Es wird nicht ins Privatvermögen übernommen, es wird verkauft - daher der Wertverlust
aber beim Verkauf kommt doch wieder MWSt drauf?
Ich agiere als Privatmann:
- Ich kaufe das Auto für 60.000 Euro brutto
- Ich verkaufe es zwei Jahre später für 45.000 Euro "brutto wie netto"
- Wertverlust: 15.000 Euro, entspricht 25% vom damaligen Kaufpreis
Ich agiere für meine GmbH, der Einfachheit halber nehme ich etwas rundere Beträge:
- Ich kaufe das Auto für 60.000 Euro brutto = 50.420 Euro netto
- Ich verkaufe es zwei Jahre später für 45.000 Euro, muss darüber eine Rechnung schreiben, diese lautet: 37.815 Euro zzgl. 19% MWSt = 45.000 Euro
- Der effektive Wertverlust des Fahrzeugs sind wieder 15.000 Euro, das entspricht wieder 25% vom damaligen Kaufpreis. Mich als Unternehmer interessiert davon natürlich nur der netto-Anteil, also hat mich dieses Fahrzeug (bezogen auf den Kauf/Verkauf) effektiv 12.605 Euro gekostet (was aber wieder 25% sind vom damaligen Netto-Kaufpreis)
Solange der Käufer Privatperson ist, ist es völlig egal (andere Themen, z.B. Gewährleistung, jetzt mal ausgeblendet), ob der Vorbesitzer MWSt-pflichtig war oder nicht. Es zählt der Endpreis, weil der auf mobile.de & Co verglichen wird.
Wenn das Auto zunächst an einen Händler verkauft, ist es am Ende auch egal. Denn der Händler will das Ding ja danach an eine i.d.R. Privatperson verkaufen. Und dann gilt das gleiche wie vorher: Es zählt der Endpreis, ob der jetzt brutto incl. ausgewiesener MWSt, oder brutto differnzbesteuert ist, ist dem Kunden egal.
Wenn der nächste Käufer selbst Unternehmer ist, wird das für den nicht egal sein, wo er es kauft (sondern für ihn ist ein 45.000 Euro bei einer GmbH gekaufter Firmenwagen günstiger). Aber das betrifft wohl eher Nutzfahrzeuge als typische Privat-PKW. Und wenn der nächste Käufer das Fahrzeug seinerseits dann irgendwann wieder verkauft, gilt ja wieder das oben beschriebene.