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Ich denke einmal, daß nach der ganzen juristischen Expertise, die hier ausgerollt wurde, LH in der Lage sein wird, die ABB entsprechend dem Gewünschten und im Urteil Beschriebenen anzupassen. Insoweit hat das Forum sicher gute - und kostenfreie - Rechtsberatung geliefert.Korrekt. Die neuen ABB sind, wie schon trefflich kommentiert, eine Art Freifahrtschein. Insbesondere wird eben nicht die Rechtsprechung des BGH aufgegriffen. Und dort steht eben, dass man die Änderung darlegen und beweisen kann (resp. muss, wenn es gerichtlich geklärt werden sollte) - Laienmeinung.
Und auch noch meine Gedanken dazu: natürlich ergibt es für Fluggesellschaften einen Sinn, Flüge aus verschiedenen Märkten unterschiedlich zu bepreisen. Daran wird sich nichts ändern. Und natürlich habe ich auch schon von der Möglichkeit Gebrauch gemach, günstiger ex HEL oder MAN zu fliegen. Und wenn es sich von der Flugstrecke her angeboten hat, habe ich auch von der Möglichkeit des früheren Ausstiegs auf der Heimstrecke Gebrauch gemacht.
Aber ich vermute, daß diese Art der Reiseplanung nur hier im Forum als normal erscheint. Wenn ich mich in meinem - auch recht viel fliegenden - Bekanntenkreis umhöre, bin ich damit praktisch der einzige. Für mich also ein typische Blasenthema und für LH (und andere Airlines) bestimmt kein Grund, das Preisgefüge zu verändern.
Was ich persönlich nicht gut finde, ist das hier teilweise vorgenommene ausbaldowern von "Gründen", warum man bestimmte Abschnitte nicht fliegen will. Man sollte sich doch einfach freuen, daß die Wahrscheinlichkeit einer Nachbepreisung deutlich abgenommen hat und man - bei tatsächlicher Änderung von Reiseplänen - viel flexibler geworden ist.