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Als ich noch im öffentlichen Dienst war, galt die Regelung: Obergrenze ist Obergrenze. Punkt. Ausnahmen nur fürs Management.Als ich noch im öffentlichen Dienst war, galt die Regelung: Obergrenze wird bezahlt, oder Du musst nachweisen (bspw. durch Screenshot eines Vergleichsportals), dass es nichts günstigeres gab.
Und nachzuweisen, dass es "nichts" günstigeres gab is praktisch unmöglich, allenfalls dass die günstigeren Optionen unzumutbar sind, weil zu weit weg / zu schwer zu erreichen. Es geht immer günstiger, wenn man bereit ist Kompromisse einzugehen.
Und wieviel Kompromiss ein Richter am Ende als angemessen ansieht, steht in den Sternen. Ist ein €200 Hotel in Erding zumutbar wenn das billigste am MUC bei €350 liegt?