Idiotischste coronabedingte Maßnahmen (mit Bezug zu Reisen)

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.615
1.301
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Hier im Saarland gilt seit vorgestern: wenn in Innenräumen 3G, dann keine Maskenpflicht. Studioleitung im Gym (3G): "wir wissen von nichts, bis 2.4. gilt bei uns weiterhin Maskenpflicht" :doh:
ja das ist oft so - jetzt macht halt jeder was er denkt machen zu müssen
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hat nichts mit Reisen zu tun - aber Maskenpflicht im Gym gab's zuletzt nicht mal in Bayern...
nicht beim Training aber beim reinlaufen - genauso unsinnig wie im Restaurant!
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.668
4.981
wir brauchen uns hier nicht zu streiten. Ab Anfang April wird man zumindest in den allermeisten Gegenden Deutschlands selbst sich ein Urteil bilden können, wieviel Prozent der Bevölkerung Masken für sinnvoll erachtet und wieviele nicht. Auch jetzt sehe ich bereits, dass die Restaurants allabendlich voll sind.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.668
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Und noch ein Nachtrag zum Thema, wer Masken in geschlossenen Räumen für sinnvoll hält und wer eher weniger.
Man kann mittlerweile offenbar wieder maskenfrei Dienstreisen machen, zumindest in Brandenburg. Schaut Euch mal die schönen Bilder von der Tesla-Eröffnung (innerhalb des Firmengebäudes) an; ich würde sagen die Mehrheit dort trägt keine Masken; darunter auch Bundeskanzler Scholz sowie der Brandenburgische Ministerpräsident.
(Video z.B. hier https://www.zeit.de/wirtschaft/unternehmen/2022-03/tesla-gruenheide-fabrik-inbetriebnahme)
Vermutlich alles legal; m.W. müssen Unternehmen ein "Hygienekonzept" haben, das aber nicht unbedingt eine Maskenpflicht beinhalten muss. Im Hause Telsa hat man offenbar darauf verzichtet.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.870
11.030
Ab 3.4. besteht die Pflicht, Hygienekonzepte zu erstellen und anzuwenden, nur noch in "Hotspots" (§ 28a Abs. 8 S. 1 Nr. 4 Alt. 1 IfSG). Gleichzeitig besteht aber für Arbeitgeber die Pflicht, die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren und auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept festzulegen und umzusetzen (§ 2 Abs. 1 Corona-ArbSchV).

Ersteres trifft alle Einrichtungen mit Publikumsverkehr, letzteres nur Unternehmen bzw. Arbeitgeber.
 
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Flurian

Aktives Mitglied
29.10.2017
173
31
MUC
Die deutschen Airlines verlangen wohl mit ihrem Hausrecht 3G weiterhin bei Inlandflügeb...
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Zuletzt bearbeitet:

abcdefg

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
390
111
Heute Morgen am Bahnhof in Schweinfurt beim Bäcker einen Kaffee geholt. Abgesehen davon, dass neben dem Kartenterminal ein fettes Schild hing mit der Aufschrift "KEINE KREDITKARTE (Visa, Master, ...)", aber anderes Thema. Kundin nach mir wollte ihren Kaffee vorbildlich in ihrem eigenen mitgebrachten Becher. Aufgrund von Corona darf die Verkäuferin den mitgebrachten Becher aber nicht verwenden. Also benutzte sie einen neuen Pappbecher, den die Kundin dann in ihren eigenen Becher umgefüllt hat, und hat schließlich den Pappbecher weggeschmissen.
 

Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
356
252
Heute Morgen am Bahnhof in Schweinfurt beim Bäcker einen Kaffee geholt. Abgesehen davon, dass neben dem Kartenterminal ein fettes Schild hing mit der Aufschrift "KEINE KREDITKARTE (Visa, Master, ...)", aber anderes Thema. Kundin nach mir wollte ihren Kaffee vorbildlich in ihrem eigenen mitgebrachten Becher. Aufgrund von Corona darf die Verkäuferin den mitgebrachten Becher aber nicht verwenden. Also benutzte sie einen neuen Pappbecher, den die Kundin dann in ihren eigenen Becher umgefüllt hat, und hat schließlich den Pappbecher weggeschmissen.
Was macht es eigentlich für einen unterschied ob die verkäuferin den Pappbecher berührt oder den selbsr mitgebrachten Becher ? An der möglichkeit sich anzustecken kann es ja nicht liegen , denn spätestens bei der Geldübergaben entsteht doch ein kontakt per Münzen oder Scheine , der so auch mit dem Becher zustande kommt
 
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abcdefg

Erfahrenes Mitglied
09.09.2014
390
111
Was macht es eigentlich für einen unterschied ob die verkäuferin den Pappbecher berührt oder den selbsr mitgebrachten Becher ? An der möglichkeit sich anzustecken kann es ja nicht liegen , denn spätestens bei der Geldübergaben entsteht doch ein kontakt per Münzen oder Scheine , der so auch mit dem Becher zustande kommt
Genau das ist ja der Punkt, auf den ich hinaus wollte.
 
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Flurian

Aktives Mitglied
29.10.2017
173
31
MUC
Warum gibt es für das FCT in FRA eine Sonderregelung?
Weiterhin 3G im Gegensatz zur FCL?
Zudem darf ein Test nur max 24h alt sein (im Gegensatz zur CoronaEinreiseV mit 48h)
Was hat es damit auf sich?
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.129
4.107
Warum gibt es für das FCT in FRA eine Sonderregelung?
Weiterhin 3G im Gegensatz zur FCL?
Zudem darf ein Test nur max 24h alt sein (im Gegensatz zur CoronaEinreiseV mit 48h)
Was hat es damit auf sich?

???
Ich war letzten Woche im FCT, da wollte man von mir gar nichts sehen - ausser der Bordkarte natürlich.
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.129
4.107
Wurde wohl aus der Mail noch nicht entfernt.

Wie gesagt, ich war in den 2 letzten Wochen mehrfach im FCT - man wollte nichts mehr sehen.
Auch im Loungefinder wurde der Hinweis zu xG (und was auch immer) entfernt:
Bildschirmfoto 2022-04-19 um 12.16.01.png
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
Aktuelle (!) Zugangsbedingungen für das gemeindeeigene (!) Schwimmbad auf Juist: 3G, FFP2, Voranmeldung mit Kontaktdatenerhebung (Privat- und Urlaubsanschrift), Aufenthaltsdauer max. 1,5 h.

😯
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.668
4.981
meine ernst gemeinte Empfehlung: den betrieblichen Datenschutzbeauftragten kontaktieren mit dem Hinweis, dass dies einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt, da keine Verarbeitungsgrundlage für die Angaben besteht. Falls dieser nicht reagiert (oder gar kein solcher ausmachbar sein sollte), entsprechender Hinweis an den Landesdatenschutzbeauftragten. Der muss sich dann des Falls annehmen.
 

Alex6

Erfahrenes Mitglied
03.01.2016
704
144
Genau das ist ja der Punkt, auf den ich hinaus wollte.
Soweit ich weiß hat das nichts mit Corona zu tun, sondern an die Hygienebedingungen(?) und schon vor Corona eine Auflage. Hat mir vor ein paar Jahren ein Bäcker erzählt. Deswegen sind so Firmen wie recup gegründet worden.