ESTA vorzeigen?

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.972
16.197
Und genau das ist in den ABB verankert. Der Passagier hat erstmal die Bringschuld der Reisedokumente.

Aber nicht über die Voraussetzungen, die das Zielland setzt, hinausgehend. Einen Reisepass für Spanien oder einen ESTA-Ausdruck für die USA zu verlangen, wäre unzulässig (jedenfalls soweit deutsches AGB-Recht einschlägig ist) - und entsprechend tut z.B. eine LH das auch nicht.
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
30000ft Highlevel mäßig:

Du als Airline schickst bei den APIS-Daten die Passagier-Daten mit (idealerweise auch die Redress Number; manchmal aber nicht bei der ersten Anfrage, weil viele Reisende da irgendwelchen Quark (z.B. die ESTA-Nummer) eingeben und dann die Abfrage fehlschlägt) und erhältst eine der folgenden Antworten zurück:
- Cleared
- Not Cleared (das ist das wenn man am Check-in Counter deinen Reisepass nehmen wird, die Daten vergleicht und ggf. erstmal jemanden anruft)
- Selectee (die magischen 4 "S"; keine online Bordkarte, je nachdem auch keinen Check-in am Kiosk)
- Known Traveler (Airlines die da nicht zertifiziert sind behandeln es wie Cleared bzw. bekommen dann von vornherein nur Cleared zurück)
- Data Insufficient

Zusätzlich musst du ne Gate Passed Message und das Passenger Manifest übermitteln.
Zusätzlich zu den Passagieren musst du auch Crew-Daten übermitteln.

Dieser obige Prozess ist verpflichtend. Entweder automatisch oder manuell. Entweder per Web-Interface, EDIFACT-Interface, VPN, MPLS, ....
Zu nem gewissen Grad kannst du auch nen "Not Cleared" überschreiben, gehst halt aber das Risiko ein, dass du danach nicht in den US Luftraum darfst.

EVUS (Visa Validation) musst du meines Wissens nach als Airline zwischenzeitlich auch implementieren (hängt dann auch wieder von bilateralen Vereinbarungen ab, von wo du als Airline/Kreuzfahrtschifft kommst, welche Nationalitäten du am meisten mitbringst, ...) und dir das nach dem Implementieren natürlich auch testen und zertifizieren lassen.
Es ist aber nicht nur die Abfrage / Datenübermittlung, sondern mehr auch der Gesamtprozess den du mit der US-Seite abstimmen musst.

Je nachdem wie US-lastig dein Geschäft ist (AKA wie viel Geld du als Airline/Kreuzfahrtschiff in die Hand nehmen möchtest), kannst du das jetzt von einfach bis tief integriert treiben:
- APIS-Daten über ein einfaches Web-Interface
- APIS integriert in dein Buchungssystem / Departure Control System
- APIS mit EVUS kombiniert
- APIS mit ESTA kombiniert
- APIS mit Document Validation kombiniert
- ...

Wenn du jetzt zu oft Menschen mitbringst, die an der Grenze abgelehnt werden, wird das auf Dauer für dich entweder zu teuer oder man wird dich "bitten", weitere Dinge (ESTA / Document Validation) zu implementieren. Airlines die oft und viel in die USA fliegen, haben das in aller Regel komplett implementiert, weil jeder Reisende der nicht (oder nur sehr kurz) am Counter steht Geld spart.

Wenn du jetzt aber ne Airline aus nem Land bist, das nicht Visa Waiver eligible ist, deine Hauptkundschaft nicht Visa Waiver eligible ist und du kaum Probleme mit Zurückweisungen an der Grenze hast, dann ergibt die ESTA Prüfung kein wirkliches return on investment und du handelst die paar Visa Waiver Hanseln einzeln ab, während du nem Visum z.B. kurz ner Sichtprüfung unterziehst. Hast du jetzt halt öfter mit Visa zu tun, die dann an der Grenze zurückgewiesen werden, wird die elektronische Visa-Prüfung für dich das nächste sein.

Dann unterscheiden sich auch noch
- International-to-Domestic
- International-to-International
- Domestic-to-International
- Domestic-to-Domestic
- Overflight
- Single Leg / Multi Leg / ...

Lufthansa konnte recht früh schon alles (US Citizen, LPR, Visa, ESTA, ...).
Singapore konnte recht lange nur US Citizen, LPR und ESTA, während Visum nur auf Sicht geprüft wurde.
United konnte auch früh recht viel, hatte es anfänglich aber nur per App unterstützt (du musstest bzw. musst deinen Reisepass zu Jumio hochladen). Lädst du ihn nicht zu Jumio hoch, solltest du mittlerweile bei ausschließlich United-Flügen meist ne Bordkarte (ohne "Travel Ready") bekommen (LH-Flüge dürften nach wie vor noch mit dem "This is not a boarding pass" PDF enden), beim Dokumentencheck sollte dann aber die Passnummer gegengeprüft werden.

Jetzt kannst du auch noch ESTA / Document Validation implementieren (auch wieder in verschiedenen Ausprägungen und Integrationstiefen). Musst dann halt auch u.U. in der Lage sein, zusätzliche Dokumente erfassen zu können.

Dort wirst du dann eine der folgenden Antworten erhalten (die du halt dann auch wieder in irgendeiner Form bei dir weiterverarbeiten musst):
- ESTA/DV not applicable
- Approved
- Visa Waiver applicable, irgendwas passt aber mit ESTA/Visum nicht
- Visa Waiver applicable, wir bräuchten aber bitte das US Travel document (Pass, Green Card, ...) stattdessen
- "wir kennen den nicht, bitte nochmal Daten checken"
- Pass und Visa könnten wir kennen, irgendwas stimmt aber mit den Daten nicht
- ESTA vorhanden aber nicht final approved
- Visa gecancelt, Overstays on file, ... (Rücksprache empfehlenswert bevor ihr boardet)
- keine automatische Entscheidung möglich
- Daten unvollständig

Dann gibt's den Spaß auch noch für Reisegruppen und so weiter und du als Airline hast nicht an jedem Flughafen dieselben Systeme zur Verfügung usw.

Je nachdem wo du jetzt deine meiste Kundschaft hast, mit wie vielen Abweisungen an der Grenze (die dir zur Last gelegt werden) du zu kämpfen hast, wirst du dir da als Unternehmen irgendetwas herauspicken (müssen) und die Edge Cases dann von Hand abarbeiten.
Zwei Anmerkungen: "Not Cleared" ( es heisst glaube ich anders ) kann schon seit mehreren Jahren nicht mehr von Airline Personal überschrieben werden. Das kann nur "DHS approved personal", das sind die auf großen Flughäfen stationierten US CBP Beamten.
Die Strafe für eine Airline welche jemanden ohne Reisegenehmigung in die USA fliegt beträgt mindestens $ 18.000 PRO Vorfall. Es gab Anfang 2020 eine Bill im Senat betreffend der Neuregelung von Air Traffic Control Zonen und Bezahlungen und anderen Luftverkehrsangelegenheiten, in dieser Bill wurde auch vorgeschlagen die Strafe auf $ 200.000 pro Vorfall zu erhöhen. Hintergrund war es den bürokratischen Aufwand der jedesmall anfällt zu vermindern und diese Problemfälle schon im Startland zu klären. Auch deshalb gucken die Airlines sooooo genau das ja bloß keiner durchrutscht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Die Bringschuld ist da, es gibt keinen Ausschluss, egal ob man nun die Bordkarte hat oder nicht.
Die Bringschuld wurde erbracht, in dem Moment in dem man seine Daten eigepflegt hat. Kann man dann auch gerne am CI erledigen. Die Bringschuld ist kein Ausdruck, sonder ESTA konforme Daten die aus dem Pass hervorgehen und die von der Airline ausgelesen werden können.

Warum kann euch der Typ hier so verwirren? Wenn man dich nach deinem Führerschein fragt legst du doch auch nicht die Quittung von der Fahrschule vor.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.540
596
Papierform nicht zwingend, aber eben ein glaubhafter Nachweis. Und genau das ist in den ABB verankert. Der Passagier hat erstmal die Bringschuld der Reisedokumente.
Ich kann dir versichern das weder bei AF noch KLM eine ausgedrucktes ESTA zertifikat als Reisedokument gefordert wird. Ausschliesslich ein Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
8.537
9.695
FRA / FMO
Die Bringschuld wurde erbracht, in dem Moment in dem man seine Daten eigepflegt hat. Kann man dann auch gerne am CI erledigen. Die Bringschuld ist kein Ausdruck, sonder ESTA konforme Daten die aus dem Pass hervorgehen und die von der Airline ausgelesen werden können.

Warum kann euch der Typ hier so verwirren? Wenn man dich nach deinem Führerschein fragt legst du doch auch nicht die Quittung von der Fahrschule vor.
Es gibt aber keinen Grund, dass die Bringschuld da aufhört. Die Airline kann das von dir auch mehrmals verlangen. Ich finde der Vergleich hinkt. Beim Führerschein gäbe es ja eine Variante für mich das noch glaubhafter nachzuweisen. Die hast du beim ESTA aber nicht als der Ausdruck.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.486
11.388
irdisch
Er hat ja Recht, die Airline soll es einfach nachgucken, im System. Das ist relevant. Schadet aber nichts, für die freie Firma ohne Ahnung am Check-in die Antragsnummer- oder das Bestätigungsformular "ausgedruckt" mitzuführen. Vieles in der Luftfahrt ist heute reiner Zirkus. Ahnungslosigkeit wird durch Strenge kompensiert.

Wie oft bin ich schon irgendwo eingereist, wobei der Beamte auf ein eindrucksvoll großes früheres Russland-Einreisevisum in meinem deutschen Pass guckte, alles kyrillisch und unverständlich, und mich wohl für einen Russen hielt, der ich nie war?
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.642
1.712
der Passagier macht mit einem von der Airline ausgestelltem Boardingpass der in der App aufrufbar ist ganz deutlich das er ein ESTA hat,
Je nach Airline: nur dann, wenn der Boardingpass sagt, dass ein Online Datenabgleich erfolgt ist und erfolgreich war.

Es gibt auch Fälle wo ein Boardingpass ohne erfolgten Datenabgleich ausgestellt wird.

Das Verfahren unterscheidet sich von Airline zu Airline. Das Personal (insbesondere am Dokumentencheck oder Gate) sollte dies aber erkennen.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.642
1.712
Zwei Anmerkungen: "Not Cleared" ( es heisst glaube ich anders ) kann schon seit mehreren Jahren nicht mehr von Airline Personal überschrieben werden.
Siehe Daten Spezifikation des Daten Elements C901.
z.B. PDF Seite 146: https://www.cbp.gov/sites/default/files/assets/documents/2016-Sep/DHS_CUG_v4 2_09-06-2016_Pt 4_EDIFACT.pdf
Alternativ sind, je nach verwendeter Messaging Plattform, auch noch "OK TO BOARD" und "DO NOT BOARD" geläufig.
(Beides wird aber je nach verwendetem System, Airline und -Integration für Systemnutzer in andere Texte übersetzt)
Das kann nur "DHS approved personal", das sind die auf großen Flughäfen stationierten US CBP Beamten.
CBP Beamten gibt es außerhalb der USA nur an Preclearance Facilities.
Klassischerweise hat die Airline CBP Hotlinenummern und soll zunächst versuchen, diese Sache mit der Hotline aufzulösen.
Falls die Airline CBP nicht erreichen kann und begründeten Verdacht hat, dass das ein false-negative ist, kann die Airline (rein technisch) das Vetting Result überschreiben (mit allen damit verbundenen Risiken). Es kann jetzt aber sein, dass Airlines das ihrem Personal nicht erlauben bzw. im System durch Zugriffsrechte beschränken.
CBP (bzw. in diesem Fall eher DHS) bekommt es aber durch die Gate Passed Message bzw. das Passenger Manifest mit ob sich so jemand mit überschriebenem Vetting Result an Bord befindet.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Es gibt aber keinen Grund, dass die Bringschuld da aufhört. Die Airline kann das von dir auch mehrmals verlangen. Ich finde der Vergleich hinkt. Beim Führerschein gäbe es ja eine Variante für mich das noch glaubhafter nachzuweisen. Die hast du beim ESTA aber nicht als der Ausdruck.
Wenn du den Begriff "Bringschuld" verwendest schon, für mich kann die Begleichung einer Schuld nur einmal stattfinden. Gegebenenfalls muss ich nachweisen das ich meiner Bringschuld nachgekommen bin, aber das erledigt dann der Boardingpass.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.642
1.712
Ausschliesslich ein Reisepass mit mindestens 6 Monaten Gültigkeit.
Was auch wieder, je nach involvierter Nationalität, unterschiedlich ist.

Ob alle Airlines dies automatisch korrekt verarbeiten können, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis (insbesondere weil du da teilweise wieder mit Dual Citizens aufpassen musst).
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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9.755
Ich hoffe sehr, dass das jemand gerichtlich klären lässt (@LH88 ich schaue in deine Richtung 😜) und dass sich dann die Seite, die in dieser Diskussion im Unrecht war, entschuldigt und ihre Besserwisserei künftig etwas runterschraubt. /s

Es ist zum Teil wirklich schwer erträglich was hier für Standpunkte vertreten werden. Ich frage mich bei so manchem ja, was die im echten Leben für einen Beruf ausüben oder ob die im Privatleben genauso sind. Ich selbst entwickle Software und mir wird schon oft genug vorgeworfen kleinkariert zu sein, weil ich häufig genaue Definitionen einfordere (das ist mein Job). Aber das hier toppt alles.
 
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eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.171
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Europa
Ich habe gestern ein CBP Officer in EWR gefragt und er sagte mir , man braucht kein Ausdruck, wichtig ist das Passport , daraus können die ableiten, ob ein ESTA (oder eine Visa wie in mein Fall) vorhanden ist
 
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westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.642
1.712
Ich habe gestern ein CBP Officer in EWR gefragt und er sagte mir , man braucht kein Ausdruck, wichtig ist das Passport , daraus können die ableiten, ob ein ESTA (oder eine Visa wie in mein Fall) vorhanden ist
Korrekt. - Allerdings hat der CBP Officer mit der Airline (die deine Dokumente prüfen soll) nichts zu tun und kennt auch nicht deren mit dem CBP/DHS vereinbarte Prozesse.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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9.876
Wie viele Prüfungen hättest Du denn gerne? Eine reicht, durch einen Mitarbeiter oder einen elektronischen Prozess - und dabei muss selbstverständlich eine Abfrage im US-System stattfinden.
Deine These, dass Airlines einen Passagier nur einmal überprüfen dürfen, ist falsch.
"Haben Sie ein ESTA?" - "Ja." - "Danke, guten Flug." Merkste selber, oder?

Und was hast Du immer mit der Glaubhaftmachung? Die reicht nicht aus. Es braucht einen Nachweis.
Was Du schreibst, widerspricht schlichtweg der millionenfachen Praxis. Es gibt sehr viele Einreisevoraussetzungen für die Staaten dieser Erde. Manches muss im Original nachgewiesen werden. Bei manchen reicht eine Kopie. Und bei anderen Dingen reicht eine glaubhafte Darstellung. Die Airline darf alles überprüfen, sofern es für die Einreise erforderlich ist.

Dein AG-Urteil hilft Deiner Sichtweise nicht. Das AG hat die Klage bereits mit Verweis auf ein BGH-Urteil zu Reisepässen angewiesen. Warum sollte es sich mit dem Esta beschäftigen?

Selbst nimmst Du das Esta sogar ausgedruckt mit, meinst aber, dass man es rechtlich nicht benötigt. Du bist Dir mit Deiner Sicht 100% sicher, aber in eigener Sache sind es dann doch 100% minus einem großen x. Da sehe ich einen Widerspruch.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Aber nicht über die Voraussetzungen, die das Zielland setzt, hinausgehend. Einen Reisepass für Spanien oder einen ESTA-Ausdruck für die USA zu verlangen, wäre unzulässig (jedenfalls soweit deutsches AGB-Recht einschlägig ist) - und entsprechend tut z.B. eine LH das auch nicht.
Das ist der zugrunde liegende Irrtum.

Esta ist (ohne Visum etc.) eine Voraussetzung für die Einreise in die USA.

Der USCBP-Officer selbst kann es im System sehen. Das bedeutet nicht, dass es an anderer Stelle nicht geprüft werden kann. Es gibt keinen Grundsatz, dass die Airline nicht prüfen darf, was als Daten bereits beim Einreiseland vorliegt.

Ebensowenig gibt es keinen Grundsatz, dass die Airline die Voraussetzungen nur ein Mal prüfen darf.

Ziemlich viel Diskussion für etwas, bei dem der Passagier in der Regel sogar Aufwand betreiben muss, um es nicht ausreichend nachweisen zu können.

Und dabei wurden in die Diskussion schon ausreichend viele Argumente eingebracht, die jeder in Sachen Einreisevoraussetzungen erfahrene Reisende sofort als absurd identifizieren kann. Man muss nicht nachweisen, was einfach gefälscht werden kann? Man muss kein Esta haben, wenn noch theoretisch Zeit ist, um es überhaupt zu beantragen? Was hat das mit der Realität zu tun? Richtig, exakt gar nichts.
 

westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.642
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Die Airline muss aber deinen Pass prüfen, nicht deinen Ausdruck.
Die Airline muss dich gegen die NoFly bzw. Watch List prüfen. Hierfür ausreichend: Pass + ggf. Redress Number.
Die Airline soll prüfen ob du für eine Einreise in die USA über gültige Dokumente verfügst.
Ein Pass alleine ist für Letzteres nicht zwingend ausreichend.

Bitte wende dich für weitere Informationen an die Fluggesellschaft welche dich in die USA bringen wird da nur diese dich über die bei ihnen geltenden Regelungen informieren kann da die Verfahren sich von Airline zu Airline unterscheiden und nicht zuletzt auch von deiner Nationalität abhängig sind.

Prinzipiell hast du zwei Möglichkeiten:
- du erfüllst die von der Airline aufgestellten Anforderungen und wirst die USA in aller Regel im Rahmen deines gebuchten Fluges erreichen.
- du buchst implizit das "Special Experience Package" und versuchst beim Check-in, Dokumenten-Kontrolle und/oder Gate Deinen Kopf durchzusetzen und bestehst darauf, ausschließlich deinen Pass zeigen zu müssen: eine Anreise in die USA ist im Rahmen deines gebuchten Fluges nicht zwingend möglich. Ob dies Involuntary Denied Boarding darstellt, kannst du dann, für die optimale deutsche Experience, gerne per Gericht klären lassen.

Wenn du die richtige Experience haben möchtest würde ich Dir außerdem empfehlen, ESTA für einen Kinderreisepass zu beantragen und dies dann in aller Länge beim Check-in, Dokumentenkontrolle oder Gate auszudiskutieren. - Sag mir aber bitte vorher Bescheid, damit ich mich mit einem kühlen Getränk in der Nähe aufhalten kann um das Spektakel zu genießen.

Da sich bei mir der Eindruck einstellt, dass dir entweder langweilig ist oder du hier trollen möchtest: ich würde dir außerdem noch empfehlen, falls du es an Bord eines US-Fluges geschafft haben solltest, dich nach der Landung ohne vorhandenes Global Entry erstmal in die Global Entry Schlange einzureihen und die Kiosk-Ablehnung dann erstmal ausgiebig mit dem Beamten zu diskutieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.785
3.487
HAM, LBC
Papierform nicht zwingend, aber eben ein glaubhafter Nachweis. Und genau das ist in den ABB verankert. Der Passagier hat erstmal die Bringschuld der Reisedokumente.
Genau, nicht "zwingend" – das "E" in ESTA. Der "glaubhafte Nachweis" wird hingegen mit dem Boarding-Pass erbracht, dessen Ausstellung (wie schon etwa 100 Mal erwähnt) ohne ESTA gar nicht möglich wäre...
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Ich werfe mal noch folgenden Aspekt ein: wieso sollte sich der Check-In Prozess online und am Schalter unterscheiden? Oder seit wann muss ich beim OLCI die ESTA Bestätigung hochladen? Alleine damit würde die Fluggesellschaft bei der Argumentation bereits auf die Nase fallen…
 
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westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.642
1.712
Ich werfe mal noch folgenden Aspekt ein: wieso sollte sich der Check-In Prozess online und am Schalter unterscheiden?
Weil hier verschiedene Systeme involviert sind. Am Schalter hast du als Airline den Vorteil dass du halbwegs vertrauenswürdiges Personal hast. Online Check-in läuft komplett in einem untrusted Environment.
Oder seit wann muss ich beim OLCI die ESTA Bestätigung hochladen?
Das kenne ich so nicht. - OLCI wird dir, entweder die Meldung werfen, dass es für dich online keine Bordkarte ausstellen kann (wobei sich das Verhalten zwischen Web und App unterscheiden kann) oder dir eine Bordkarte ausstellen welche den Hinweis vermissen lässt, dass ein automatischer Datenabgleich stattgefunden hat. - Jetzt könnte es sein, dass man am Schalter / Dokumenten Checkpoint das online prüfen kann oder halt nicht. Im Letzteren Fall wird man von dir einen Nachweis sehen wollen.

Stell Dir den OLCI bitte nicht so vor als ob du da nur mit einem einzigen System redest. Da sind, insbesondere bei Umsteigeflügen und wenn du von einer anderen Airline kommst, gut und gerne mehrere verschiedene Systeme involviert.

Zusätzlich ist kein System der Welt 100% verfügbar. Je nach angewandtem Rückfallprozess gibt es hier dann auch wieder verschiedene Alternativen.
 
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deecee

Erfahrenes Mitglied
11.12.2018
2.785
3.487
HAM, LBC
Du antwortest auf eine rhetorische Frage.

Wenn Systeme versagen, bekommt man im Zweifelsfall so oder so keinen BP. Wenn man aber den BP erhält, dann hat das System auf jeden Fall alle notwendigen Voraussetzungen dafür geprüft...
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
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Ich werfe mal noch folgenden Aspekt ein: wieso sollte sich der Check-In Prozess online und am Schalter unterscheiden? Oder seit wann muss ich beim OLCI die ESTA Bestätigung hochladen? Alleine damit würde die Fluggesellschaft bei der Argumentation bereits auf die Nase fallen…
Gegenfrage: Wozu gibt es Dokumentenprüfungen beim Boarding? Da werden ausschließlich Passagiere geprüft, die bereits über ein Ticket für den Flug verfügen.

In der Praxis kann man locker vier Mal überprüft werden. 1. Beim Online-Check-in. 2. Beim Check-in für den Zubringer. 3. Beim Boarding für den ersten internationalen Flug. 4. Beim Boarding für den internationalen Anschlussflug.

Da gibt es bei 2., 3. und 4. regelmäßig berechtigte denied boardings und das Argument, man wurde bereits bei 1. (und ggf. 2. und 3.) überprüft, interessiert dabei nicht.

Die Airlines sind zeitweise dazu übergegangen, statt Boarding-Pässe nur noch Check-in-Bestätigungen zu erstellen. Hätte nicht gedacht, dass das hier Anklang findet.