Hat eigentlich jemand eine Meinung dazu, ob § 28b Abs. 5 IfSG im Hinblick auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Alt. 19 GG eine Sperrwirkung entfaltet? Sprich: Der Bund schreibt bei der Benutzung von Verkehrsmitteln eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) vor. Können die Landesgesetzgeber - wie sie es zunehmend tun - dies verschärfen, indem sie (nur) Atemschutzmasken vorschreiben? Oder ist die Bundesregel abschließend?
Das ist seit jeher eine sehr interessante Frage. Ich gehe noch weiter. Denn de facto hat die Exekutive die Legislative ausgehebelt, in einer Demokratie geht das nicht, ausser die Legislative hat eine gesetzliche Grundlage geschaffen.
In der Schweiz ist der Fall relativ klar, zumindest aus meiner Sicht. Dort hat das Parlament mit dem Epidemiengesetz die Grundlage geschaffen. Wenn die besondere Lage ausgerufen wird, darf der Bundesrat unter Anhörung der Kantone (auch Exekutive) "diktatorisch" entscheiden, bei der ausserordentlichen Lage auch ohne deren Anhörung. Das Parlament ist bei solchen Fragen "ausgeschaltet". Dies seit zwei Jahren. Diese Phasen sind befristet und müssen regelmässig bestätigt werden (ich weiss aber nicht ob Kanton oder Parlament). Der Bundesrat ging bisher sehr sorgsam mit "seiner Allmacht" um. Es wird aber kompliziert, weil die Kantone über die Bundesbeschlüsse hinausgehen können. Wenn der Bund Massnahmen aufhebt, heisst das nicht, dass das überall gilt. Und darum gilt im Moment im Kanton Bern die Maskenpflicht auch an Bahnhöfen (aber an Skirennen dann doch nur 3G ohne Maske - finde ich richtig, aber inkonsequent), im Kanton Zürich nicht.
In Deutschland ist dies wahrscheinlich aufgrund der historischen Belastung viel heikler, eher undenkbar. Ich kann mir schwer vorstellen, dass hier die Legislative der Exekutive all zu viel Macht einräumen würde. Aber ich glaube mich erinnern zu können, dass am Anfang der Pandemie in aller Eile eine Gesetzesgrundlage geschaffen wurde, ich kenne den Inhalt nicht. Wenn das Parlament und somit die Legislative diesen Beschluss fasste, dann müsste sie eigentlich zuerst das entsprechende Gesetz durch den Bund anpassen lassen, ausser das Gesetz sieht eine Abweichung explizit vor. Vielleicht wird den Ländern eingeräumt, über die Bundesvorlage hinausgehen zu dürfen.
Ja ich weiss. Langer Text, keine Antwort. Ich finde es aber spannend, darüber zu sinnieren.