Ministerium droht mit Prüfung der Vorkassepraxis bei Flügen

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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.287
3.342
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Das Problem ist doch, dass es durchaus Vorschriften gibt, diese von den Fluggesellschaften aber regelmäßig und (ich behaupte) vorsätzlich schlichtweg ignoriert werden. Ich mache meine Rechte geltend und diese werden in vielen Fällen ignoriert (lange Schlangen am Flughafen-Infoschalter bzw. mittlerweile sogar Hinweise, dass die Fluggesellschaften nicht helfen können oder wollen, später dann "Äußere Umstände - tut uns leid, gibt aber nix" oder auch mal "Ersatzbeförderung wurde ja selbständig gebucht, insofern Ihr Problem") oder zumindest verzögert ("aufgrund des hohen Aufkommens..."). Von Zinszahlungen brauchen wir da nicht mal zu reden, ich muss ja dankbar sein, wenn es überhaupt was gibt.

Ich bin mir sehr sicher, dass viele Fluglinien dort einfach klassisch ausrechnen, dass es billiger ist, die wenigen klagelustigen Kunden zu befriedigen als sich umfassend an geltendes Recht zu halten, inklusive der Bereitstellung des dafür notwendigen Personals (und ja, das war vor Corona auch nicht gut).

Insofern würde mir eine entsprechende Bissigkeit des Bundesamtes inkl. den hierfür notwendigen Werkzeugen völlig genügen. Auf den Markt zu hoffen, wird imho allerdings nichts ändern.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Ein Anbieter auf einem freien Markt bietet mir eine Leistung an und verlangt dafür - in der Tat abweichend vom gesetzgeberischen Leitbild, aber zulässig - Vorkasse. Wem das nicht gefällt, dem steht es frei, auf die Leistung zu verzichten.
Ääääm, Nein!
Ein Anbieter bietet auf einem regulierten Markt, auf dem es gesetzlich vorgeschrieben ist Erstattungen binnen 7 Tagenzu leisten eine Leistung an, lässt dich dafür bezahlen, kündigt dann den Vertrag, und braucht 180 Tage dir das Geld zurückzubezahlen.
Das ist rechtswidrig und sollte für den Anbieter mehr Konsequenzen haben, als sich die Zinsen für 180 Tage verdient zu haben.

Die Folge sollten abschreckende Strafen für den Anbieter sein, und nicht das der Kunde nicht nochmal reist. Der hat nämlich überhaupt nichts falsch gemacht.

Zugleich wird er aber feststellen, dass ihn Bus und Bahn auch nicht ohne Vorleistung ans Ziel bringen.
Jein, in der Tat nicht ohne Vorleistung, aber wenn der Zug gecancelt wird, dann kannst du einfach den nächsten nehmen, und Bus & Bahn bringen dich ans Ziel.
Sobald du ein Zugticket hast, hast du auch praktisch eine Garantie dein Ziel irgendwie zu erreichen. Bei einer Airline hast du gar nichts, bist auf deren Gnade angewiesen dich umzubuchen, einzuchecken und an Bord zu lassen.
Das sollte sich auch in den Zahlungsmodalitäten widerspiegeln.

Man kann ja noch darüber diskutieren, dass bei der Buchung eine Garantie hinterlegt und beim ersten Check-in eine Zahlung erfolgen muss, fairer fände ich allerdings beim letzten, dann ist das Risiko 50/50 zwischen den Vertragspartnern geteilt (bei einem Returnflug).
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.667
1.297
Oberfranken
Wie nennt man gleich ein Geschäftsmodell das ohne laufende Vorauszahlungen notleidend wird?
Schneeballsystem? :cool:

Die Vorkassepraxis ist schon sehr problematisch, besonders wenn ich lese, wie langwierig und aufwändig die Erstattung bzw. Rückbuchung des Geldes bei der Pleite von Air Berlin, Germania, Thomas Cook und bei den coronabedingten Stornierungen von Flügen war. So weit ich das gelesen habe, konnte nur bei Zahlung mit KK Geld zurückgebucht werden, Zahlung max. 180 Tage vor der Pleite. Für einen Vielflieger ist es schon aufwändig, wenn er mehreren Erstattungen im Jahr hinterherlaufen muss. OK, der hat meist seinen Anwalt, der alles für ihn regelt.
Vorkasse und Nachnahme hatte ich schon immer möglichst vermieden, denn bereits vor 20 - 30 Jahren gab es damit immer wieder mal Ärger.
Dennoch sollte es hier bessere Absicherungen bzw. staatliche Eingriffe in das Fluggesellschaft-Oligopol geben, das hat nichts mit Nannystaat zu tun. Ein Tourist, der nur ein mal im Jahr fliegt, kennt sich meist nicht so gut aus und verliert dadurch Geld.
 
Zuletzt bearbeitet:

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.310
2.906
FRA
Ich bin mir sehr sicher, dass viele Fluglinien dort einfach klassisch ausrechnen, dass es billiger ist, die wenigen klagelustigen Kunden zu befriedigen als sich umfassend an geltendes Recht zu halten, inklusive der Bereitstellung des dafür notwendigen Personals (und ja, das war vor Corona auch nicht gut).

Ja, das ist eine ganz einfache Rechnung, wenn 10 Leute einen Claim über 600€ stellen, davon aber erfahrungsgemäß nur 1-2 Kunden auch bereit sind diesen gerichtlich durchzusetzen, dann sind 1200€ zzgl. Gerichts-/Anwaltskosten der wesentlich bessere Deal für die Airline als pauschal 6000€ auszuzahlen.

Das Problem ist dass der Nannystaat seine Bürger schon derart verzogen hat, dass der Großteil es nicht mal mehr schafft über Flightright und Co. eine Forderung zu stellen, obwohl das keine 15 Minuten dauert und sogar völlig risikofrei ist, geschweige denn sich einen Anwalt zu nehmen und zu prozessieren. Lieber wird dann nach der Politik geschrien, die es mal wieder mehr schlecht als recht richten soll, Hauptsache man muss auch in Zukunft selber keinen Finger krumm machen.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.667
1.297
Oberfranken
Naja, erst seit ich hier lese, weiß ich, dass es Flightright u. ä. Firmen gibt. Der Durchschnittskunde/Tourist dürfte das nicht wissen.
Gibt es so etwas auch für Buchungen über einen Reiseveranstalter?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Das Problem ist dass der Nannystaat seine Bürger schon derart verzogen hat, dass der Großteil es nicht mal mehr schafft über Flightright und Co. eine Forderung zu stellen, obwohl das keine 15 Minuten dauert und sogar völlig risikofrei ist, geschweige denn sich einen Anwalt zu nehmen und zu prozessieren.
Das gute ist, dass die meisten trotz guter gegenteiliger Werbung unseres Staates verstanden haben, wer die Entschädingung (und ggfs. die Anwaltskosten bzw. die 50% für Flightright) bezahlt: Der Airlinekunde bei seiner nächsten Buchung.
Man steht sich übers Leben gesehen einfach besser, Anwälte und Flightrightler nicht reich zu machen, und einzusehen, das was man in die rechte Tasche bekommt, aus der linken bezahlt wird. Plus Anwalts- und Gerichtskosten.

Lieber wird dann nach der Politik geschrien, die es mal wieder mehr schlecht als recht richten soll,
Und das völlig zu Recht, denn die Kunden wollen nicht eine Entschädigung bekommen und beim nächsten Flug wieder bezahlen weil sie nicht ans Ziel gekommen sind, sie wollen ans Ziel kommen. Sie wollen dass der Staat die Airlines dazu zwingt, geschlossene Verträge auch zu erfüllen, und nicht die Kunden mit ihrem eigenen Geld zu entschädigen. Sie wollen ein System in dem nicht die Firmen die am dreistesten und kundenverachtentsdem vorgehen auch noch belohnt werden. Sie wollen einen Rechtsstaat, der seinen Namen verdient.

Die Vorkassenproblematik hat damit vergleichsweise wenig zu tun. Es geht ja nicht um Ausgleichszahlungen, es geht darum dass das Geld 7 Tage nach der Stornierung/Annulierungn zurück zu sein hat, nicht nach 180. Und das vor allem nicht auch noch folgenlos (die EU261 sieht für diesen Fall keinerlei Ausgleichszahlung vor).
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Sie wollen dass der Staat die Airlines dazu zwingt, geschlossene Verträge auch zu erfüllen,

Tut er doch jetzt schon, durch eine entsprechende Gesetzgebung und "Infrastruktur", die geltenden Gesetze auch - notfalls gerichtlich - durchsetzen zu können. Ein wenig Eigeninitiative ist dazu schon erforderlich, "der Staat" kann dem Bürger nicht auch noch das abnehmen.

es geht darum dass das Geld 7 Tage nach der Stornierung/Annulierungn zurück zu sein hat, nicht nach 180. Und das vor allem nicht auch noch folgenlos (die EU261 sieht für diesen Fall keinerlei Ausgleichszahlung vor).

Ich bin kein Jurist, aber soweit ich es (laienhaft) richtig einschätze, unterliegt der Anspruch Passagier gegen Fluggesellschaft (auch) dem Zivilrecht des BGB, und danach ist ab Eintritt des Verzuges der Betrag mit 5% über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen (§ 288 Abs. 1 BGB), auch wenn in EU261 für den Verzug keine explizite Regelung den Verzugszins betreffend enthalten ist.

Dass diese Höhe des Verzugszinses die Fluggesellschaften nicht zu einer schnellen Rückzahlung diszipliniert, steht auf einem anderen Blatt. Daher ja auch mein Vorschlag, durch eine neue gesetzliche Regelung einen prohibitiv hohen Verzugszins für fällige Rückzahlungsansprüche festzulegen, der eine entsprechende Wirkung auf das Zahlungsverhalten der Airlines hat.

Damit wäre auch das unsägliche, zur Debatte stehende Verbot der Vorkassenpraxis vom Tisch (das im weltfremden Elfenbeinturm von Politiker-Hirnen geboren ist und mehr Probleme schafft als löst), weil es durch eine neue Zahlungsmoral obsolet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.310
2.906
FRA
Das gute ist, dass die meisten trotz guter gegenteiliger Werbung unseres Staates verstanden haben, wer die Entschädingung (und ggfs. die Anwaltskosten bzw. die 50% für Flightright) bezahlt: Der Airlinekunde bei seiner nächsten Buchung.
Man steht sich übers Leben gesehen einfach besser, Anwälte und Flightrightler nicht reich zu machen, und einzusehen, das was man in die rechte Tasche bekommt, aus der linken bezahlt wird. Plus Anwalts- und Gerichtskosten.

Kannst du gerne so handhaben und weiterhin deinen Groll gegen die Luftfahrt hegen. Ich hingegen mache da lieber von meinen Rechten gebrauch. Die Airline baut Mist, ich habe den Schaden, kriege im Gegenzug eine pauschale Kompensation. Fair enough!

Würden auch alle Kunden ihre Rechte wahrnehmen, dann gebe es kein Flightright und Co. mehr, da jede Airline sofort bezahlen würde als sich noch Gerichts- und Anwaltskosten aufzubürden. Gleichzeitig hätten die Airlines auch einen noch stärkeren Ansporn Flugausfälle- und Verspätungen zu vermeiden, denn in der Summe wäre es dann wahrscheinlich billiger längere Umläufe einzuplanen, mehr in Wartung zu investieren und mehr Ersatzpersonal bereit zu halten, als immer den ganzen Flieger zu entschädigen. Aber solange nur jeder Zehnte da etwas einfordert, näht man lieber weiterhin auf Kante. Oder bucht sogar über, weil ein Full Fare Ticket mehr einbringt als die Kosten dafür jemanden runterzuschmeißen. Es wäre schon viel erreicht, wenn einfach der Großteil der Kunden ihre Rechte einfordern würden. Zumal sowieso weder Auto-, Bus- oder Bahnfahren derart verbraucherfreundlich geregelt sind wie Fliegen.

Sie wollen einen Rechtsstaat, der seinen Namen verdient.

Meinst du hier den gleichen Staat, der jahrelang braucht um einen Autobahnabschnitt zu sanieren, so dass jeder Deutsche im Schnitt 2 Tage pro Jahr im Stau verliert - und das gänzlich ohne irgendeinen Cent Kompensation?
 
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TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.840
2.693
PIX, BER, ZRH
Hier ist die Lösung: reise nicht! Das ist wirklich nicht schnippisch oder pampig gemeint, aber: Ein Anbieter auf einem freien Markt bietet mir eine Leistung an und verlangt dafür - in der Tat abweichend vom gesetzgeberischen Leitbild, aber zulässig - Vorkasse. Wem das nicht gefällt, dem steht es frei, auf die Leistung zu verzichten. Zugleich wird er aber feststellen, dass ihn Bus und Bahn auch nicht ohne Vorleistung ans Ziel bringen. Also gilt es: zuhause bleiben. Aber ein Fall für den Gesetzgeber ist das mE nicht.

Was für ein Schwachsinn. Mit so einer weltfremden und beschränkten Haltung kann man nur BWL studiert haben.

Ja, Erstattungen müssen viel, viel schneller und einfacher erfolgen (und alles andere aus dieser EU VO auch) und meinetwegen auch mittels irgendwelcher legislativer Vorhaben, aber dafür muss man - finde ich - nicht in die jetzige Praxis eingreifen, weil das ein Eingriff in die Privatautonomie wäre.

Die derzeitige Praxis funktioniert eben nicht. Was soll überhaupt "Privatautonomie"? Die unternehmerische Freiheit, Werkverträge abzuschliessen und dann ungestraft nicht zu liefern?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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TXL
Dieser Thread ist wieder einmal ein gutes Beispiel für die (Hoch-)Kultur hier: Wieso sachlich, wenn es auch persönlich geht?
 
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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.287
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Und das Oligopol besteht genau wo?
Die Lufthansa schreibt in ihrem Geschäftsbericht 2021:

Die Lufthansa Group sieht sich auch wettbewerbs- und kartellrechtlichen Risiken ausgesetzt. Diese resultieren ins- besondere daraus, dass die Lufthansa Group mitunter in stark von Oligopolen geprägten Märkten tätig ist, in einigen Märkten über eine starke Position verfügt, im Rahmen von Allianzen mit Wettbewerbern kooperiert und sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern können.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.057
13.866
Trans Balkan Express
Und das völlig zu Recht, denn die Kunden wollen nicht eine Entschädigung bekommen und beim nächsten Flug wieder bezahlen weil sie nicht ans Ziel gekommen sind, sie wollen ans Ziel kommen. Sie wollen dass der Staat die Airlines dazu zwingt, geschlossene Verträge auch zu erfüllen, und nicht die Kunden mit ihrem eigenen Geld zu entschädigen. Sie wollen ein System in dem nicht die Firmen die am dreistesten und kundenverachtentsdem vorgehen auch noch belohnt werden. Sie wollen einen Rechtsstaat, der seinen Namen verdient.

In Deinem Post geht wieder einmal einiges durcheinander.

Rechtsstaatsprinzip heißt aber erst einmal, dass Verwaltung, Regierung und Co. nicht willkürlich handeln dürfen und dass der Rechtsweg eröffnet ist. Außerdem muss man sich auf Gesetze verlassen können. Dies ist der Fall, weil die Auslegung der FluggastVO durch die Rechtsprechung gesichert ist. Jeder spezialisierte Anwalt wird Dir sagen können, wann es sich lohnt gegen Verspätungen vorzugehen bzw. wann es welche Risiken gibt.

Als Privater darf ich bis an die Grenze der Sittenwidrigkeit bzw. der Verbraucherrechte erst einmal alles.

Das Verhalten der Fluggessellschaften hat daher nichts mit dem Rechtsstaat zu tun. Dass häufig Forderungen abgelehnt werden, ist Praxis auch bei Versicherungen, dem Jobcenter u.ä. Warum das so ist, hat Dir Mitforist @Piw vorgerechnet.

In einem funktionerenden Rechtsstaat kannst Du Dich gegen Ablehnungen von Ansprüchen auf vertraglicher Ebene (z.B. Versicherungen) oder Ansprüchen auf Sozialleistungen (z.B. Kürzung von ALG II )wehren, nämlich vor dern jeweils zuständigen Gerichten. Für Deine Abneigung gegen Anwälte kann hier niemand etwas. Das System funktioniert grundsätzlich. Leidiglich über die Länge der Verfahrensdauer kann man sich gerne auch täglich ärgern.

Wenn Du einen Anwalt in Anspruch nimmst, musst Du diesen als Dienstleister bezahlen (oder Du schimpfst halt über die Ungerechtigkeit). Wenn Du schlau genug warst, die Fluggesellschaft in Verzug zu setzen, wofür hier Mitforist @kexbox gute Tpps gibt, bekommst Du den Verzugsschaden - also auch die Anwaltskosten - ersetzt.

Ich stimme dem Mitforisten @Piw in vielem zu, obwohl ich weniger drastisch formulieren und daher auf die Bezeichnung Nannystaat verzichten würde. Aber Rechtsstaat kann nicht heießn, dass man alles vorgekaut bekommt. Willst Du wirklich einen vormundschaftlichen Staat, der all Deine Probleme löst, mit der negativen Folge, dass in Dein Privatleben eingegriffen wird?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Tut er doch jetzt schon, durch eine entsprechende Gesetzgebung und "Infrastruktur", die geltenden Gesetze auch - notfalls gerichtlich - durchsetzen zu können. Ein wenig Eigeninitiative ist dazu schon erforderlich, "der Staat" kann dem Bürger nicht auch noch das abnehmen.
Sorry, du willst binnen Minuten eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken, damit dich eine Airline wie vertraglich vereinbart am Tag x von A nach B fliegt?
Wie gesagt, es geht nicht darum Monate später einen Geldbetrag x zugesprochen zu bekommen (den ich dann, so oder so, incl. Anwalts- und Gerichtskosten über die nächsten Jahre ohnehin über den Flugpreis selbst bezahle). Es geht darum, dass wenn ich einen Vertrag mit einer Airline schließe, sie diesen grundsätzlich erfüllen muss, und nicht z.B. auf eine branchenübliche Überbuchungspraxis verweist, und dann nach Monaten und entsprechenden Urteilen mal das Geld für die nie gemachte Reise zurückbezahlt.
Ich will keine Entschädigungen, ich will Airlines die die zugesagte und bezahlte Leistung erbringen. Ich will an mein Ziel wie geplant (und wie nebenbei von mir meinem Kunden vertraglich zugesichert...) pünktlich erreichen.

Der Rechtsstaat muss Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich bewusste Rechtsbrüche für die Airline nicht lohnen.
Wie mehrere ja korrekt gesagt haben, aktuell ist es für die Airline eine sehr einfache Rechnung was sich mehr lohnt, Verträge erfüllen oder Verträge brechen, Gesetze (Verordnungen) einhalten oder Gesetze (Verordnungen) brechen.
Das muss der Staat ändern. Das war die Idee der EU261 (siehe Präambel). Wird in Deutschland aber nicht durchgesetzt, unsere "Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte" trägt ihren Namen komplett zu Unrecht.

Wenn Airlines es partout besser finden, vorausbezahltes Geld rechtswidrig nicht binnen 7 Tagen zurückzugeben, dann muss man eben aufhören vorauszuzahlen.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.057
13.866
Trans Balkan Express
Der Rechtsstaat muss Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich bewusste Rechtsbrüche für die Airline nicht lohnen.

Warum muss er das? Und warum sollte er?

Ein Staat kann auch Regelungen schaffen, in denen jegliches asoziales Verhalten sanktioniert wird, wie das Bonussystem in China für Wohlverhalten. Aber dann hätte man mindestens eine DDR 2.0.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.486
4.453
sie diesen grundsätzlich erfüllen muss,
Grundsätzlich erfüllt sie diesen auch. Über 90% der Flüge sind nahezu pünktlich oder zumindest nicht signifikant zu spät.

Der Staat bzw. sein Eisenbahnbetrieb bricht übrigens täglich deutlich mehr Beförderungsverträge als alle Airlines zusammen. Aus dem Grund sind da die Entschädigungen wohl auch deutlich niedriger als im Luftverkehr ;-).
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.287
3.342
Warum muss er das? Und warum sollte er?

Ein Staat kann auch Regelungen schaffen, in denen jegliches asoziales Verhalten sanktioniert wird, wie das Bonussystem in China für Wohlverhalten. Aber dann hätte man mindestens eine DDR 2.0.
Staatliche Aufgabe ist es nicht nur, Regelungen zu erlassen, sondern sich auch um die Durchführung zu kümmern. Sonst ist das Ganze in der Tat ein sinnloser Papiertiger, der nur Bürokratie erschafft. Wir haben hier imho, wie an einigen Stellen, kein Regelungs- sondern ein Vollstreckungsdefizit. Ich will keine neuen und weitergehenden Regelungen, aber wenn die bisherigen nicht greifen, muss es erlaubt sein, sie zu überarbeiten und entweder wirkungsvoll zu gestalten, oder eben auch abzuschaffen. So, wie es momentan gestaltet ist, sorgt es für Frust auf allen Seiten.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Bemerkenswert finde ich, dass in diesem Kontext vor allem übe Airlines gesprochen wird, die am Ende tatsächlich zahlen (müssen) und nicht über diejenigen, die sich dauerhaft erfolgreich um ihre Pflichten drücken.

Solange die EU nicht annähernd in der Lage ist, eine gemeinsame VO gleichermaßen fair umzusetzen, besteht erheblicher Neuregelungsbedarf.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.840
2.693
PIX, BER, ZRH
Solange die EU nicht annähernd in der Lage ist, eine gemeinsame VO gleichermaßen fair umzusetzen, besteht erheblicher Neuregelungsbedarf.

Die Durchsetzung der Verordnung obliegt der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. Die EU könnte zwar die Mitgliedsstaaten sanktionieren, aber auch hier kennen wir ja die Bremser.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.057
13.866
Trans Balkan Express
Staatliche Aufgabe ist es nicht nur, Regelungen zu erlassen, sondern sich auch um die Durchführung zu kümmern.

Gleiche Frage an Dich, wie an den User Volume: Woraus leitest Du das her? Es gibt eine Regelung, aus denen Ansprüche hergeleitet werden können. Ob die Ansprüche vorliegen oder nciht, wisse nwir erst einmal nicht, weil der Sachverhalt unter die entsprechende rechtliche Regelung subsumiert werden muss. Nur wenn die Anspruchsvoraussetzung gegeben ist, ist dem Anspruch stattzugeben. Dies zu prüfen, ist Aufgabe der Gerichte. Diese Geirchte stellt der Staat zur "Verfügung". soll der Olaf zwischen all den Bürgersoprechstunden und den Telefonaten mit Herr P. noch bei carsten nachhaken, ob die Ansprüche von Erwin Lottemann erfüllt werden.

Manchmal bekommt man das Gefühl, dass der deutsche Michel ein betreutes Leben fordert (nicht auf Dich bezogen).
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Sorry, du willst binnen Minuten eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken, damit dich eine Airline wie vertraglich vereinbart am Tag x von A nach B fliegt?
Wie gesagt, es geht nicht darum Monate später einen Geldbetrag x zugesprochen zu bekommen (den ich dann, so oder so, incl. Anwalts- und Gerichtskosten über die nächsten Jahre ohnehin über den Flugpreis selbst bezahle). Es geht darum, dass wenn ich einen Vertrag mit einer Airline schließe, sie diesen grundsätzlich erfüllen muss, und nicht z.B. auf eine branchenübliche Überbuchungspraxis verweist, und dann nach Monaten und entsprechenden Urteilen mal das Geld für die nie gemachte Reise zurückbezahlt.
Ich will keine Entschädigungen, ich will Airlines die die zugesagte und bezahlte Leistung erbringen. Ich will an mein Ziel wie geplant (und wie nebenbei von mir meinem Kunden vertraglich zugesichert...) pünktlich erreichen.

Der Rechtsstaat muss Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich bewusste Rechtsbrüche für die Airline nicht lohnen.
Wie mehrere ja korrekt gesagt haben, aktuell ist es für die Airline eine sehr einfache Rechnung was sich mehr lohnt, Verträge erfüllen oder Verträge brechen, Gesetze (Verordnungen) einhalten oder Gesetze (Verordnungen) brechen.
Das muss der Staat ändern. Das war die Idee der EU261 (siehe Präambel). Wird in Deutschland aber nicht durchgesetzt, unsere "Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte" trägt ihren Namen komplett zu Unrecht.

Wenn Airlines es partout besser finden, vorausbezahltes Geld rechtswidrig nicht binnen 7 Tagen zurückzugeben, dann muss man eben aufhören vorauszuzahlen.
Was haben denn Überbuchungen mit dem hier diskutierten Thema zu tun?
In den wenigen Fällen, in denen das zum Problem wird, wird eine Belohnung ausgerufen, und innerhalb von Sekunden (!), finden sich Freiwillige, die einen späteren Flug nehmen.
win-win, und noch nie ein Problem gewesen.

Und die Erstattungsthematik ist ja komplett irrelevant, da ja alle fliegen. Wenn auch einige später.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
aber auch hier kennen wir ja die Bremser.
Deutschland ???
Aktuell haben wir 76 Stafverfahren gegen uns laufen, weil wir EU Recht brechen/nicht umsetzen...

Wir waren ja auch die letzten, die den Mindestlohn umgesetzt haben.

Aber selbe Situation, solange die Strafzahlungen attraktiver sind als die Einhaltung der Regeln ist, wird halt lieber Strafe bezahlt. Wer reich genug ist, darf sich seine eigenen Gesetze machen.
Ein Zahnloser Staat ist auch kein Rechtsstaat. Wenn ich das Recht nicht durchsetze, brauche ich die Gesetze gar nicht erst zu erlassen.

Warum muss er das? Und warum sollte er?
Weil er sich sonst lächerlich macht.
Und vermutlich verstößt er sogar gegen Völkerrecht, wenn er ein System erschafft, in dem Rechtsbruch besser ist als Rechtstreue, wenn seine Exekutive die verbrieften Rechte seiner Bürger nicht schützt, sondern die Rechtsbrecher.

Ein Staat kann auch Regelungen schaffen, in denen jegliches asoziales Verhalten sanktioniert wird, wie das Bonussystem in China für Wohlverhalten.
Und eben deswegen reden wir hier nicht von "Wohlverhalten" oder "assozialem Verhalten" sondern von klaren Verstößen gegen eindeutig formuliertes Recht.

Was haben denn Überbuchungen mit dem hier diskutierten Thema zu tun?
Ist halt ein weiteres Beispiel (und in dem Fall ein nachweislich absichtlich von den Airlines herbeigeführtes) für einen Flug den man im Vorraus bezahlt hat, aber am Ende nicht macht. Genau wie bei Annulieren hast du dann das Recht dein Geld zurückzufordern, und auch dann wird es in derRegel nicht in 7 Tagen auf deinem Konto sein.
Bei Annulierungen (vor allem jetzt aktuell, aber auch wegen Corona) ist halt schwieriger nachzuweisen, dass es absichtlich von den Airlines zur Gewinnmaximierung gemacht wurde, obwohl das wohl auch in vielen Fällen der Grund sein wird. (z.B. die massiven Streichungen bei den Flügen in die USA, weil ein mit nur 20% Passagieren mit National Interest Exemption an Bord natürlich herbe Verluste bedeutet, da streicht man liebe den Flug komplett, und das Geld dafür für 180 Tage ein)
 
Zuletzt bearbeitet:
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
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Hamburg
Die Androhung der Aufgabe der Vorkassenpraxis ist doch nur Populismus / Beruhigung in Krisenzeiten / Propaganda / Desinformation der Nomenklatura / wirkungsloses Geschwätz. Wie immer man es nennen will. Nichts wird sich ändern. Dafür ist der Einfluss der Lobbyisten viel zu groß.