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Moment mal, das hatte ich so bisher nicht auf dem Schirm:Da möchte ich widersprechen.
Nicht "das" sondern "etwas dazu" steht auf Seite 9 der (deutschen) Vers. Bed:
Anhang anzeigen 203341
Anhang anzeigen 203342
Meiner Meinung nach zählt also der Wohnsitz. Dass der in DE sein muss, steht nirgendwo.
Da buche ich mir vorab nen Hotel eine Strasse weiter , sprich außerhalb meines Heims, und wenn ich dann da plötzlich ne Grippe bekomme zahlt die Amex respektive Axa die Behandlungskosten?
Gabs da nich noch diese Klausel von wegen Sekundärversicherung, sprich bei allen VErsicherungsleistungen der Amex zahlen die nur wenn "vorher" keine andere Versicherung den Schaden deckt. Heißt also erstmal die gesetzliche bzw private Versicherung deines Heimatlandes iszt zunächst in der Pflicht, korrekt oder?