform nur abrufen kann (was aber an Ausstellungs- / Gültigkeitsdatum natürlich nichts ändert bzw. solche Daten auch gar nirgends erscheinen).

Aber vielleicht ändert / korrigiert das DE ja auch ab dem 1. Februar. Sonst wäre das für den Bürger ja wirklich irreführend, wenn da im Zertifikat weiterhin ein Ablaufdatum 270 Tage nach "Ausstellungsdatum" steht.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
5.516
Das Paul-Ehrlich-Institut hat die Anzahl der Impfdosen für eine vollständige Impfung bei Erstimpfung mit J&J auf 2 hochgesetzt.


Konsequenzen:

Bisher nur 1 x J&J bekommen -> ab sofort Status "ungeimpft"
Bisher 1 x J&J und einmal irgendwas anderes -> Downgrade von "geboostert" auf "vollständig geimpft".

Das wirkt sich auch auf Quarantänen aus:


Genesenennachweise gelten nur noch 90 Tage:

 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.077
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Konsequenzen:

Bisher nur 1 x J&J bekommen -> ab sofort Status "ungeimpft"
Bisher 1 x J&J und einmal irgendwas anderes -> Downgrade von "geboostert" auf "vollständig geimpft".

Das wirkt sich auch auf Quarantänen aus:


Genesenennachweise gelten nur noch 90 Tage:

Konsequenzen, die Impfquoute in DE geht um ca. 5% zurück.
 
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