EU Fluggastrechte / Annullierung

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Die Lufthansa AI von Customer Relations ist ja wiirklich untriebig, da kommen doch tatsächlich auch am Feiertag.

Besonders lustig ist die Antwort in zwei Fällen in einem will man mir erklären warum Lufthansa Cityline nicht verantwortlich ist, bzw man will die AU Karte spielen, doof nur dass es reiner LH Flug war der die Verspätung verursacht hat und der Anschlussflug ein VL war.

Der zweite Fall ist ähnlich lustig, dort wird mir groß und breit dargelegt, dass die Verspätung auf einer Verspätung des Flugzeugs beruht, welche dann auf den Vorflügen wegen Beschränkungen des Luftraums entstanden sein soll.

Warum dann die dann folgenden mehrfachen Annullierungen und Reroutes keine neue Ansprüche auslösen sollte, wird natürlich nicht genannt.

Jetzt muss ich wirklich zusehen wie ich die Klagen an die Gerichte verteile nicht, dass LH oder Gericht den §260 ZPO Joker ziehen und eine Klage draus machen wollen.


Fazit ist wirklich sobald LH komische Antworten schickt, sollte man den Fall zu seinem geeigneten Rechtsanwalt bringen, der ja fast immer in einer kurzen kostenlosen Erstberatung in wenigen Minuten einschätzen kann ob der Anspruch nach EU VO gegeben ist und sich dann an die Durchsetzung macht.

Sobald Post vom Gericht kommt, fällt LH ja anscheinend sofort um und will die Erledigung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.262
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Schön wär's, manchmal beschäftigen sie aber noch sinnlos die Drei Hasis damit.
Kann es sein, dass es einen Zusammenhang mit dem Gerichtsort gibt?

Bisher hatte ich Köln immer meinen Brieffreund Philip, der erstmal die Verteidigung anzeigt und am nächsten Tag "aus kundendienstlichen Gründen" und "ohne Anerekennung einer Rechtspflicht" doch bezahlen möchte, was nicht immer klappt.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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MUC / EWR
Kann es sein, dass es einen Zusammenhang mit dem Gerichtsort gibt?

Bisher hatte ich Köln immer meinen Brieffreund Philip, der erstmal die Verteidigung anzeigt und am nächsten Tag "aus kundendienstlichen Gründen" und "ohne Anerekennung einer Rechtspflicht" doch bezahlen möchte, was nicht immer klappt.
Aus bisherigem Erfahrungswert würde ich da keinen Zusammenhang mit dem Gerichtsort erkennen, nichtmal ein Zusammenhang mit der Komplexität ist da ersichtlich.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Aus bisherigem Erfahrungswert würde ich da keinen Zusammenhang mit dem Gerichtsort erkennen, nichtmal ein Zusammenhang mit der Komplexität ist da ersichtlich.
klingt nach einer RNG Verteilung durch deren Jura AI.

Mal sehen wie es am Ende der Woche aussieht wenn ich die Klagen verteilt habe.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
687
441
Hallo,

ich brauche einmal eure EInschätzung. Ich war in der Streikwoche betroffen.

Folgende Buchung war vorhanden:
  • 15.04.26 BRE-FRA-MUC Ankunft am 15.04.26
  • Flüge annuliert
  • Umgebucht auf 17.04.26 BRE-MUC mit Ankunft 7.35h
  • Umgebucht auf BRE-VIE-MUC mit Ankunft am 15.04.26 um 7:10h
  • nochmal umgebucht auf BRE-ZRH-MUC mit Ankunft 10.30h
LH hat mir schon 250€ angeboten, bezahlt aber seit 2 Wochen nicht (gab keinen Auszahlungslink in der Email).
 
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03.06.2019
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Hallo,

ich brauche einmal eure EInschätzung. Ich war in der Streikwoche betroffen.

Folgende Buchung war vorhanden:
  • 15.04.26 BRE-FRA-MUC Ankunft am 15.04.26
  • Flüge annuliert
  • Umgebucht auf 17.04.26 BRE-MUC mit Ankunft 7.35h
  • Umgebucht auf BRE-VIE-MUC mit Ankunft am 15.04.26 um 7:10h
  • nochmal umgebucht auf BRE-ZRH-MUC mit Ankunft 10.30h
LH hat mir schon 250€ angeboten, bezahlt aber seit 2 Wochen nicht (gab keinen Auszahlungslink in der Email).
Auch gut, dass die erst auf 2 Tage später umbuchen nur um dann wieder 2 Tage vorher doch noch eine passende Alternative zu finden, die dann aber auch wieder Reinsch... Nicht lang fackeln, Anwalt nehmen und einklagen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.262
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LH hat mir schon 250€ angeboten, bezahlt aber seit 2 Wochen nicht (gab keinen Auszahlungslink in der Email).
Formale Frist setzen und dann ab zum Anwalt der für dich klagt.

Ich habe eine Sache da wurde die Zahlung am 13.04. zugesagt immer noch kein Geld da, der Link zeigt immer noch wird veranlasst, nun ja jetzt veranlasst AG Köln die Zustellung der Klage.

Aber wann waren die Umbuchungen?

Riecht ein wenig danach dass man auch drei Mal 250 Euro beanspruchen könnte wenn die Umbuchungen im April erfolgt sind.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Man muss aber LH auch mal loben, die Regeln zum Art. 8 Abs. 1 c der EU VO haben sie vorbildlich drauf.

Vor zweieinhalb Wochen habe ich bei einer Buchung die Methode "Ticket später verwenden" ausprobiert, nun hatte ich heute neue Daten für April gefunden, also Hotline angerufen und in vielleicht 15 Minuten hatte ich eine Bestätigung für Flüge die etwa das zweieinhalbfach gekostet hätten.

Ich hatte mich schon auf eine zusätzliche Brieffreundschaft eingestellt aber so ist es doch deutlich besser Dinge zu lösen, schade dasss das nicht immer so ist.
 
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dermatti

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Man muss aber LH auch mal loben, die Regeln zum Art. 8 Abs. 1 c der EU VO haben sie vorbildlich drauf.

Vor zweieinhalb Wochen habe ich bei einer Buchung die Methode "Ticket später verwenden" ausprobiert, nun hatte ich heute neue Daten für April gefunden, also Hotline angerufen und in vielleicht 15 Minuten hatte ich eine Bestätigung für Flüge die etwa das zweieinhalbfach gekostet hätten.

Ich hatte mich schon auf eine zusätzliche Brieffreundschaft eingestellt aber so ist es doch deutlich besser Dinge zu lösen, schade dasss das nicht immer so ist.
Geht so, sofern du den Button nicht nutzt und danach das Wahlrecht ausübst verweigern sie es da du den Passierschein A38 nicht zeitnah ausgefüllt hast.
 

Nachtstute

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24.05.2013
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Auch gut, dass die erst auf 2 Tage später umbuchen nur um dann wieder 2 Tage vorher doch noch eine passende Alternative zu finden, die dann aber auch wieder Reinsch... Nicht lang fackeln, Anwalt nehmen und einklagen.
Ja. Darauf wird es auch hinaus laufen. Aber die Frage ist, gibt es 1x 250€, 2x 250€ oder 3x 250€? :)
 

alinakl

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15.07.2016
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Geht so, sofern du den Button nicht nutzt und danach das Wahlrecht ausübst verweigern sie es da du den Passierschein A38 nicht zeitnah ausgefüllt hast.
Wie jetzt willst du mir damit sagen weil ich den Button genutzt habe, ist jetzt die Chance zur nächten Klage verloren?

Ja. Darauf wird es auch hinaus laufen. Aber die Frage ist, gibt es 1x 250€, 2x 250€ oder 3x 250€? :)
Nun kommt auf dem Zeitpunkt der Umbuchung an.

War dein Abflug in 20.160 Minuten (oder eben zwei Wochen) geplant hast du Anspruch auf die Ausgleichszahlung, wenn du eine bestätigte Buchung mit ausgestelltem Ticket hast.

Aber du wirst einen Anwalt brauchen, die LH Customer Relations AI ist bei solchen Fällen überfordert und gibt höchsten 250 Euro raus, von daher sollte LH nochmal ein Forderungsschreiben schicken wo du deine einzelnen Forderungen darstellst, sezt als Frist den 16. Tag im Kalender und den Rest macht dein Anwalt.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
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Wie jetzt willst du mir damit sagen weil ich den Button genutzt habe, ist jetzt die Chance zur nächten Klage verloren?


Nun kommt auf dem Zeitpunkt der Umbuchung an.

War dein Abflug in 20.160 Minuten (oder eben zwei Wochen) geplant hast du Anspruch auf die Ausgleichszahlung, wenn du eine bestätigte Buchung mit ausgestelltem Ticket hast.

Aber du wirst einen Anwalt brauchen, die LH Customer Relations AI ist bei solchen Fällen überfordert und gibt höchsten 250 Euro raus, von daher sollte LH nochmal ein Forderungsschreiben schicken wo du deine einzelnen Forderungen darstellst, sezt als Frist den 16. Tag im Kalender und den Rest macht dein Anwalt.
Die ganzen Umbuchungen und Annulierungen waren innerhalb der Streikwoche.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.262
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Die ganzen Umbuchungen und Annulierungen waren innerhalb der Streikwoche.
Perfekt dann hast du jeweils einen Anspruch nach EU VO, am besten nochmal sauber in einem gesonderten Schreiben zur darstellen und zur Zahlung auffordern und in der zweiten Junihälfte gibst du die Sache an deinen Anwalt.

Wobei mit gerade auffällt waren das immer LH Flüge?

Ich kenne es so, dass bei neuen vias wie ZRH und VIE dann ein LX/OS Flug ausgewählt wird, dann müsstest du natürlich die Forderung gegen die aufteilen.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
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Perfekt dann hast du jeweils einen Anspruch nach EU VO, am besten nochmal sauber in einem gesonderten Schreiben zur darstellen und zur Zahlung auffordern und in der zweiten Junihälfte gibst du die Sache an deinen Anwalt.

Wobei mit gerade auffällt waren das immer LH Flüge?

Ich kenne es so, dass bei neuen vias wie ZRH und VIE dann ein LX/OS Flug ausgewählt wird, dann müsstest du natürlich die Forderung gegen die aufteilen.
Es waren LH/OS/LX Flüge. Also alles gemischt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.262
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Die LX bin ich dann geflogen. Ich würde verstehen dass ich zwei LH und einmal OS habe
Es kommt drauf an wer den Flug ausgeführt hat, der annulliert wurde, wenn das LX war richtet sich der Anspruch gegen LX war es LH kommt der zweite Anspruch auf LH zu.

Du solltest eben einmal nachweisbar mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern damit es dann keine Dikussionen gibt ob die Anwaltskosten bezahlt werden müssen.