LH Flugstreichungen

ANZEIGE

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.491
2.033
PIX, BER, ZRH
ANZEIGE
Warum machen die immer noch diesen Sch.... mit der Zugbindung - zumindest in der aktuellen Situation. Warum kann ich mir nicht selbst den Zug aussuchen, wenn die schon den Zubringer storniert haben und ich das Theater mit dem Gepäck bis FRA habe ?

Wenn Unternehmen zu gross sind, werden sie arrogant, agieren träge sowie wenig entscheidungsfreudig und verlieren den Blick auf die Realität.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.218
783
Düsseldorf
Weil es nun mal bestimmte Züge mit LH Flugnummer gibt und so das Buchungssystem funktioniert.
In normalen Zeiten mag das ja auch funktionieren. Aber wenn der mir zugeteilte Zug z.B. mit nur knapp 1,5 Stunden Vorlauf in FRA ankommt und es damit absolut unmöglich ist meinen Anschlußflug zu bekommen und ich aber einen Zug nehmen könnte, wo auch der Anschlußflug ohne Probleme erreicht wird, geht das nicht nur weil der keine LH-Flugnummer hat ???.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
4.641
4.523
FRA / FMO
In normalen Zeiten mag das ja auch funktionieren. Aber wenn der mir zugeteilte Zug z.B. mit nur knapp 1,5 Stunden Vorlauf in FRA ankommt und es damit absolut unmöglich ist meinen Anschlußflug zu bekommen und ich aber einen Zug nehmen könnte, wo auch der Anschlußflug ohne Probleme erreicht wird, geht das nicht nur weil der keine LH-Flugnummer hat ???.
Ja, weil das Ticket eben für diesen Zug ist und LH nun mal nur Tickets für Züge mit LH Nummer ausstellen kann. Und ich glaube auch nicht das alle Express Rail Kunden lieber ein Rail&Fly Ticket hätten.
 
  • Like
Reaktionen: skyblue99

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.531
5.950
LEJ
Februar 2021, ist also schon Tage her.
Gebucht war der Flug LEJ-FRA-SJO. LEJ-FRA war eine Zugverbindung (LH3735) mit Wagen-Nr und Sitzpllatz.
Den Olci gemacht. Wegen des Schneechaos haben wir einen anderen Zug einen Tag vorher genommen und keine neue Fahrkarte gekauft, sondern das Ticket genommen.
Aussage Zugbegleiter "Ich hab gar keinen Scanner dabei, wird aber keine Probleme geben, weil die LH die Daten eh erst später bekommt". In der Tat war es am FRA am Folgetag kein Thema.

Alte Downloads/Screenshots sind doch noch zu gebrauchen.
 

Anhänge

  • Screenshot_20220715_182308.jpg
    Screenshot_20220715_182308.jpg
    115,1 KB · Aufrufe: 47
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Champuslümmel1

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.218
783
Düsseldorf
Stornieren kannst du das nicht einfach, da zahlst du eher drauf. Und an dem Punkt stimme ich zu, das könnte LH besser lösen, zumindest für ältere Tickets.
Wieso soll ich das nicht stornieren können, wenn LH mir den Zubringer storniert und mich auf eine Zugverbindung buchen will, die aufgrund der derzeitigen Situation absehen läßt, dass ich meinen Anschlußflug nicht erreiche ? Lieber zahl ich meinen Zug nach FRA selbst, erreiche den Flug und steht nicht dumm da, wenn ich ihn nicht mehr erreiche.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
4.641
4.523
FRA / FMO
Wieso soll ich das nicht stornieren können, wenn LH mir den Zubringer storniert und mich auf eine Zugverbindung buchen will, die aufgrund der derzeitigen Situation absehen läßt, dass ich meinen Anschlußflug nicht erreiche ? Lieber zahl ich meinen Zug nach FRA selbst, erreiche den Flug und steht nicht dumm da, wenn ich ihn nicht mehr erreiche.
Da LH dir sonst ziemlich sicher eine Nachberechnung aufstellt und den Flug direkt ab FRA nachberechnet.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
4.641
4.523
FRA / FMO
Das denke ich, wäre dann ein Fall für die Gerichte, wenn ich durch mein Verhalten LH eine Kompensationsleistung wegen verpassten Fluges und zusätzliche Schadensersatzleistungen wegen unnötiger Hotelbuchungen ersparen würde.
Das dies durch ein Gericht geklärt werden müsste, denke ich auch. Sonst einfach den Zug verfallen lassen und das Geld abschreiben je nach dem wie viel Aufwand man sich machen möchte.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.531
5.950
LEJ
Das Problem ist doch einfach zu lösen.

Das Original-Zugticket der LH, also das umgebuchte Ticket nehmen und einen Zug entsprechend früher nehmen.

Wenn es Probleme gibt, auf die Hinweise der LH verweisen, dass "entsprechend mehr Zeit" eingeplant werden muss. Was solll schon schief gehen.

Das alte Ticket stornieren, halte ich für nicht richtig.

(Ich hoffe, ich habe das Problem verstanden)
 
Zuletzt bearbeitet:

Turbotobi

Aktives Mitglied
24.08.2016
106
18
Das Problem ist doch einfach zu lösen.

Das Original-Zugticket der LH, also das umgebuchte Ticket nehmen und einen Zug entsprechend früher nehmen.

Wenn es Probleme gibt, auf die Hinweise der LH verweisen, dass "entsprechend mehr Zeit" eingeplant werden muss. Was solll schon schief gehen.

Das alte Ticket stornieren, halte ich für nicht richtig.

(Ich hoffe, ich habe das Problem verstanden)al
Manch einer will halt gerne eine ganz offizielle Reguläre Lösung.

Und offiziell gibt es eben eine Zugbindung und Nutzungspflicht.

Das die praktikable Lösung gang und gäbe ist uns derzeit vielleicht sogar unter der Hand von LH gewünscht wird steht da auch einem andern Blatt.

Ich habe übrigens von Fällen gelesen wo das erste Segment ganz offiziell storniert wurde ohne das es zu einer Nachberechnung der Langstrecke gekommen ist.
 
  • Like
Reaktionen: Champuslümmel1

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
351
33
LEJ/DRS
Gilt für jeden einzelnen Flug. D.h. Ausgleichsanspruch greift bei Dir nicht.
hab ich mir schon gedacht. Ich habe jetzt über die SEN Hotline das letzte Leg streichen lassen und bekomme das dann wohl auch erstattet. War recht problemlos und ist mir auch lieber, als nochmal 6+ Stunden in FRA rumzuhängen. Der Mietwagen sollte ja in der Erstattung für 2xC drin sein
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
351
33
LEJ/DRS
Stornieren kannst du das nicht einfach, da zahlst du eher drauf. Und an dem Punkt stimme ich zu, das könnte LH besser lösen, zumindest für ältere Tickets.
ich habe mein letztes, auf Zug umgebuchtes Leg über die SEN Hotline stornieren können und der Teil wird mir lt. Aussage auch nach der Reise gutgeschrieben
 

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
358
120
Wurde wahrscheinlich nicht richtig getrackt oder Flug ist ausgefallen und FR24 weiß nichts davon.

Wiel der Flug nicht getrackt wurde. Möglicherweise hat er ja nicht stattgefunden.
FlightAware zeigt auch nur Trackings von zuletzt 26.06. und 10.06. an.
Heute ging der Flug LH2005 und es war sogar ein größerer A321 (statt A320). Für nächsten Sonntag ist noch A320 geplant.
 
  • Like
Reaktionen: dermatti

searcher79

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
478
83
NUE
Hab LF jetzt mit Frist zur Entschädigung für 2 annulierte Flüge binnen 7 Tagen und die durch verspätetes Gepäck entstandenen Kosten binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Ein Teil wurde bereits überwiesen der Rest zugesagt. Das in der Schnelligkeit auch nur, weil ich auch meine Methoden habe (Lufthansa, so wie Du mir, so ich Dir).
Wenn der Rest nicht bis bis Ablauf der Frist auf meinem Konto ist, geht die Sache an der Anwalt. Bis zum bitteren Ende:)

Kurze Frage noch, für den Fall eines Bekannten:
Flug innerhalb Deutschlands ebenfalls anulliert, er hat sich dann ein Zugticket nach Hause gekauft und war dort zur gleichen Zeit, wie auch der Flieger hätte ankommen sollen. Entschädigung gibts ja dann eigentlich nicht. Könnte man aber dennoch auf Entschädigung bestehen, weil LH, keine Alternativen angeboten hat, keine Betreeungsleistungen angeboten hat etc?
 
Zuletzt bearbeitet:

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
4.641
4.523
FRA / FMO
Kurze Frage noch, für den Fall eines Bekannten:
Flug innerhalb Deutschlands ebenfalls anulliert, er hat sich dann ein Zugticket nach Hause gekauft und war dort zur gleichen Zeit, wie auch der Flieger hätte ankommen sollen. Entschädigung gibts ja dann eigentlich nicht. Könnte man aber dennoch auf Entschädigung bestehen, weil LH, keine Alternativen angeboten hat, keine Betreeungsleistungen angeboten hat etc?
Für eine Entschädigung muss ja irgendwo ein Schaden vorliegen. Da er hier kein zeitlicher Schaden entstanden ist kann es der zumindest nicht sein. So lange durch die mangelnde Betreuungsleistung nicht ein Seelischer Schaden entstanden ist, gibt es aus meiner sicht nichts.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.588
2.607
Könnte man aber dennoch auf Entschädigung bestehen, weil LH, keine Alternativen angeboten hat, keine Betreeungsleistungen angeboten hat etc?
Das Angebot wäre im Regelfall gewesen, sein Flugticket gegen eine Bahnfahrkarte zu tauschen. Wenn man die Reise nicht antritt und sich zur Erstattung entschließt wird es obendrein eng mit der Forderung nach Betreuungsleistungen ;-).
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.491
2.033
PIX, BER, ZRH
Flug innerhalb Deutschlands ebenfalls anulliert, er hat sich dann ein Zugticket nach Hause gekauft und war dort zur gleichen Zeit, wie auch der Flieger hätte ankommen sollen. Entschädigung gibts ja dann eigentlich nicht. Könnte man aber dennoch auf Entschädigung bestehen, weil LH, keine Alternativen angeboten hat, keine Betreeungsleistungen angeboten hat etc?

Es besteht wie üblich Anspruch auf Erstattung [schlechtere Lösung] oder anderweitige Beförderung [bessere Lösung]. Sofern nicht bereits einer Erstattung von Seiten des Fluggastes zugestimmt wurde und keine anderweitige Beförderung durch das Luftfahrtunternehmen angeboten wurde, bestünde neben dem Anspruch auf Erstattung des Zugtickets noch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, unabhängig davon wann die Ankunft der selbst gebuchten Bahnverbindung war. Aber wie gesagt, eben nur wenn man nicht schon auf Erstattung gemacht hat.
 

searcher79

Erfahrenes Mitglied
13.08.2013
478
83
NUE
Jetzt bin ich aber mal gespannt. Mafiakontakte?
Nö, ganz einfach die richtige Mailadresse und klar und deutlich formuliert, dass erkennen lässt, dass der Kunde in den Krieg ziehen wird:)
Weiter die Möglichkeit durch ein LH Aktienpaket auf der HV meine Erfahrungen zu schildern und ein Travelmanagement eines 18.000 Mann Unternehmens, welche LH blocken kann:)

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es besteht wie üblich Anspruch auf Erstattung [schlechtere Lösung] oder anderweitige Beförderung [bessere Lösung]. Sofern nicht bereits einer Erstattung von Seiten des Fluggastes zugestimmt wurde und keine anderweitige Beförderung durch das Luftfahrtunternehmen angeboten wurde, bestünde neben dem Anspruch auf Erstattung des Zugtickets noch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, unabhängig davon wann die Ankunft der selbst gebuchten Bahnverbindung war. Aber wie gesagt, eben nur wenn man nicht schon auf Erstattung gemacht hat.
D.h. wenn der Bekannte auf Entschädigung und Erstattung Zugticket beharren würde, hätte er eine Chance?
 
Zuletzt bearbeitet:

GAB

Reguläres Mitglied
20.07.2022
25
28
ANZEIGE
300x250
Was ist denn die beste Informationsquelle um frühzeitig herauszufinden, ob ein Flug gestrichen wurde? Es bucht sich ja mit etwas Vorlauf leichter um. Die Lufthansa Seite gibt Informationen ja immer nur für die kommenden 5 Tage.