Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
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Die Formulierungen „unter vergleichbaren Reisebedingungen“ sowie „vorbehaltlich verfügbarer Plätze“ schließen dem Wortsinne nach die Möglichkeit des Chartern eines Privatjets als Ersatz für einen Linienflug aus.

Das muss aber selbst auf Grundlage der EU261 nichts heissen. Es gibt ja mittlerweile viel Richterrecht, welches nicht aus der VO herauslesbar ist. Es bestehen ausreichend Szenarien, wo man nicht vom Wortlaut der EU261 ausgehen darf. Da sind Verspätungen und Annullierungen aufgeführt und definiert und dennoch werden vor Gericht Verspätungen und Zeitplanänderungen zu Annullierungen.
Bezüglich Verspätungen sehe ich das auch so, dass VO vom EuGH weiterentwickelt wurde. Bei Zeitplanänderungen kann man aber schon von der Definition her m.E. durchaus eine Annullierung annehmen. Die ursprüngliche Flugplanung wurde ja aufgehoben (annulliert) und durch eine andere ersetzt.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.876
Bezüglich Verspätungen sehe ich das auch so, dass VO vom EuGH weiterentwickelt wurde. Bei Zeitplanänderungen kann man aber schon von der Definition her m.E. durchaus eine Annullierung annehmen. Die ursprüngliche Flugplanung wurde ja aufgehoben (annulliert) und durch eine andere ersetzt.
Kann man. Wurde jedoch zunächst nicht.
 
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NagasakiGG

Aktives Mitglied
29.12.2021
177
65
Weil die Airline den Flug verweigert bucht man einen Privatjet und pocht auf Ersatz? Sorry aber wie arrogant ist das denn?
Jeder Richter würde da die Partei auslachen
 

NagasakiGG

Aktives Mitglied
29.12.2021
177
65
Du hast nicht wirklich gelesen, worum es genau geht und was die Argumente sind, oder?
Klar. Aber wenn der Termin doch ach so wichtig ist, bucht man nicht den letzten verfügbaren Flug.
Auch kommt mir da die Frage (wie so oft gestellt) auf, wieso - wenn der Flug ja so wichtig ist - man nicht online eingecheckt hat? Zumal viele Airlines heutzutage das automatisierte Checkin anbieten. Für mich gehts hier nur darum dass der TE auf Kosten der Airline den Dicken markieren will.
 
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Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.715
6.872
DUS
Klar. Aber wenn der Termin doch ach so wichtig ist, bucht man nicht den letzten verfügbaren Flug.

Wo steht das. Der Flug war überbucht, mit Verlaub das fällt sowas in in die Risikosphäre der Fluggesellschaft mit allen daraus folgenden Konsequenzen das will man garnicht glauben…
Auch kommt mir da die Frage (wie so oft gestellt) auf, wieso - wenn der Flug ja so wichtig ist - man nicht online eingecheckt hat?

Guggma Beitrag 18 ….

Zumal viele Airlines heutzutage das automatisierte Checkin anbieten.
Oh? Und das bedeutet was ?

Für mich gehts hier nur darum dass der TE auf Kosten der Airline den Dicken markieren will.
Oh , na das nenne ich mal eine juristisch fundierte Begründung. Jeder Richter würde da die Augenbrauen hochziehen.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.068
13.495
der Ewigkeit
Weil die Airline den Flug verweigert bucht man einen Privatjet und pocht auf Ersatz? Sorry aber wie arrogant ist das denn?
Jeder Richter würde da die Partei auslachen
Vielleicht hast Du ja profunderes Wissen im Fussball?!
Dann mach Dich doch mal Richtung R. Bürki, Mallorca und dem Super-Carrier EW schlau.
Bei dann vielleicht auftretenden Schmerzen hilft Dir Doc Böse weiter.
 

NagasakiGG

Aktives Mitglied
29.12.2021
177
65
Vielleicht hast Du ja profunderes Wissen im Fussball?!
Dann mach Dich doch mal Richtung R. Bürki, Mallorca und dem Super-Carrier EW schlau.
Bei dann vielleicht auftretenden Schmerzen hilft Dir Doc Böse weiter.
Mir ist der Fall durchaus bekannt. Wenn ich mich richtig erinnere wurde sich aussergerichtlich geeinigt. Das kann alles und gar nichts sein
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.264
933
Klar. Aber wenn der Termin doch ach so wichtig ist, bucht man nicht den letzten verfügbaren Flug.
Abgesehen davon, daß es wohl nur der Vorletzte war - warum sollte man das nicht tun?

Und schlußendlich ging ja sogar noch ein weiterer Flug. Hat nur etwas extra Kleingeld gekostet, den zu chartern. Die Resourcen waren offensichtlich vorhanden, also kein Thema.

Mir ist der Fall durchaus bekannt. Wenn ich mich richtig erinnere wurde sich aussergerichtlich geeinigt. Das kann alles und gar nichts sein
Theoretisch ja. Praktisch gibt es nur einen plausiblen Grund für eine Verschwiegenheitsverpflichtung - nämlich daß zumindest der Großteil der Kohle geflossen ist. Andernfalls hätte die Airline sogar ein Interesse daran, daß die Einigung öffentlich wird.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.504
5.982
Paralleluniversum
Auch kommt mir da die Frage (wie so oft gestellt) auf, wieso - wenn der Flug ja so wichtig ist - man nicht online eingecheckt hat? Zumal viele Airlines heutzutage das automatisierte Checkin anbieten.
Ah ja? Erstens muss man nicht online einchecken.
Zweitens geht das in vielen Fällen nicht.
Ich hatte die Tage mal wieder wie nahezu jedesmal in den vergangenen 1,5 Jahren ein ähnliches Problem.
MUC-WAW(LO)-LHR(BA)-JFK(BA)-LAX(AA).

Schon vor Wochen bei AA (eigentlich unnötig) und BA alle Daten hinterlegt.
OLCI von LOT wollte nochmals Adresse in den USA. Im OLCI von BA die angeforderten Dokumente (Impfung + CDC) hochgeladen bzw online bestätigt. Nach einigen Stunden kam die Mailbestätigung: alles ok, ich könne nun einchecken. Ja nix da. OLCI will Dokumente und sagt Checkin unavailable, wie bei tabbs.

Na gut, war halt etwas früher am WAW, wo der Checkin exakt 2 Stunden vor Abflug öffnet und davor schon eine lange Schlange war. Dank Prio ging’s schnell.
Alles, was die freundliche Dame wollte: Pass und Adresse…..
Danach gab es für die BA-Segmente auch eine mobile Bordkarte, keine Chance für das AA-Segment. Aber immerhin war das wichtige Codewort auf der Papierbordkarte drauf (y)
Und jetzt kommst Du mit OLCI. UNd welche Airline außer LH/LX „automatisiert“ den OLCI? Was auch immer genau Du mit automatisiert ausdrücken willst….
Für mich gehts hier nur darum dass der TE auf Kosten der Airline den Dicken markieren will.
Nachdem das ja so schön planbar war….
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Weil die Airline den Flug verweigert bucht man einen Privatjet und pocht auf Ersatz? Sorry aber wie arrogant ist das denn?
Jeder Richter würde da die Partei auslachen

Jeder Laie würde sicherlich lachen, das ist richtig und deshalb wird der Fall hier überhaupt diskutiert. Ein Richter, der der Rechtslage (hoffentlich) juritisch betrachtet, dürfte es nicht ganz leicht haben, den Anspruch abzulehnen. Immerhin muss die Airline eine Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bereitstellen. Wenn sie dem nicht nachkommt, kann der Fluggast unter Berücksichtigung des § 254 BGB selbst eine Beförderung organisieren und den Schaden geltend machen. Leider oder zum Glück kommt der Fall nicht jeden Tag vor, weshalb es wohl noch keine belastbare Rechtsprechung dazu gibt.
 
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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.472
2.180
es geht doch in dem beschriebenen Fall einfach darum, dass EW nichts unternommen hat, als sich anbahnte dass der flug überbucht ist, um den „schaden“ zu verhindern…

beispielsweise am gate: freiwillige suchen, die einen tag später fliegen oderso..

da gäbe es sicherlich welche, die für 250€ + nacht im hotel erst am nächsten tag geflogen wären… vor allem weil wir hier von Malle reden, also keine klassische business-strecke sondern mit vermutlich vielen urlaubern etc.

zudem hätte man die betreffenden Personen auch auf den nächsten (und letzten) flug am abend umbuchen können… hat aber darauf spekuliert, dass es doch noch irgendwie hinhaut.

insofern: wer so grob fahrlässig als unternehmen handelt, hat es verdient, von einem verbraucher/kunden mal in die schranken gewiesen zu werden.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.264
933
Musterbeispiel: Unzählige krasse Pflichtverletzungen bei EW, besondere Eilbedürftigkeit beim Passagier.
Wobei die interessante Frage durchaus ist, braucht es eigentlich eine krasse Pflichtverletzung? Einfach daß die Airline ihren Vertrag bricht und ihn nicht mit nimmt, reicht ja schon für das Entstehen von Schadensersatzansprüchen. Nun ja, an sich ist das bereits eine krasse Pflichtverletzung, wir haben uns nur fast schon dran gewöhnt. :oops:

Der eigentliche Knackpunkt ist ja, wie weit man die Schadensminderungspflicht hier auslegt. Wenn der wirtschaftliche Schaden des Kunden bei 1 Tag Ausfall höher ist als der Privatjet, ist die Sache eh eindeutig. Dann muß er den größeren Schaden vermeiden und den Learjet nehmen und kriegt den ersetzt. Nur wie bewertet man einen ideellen Schaden, z.B. das Verpassen einer Hochzeits- oder Trauerfeier oder eine andere persönlich wichtige Sache?
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.112
2.608
Wobei die interessante Frage durchaus ist, braucht es eigentlich eine krasse Pflichtverletzung? Einfach daß die Airline ihren Vertrag bricht und ihn nicht mit nimmt, reicht ja schon für das Entstehen von Schadensersatzansprüchen. Nun ja, an sich ist das bereits eine krasse Pflichtverletzung, wir haben uns nur fast schon dran gewöhnt. :oops:

Der eigentliche Knackpunkt ist ja, wie weit man die Schadensminderungspflicht hier auslegt. Wenn der wirtschaftliche Schaden des Kunden bei 1 Tag Ausfall höher ist als der Privatjet, ist die Sache eh eindeutig. Dann muß er den größeren Schaden vermeiden und den Learjet nehmen und kriegt den ersetzt. Nur wie bewertet man einen ideellen Schaden, z.B. das Verpassen einer Hochzeits- oder Trauerfeier oder eine andere persönlich wichtige Sache?
Gleich vorweg: bin ziemlicher Laie und hatte nur mal 1,2 Semester juristische Grundlagen gelernt, aber ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es zumindest im BGB keinen "moralischen" Schadensersatz (wie in deinen Beispielen) gibt, sondern es einfach schnöde um Kohle geht.

macht ja auch durchaus Sinn, zum Beispiel: wir beide verpassen das WM-Finale (haben beide ein Ticket für 500€ gekauft ) aufgrund eines gestrichenen Flugs. Ich wollte das Spiel auf dem Weg in den Urlaub mitnehmen und hab mit Fußball eigentlich nix am Hut, du bist glühender Deutschland-Fan, nimmst jedes Länderspiel mit und das ist ein Lebenstraum von dir. Dann müsstest du beim Schadensersatz ja deutlich besser wegkommen als ich...

So, jetzt dürfen mich die Experten eines Besseren belehren... 🙃
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.264
933
dass es zumindest im BGB keinen "moralischen" Schadensersatz (wie in deinen Beispielen) gibt, sondern es einfach schnöde um Kohle geht.
Das ist richtig. Was es hier verkompliziert ist, daß es nicht an sich um Entschädigung für einen "ideellen Schaden" geht, sondern darum, daß dieser sich eben noch durch entsprechend hohen Einsatz verhindern läßt. Der Schaden ist dann der entsprechend hohe materielle Einsatz zur Verhinderung des ideellen Schadens. Das ist dann schnödes Geld.

In Deinem Beispiel fliegt der glühende Fußballfan also mit dem Learjet zum Spiel, kommt rechtzeitig an und erlebt das WM-Traumfinale Deutschland-Brasilien. Das nicht zu verpassen war es ihm Wert, die Kosten vor zu finanzieren. Da die Airline mit ihrem Vertragsbruch den Anlaß zu der Ersatzbeförderung gesetzt hat, fordert er jetzt die Kosten von der Airline zurück. Wir nehmen als gegeben an, daß der Learjet die einzige verbliebene Möglichkeit war, das WM Traumfinale zu retten für den glühenden Fan.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Ich frage mich auch, ob die Überbuchung und die Dringlichkeit des Termins ins Gewicht fallen können.

Die Ersatzbeförderung muss doch unabhängig von der Ursache, also auch bei Annullierung wegen Streiks etc angeboten werden.

Auch die Dringlichkeit des Termins ist rein Subjektiv. Wenn jemand zum Notar muss, um sich ein Grundstück zu kaufen, dann stellen sich doch 100 Anschlussfragen. Ginge das nicht auch am Folgetag, wäre der Kauf überhaupt wirtschaftlich vorteilhaft etc.

Eigentlich kann es nur darauf ankommen, dass der Fluggast nicht befördert wurde, ihm kein Ersazuflug gestellt wurde und er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, günstiger ans Ziel zu kommen.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.715
6.872
DUS
Wir nehmen als gegeben an, daß der Learjet die einzige verbliebene Möglichkeit war, das WM Traumfinale zu retten für den glühenden Fan.

Ich schwafel mal so vor mich hin:

Hmmm …immaterieller Schaden. Ich denke ( analog zu entgangener Urlaubsfreude ) das könnte schwierig werden. ( Verhältnismässigkeit ….er kann auch Im TV das Traumfinale sehen (Radio lasse ich außen vor) also fällt das Argument „einzig verbliebene Möglichkeit“ weg. Wenn ein (wenn überhaupt existierender) Anspruch irgendwie entsteht, könnte der für die max. 150 Minuten Spieldauer, denn die sind ja das Erlebnis, das verpasst wird, geltend gemacht werden… fraglich ob das den Learjet rechtfertigt. (Imho eher nicht.)

Im hier ursprünglich diskutierten Fall der von Kexbox als Musterbeispiel bezeichnet worden ist (und das ist imho sowas von richtig) wäre ja, soweit ich das verstanden habe, ein materieller Schaden entstanden. Da wiederum "passt" imho auch das BGH Urteil aus den 70igern rein, da letztendlich die Handlung des Klägers als unverhältnismässig angesehen wurde, weil ein konkreter materieller Schaden nicht nachgewiesen werden konnte.

Und nun begebe ich mich in das wilde Reich der Vermutungen *g* : Tatsächlich winken auch Richter manchmal mit dem Zaunpfahl ( auch der Betonsockel wurde schon gesichtet ). Nehmen wir also an EW wäre bereit gewesen es durchzuziehen, dann hätte das durchaus eine Rechtsentwicklung in Gang bringen können, die ichsachma im Ergebnis nicht so gut für Fluggesellschaften gewesen wäre.

Amüsant am Rande : Geschwärzt und dann steht da der Filmtitel ... da hätte man es auch bleiben lassen können.