Covid und fliegen

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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Wie ich gehört habe, sind FFP2 mit Ventil sowohl gut für den Eigenschutz und auch einigermaßen erträglich, weil sich die warme Atemluft nicht hinter der Maske staut.
Die sind aber nicht (in Flugzeugen) erlaubt ;-), weil du damit unsolidarischerweise andere gefährden könntest.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Wir brauchen ein Konzept für den Übergang zur Normalität, besser gestern als heute. Daran scheitern wir aber, weil die Politik seit zwei Jahren mit der Erfindung mehr oder weniger durchdachter Maßnahmen beschäftigt ist und deren Evaluation vollkommen vergißt.
Die Politik macht es ihren Wählern recht, die sind weder jung noch fit.

Jung, fit und dreifach geimpft sind im übrigen alle Menschen die ich aktuell kenne die sich eine Corona Infektion eingefangen haben.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
8.959
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Vom Hörensagen. Ich habe sie nur nicht verstanden, weil mir noch niemand plausibel erklären konnte, warum man zu 75% der Flugdauer eine FFP2-Maske braucht und zu 25% gar keine.
Das ist eine Frage der Abwägung. Wenn man stets den worst case zum Standard erhebt, dann könnte man sich sehr viel Sicherheitsvorschriften sparen.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.007
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Schon interessant. Monatelang hat man die CWA aufm Handy, geht einkaufen, ins Restaurant, etc. Natürlich lässt man immer Vorsicht walten. Anzeige immer grün.

Und dann macht man einen TATL r/t, den ersten Flug seit 2,5 Jahren und ein paar Tage später hat man dann das aufm Telefon:

1641930662626.png

Bei uns beiden. War so klar! 🙂
Haben uns heute Abend testen lassen (Antigen). Beide negativ. Verwendeter Test hat hohe Sensitivität und Spezifität. Damit auch kein PCR. Wäre der Antigen positiv gewesen hätte das Testzentrum kostenlos noch einen PCR gemacht.

Das Kontaktprotokoll lässt übrigens nur den Schluss zu, dass es jemand aus dem Flugzeug in unserer Nähe gewesen sein muss. Mittwoch und Donnerstag waren wir nur mit Passagieren auf engem Raum zusammen. Davor und danach waren wir alleine bzw. hatten nur flüchtige Begegnungen. Die Dame hinter uns hat den ganzen Flug über immer wieder kräftig gehustet. Eine Möglichkeit. Glücklicherweise sitzt man in der C doch etwas entfernt voneinander und die HEPA Filter sind auch noch da.
Wir beobachten es mal die nächsten Tage aber ich gehe nicht davon aus, dass wir uns angesteckt haben. Ü30 bzw. U40, Zwei- bzw. Dreifach geimpft, gutes Immunsystem, Abstand, Filter, medizinische Maske (außer während des Service) getragen, bisher symptomfrei obwohl bereits 5 Tage her. Schauen wir mal ob es so bleibt 🙂
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.790
Ich weiß, ich bin "late to the party", aber nur mal ganz humorlos zwei Informationen zur deutschen Rechtslage nach der "Reinen Lehre":

- wer unter Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust leidet, darf nicht fliegen;
- die Maskenpflicht gilt ständig, sie ist nicht zum Essen oder Trinken eingeschränkt.

Rein informatorisch und ohne Einordnung von Praktikabilität und/oder Sinnhaftigkeit dieser Regeln ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.007
5.860
- wer unter Atemnot, neu auftretende, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust leidet, darf nicht fliegen
Soweit die Theorie (de jure). In der Praxis sieht man, dass Betroffene es offensichtlich als harmlos abtun und andere es tolerieren. Selbst diejenigen die das Recht durchsetzen sollten. Es kann mir niemand erzählen, dass weder am Schalter, noch in der Lounge, noch am Gate, noch eine Flugbegleiterin im Flugzeug am Gate das Husten gehört hat. Wir saßen keine fünf Minuten bis zum ersten Anfall. PR ist halt wohl doch wichtiger. Erste Anzeichen für ein soziales Ende der Pandemie?
 
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Spinnacker

Erfahrenes Mitglied
17.03.2015
282
227
Wenn ich die hier geäußerten Meinung mal so werte, gewinne ich den Eindruck, daß die Mehrheit der Meinung ist, die hoch bezahlten Damen und Herren von der Flugbegleitung hätten besseres zu tun, als hüst-/schniefende PaXe zu "belästigen" oder gar Gottes Stellvertreter an Bord, zu ersuchen, sich zu kümmern.
Jedenfalls so lange, wie selbst nicht betroffen sind.
Dann würde nach meiner allg. Lebenserfahrung gleich nach dem SEK, ersatzweise der Mutti (ich vergaß, die ist ja mal weg), also dann nach Heiner, oder heißt der Karl, ich glaube es ist der Karl, gerufen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.287
4.462
BSL
Wenn man in ein Flugzeug Richtung Frankreich steigt, muss man immerhin schwören, dass man gesund ist :)

SWORN UNDERTAKING TO COMPLY WITH RULES FOR ENTRY INTO METROPOLITAN FRENCH TERRITORY

I hereby declare on my honour that I have not had any of the following symptoms during the last 48 hours:
- Fever or chills ;
- Cough or aggravation of my usual cough;
- Unusual fatigue;
- Unusual shortness of breath when I speak or make the slightest effort;
- Unusual muscle aches and/or pains;
- Unusual headaches;
- Loss of taste or smell;
- Unusual diarrhoea.


 

DeKi

Erfahrenes Mitglied
04.12.2014
395
52
BRE
Um hier mal anzuknüpfen: Ich frage mich gerade, wann man nach einer überstandenen Infektion wieder fliegen darf. Konkret meine ich bei Lufthansa in der Vergangenheit eine Checkbox beim Online-Checkin gesehen zu haben, die auf 14 Tage hinweist. Ist das noch der Fall, so dass auch negativer Test nicht weiterhilft?
 
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TheSEN

Reguläres Mitglied
10.03.2022
30
33
Um hier mal anzuknüpfen: Ich frage mich gerade, wann man nach einer überstandenen Infektion wieder fliegen darf. Konkret meine ich bei Lufthansa in der Vergangenheit eine Checkbox beim Online-Checkin gesehen zu haben, die auf 14 Tage hinweist. Ist das noch der Fall, so dass auch negativer Test nicht weiterhilft?
Da lese ich mal mit…
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.790
Fluggesellschaften haben, soweit sie § 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG unterliegen, aufgrund der gesetzlichen Beförderungspflicht keine Möglichkeit, über die bundesrechtliche 3G- und landesrechtliche Quarantäneregelungen hinausgehende Einschränkungen zu verhängen. Die Einschätzung der jeweiligen Gesetzgeber, wer infektiologisch gesehen zu gefährlich ist um befördert zu werden, ist insoweit abschließend.
 
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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.040
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Fluggesellschaften haben, soweit sie § 21 Abs. 2 S. 3 LuftVG unterliegen, aufgrund der gesetzlichen Beförderungspflicht keine Möglichkeit, über die bundesrechtliche 3G- und landesrechtliche Quarantäneregelungen hinausgehende Einschränkungen zu verhängen. Die Einschätzung der jeweiligen Gesetzgeber, wer infektiologisch gesehen zu gefährlich ist um befördert zu werden, ist insoweit abschließend.
Sehr schön begründet!