Wie man unschwer im Thread titel lesen kann
Um diese Frage (des TE) ging es explizit nicht, deswegen: dein Smiley nützt nix, genau lesen.
Die allermeisten Airlines wollen heute sehen, dass du die ganze Zeit angeschnallt bist.
Falsch. Ich fliege sehr viel (leider wieder). Und die speziellen AGB der Lufthansa sind Lufthansa-speziell, wie so vieles. Deine Behauptung, das Flugbegleiter in irgendeiner Art Druck ausüben (außer bei der LH) habe ich noch nie erlebt. Und bei der LH reicht ein Blick auf die Regelungslage und die rechtlichen Folgen, um im Zweifel schnell Ruhe einkehren zu lassen, falls eine Crew ihre Stellung missbräuchlich ausnutzen sollte.
Viele bitten dich auch in der C auf Nachtflügen dich über die Decke anzuschnallen, damit sie es sehen können.
Ist mir noch nie passiert, wirklich nicht.
Bei AA bin ich schon auf der A330 Vierreihe gebeten worden, mich hinzusetzen, weil ich mich quer liegend nicht anschnallen kann
Klar geht das. Der Gurt ist breit genug, im Zweifel Gurtverlängerung geben lassen. Zudem gibt es keine Anschnallpflicht bei AA.
(im Gegensatz zu den C-Flat-Bed-Sitzen passt der Gurt ja nicht, da 90° falsch positioniert). Und das war mitten über dem Atlantik auf einem Nachflug ohne Anschnallzeichen an.
Das hatte also andere Gründe (Platz/Sitzverkauf).
Bei LH hatte ich schlicht nie den freien Platz um es zu versuchen.
Wenn du Platz kaufst, dann hast du ihn. DAS ist der wesentliche Unterschied. Auch mutmaßlich der Unterschied, warum manche Passagiere angesprochen werden, andere nicht.
Das Wort "grundsätzlich" ist für den Juristen eigentlich sehr klar, wird vom nicht-Juristen aber oft genau falschrum verstanden.
Deswegen verstehe ich es richtig.
"grundsätzlich" relativiert eine Aussage, schwächt sie ab. Der Laie versteht es oft als Bestärkung der Aussage.
Falsch. Grundsätzlich bedeutet
juristisch gesehen vom Grundsatz her in der Bedeutung von im Prinzip, in der Regel (Ausnahmen sind aber möglich). Die LH schreibt grundsätzlich, weil sie sich eben Ausnahmen offen halten will. Sie hat, wenn der Passagier sich weigert, eben ein grundsätzliches (!) Durchsetzungsproblem. Willst du, dass körperliche Gewalt angewendet wird? Das der Flieger umkehrt, weil man (und hundert andere) Passagiere nicht angeschnallt sind? Das man mit Essens- und Getränkentzug bestraft wird? Das man aufgrund der AGB verklagt wird?
Pure Illusion. Das "Grundsätzlich" steht da, weil es die "Ausnahme" für die Crew möglich und legalisieren soll und der Passagier mit einer gewissen Pflicht belegt wird.
Es gibt im Gegensatz zum Straßenverkehr keine Ordnungswidrigkeit für das Nicht-Anschnallen, keine hoheitliche Aufgabenzuweisung zur Ahndung oder Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten an die Crew, das übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt. Der Umweg über das "Nicht-Folge-Leisten von Anordnungen" aus §20 LuftSiG wird lustig, wenn es um das Nicht-Anschnallen geht und keinerlei Gefahr für einen Selbst oder Dritte drohte. Der Pilot ist zudem nur "Beliehen" in diesem Zusammenhang, sprich er und seine Beauftragten handeln in
mittelbarer Staatsverwaltung; da sollte man sich schon sehr sicher sein, wie man wann welches Recht anwendet.
Die Frage wäre sogar, ob das LuftSiG in diesem Zusammenhang zu unbestimmt ist. Interessante Frage. Welcher Passagier weiß diese Normen schon und welche Anordnungen hat er sich zu beugen? Toilettengehverbot? Nicht-im-Gang-rumsteh-Verbot? Anschnallgebot? Beine ausstrecken im Exit-Bereich der XL-Seats verboten-Gebot? Gameboy-Spielen während der Landung spielen verboten-Gebot?
Und wie wird das in welcher Zuordnung bestraft?
Art 20, 28 GG und §37 VwVfG sind einschlägig. Ich bin gespannt, ob es dazu einschlägige Urteile im Juris gibt; gleich mal nachher nachschlagen.
§12 Abs. 1 LuftSiG regelt ausschließlich die Gefahrenabwehr und damit gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der in §4 LuftSiG sperat geregelt wird (!).
Wenn etwas verboten ist, ist es verboten.
Falsch.
Falsch.
Wenn etwas grundsätzlich verboten ist, ist es meist verboten, es gibt aber Ausnahmen.
Ach? Nix anderes wurde gesagt.
Wenn man sich "grundsätzlich" anschnallen soll, heist das man darf sich z.B. abschnallen um aufs Klo zu gehen oder sich zuzudecken ohne die Decke unter den Gurt zu fummeln, muss ihn danach aber dann über die Decke anlegen.
Falsch.
Aber wie gesagt, wir skizzieren hier ein Problem, was es in der Praxis nicht gibt. Habe ich drei Sitzplätze bezahlt und gebucht: gab es nie eine Ansprache, außer einmal bei der LH. Die wurde aber freundlich gestellt und freundlich beantwortet, danach konnte ich die drei Plätze weiter ohne Probleme nutzen, meine Frau fand das sogar besser, als die C; weil um Faktor X billiger.
Wenn man sich sinnvollerweise Anschnallen soll, dann tut man das auch so. Ganz ohne Diskussion. Die FB machen auch nur ihren Job.