Idiotischste coronabedingte Maßnahmen (mit Bezug zu Reisen)

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Lowbudgetflieger

Aktives Mitglied
26.11.2021
110
94
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Vielleicht hatten wir das schon? Mal auf Verdacht:

In Berlin gilt 2G in der Gastro. Für innerdeutsche Flüge gilt 3G.

Das bedeutet in Kombination: Wer Ungeimpft ist, bekommt im Flughafen BER kein Essen ausgehändigt, was er an einem der mit Abstand aufgestellten Tische des Food Courts genießen könnte. Also bestellt man sich einfach 30 Minuten später eine reichhaltige Auswahl im Bordverkauf und verspeist die kulinarischen Köstlichkeiten im Flugzeug - dicht an dicht.
Vorher darf er aber noch in der Siko und beim boarding ordentlich kuscheln.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.588
2.607
Vielleicht hatten wir das schon? Mal auf Verdacht:

In Berlin gilt 2G in der Gastro. Für innerdeutsche Flüge gilt 3G.

Das bedeutet in Kombination: Wer Ungeimpft ist, bekommt im Flughafen BER kein Essen ausgehändigt, was er an einem der mit Abstand aufgestellten Tische des Food Courts genießen könnte. Also bestellt man sich einfach 30 Minuten später eine reichhaltige Auswahl im Bordverkauf und verspeist die kulinarischen Köstlichkeiten im Flugzeug - dicht an dicht.
Hat sich Deutschland über Nacht auf die Grenzen von 1942 ausgedehnt? Ansonsten wird das mit der "reichhaltigen Auswahl aus dem Bordverkauf" verdammt eng und auf Strecken wie z.B. FRA-HAJ gibt's nichtmal den.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Mietwagenfirmen gelten zumindest in HH wohl nicht mehr als systemrelevant und damit 2G statt 3G. Keine Ahnung, ob das national auch so ist. Quatsch bleibt es trotzdem, besonders am Flughafen, wo ja bei Sixt (und bei den anderen) nicht mal eine räumliche Trennung zum restlichen Flughafen vorliegt. Sixt hat die Counter neben dem Ankunftsbereich, die Anderen um die Ecke direkt am Gang (man sieht ja auch im Hintergrund bei Europcar, alles offen).
In jedem Restaurant kann ich Essen zum Mitnehmen einfach so abholen, für den Mietwagen brauch ich 2G.
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Kontaktlose Abholung ist dann aber wieder erlaubt? Also online buchen und nur Schlüssel mitnehmen?
 

scandic

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02.04.2011
1.210
440
Norddeutschland
Wie sollen im Fall der Fälle eigentlich in Hamburg positiv Getestete ohne Auto jetzt noch zu ihren Heimatorten kommen, wenn nun auch bei Mietwagenabholung 2G eingeführt wird? Oder müssen die jetzt 14 Tage lang unter den Alsterbrücken pennen, da sie mit dem Zug nicht mehr fahren dürfen und Hotelübernachtungen auch unmöglich sind? Das nimmt doch immer perfidere Züge an ...
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Die hamburgische Verordnung ist etwas sperrig, und sie gehört nicht zu den von mir täglich genutzten, insofern sehe man es mir bitte nach, wenn ich etwas übersehe. Aber ich habe keine 2G-Vorschrift für Mietwagen gefunden.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Die hamburgische Verordnung ist etwas sperrig, und sie gehört nicht zu den von mir täglich genutzten, insofern sehe man es mir bitte nach, wenn ich etwas übersehe. Aber ich habe keine 2G-Vorschrift für Mietwagen gefunden.
Beim schnellen Überfliegen 2G durch §13.1 und keine der 23 Ausnahmen von §13.2?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Ja, über die Vorschrift bin ich auch gestolpert, und vermutlich hast Du recht, dass man sich auf sie berufen wird. Allerdings halte ich "Ladenlokal eines Dienstleistungsbetriebes" nicht für einschlägig, da das am Mietwagenschalter abgeschlossene Rechtsgeschäft kein Dienst- sondern ein Mietvertrag ist.

Man könnte wohl diskutieren, ob man hier einen anderen DIenstleistungsbegriff als den zivilrechtlichen zugrundelegen könnte oder müsste.
 
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mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Aus Infektionsschutz-Sicht ist da schon eine eine unterscheidende Betrachtung angezeigt, meine ich, da sich so ein Mietvertrag ja prima kontaktlos / mit Abstand erfüllen lässt, im Gegensatz zu manchem Mietvertrag. War Sixt nicht stets recht klagefreudig? Vielleicht kriegen wir da bald was zu hören.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Es ist in Bezug auf den Flughafen ja auch schon deshalb völlig absurd, weil die Station sich nicht einmal in einem abgeschlossenen eigenen Raum befindet.
 

scandic

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02.04.2011
1.210
440
Norddeutschland
Der Klageweg mag am Ende vielleicht erfolgreich sein, ändert aber nichts daran, dass der positiv Getestete nicht nach Hause kommt. Auf irgendwelche Diskussionen, die am Ende in der Öffentlichkeit geführt werden müssen haben sicher weder der Reisende Lust, noch die Angestellten des Vermieters Muße. Einfach nur noch irre, sorry.
 
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Strolf

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27.03.2020
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Warum sollte ein positiv Getesteter nicht auf direktem Wege mit ÖPNV, Bahn oder Taxi nach Hause fahren dürfen?
Ich rede nicht davon ob das schlau ist. Aber erlaubt mit Sicherheit. Hat doch nicht jeder einen Führerschein.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Wenn er ungeimpft und positiv getestet ist, fällt Bahn und ÖPNV wegen 3G schon mal weg. Weil dann ist er ja nicht negativ getestet. Bleibt also nur noch Taxi. Ob das dann epidemiologisch sinnvoll ist, statt 2 Stunden alleine im Mietwagen 2 Stunden ein Taxi mit dem Fahrer zu teilen?
 
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scandic

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02.04.2011
1.210
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Norddeutschland
Wenn er ungeimpft und positiv getestet ist, fällt Bahn und ÖPNV wegen 3G schon mal weg. Weil dann ist er ja nicht negativ getestet. Bleibt also nur noch Taxi. Ob das dann epidemiologisch sinnvoll ist, statt 2 Stunden alleine im Mietwagen 2 Stunden ein Taxi mit dem Fahrer zu teilen?
Eine geimpfte, positiv geteste Person darf doch aber auch nicht Bus und Bahn fahren. Oder habe ich das falsch verstanden? Wenn du Recht hast, dann ziehe ich meine Aussage von oben (Irrenhaus) zurück und ändere es auf Absurdistan ab 😉
 

global2011

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04.06.2011
1.443
895

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.212
MLA
Eine geimpfte, positiv geteste Person darf doch aber auch nicht Bus und Bahn fahren. Oder habe ich das falsch verstanden? Wenn du Recht hast, dann ziehe ich meine Aussage von oben (Irrenhaus) zurück und ändere es auf Absurdistan ab 😉
Keine Ahnung, hab mir die Frage ehrlich gesagt nie gestellt, wie das ist, wenn du in Köln wohnst und in Hamburg positiv getestet wirst. Wie du dann nach Hause kommst. Oder von mir aus von Neukölln nach Charlottenburg, ist ja dann theoretisch ebenso ein Problem.
 
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mmtrffc

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15.02.2018
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Lustig wird's, wenn
Keine Ahnung, hab mir die Frage ehrlich gesagt nie gestellt, wie das ist, wenn du in Köln wohnst und in Hamburg positiv getestet wirst. Wie du dann nach Hause kommst. Oder von mir aus von Neukölln nach Charlottenburg, ist ja dann theoretisch ebenso ein Problem.
Lustig wird's, wenn du in Hamburg im Hotel bist, das quartiert dich nämlich aus ...
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Vielleicht wird man dann in Quarantänehotel eingewiesen. Irgendeine heruntergekommene, siffige Unterkunft in einer üblen Lage, die für einen Höchstpreis an die Gesundheitsbehörde vermietet worden ist. :oops:
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.794
Wenn er ungeimpft und positiv getestet ist, fällt Bahn und ÖPNV wegen 3G schon mal weg. Weil dann ist er ja nicht negativ getestet. Bleibt also nur noch Taxi.

Auch geimpft + positiv ist nicht mehr 3G. 3G kommt aus § 28b Abs. 5 . 1 Nr. 5 IfSG, der verweist auf § 2 Nr. 2, 4 und 6 SchAusnV. Und nach der dortigen jeweiligen Definition ist eine geimpfte, genesene oder getestete Person immer nur eine asymptomatische Person. Die wiederum ist definiert in § 2 Nr. 1 SchAusnV als "eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust".

Sprich: ein positiver Test ist ein sonstiger Anhaltspunkt, damit ist man (obwohl ggf. medizinisch asymptomatisch) nicht mehr asymptomatisch, nicht mehr G und darf nur noch Taxi fahren.
 
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scandic

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02.04.2011
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Norddeutschland
Auch geimpft + positiv ist nicht mehr 3G. 3G kommt aus § 28b Abs. 5 . 1 Nr. 5 IfSG, der verweist auf § 2 Nr. 2, 4 und 6 SchAusnV. Und nach der dortigen jeweiligen Definition ist eine geimpfte, genesene oder getestete Person immer nur eine asymptomatische Person. Die wiederum ist definiert in § 2 Nr. 1 SchAusnV als "eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust".

Sprich: ein positiver Test ist ein sonstiger Anhaltspunkt, damit ist man (obwohl ggf. medizinisch asymptomatisch) nicht mehr asymptomatisch, nicht mehr G und darf nur noch Taxi fahren.
Und dann findet man (verständlicherweise) keinen Taxifahrer, der einen ggf. über mehrere Stunden auf beengtem Raum zu horrenden Tarifen an den Heimatort bringt. Das ist doch alles nicht zu Ende gedacht und wird im Zweifel dazu führen, dass positiv Getestete (die per se nicht zwingend ein Risiko darstellen) in den Fernzügen durch die Gegend reisen (im Nahverkehr ist das Risiko in der Wüste zu stranden einfach zu hoch).
 
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