Lohnfortzahlung bei Krankschreibung mit 2 AG

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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
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Das kommt meistens raus, wenn Leute aus der gestzlichen Kasse in die private wechseln wollen und abgelehnt werden, da man anhand der Abrechnungen des Arztes totkrank sei ... In solchen Fällen fliegen die Abrechnungsbetrügereien regelmässig auf.

korrekt. Und nicht nur da, auch bei RLV und BUs ganz blöd gelaufen.

hab jetzt das ganze thema zum ersten mal gelesen und ist wie immer sehr aufschlussreich wie sich solche Diskussionen entwickeln.
leider ist es wie häufig bei Sachdiskussionen auch hier: Viel Emotion, häufig wenig bis keine Ahnung vom Thema, viel Pöbelei.
Schade eigentlich, weil dieser Themenbereich wirklich interessant ist.
Eine einzige Sache zum Thema: im Zweifelfall schreibt man IMMER krank. Einem Kollegen ist in der praxis ein Patient verstorben, was ja vorkommen kann.
Das erste, was passiert ist: Polizei und Staatsanwalt waren da, Praxis erstmal für 12 Tage zu und Einleitung Strafverfahren auf Falschbehandlung und unterlassener Hilfeleistung.
Er wurde freigesprochen, bzw. im Laufe der Untersuchungen haben sich die Vorwüfe als nicht haltbar gezeigt. Dafür wusste unsere ganze "Klein" -Stadt ( 200.000) davon.
Das war gar nicht gut. Kann existenzbedrohend sein.
 
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peter42

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09.03.2009
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Ich finde die Regelung in Großbritannien nicht schlecht... Lohnfortzahlung (SSP) gibts da erst ab dem 4. Krankheitstag, alles andere ist Privatvergnügen, sprich wie unbezahlter Urlaub. Ende der 90er gab es mal 80% Lfz in Deutschland bzw. alternativ Verzicht auf einen Urlaubstag pro Krankheitswoche, vor allem letzteres fand ich eigentlich eine gute Lösung. Ich werde nie verstehen, warum man während der Lohnfortzahlung und sogar während des Krankengeldes noch Urlaubsansprüche erwirbt... man kann 365 Tage krank sein und dann gleich im Anschluss erstmal (mindestens) 20 Tage Urlaub nehmen. :rolleyes:

Frag den EUGH.
 

peter42

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09.03.2009
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Wie gesagt, es gibt solche und solche Krankheiten... sofern man das Haus verlassen kann ist man in meinen Augen jedoch gesund genug um sich dabei auch erholen zu können. Aber wie auch immer, das wäre wenn überhaupt Sache einer separaten Versicherung so etwas zu zahlen, aber nicht Aufgabe des Arbeitgebers.

Aber da in Deutschland die Arbeitnehmer so "sozial" behandelt werden müssen, muss der Arbeitgeber das halt aus eigener Tasche zahlen - mit den bekannten Konsequenzen, sprich bei kranken Mitarbeitern wird der befristete Vertrag nicht verlängert bzw. Mitarbeiter mit häufigen Krankheiten gezielt aussortiert. Würden Kranke keine Zusatzkosten verursachen wäre das vielleicht anders.

Es hat schon seine Gründe warum man damals das U2-Verfahren für Mutterschutz eingeführt hat und die Kosten jetzt nicht mehr direkt vom Arbeitgeber (sondern per Umlage und Erstattung der tatsächlichen Kosten) gezahlt werden. Denn ansonsten wären junge Frauen bei der Jobsuche gegenüber ihren männlichen Konkurrenten benachteiligt, da der AG das Risiko der Schwangerschaft mit übernehmen müsste.

Sobald für die Firma das Kündigungsschutzgesetz filt, musst Du dem AN erstmal eine negative Prognose nachweisen...
 

peter42

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09.03.2009
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Das ist lobenswert und sicher auch im Sinne des Erfinders.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn das immer so wäre - ist es aber leider nun mal nicht.

Für manche Ärzte ist das inzwischen schlichtweg auch ein Businessmodell. Insbesondere wenn es Privatpatienten sind.
Kann ich nicht bestätigem, einziger Vorteil als PKVler ist die freie Medikamenten und Behandlungswahl.
 

peter42

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09.03.2009
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Auch hier kann ich nicht zustimmen.Privatpatienten sind in der Regel selbständig oder leitende Mitarbeiter. Die arbeiten auch mit Befindlichkeitsstörungen oder leichten Erkrankungen.

Naja, 8 Millionen leitende/Selbstständige gibt es in DE nicht.

Sagen wir lieber Angestellte für der Freigrenze, echte Selbstständige und Beamte.
 

peter42

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09.03.2009
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Und eine PKV zahlt mir seit Jahren ständig steigende Beitragsanteile zurück, da ich überschaubare Kosten (Krankheitsfall gegeben) in Vorleistung trage.

Die Entscheidung, ob ich diese in Anspruch nehme, obliegt meiner Entscheidung. Die demütigende Entmündigung 10 € Eintrittsgebühr in einer Praxis zu entrichten ist ja nun abgeschafft.

Jährlich steigende BRE schafft leider falsche Anreize!
 
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peter42

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09.03.2009
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Ich denke auch man sollte von einigen die das System ausnutzen nicht auf alle schliessen.


Und das man wenn man Krank ist arbeiten geht ist auch nicht so gut für die Firmen.

Hatte ja oben schon eine andere Studie mit demsleben Ergebnis zitiert.
 
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nice

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08.05.2009
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Bei uns gibt es nur eine Ziffer für einen BG Fall und bei den Primärkassen eine Ziffer für das Versenden der Krankmeldungen an die KV.
Aber das ist ja jetzt wirklich Detailklauberei, die unterschiedlichen Standpunkte sind ja jetzt schon genügend beschrieben.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Privatpatienten sind in der Regel selbständig oder leitende Mitarbeiter. Die arbeiten auch mit Befindlichkeitsstörungen oder leichten Erkrankungen.
Dem stimme ich zu. Ich komme in den letzten 15 Jahren auf maximal 5 Fehltage wegen Krankheit. Insbesondere wegen einer banalen Erkältung werde ich sicher nicht krank und lass mir auch keine Antibiotika vom Arzt verschreiben. Alte Hausmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente aus der Apotheke helfen bestens.

Wieso können das nicht Privatpatienten oder nicht selbstständige bzw. nicht leitende Angestellte nicht auch? :confused:
 

Bilbo

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28.10.2009
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PAD/HAJ/KSF
Ich denke da ist die Motivation des AN der entscheidene Faktor.

Und die kann an mehreren Faktoren abhängen.
Arbeitsentgelt,Wertschätzung des AG, Arbeitsklima, persönliche Situation/Einstellung aber auch Arbeitsdruck.
 

Triple3

Erfahrenes Mitglied
19.03.2009
2.483
1
FRA
Dem stimme ich zu. Ich komme in den letzten 15 Jahren auf maximal 5 Fehltage wegen Krankheit. Insbesondere wegen einer banalen Erkältung werde ich sicher nicht krank und lass mir auch keine Antibiotika vom Arzt verschreiben. Alte Hausmittel und nicht rezeptpflichtige Medikamente aus der Apotheke helfen bestens.
Wieso können das nicht Privatpatienten oder nicht selbstständige bzw. nicht leitende Angestellte nicht auch? :confused:

In fünfzehn Jahren in Summe nur fünf Tage (oder meintest Du fünf p.a.?) krank ist nun extrem niedrig. Ein einziger Oberschenkelbruch reicht, und Du hast locker das x-Fache in einem einzigen Jahr... und das hat dann nichts mit Ausnutzen der Sozialgesetzgebung durch ANs zu tun.

Und wegen der "banalen Erkältung" nicht krank zu Hause sein heißt im Zweifel, es war doch eine Grippe und Du bekommst eine Schädigung Deines Herzmuskels. Denke ich mir nicht aus, so einen Fall hatten wir bei uns mal. :(

Ansonsten hängt das jeweils auch wohl stark vom Beruf ab, in dem man arbeitet, ab wann ein zuhause bleiben gerechtfertigt ist. Da gibt es IMHO keine universelle Antwort 'drauf.
 
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peter42

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09.03.2009
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Und wegen der "banalen Erkältung" nicht krank zu Hause sein heißt im Zweifel, es war doch eine Grippe und Du bekommst eine Schädigung Deines Herzmuskels. Denke ich mir nicht aus, so einen Fall hatten wir bei uns mal. :(

So einen Fall kenne ich auch (Schwester eines Freundes): Neue Stelle, mit Grippe hin ---> Herzinfarkt---> schwere Hirnschäden ---> inzwischen gestorben!
 

rorschi

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09.03.2009
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3.570
ZRH / MUC
Mittlerweile trete ich etwas kürzer - die Frage nach Kulanz bei einer irgendwann anstehenden Hüft-OP (Gleitzeit anstelle von Wiedereingliederung) wurde nicht unbedingt flexibel beantwortet.

Als Arbeitnehmer, der das Schweizer und das Deutsche System kennt, muss ich sagen: Das Thema "Wiedereingliederung" ist in Deutschland saublöd.

Als es mir, noch in der Schweiz beschäftigt, bei einem Unfall den Unterschenkel ganz gehörig zerlegt hat, war ich etwa 4 Wochen ganz krank geschrieben. Von dem Moment, als ich das Bein erstmals ein bisschen belasten durfte, war ich noch zu 80% krank geschrieben (zwei halbe Tage im Büro), und dann bis zum Ende der Krankengymnastik (ca. 6 Monate nach dem Unfall) erst noch 50%, und zum Schluss zu 20%. Den Rest verbrachte ich ganz selbstverständlich im Büro. Das ist auch kein "Wiedereingliederungsprogramm", sondern das übliche Vorgehen nach einem Unfall.

In Deutschland gibt es keine Abstufung zwischen 0 und 100%. Ein Kollege, der sich den Oberschenkel brach und auch wochenlang täglich in die Krankengymnastik musste, war mehr als ein halbes Jahr krank geschrieben. Als ich mir das letzte Mal das Knie ausrenkte, fanden Behandlung und Krankengymnastik vollständig in der Freizeit statt. Für den Tag nach dem Zwischenfall, an dem ich zwei Stunden beim Orthopäden war, liess ich mir aber gnadenlos eine Krankschreibung geben.
 
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peter42

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09.03.2009
13.367
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Als Arbeitnehmer, der das Schweizer und das Deutsche System kennt, muss ich sagen: Das Thema "Wiedereingliederung" ist in Deutschland saublöd.

Als es mir, noch in der Schweiz beschäftigt, bei einem Unfall den Unterschenkel ganz gehörig zerlegt hat, war ich etwa 4 Wochen ganz krank geschrieben. Von dem Moment, als ich das Bein erstmals ein bisschen belasten durfte, war ich noch zu 80% krank geschrieben (zwei halbe Tage im Büro), und dann bis zum Ende der Krankengymnastik (ca. 6 Monate nach dem Unfall) erst noch 50%, und zum Schluss zu 20%. Den Rest verbrachte ich ganz selbstverständlich im Büro. Das ist auch kein "Wiedereingliederungsprogramm", sondern das übliche Vorgehen nach einem Unfall.

In Deutschland gibt es keine Abstufung zwischen 0 und 100%. Ein Kollege, der sich den Oberschenkel brach und auch wochenlang täglich in die Krankengymnastik musste, war mehr als ein halbes Jahr krank geschrieben. Als ich mir das letzte Mal das Knie ausrenkte, fanden Behandlung und Krankengymnastik vollständig in der Freizeit statt. Für den Tag nach dem Zwischenfall, an dem ich zwei Stunden beim Orthopäden war, liess ich mir aber gnadenlos eine Krankschreibung geben.

Kenne ich anders, habe in entsprechenden Fällen imemr mitbekommen, dass es analog zu Deinem Schweizer Vorgehen ging. Mag sein, dass das per TV ging.
 

hudriwudri

Erfahrenes Mitglied
13.03.2012
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SZG
Wie verhält es sich, wenn man länger krank geschrieben ist und 2 Jobs hat? Bekommt man dann für beide Jobs Krankengeld oder nur für den Hauptjob? Geht net um 400 € Job, sondern einer auf StKl 1 und einer auf StKl 6.

Irgendwie scheint die ursprüngliche Frage nach knapp 170 "Antworten" ganz untergegangen zu sein.
Da ich das deutsche System nicht kenne, kann ich leider keine qualifizierte Antwort geben(in Ö würden beide Anstellungen unabhängig von Anderen gewertet).
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Und wegen der "banalen Erkältung" nicht krank zu Hause sein heißt im Zweifel, es war doch eine Grippe und Du bekommst eine Schädigung Deines Herzmuskels.
So einen Fall kenne ich auch (Schwester eines Freundes): Neue Stelle, mit Grippe hin ---> Herzinfarkt---> schwere Hirnschäden ---> inzwischen gestorben!

Das ist wohl keine Ausrede, um bei einer leichten Erkältung zu Hause zu bleiben. In der aktuellen "Schniefsaison" könntest du dann mal die Hälfte der Unternehmen von vorneherein dichtmachen. Schlimme Dinge passieren immer. Du kannst Risiken nicht gänzlich aus dem Weg gehen, wenn du am Leben und der Gesellschaft teilhaben willst. Es wäre wahrscheinlich auch gesünder, nur vormittags zu arbeiten und am Nachmittag zu Hause mit der Familie zu relaxen ;)

Es ist wie bei allem: verantwortungsbewusst mit Maß und Ziel...

Kenne ich anders, habe in entsprechenden Fällen imemr mitbekommen, dass es analog zu Deinem Schweizer Vorgehen ging. Mag sein, dass das per TV ging.

In D geht sowas nur in Form einer freiwilligen Mitarbeit des Krankgeschriebenen. Was es in D gibt, ist z.B. eine ärztliches Attest, eine gewisse Arbeit nicht tun zu können oder nur beschränkt einsetzbar zu sein. Das kann eine Stundenbegrenzung pro Tag sein, Nachtarbeitsverbot, Verbot schwere Dinge zu heben, ... Bei Schwangeren greift das häufig.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Irgendwie scheint die ursprüngliche Frage nach knapp 170 "Antworten" ganz untergegangen zu sein.
Da ich das deutsche System nicht kenne, kann ich leider keine qualifizierte Antwort geben(in Ö würden beide Anstellungen unabhängig von Anderen gewertet).

Wurde in #54 beantwortet...

Um mal die Ausgangsfrage zu beantworten. Der Arbeitnehmer bekommt für beide Jobs Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und auch nach 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse ( wenn es ein Krankheitsfall ist) . In den meisten Fällen ist ein längerer Krankheitsfall wohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unangenehm . Es gibt nicht nur Arbeitnehmer , die es sich bequem machen und nicht auch nur Arbeitgeber mit Peitsche . Es heißt ja auch Arbeitgeber/ Arbeitnehmer.
 
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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Bezüglich des Krankschreibens bei banalen Erkältungen nochmal:

Was würdet ihr Schätzen? Bei den AN, die sich wegen einer "leichten" oder "banalen" Erkältung krankschreiben lassen - wie viele von denen würden Samstag Abends mit dem gleichen Krankheitsbild ins Kino, zu Freunden, auf eine Geburtstagsfeier oder auf den Karneval gehen, wenn sie Freitag noch gearbeitet haben?
 
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hudriwudri

Erfahrenes Mitglied
13.03.2012
1.456
2
SZG
Weder wird man Krankfeierer noch Sklaventreiber ausschließen können.
Aber ein gutes Arbeitsklima(welches sich normalerweise nicht kostenmäßig niederschlägt) kann soweit führen dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer heim prügeln muss(Also doch wieder Peitsche). Aber auch die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren.
Der Wirkungsgrad krank Arbeitender wurde schon mehrfach besprochen. Ich bewege mich in einem Feld, in dem auch die Ansteckungsgefahr durch Arbeitnehmer ein großes Gefahrenpotential birgt. Und ein Infekt(als Beispiel) heilt bei Ruhe besser und schneller ab als im Arbeitsstress.
Meine Prämisse: Wenn ihr nicht fit seid, bleibt zuhause.


Ich weiß nicht wie es in D oder CH ist. Aber in A kann man bis zu 3 Tage in Krankenstand gehen, ohne einen Arzt aufzusuchen(außer der Arbeitgeber fordert bei der Krankmeldung eine ärztliche Bestätigung).
 
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