Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
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GVA
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Das Catering ist eindeutig LH zuzuschreiben, der Finger ziemlich sicher nich, und bei der Verspaetung kommt es auf den Grund an...... Aber ich hatte neulich auf dem Weg zu meinem LH Flug auch einen Stau....
also wenn ein kaputter Flieger nicht LH zuzuschreiben ist, würde mich interessieren, wen du hier in der Verantwortung siehst? :rolleyes:
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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17.667
IAH & HAM
also wenn ein kaputter Flieger nicht LH zuzuschreiben ist, würde mich interessieren, wen du hier in der Verantwortung siehst? :rolleyes:
Oh sorry, ich habe FINGER gelesen.... Muss mir wohl noch einmal den Schlaf aus den Augen waschen. War spaet gestern, hier ist heute Himmelfahrt und gestern war grosses Dorffest am Strand.....
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.241
3.527
Oh sorry, ich habe FINGER gelesen
Aber auch beim Defekt der Fluggastbrücke kommt LH nicht wirklich vom Haken, denn LH haftet auch für technische Probleme bei seinen Dienstleistern und dann stellt sich noch die Frage ob alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, den Flug doch noch zeitnah abfertigen zu können.

Das wäre so ein Fall den ich vor das AG bringen würde, aber in dem Wissen dass ein Restrisiko bleibt, auf der anderen Seite schickt der Syndikusanwalt von LH ja immer die gleiche AI unterstützte Copy&Paste Antwort die ankündigt man wird zahlen.

Mal sehen was LH in einem Fall macht der morgen beim AG eingehen wird, denn da könnten sie tatsächlich den Abs. 2 des Artikel 7 der EU VO auspacken und von 400 auf 200 Euro runter kürzen, mal sehen ob die LH Jura AI das merkt.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Aber auch beim Defekt der Fluggastbrücke kommt LH nicht wirklich vom Haken, denn LH haftet auch für technische Probleme bei seinen Dienstleistern und dann stellt sich noch die Frage ob alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, den Flug doch noch zeitnah abfertigen zu können.

Das wäre so ein Fall den ich vor das AG bringen würde, aber in dem Wissen dass ein Restrisiko bleibt, auf der anderen Seite schickt der Syndikusanwalt von LH ja immer die gleiche AI unterstützte Copy&Paste Antwort die ankündigt man wird zahlen.

Mal sehen was LH in einem Fall macht der morgen beim AG eingehen wird, denn da könnten sie tatsächlich den Abs. 2 des Artikel 7 der EU VO auspacken und von 400 auf 200 Euro runter kürzen, mal sehen ob die LH Jura AI das merkt.
Mir ging es nicht um die Feinheiten der EU Verordnung, da magst Du recht haben, sondern ob ich das peinlich für LH finde.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.383
3.929
MUC / EWR
Das wäre so ein Fall den ich vor das AG bringen würde, aber in dem Wissen dass ein Restrisiko bleibt, auf der anderen Seite schickt der Syndikusanwalt von LH ja immer die gleiche AI unterstützte Copy&Paste Antwort die ankündigt man wird zahlen.
Wobei bei LH auch nicht alles der Syndikus macht, da kommen auch gern mal die drei Hasilein dran.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Wobei bei LH auch nicht alles der Syndikus macht, da kommen auch gern mal die drei Hasilein dran.
Echt welche Kanzlei ist das? so im Sinne kenne deinen Feind.

sondern ob ich das peinlich für LH finde.
Das dürfte dann aber vom Ort abhängen, am FRA wäre es durchaus peinlich wenn LH keine Alternative findet am kleinen Airport sonstwo kann man es denen eher durchgehen lassen.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.943
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GVA
Echt welche Kanzlei ist das? so im Sinne kenne deinen Feind.


Das dürfte dann aber vom Ort abhängen, am FRA wäre es durchaus peinlich wenn LH keine Alternative findet am kleinen Airport sonstwo kann man es denen eher durchgehen lassen.
am FRA ist es doch scheinbar an der Tagesordnung, dass es 45 Minuten dauert bis man eine Treppe organisiert hat und der Flieger verlassen werden kann. Busse und Limousinen haben derweil gewartet.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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am FRA ist es doch scheinbar an der Tagesordnung, dass es 45 Minuten dauert bis man eine Treppe organisiert hat und der Flieger verlassen werden kann. Busse und Limousinen haben derweil gewartet.
Genau und das ist absolut peinlich aber perfekt für Ansprüche nach der EU VO und einer daraus resultierenden Klage von daher gehört das einfach dazu.
 
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boekel

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04.11.2009
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Genau und das ist absolut peinlich aber perfekt für Ansprüche nach der EU VO und einer daraus resultierenden Klage von daher gehört das einfach dazu.
solange daraus kein verpasster Anschlussflug wird, kommst du mit deiner EU VO nicht weit. Dein ständiger Verweis darauf lässt mich allerdings ein wenig Kopfschütteln. Der manische Versuch des Ausnutzens selbiger passt m.E. auch zum Threadtitel
 

hamburgler

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18.10.2023
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"Zur Zukunft der freigestellten Cityline-Beschäftigten signalisierte Lufthansa keine vollständige Übernahme. "Es ist unser vorrangiges Ziel, so vielen Cityline-Kollegen wie möglich neue Beschäftigungsperspektiven innerhalb der Lufthansa Gruppe anzubieten", sagte die Lufthansa-Sprecherin. Die Aussichten auf eine Anschlussbeschäftigung variierten dabei "über die unterschiedlichen Gruppen, auch in Abhängigkeit von der eigenen Flexibilität"

"Die eigene Flexibilität" soll dann vermutlich sein, ob man sich mit Hungerlohnkonditionen bei City und Co. einstellen lässt. Traurig was man da so mit Mitarbeiter/innen macht.
 
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hamburgler

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18.10.2023
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Und wahrscheinlich auch an anderen Standort z.B. bei EW.

Und wenn man dem nicht zustimmt, dann kommt die betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage?

Ich verstehe eh nicht so wirklich, warum das, was die LH hier tut, erlaubt ist - klar kann ich, wenn ich einen Geschäftsbetrieb aufgebe, die entsprechenden Mitarbeiter kündigen. Aber neben dem bisherigen Geschäftsbetrieb einen identischen neuen Geschäftsbetrieb zu niedrigeren Konditionen zu gründen, und dann den alten zu schließen, und die Mitarbeiter des alten Geschäftsbetriebs zu kündigen, wenn sie nicht einen Arbeitsvertrag vom neuen Geschäftsbetrieb annehmen, kann doch eigentlich nicht erlaubt sein?
 
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