Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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Vorwarts

Aktives Mitglied
11.10.2024
242
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Heute per Email reingekommen :
""Große Vielfalt bietet Ihnen Pre-Select, wenn Sie in der Business Class reisen: Sie haben auf interkontinentalen Flügen mit Abflug ab Deutschland die Wahl aus sechs Gerichten, auf europäischen Flügen sogar aus neun. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir heißen Sie herzlich willkommen zu Ihrer Culinary Journey.""

Ich habe die LH mal beim Wort genommen und wollte eines der sechs Gerichte auswählen. Rausgekommen ist dies dabei:

""Menü an Bord​

Wir freuen uns darauf, Sie bald an Bord begrüßen zu dürfen. Erkunden Sie unsere Menükarte und treffen Sie Ihre Wahl während des Fluges.""

Kein Pre-Select und damit auch keine 6 Speisen zur Auswahl auf meinem interkontinentalen Flug. Wieder mal nur Marketing Gewäsch.
Ob eine Auswahl von schlechten essen es besser macht weiß ich nicht ob man dann diesen Service brauch. =;
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
9.029
10.315
FRA / FMO
LH ist nicht fähig die Zapfhähne zu betreiben. Ich sehe oft, dass einzelne Sorten leer sind und es daneben 3-4 Dosen als Ersatz im Eisfach gibt oder ein Aufsteller, man möge bitte in die C oder SEN Lounge gehen für eine Leitungswassercola.

Da fragt man sich, was LHs Kernkompetenz ist. Logistik und IT definitiv nicht. ID-Tickets nach Sardinien vielleicht?
Gut das nicht LH sondern Gate Gourmet in den meisten Lounges dafür zuständig ist. Besser können die es aber scheinbar auch nicht.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.609
2.920
Die Arbeitsweise der LH eigenen Syndikusanwälte ist "höchst interessant" und übertrifft dabei sonst noch die A3 Kanzlei aus Ulm.

Am Tag X erklärt man, dass die Beklagte die Anzeige der Verteidigung und will die Klage in gesonderten Schriftsatz zu erwidern, soweit so normal.

Aber anscheinend haben die Damen und Herren Anwälte negative Erfahrungen gemacht, denn wird besonders beA erwähnt und falls dieses nicht funktionieren sollte eine direkte Adresse der Rechtsabteilung genannt. (ich werde dann den nächsten gelben Brief dorthin schicken)

Am Tag X+1 kommt ein, nennen wir es mal Schreiben ohne besonderen Bezug, Schriftsatz welcher Mitteilt man wollte aus Zitat "kundendienstlichen Gründen" und natürlich ohne Präjudiz und Anerkennung einer Rechtspflicht aber dann doch den Klagebetrag bezahlen und auch die Kostentragungspflicht anerkennen.

Jetzt mal ehrlich was soll das?

Wenn die Forderung berechtigt ist, dann eben §307 ZPO und fertig.

Spannend wird jedoch folgendes, es läuft ja bereits die Frist zur Klageerwiderung von vier Wochen, nun habe ich aber fünf Wochen zur Stellungnahme vom Tag X+5, was bedeutet die Frist zur Klageerwiderung läuft noch vor meiner Frist zur Stellungnahme ab.

Jetzt die Frage wann sollte ich denen mitteilen, dass es in jedem Fall ein Urteil geben wird?
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
23.232
21.337
FRA
Ein Friseur lässt sich auch von einem Friseur die Haare schneiden.

Ein Zahnarzt den Zahn von einem Zahnarzt ziehen.

Warum soll sollte sich eine Rechtsanwältin keine Rechtsberatung einholen? =;
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.609
2.920
Du erwartest jetzt allen Ernstes hier eine juristische Beratung?
Nicht wirklich, oder?
Du kommt wohl nicht aus dem juristischen Bereich oder?

Natürlich brauche ich keine Rechtsberatung auch wenn mein Kernfach immer Strafrecht und im Grunde Teile des Verwaltungsrecht war, reicht es für solches Zivilrecht bei weitem aus.

Aber vielleicht kann mir tatsächlich ein Kollege aus dem Zivilrecht was diese Art der Prozessführung soll, irgendwie sehe ich den Sinn dahinter nicht.
Warum soll sollte sich eine Rechtsanwältin keine Rechtsberatung einholen? =;
Nun es geht ja nicht um die Sache, die ist eindeutig.

Vielleicht muss ich irgendwie mehr Streit mit verschiedenen Fluggesellschaften anfangen, nur um zu sehen wie deren Anwälte vorgehen.

Bei den Syndikusanwälten kann ich es noch weniger verstehen, denn um Gebührenoptimierung kann es denen ja nicht gehen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.609
2.920
Jetzt passe mal uff.

Ein Jurist / eine Juristin, die hier im Forum eine juristische Frage stellt, ist entweder kein Jurist oder sollte den Beruf wechseln.
Ganz einfach.
Kollege du hast nicht verstanden, dass es gar nicht um eine juristische Frage geht, kann das sein?

Sondern wie der LH Anwalt hier seine Prozesse führt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.342
1.406
im Paralleluniversum
Kollege du hast nicht verstanden, dass es gar nicht um eine juristische Frage geht, kann das sein?

Sondern wie der LH Anwalt hier seine Prozesse führt.
Frau Kollegin, es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass es sich hierbei um Rechtsfragen handelt.
Dies bedarf ersichtlich keiner weiteren Begründung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.609
2.920
Dies bedarf ersichtlich keiner weiteren Begründung.
Nun unser damalige Professor fürs BGB in Augsburg hat uns beigebracht so einen so einen Spruch nie zu bringen, weil es eben zeigt dass die Argumente in der Sache fehlen.

Aber da auch ich nicht allwissend, bin worin liegt denn die Rechtsfrage, wenn das Vorgehen der LH Anwälte durchaus als sonderbar beleuchtet wurd?

Daher ganz allgemein ohne Fallbezug eine rein akademische Frage:

Warum wenn man denn Klageforderung und Kosten bezahlen will, das Verfahren nicht per 307 ZPO sofort beenden, sondern diesen Move bringen?

Bei einer normelen Kanzlei könnte man Vermuten, zusätzlicher Schriftverkehr zusätzliche Gebühren das fällt hier aber weg.
 
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djohannw

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
1.970
538
Als Nicht-Jurist würde ich vermuten, dass man so ein rechtswirksames Urteil, welches auch Nicht-Juristen wie ich über die diversen Datenbanken ergooglen kann, vermeiden möchte. So käme es dann in >90% der Fälle zur Einstellung und damit eben nicht zu einem einfach aufzufindenden „Präzedenzfall“…

Viele Grüße - Dirk
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.609
2.920
Als Nicht-Jurist würde ich vermuten, dass man so ein rechtswirksames Urteil, welches auch Nicht-Juristen wie ich über die diversen Datenbanken ergooglen kann, vermeiden möchte. So käme es dann in >90% der Fälle zur Einstellung und damit eben nicht zu einem einfach aufzufindenden „Präzedenzfall“…

Viele Grüße - Dirk
Nun das könnte ich in der Tat verstehen, wenn man eine unklare Rechtsfrage im Fall hat.

Aber hier geschieht folgendes, LH beschädigt die beiden Koffer, LH stellt den Schaden und Wert der Koffer und damit die Schadenshöhe fest (ja Dolfi 1920 hat die Bearbeitung gemacht aber die sind eben nur Erfüllungsgehilfen von LH), aber LH will aus unbekannten Gründen nicht auf eine Mahnung reagieren und erheben dann auch noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Das dokumentiert vielmehr die Dummheit von LH und keine strittige Rechtsfrage die einen wirklichen Präzedenzfall, zudem sind Anerkenntnisurteile generell nicht spannend und spielen daher nicht wirklich eine Rolle.
 
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westcoastflyer

Erfahrenes Mitglied
03.09.2019
1.908
1.995
aber LH will aus unbekannten Gründen nicht auf eine Mahnung reagieren und erheben dann auch noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

Das dokumentiert vielmehr die Dummheit von LH
Wieso dokumentiert das Dummheit? - Die Gründe sind auch nicht unbekannt, sondern was willst du (aus Firmensicht) gegen eine Mahnung tun? - Jegliche Reaktion kostet nur unnötigen Effort und damit Geld. Ignorieren ist kostenlos.

Dass Firmen gegen Mahnbescheide einfach Widerspruch einlegen ist etablierter Standard.
Da dürfte bei den meisten Workflow-Engine mittlerweile sogar so abgebildet sein, dass die Workflow-Engine da einfach standardmäßig nen Widerspruch raushaut.

Es würde mich vielmehr wundern, wenn Firmen einem Mahnbescheid nicht einfach widersprechen, da das für sie am einfachsten und kostengünstigsten ist.
Die Menge an Menschen die danach noch Klage erheben werden, dürfte verschwindend gering sein. Und somit ist es eine Win-Win-Situation für die entsprechende Firma.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.080
11.100
Das Problem ist, dass eine Drecksau unter vielen Leuten reicht, dass es so versifft ist. Gibt leider einzelne Rücksichtslose für die Hygiene und Sauberkeit ein Fremdwort ist.
Wenn ich so etwas vorfinde, informiere ich das Personal.
Das sind beides die Seiten der selben Medaille, die Einstellung dass jemand anderes sauber machen soll ist die selbe.

Das kann ich nicht so stehen lassen. Saubären gibt's sowohl unter Mechanikern, als auch Ingenieuren gleichermaßen.
Ja, aber die Mechaniker waschen sich die Hände bevor sie aufs Klo gehen, und die Ingenieure hinterher. Und beide haben Recht.

Die Menge an Menschen die danach noch Klage erheben werden, dürfte verschwindend gering sein.
Genau so funktioniert Rechtsbruch als Geschäftsmodell.
Kann man sich leisten solange es genug potentielle Kunden da draussen gibt, und man bestehende vergraulen kann sobald sie drohen Kosten zu verursachen.

Und vermutlich ist niemandem bei Lufthansa dieses Vorgehen peinlich. Denn es ist längst normal geworden, in vielen Branchen. Und dann wundert man sich über eine magelnde Konsumbereitschaft der Kunden...

Heute per Email reingekommen :
""Große Vielfalt bietet Ihnen Pre-Select, wenn Sie in der Business Class reisen: Sie haben auf interkontinentalen Flügen mit Abflug ab Deutschland die Wahl aus sechs Gerichten, auf europäischen Flügen sogar aus neun. Wie auch immer Sie sich entscheiden: Wir heißen Sie herzlich willkommen zu Ihrer Culinary Journey.""
Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht. Einerseits möchte man immer mehr differenzieren (City Airlines/Discover vs. LH Langstrecke, Allegris Sitzoptionen), dann aber bündelt man BoB Vorbestellung (Billigsoption) und vorherige Essensauswahl (Premium) in einer Platform.

Warum man sich direkt als ersten Schritt einloggen, den exakten Flug spezifizieren muss, statt auch Neukunden die noch nicht gebucht haben den Mund mit einem Gourmetangebot wässrig zu machen, erschließt sich mir nicht.
Wenn schon bündeln, warum dann nicht Werbung für Premiumflüge mit Essensauswahl für Premiumkunden kombinieren?

Mal wieder ein peinlicher Versuch sich als besser darzustellen als man tatsächlich ist, statt mal die wirklichen Probleme anzugehen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.609
2.920
Wieso dokumentiert das Dummheit? - Die Gründe sind auch nicht unbekannt, sondern was willst du (aus Firmensicht) gegen eine Mahnung tun?
Du hast aber schon den ganzen Text gelesen oder?

Ok man kann arguemtieren dass der Widerspruch und auch die Anzeige der Verteidungsbereitschaft aus einem automatischen Impuls kommt, und man sich erst dann mit dem Sachverhalt beschäftigt, aber wenn man sowieso alles bezahlen will hätte ein Satz gereicht, statt etwas von Kundendienst und Erledigung zu philosophieren.

Mal sehen was passiert wenn die feststellen werden, dass es keine Erledigung geben wird, denn einfach bezahlen kann LH nicht mehr, da die Bankverbindung aus dem Mahnverfahren nicht mehr existiert.
Ignorieren ist kostenlos.
Es würde mich vielmehr wundern, wenn Firmen einem Mahnbescheid nicht einfach widersprechen, da das für sie am einfachsten und kostengünstigsten ist.
Nein ist es nicht, denn auch das Mahnverfahren selbst löst Gebühren und Kosten und Zinsen aus.

Das nächste werde ich den MB-Antrag nich selber machen, sondern einen Freund mit RA Zulassung machen lassen dann gibt es ein wenig Geld für ihn.

Die Menge an Menschen die danach noch Klage erheben werden, dürfte verschwindend gering sein
Wie kommst du denn auf die Idee?

Wer überzeugt ist einen berechtigten Anspruch zu haben wird diesen auch durchsetzen, ich habe den Mahnbescheid benutzt weil der Mahnantrag nur etwa zwei Minuten Aufwand bedeutet, gut die Klageschrift zu verfassen dauert ersteinmal auch nicht länger aber die Anlagen zu erstellen ist der Faktor Faktor der Zeit frist.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.609
2.920
Übrigens das Vorgehen der Kollegen aus Ulm im Fall von A3 konnte ich ja noch verstehen, die wollten auch den vollen Betrag plus Kosten überweisen aber die Klage sollte dann zurück genommen werden, was dann natürlich dazu geführt hätte die Kostenfestzung der Kosten für Verfahrensdurchführung zu vermeiden.
 

Stern49

Erfahrenes Mitglied
03.06.2023
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767
Der heute verkündete Gewinnrückgang beim Lufthansakonzern von *nur* 12 Prozent weckt doch sicherlich Begehrlichkeiten beim Porsche-Personal in Frankfurt und München.Ein Streik der Piloten ist jetzt wohl nur noch eine Frage der Zeit.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.609
2.920
Ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid führt automatisch ins Klageverfahren.
Der Vollständigkeit halber, aber nur wenn es im Antrag auch beantragt wird.

Es gibt ein Feld wo man einen Haken setzen muss um dann sofort ins streitige Verfahren über zu gehen.

Wobei gerade nicht weiß, ob der Gegner schon beim Mahnbescheid sehen kann ob das streitige Verfahren beantragt wurde.
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
1.356
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auch andere Lounges anderer Glu
Ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid führt automatisch ins Klageverfahren.
nicht ganz:

Nein, ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid führt nicht automatisch in ein Klageverfahren. Stattdessen stoppt der Widerspruch das Mahnverfahren und gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, die Forderung in einem streitigen Klageverfahren weiterzuverfolgen, sofern er dies beantragt. Der Gläubiger wird vom Gericht über den Widerspruch informiert und muss dann aktiv entscheiden, ob er eine Klage einreichen möchte, um seine Forderung gerichtlich durchzusetzen
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.609
2.920
nicht ganz:

Nein, ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid führt nicht automatisch in ein Klageverfahren. Stattdessen stoppt der Widerspruch das Mahnverfahren und gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, die Forderung in einem streitigen Klageverfahren weiterzuverfolgen, sofern er dies beantragt. Der Gläubiger wird vom Gericht über den Widerspruch informiert und muss dann aktiv entscheiden, ob er eine Klage einreichen möchte, um seine Forderung gerichtlich durchzusetzen
Nun man kann sehr wohl ein automatisches streitiges Verfahren erreichen, indem man die Option im Mahnantrag wählt.