EU Ausgleich ist eine Holschuld.
In Deutschland.
Im Worlaut heisst es auch in der Deutschen Übersetzung (die ja in Brüssel, nicht in Berlin gemacht wurde) "Die Airline zahlt", nicht "Der Fluggast darf beantragen". Wird in Deutschland aber wie üblich behandelt, der Verbraucher ist immer selbst in der Pflicht. In anderen Ländern wird es als Bringschuld betrachtet.
Man zeige mir einen Berufsstand, der so dermassen für das Alter Subventioniert wird. Mir fallen da vergleichsweise nur Bundestagsabgeordnete ein.
Man zeige mir einen Berufsstand bei dem der Gesetzgeber ein maximales Arbeitsalter vorschreibt, dass unter dem Renteneintrittsalter liegt...
Und du hast immer das Risiko, deine Flugtauglichkeit noch früher zu verlieren, zwangsweise in Frührente zu müssen.
Polizeibeamte dürfen mit 63 in Pension, das ist auch so gesehen eine Subvention.
Ich möchte aber auch weder von einem 75 jährigen Polizisten beschützt noch von einem 75 jährigen Piloten geflogen werden, in einem Flugzeug das ein 75 jähriger Prüfer inspiziert hat...
(wobei ich erst kürzlich einem 90 jährigen Avioniker dabei zugeguckt habe, wie er ein 80 Jahre alten Höhenmesser nach einem 70 Jahre alten Handbuch mit 60 Jahre alten Meßgeräten kalibriert hat. Wenn Audits auf das wahre Leben treffen um Oldtimer legal in der Luft zu halten...)
Dafür gibt es doch sechsstellig Kohle bis zum Renteneintritt dachte ich?
Und alleine vom Arbeitgeber fast 1000 Euro pro Monat nur um für die Rente vorzusorgen.
Genau das ist wohl der Unterschied zu manch anderer Airline, da "gibt" es dieses Geld (da bekommt es der Pilot auf die Hand) und davon muss der Pilot eine Altersvorsorge
seiner Wahl treffen. Bei LH "gibt" es das Geld aber eben nicht, da steckt es LH in ein Finanzprodukt
ihrer Wahl, das offenbar sehr schlecht performt und die Inflation nicht ausgleicht. Wenn LH schlechte Entscheidungen trifft, ist es nur fair wenn sie die Differenz ausgleichen muss.
Niemand wird gezwungen, aber genau dafür ist der Rechtsweg da, um gerichtlich festzustellen ob sich die andere Partei an geltendes Recht haelt oder nicht. Ich brauchte den Rechtsweg bisher nur bei SAS (und das erfolgreich).
Die Situation ist ja meist völlig klar, das Gericht braucht nicht festzustellen
ob die Airline zahlen muss, es muss die formalen Schritte einleiten
damit du das Geld eintreiben lassen kannst, was dir unzweifelhaft zusteht. Und bisweilen muss das Gericht festlegen wieviel dir zusteht, wenn dich die Airline völlig allein gelassen hat und du selbst Entscheidungen treffen musstest (Hotel buchen, Flug buchen), die eventuell nicht weise waren und nirgens klar festgelegt sind. Dabei ist man bisweilen völlig in Gottes Hand, da kommt es auf die Tagesform des Richters an welche Wege zu einem preiswerteren Hotel er noch für zumutbar hält oder welche Buchungsklasse der anderen Airline er für vergleichbar mit der ursprünglich gebuchten hält. Ob er dir z.B. zugesteht bei FR ein 10kg Handgepäckstück zuzubuchen, weil in deinem LH Flug ein 7kg Handgepäckstück includiert war, oder ob du dann nur 70% der Gepäckgebühr zurückbekommst.
Ob die Airline dabei Recht gebrochen hat ist in so einem Prozess völlig unwichtig, ihr droht keine Strafe falls dies festgestellt wird.
Kunden klagen auf Schaden(s)ersatz, nicht wegen Rechtsbruch. Kein Kunde würde LH verklagen weil sie ihrer Pflicht auf Information über die Fluggastrechte "nicht" nachgekommen ist, indem sie dich explizit (falsch) informiert hat, dass du bei Streik keine Rechte hast. Wegen solchen Praktiken müsste der Staat klagen, oder Verbraucherschutzorganisationen.
Nach vielen Jahren übrigens endlich korrigiert
Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung, wenn für den Vorfall außergewöhnliche Umstände verantwortlich sind, die sich auch unter Anwendung aller angemessenen Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Dazu zählen beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, politische Unruhen, Streiks durch Dritte, Sicherheitsrisiken und unerwartete Mängel im Bereich der Flugsicherheit.
Ein bisschen pfuschen sie immer noch wenn sie von "Entschädigung" sprechen, die gibt es nämlich so oder so nicht.
Es gibt
Ausgleichszahlungen (auf die man tatsächlich manchmal keinen Anspruch hat) und
Betreuungsleistungen (Essen, Hotel) auf die man
immer Anspruch hat.
Sie suggerieren also immer noch, dir stünde bei Streiks durch Dritte keine Erstattung der Hotelkosten zu.