Aber auch beim Defekt der Fluggastbrücke kommt LH nicht wirklich vom Haken, denn LH haftet auch für technische Probleme bei seinen Dienstleistern und dann stellt sich noch die Frage ob alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, den Flug doch noch zeitnah abfertigen zu können.
Das wäre so ein Fall den ich vor das AG bringen würde, aber in dem Wissen dass ein Restrisiko bleibt, auf der anderen Seite schickt der Syndikusanwalt von LH ja immer die gleiche AI unterstützte Copy&Paste Antwort die ankündigt man wird zahlen.
Mal sehen was LH in einem Fall macht der morgen beim AG eingehen wird, denn da könnten sie tatsächlich den Abs. 2 des Artikel 7 der EU VO auspacken und von 400 auf 200 Euro runter kürzen, mal sehen ob die LH Jura AI das merkt.