Vielleicht sollte ich "vorsorglich defnitiv auf einen anderen Flug umbuchen, falls gestrikt wird". Ich wollte es ohnehin mal überspitzt darstellen. Es ist auch immer eine Frage wer umbucht: Die Agentur kann es selbst machen (und wird sicher viel mehr machen als LH selbst, weil sie ja schwarz auf weiss von LH hat, dass sie es darf), und LH selbst wird natürlich eher vorsichtiger damit umgehen, aber wenn es vernünftig ist es trotzdem machen.
Die Kulanzregelung besagt nicht, dass Routings eingehalten werden müssen. Kann ja auch gar nicht funktionieren, denn die meisten günstigen Tarife, wie z.B. die ex 99 (nun 119 EUR Tickets) gelten ja nur auf Nonstop-Verbindungen. Diese Tickets wären - müsste ein Routing eingehalten werden müssen - bei der Kulanzregelung gar nicht umbuchbar, und es steht ja auch nirgends drin dass man ein Routing einhalten muss. Ich kenne z.B. auch keinen LH-Tarif FRA-BCN der ein Routing über BRU zulässt, selbst in Y nicht, denn da hat SN seine eigenen Tarife drauf... Insofern ist der Routing lt. Tarif in der Situation in vielen Fällen nicht praktikabel. Höchstens Richtung Nordamerika geht das einfacher.
Aber wiegesagt, das war eine überspitzte Darstellung. Natürlich wird man schauen dass man eine alternative kurze Verbindung wählt, nicht mehr als ein Umstieg. Natürlich wird nicht immer nur Y frei sein (aber durchaus nur M oder B oder sowas, man muss nicht die günstigste am ganzen Tag nehmen). Die Regelungen lassen eben viel Interpretationsspielraum zu.
Wegen einer Umbuchung gebe ich Dir völlig recht, aber hier gibt es eben 2 Szenarien:
-Person A wollte einen Wochenendtrip nach Budapest machen, das ist jetzt alles zu unsicher, bucht daher einmalig kostenfrei in einem Monat um, am Besten auf dieselben Flüge, und dann eben in dem günstigsten was da ist.
-Person B will sich absichern an dem gewünschten Tag fliegen zu können und hat gar kein Interesse auf einen anderen Termin umzubuchen. Diese nutzt die Sonderregelung um bei SN/LH/OS einen so zeitnahen und so kurzen Flug wie möglich mit einem Umstieg zu buchen, wird den durch die Agentur notfalls auch in Y eingebucht bekommen (die Regeln lassen es ja zu), und freut sich auf jeden Fall fliegen zu können.
Wenn dann die umgebuchten Flüge tatsächlich noch gestrichen werden sollte, weil man Riesenpechvogel ist und die Maschine einen technischen Defekt hat, dann lege ich meine Hand dafür ins Feuer dass man sicherlich auch noch ein 2. Mal kostenfrei umgebucht wird, denn dann ist es ja involuntary, während die Kulanzregelungen für Voluntary rebookings gelten. Völlig richtig ist jedoch, dass wenn man umgebucht hat, dann auch kein zurück mehr möglich ist, also wenn der Flieger dann doch rausgeht, dann eben pech gehabt. Allerdings kann ich mir durchaus vorstellen dass es den einen oder anderen Mitarbeiter gibt der da ein Auge zudrückt und wieder zurückbuchen würde. Viele Airlines machen das ja auch so, z.B. TP/IB: Erst vorsorglich wegen Streik Flüge streichen, Gäste können kostenfrei umbuchen, dann Streik abgeblasen, zurückbuchen erlaubt. Aber bei LH ist es in der Tat offiziell nicht möglich und daher sollte man keinesfalls darauf spekulieren.
Hoffe ich konnte das ein wenig klarer darstellen. Ich hoffe es hilft anderen sich a wiederzufinden, dass die sich an Ihre Agentur wenden, die nichts zu riskieren haben weil sie ja alles schwarz auf weiss von LH haben, und die Umbuchung mit Endorsement "INVOL DUE TO CREW STRIKE" umschreiben darf, oder bei LH selbst auf diese Kulanzegelung pocht und am Ende auch eine Verbindung bekommt, die dem Reisenden zusagt.