LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

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bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
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Korrekt. Die neuen ABB sind, wie schon trefflich kommentiert, eine Art Freifahrtschein. Insbesondere wird eben nicht die Rechtsprechung des BGH aufgegriffen. Und dort steht eben, dass man die Änderung darlegen und beweisen kann (resp. muss, wenn es gerichtlich geklärt werden sollte) - Laienmeinung.
Ich denke einmal, daß nach der ganzen juristischen Expertise, die hier ausgerollt wurde, LH in der Lage sein wird, die ABB entsprechend dem Gewünschten und im Urteil Beschriebenen anzupassen. Insoweit hat das Forum sicher gute - und kostenfreie - Rechtsberatung geliefert.

Und auch noch meine Gedanken dazu: natürlich ergibt es für Fluggesellschaften einen Sinn, Flüge aus verschiedenen Märkten unterschiedlich zu bepreisen. Daran wird sich nichts ändern. Und natürlich habe ich auch schon von der Möglichkeit Gebrauch gemach, günstiger ex HEL oder MAN zu fliegen. Und wenn es sich von der Flugstrecke her angeboten hat, habe ich auch von der Möglichkeit des früheren Ausstiegs auf der Heimstrecke Gebrauch gemacht.

Aber ich vermute, daß diese Art der Reiseplanung nur hier im Forum als normal erscheint. Wenn ich mich in meinem - auch recht viel fliegenden - Bekanntenkreis umhöre, bin ich damit praktisch der einzige. Für mich also ein typische Blasenthema und für LH (und andere Airlines) bestimmt kein Grund, das Preisgefüge zu verändern.

Was ich persönlich nicht gut finde, ist das hier teilweise vorgenommene ausbaldowern von "Gründen", warum man bestimmte Abschnitte nicht fliegen will. Man sollte sich doch einfach freuen, daß die Wahrscheinlichkeit einer Nachbepreisung deutlich abgenommen hat und man - bei tatsächlicher Änderung von Reiseplänen - viel flexibler geworden ist.
 
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Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
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Frankfurt am Main und Köln
Ich denke einmal, daß nach der ganzen juristischen Expertise, die hier ausgerollt wurde, LH in der Lage sein wird, die ABB entsprechend dem Gewünschten und im Urteil Beschriebenen anzupassen. Insoweit hat das Forum sicher gute - und kostenfreie - Rechtsberatung geliefert.

Und auch noch meine Gedanken dazu: natürlich ergibt es für Fluggesellschaften einen Sinn, Flüge aus verschiedenen Märkten unterschiedlich zu bepreisen. Daran wird sich nichts ändern. Und natürlich habe ich auch schon von der Möglichkeit Gebrauch gemach, günstiger ex HEL oder MAN zu fliegen. Und wenn es sich von der Flugstrecke her angeboten hat, habe ich auch von der Möglichkeit des früheren Ausstiegs auf der Heimstrecke Gebrauch gemacht.

Aber ich vermute, daß diese Art der Reiseplanung nur hier im Forum als normal erscheint. Wenn ich mich in meinem - auch recht viel fliegenden - Bekanntenkreis umhöre, bin ich damit praktisch der einzige. Für mich also ein typische Blasenthema und für LH (und andere Airlines) bestimmt kein Grund, das Preisgefüge zu verändern.

Was ich persönlich nicht gut finde, ist das hier teilweise vorgenommene ausbaldowern von "Gründen", warum man bestimmte Abschnitte nicht fliegen will. Man sollte sich doch einfach freuen, daß die Wahrscheinlichkeit einer Nachbepreisung deutlich abgenommen hat und man - bei tatsächlicher Änderung von Reiseplänen - viel flexibler geworden ist.
Naja und die meisten wollen auch die Punkte für den Zubringer sammeln. Wir also eher selten sein das einer dies nutzt
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
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Wie schon bei mir im Blog beschrieben: Fluggast muss die Änderung der Reisepläne im Streit darlegen und beweisen.
Danke für die Ausführung. Mal angenommen, ich plante einen Geschäfsttermin in Oslo, aber ein Ticket dahin und Hotel wolte ich erst ein paar Tage vorher buchen, wenn ich final weiß ob ich beispielsweise einen oder 2 Tage vor dem geplantenGeschäftstermin aus dem Büro los komme...dann wird der Geschäfsttermin 3 Tage vor der geplanten Ankunft in Oslo abgesagt. Entweder von mir, weil der Termin aus geschäftlichen Gründen sinnlos gewurden ist, oder der potenziele Kunde abgesagt hat. Warum auch immer, aber ich kann es mit einer Mail oder whatts app nachricht belegen.

Das sollte vor Gericht ausreichend sein. Schliche Planänderung, fertig
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
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1.865
TXL
Gilt das eigentlich auch, wenn man den Hinflug verfallen lässt und nur den Rückflug antreten möchte?

Hatte letztes Wochenende die Situation, wo ein Kumpel den Hinflug wegen einer Planänderung nicht erreichen konnte. Er hatte dann separat einen Hinflug gebucht. Kannte die neue Rechtslage nicht und habe ihn dann einen neuen Rückflug buchen müssen, weil das Ticket nach dem No Show storniert wurde.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.574
3.956
Düsseldorf
www.drboese.de
Gilt das eigentlich auch, wenn man den Hinflug verfallen lässt und nur den Rückflug antreten möchte?

Hatte letztes Wochenende die Situation, wo ein Kumpel den Hinflug wegen einer Planänderung nicht erreichen konnte. Er hatte dann separat einen Hinflug gebucht. Kannte die neue Rechtslage nicht und habe ihn dann einen neuen Rückflug buchen müssen, weil das Ticket nach dem No Show storniert wurde.
Ja
 
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hang_loose

Reguläres Mitglied
24.11.2024
46
66
LEJ
Die AGB enthalten dazu eine Bitte. Welcher Amatöör auch immer das gestaltet hat 🤭
ich gehe stark davon aus, dass hier demnächst nochmal nachgeschärft wird.

Ich habe das in meiner Historie in den letzten knapp 30 Jahren auch genutzt ex-MXP und ex-AMS, ein guter Bekannter ex-WAW. Aber dann bin ich/wir selbstverständlich auch dort hin.
im Übrigen scheint noch niemandem groß aufgefallen sein, dass hier schon was passiert ist, zumindest was die Awardpreise in First angeht.
die bisherigen "Sweet-Spots" sind vielleicht schon gar keine mehr bzw. werden weniger, weil hier kräftig an der Meilenpreisschraube gedreht wurde. Beispiel: MXP-HND in First
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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4.907
Wie kommst du drauf? Bzw gebe ich dir teilweise Recht. OSL-JFK will ich nicht nutzen, aber FRA-JFK doch!

Wie auch immer, die Lufthansa und alle anderen relevanten Airlines könnten doch einfach den Spieß umdrehen und OSL-FRA-XXX teurer als FRA-XXX verkaufen und der Drops wäre gelutscht.
Du kapierst das Thema nicht: OSL-FRA-XXX ist billiger, weil es unbequemer für den Kunden als OSL-XXX ist und der es nur in Kauf nimmt, weil er was sparen kann. Insofern kannst Du OSL-FRA-XXX nicht teurer anbieten, weil es sich dann nicht mehr verkauft. Ich bin gespannt, was daraus wird. Im Ergebnis wird es aber wie üblich eine recht kleine Gruppe sein, die das ausnutzt. Wenn ich die LH wäre, würde ich als Nachweis der geänderten Reisepläne zumindest den Nachweis verlangen, dass der Kunde überhaupt geplant hatte, nach OSL zu kommen. Damit baue ich zumindest leichte Hürden gegen völliges "lauscheppen".
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.498
1.154
Du kapierst das Thema nicht: OSL-FRA-XXX ist billiger, weil es unbequemer für den Kunden als OSL-XXX ist und der es nur in Kauf nimmt, weil er was sparen kann. Insofern kannst Du OSL-FRA-XXX nicht teurer anbieten, weil es sich dann nicht mehr verkauft.
Es soll Menschen geben die in Norwegen wohnen und OSL-FRA-XXX buchen!! Die fliegen bestimmt nicht erst nach FRA, um dann FRA-OSL-XXX zu fliegen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.951
4.907
Es soll Menschen geben die in Norwegen wohnen und OSL-FRA-XXX buchen!! Die fliegen bestimmt nicht erst nach FRA, um dann FRA-OSL-XXX zu fliegen

Für die ist das Urteil des BGH nicht relevant, weil es hier um in Deutschland wohnhafte Kunden geht. Für Österreicher und Italiener gilt ja auch schon seit langem was anderes. Und wenn Trygve in Norwegen wohnt, wird er sicher nicht das erste Segment auslassen, um erst ab Frankfurt zu fliegen. Und selbst - just for the sake of discussion - dieser Trygve wider Erwarten 1000 km mit dem Auto nach Frankfurt fährt, kann er als Norweger ohne weiteres nachweisen (auch wenn es für ihn gar nicht gilt), dass sich seine Pläne geändert haben und er eigentlic ab Norwegen fliegen wollte, weil er da wohnt. Irgendwie geht Dein Post am Thema vorbei.
 
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InsideMUC

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06.11.2009
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Fluchhafen
Dazu passend letzte Woche einen "Behind-the-Scenes" Einblick in die Gepäckanlage von MUC gehabt. Dort wird jetzt JEDES Gepäckstück geröntgt.
Das ist, gelinde gesagt, ziemlicher Blödsinn! Wer hat euch denn diesen Käse erzählt?! Es werden lediglich alle Gepäckstücke vom Check-In geröntgt und alle Umsteiger Gepäckstücke aus unsicheren Vorhäfen.

Gepäckstücke die z. B. OSL-MUC-MAD oder LAX-MUC-ATH fliegen, werden in MUC nicht geröntgt.

Und das ist prinzipiell in der EU so geregelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Das ist, gelinde gesagt, ziemlicher Blödsinn! Wer hat euch denn diesen Käse erzählt?! Es werden lediglich alle Gepäckstücke vom Check-In geröntgt und alle Umsteiger Gepäckstücke aus unsicheren Vorhäfen.

Gepäckstücke die z. B. OSL-MUC-MAD oder LAX-MUC-ATH fliegen, werden in MUC nicht geröntgt.

Und das ist prinzipiell in der EU so geregelt.
Dachte das ankommende endende Gepäck wird auch standardmäßig vom Zoll durchleuchtet und markiert, damit man oben weiß wen man auf Verdacht hin rauszieht. Gab da mal vor Ewigkeiten eine Doku vom Zoll MUC darüber.
 

pemko

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03.03.2015
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Dachte das ankommende endende Gepäck wird auch standardmäßig vom Zoll durchleuchtet und markiert, damit man oben weiß wen man auf Verdacht hin rauszieht. Gab da mal vor Ewigkeiten eine Doku vom Zoll MUC darüber.
Zoll ankommend und Luftsicherheit abfliegend sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Und ankommende Koffer werden - das dürfte auch für MUC gelten - nicht von der Gepäckkontrollanlage für den Abflug kontrolliert werden.