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Das mentale Problem bei der Bemessung von Schmerzensgeld und Schadenersatz ist glaube ich, dass wir alle (ich auch) zusätzlich noch eine Art „Strafe“ oder „Busse“ von dem Verursacher möchten: „Der soll nicht so billig davon kommen“.
Das ist grundsätzlich eher der amerikanische Ansatz. Aber in der Tat hat auch das Schmerzensgeld bei uns eine Sühnefunktion.
Letztlich ist das Schmerzensgeld ein Ausgleich für immaterielle Schäden. Dass beispielsweise Schmerz, aber unter Umständen auch Scham, Angst etc. zu einer Ersatzpflicht fühlen, der Tod als solcher aber nicht, ist eine Wertung des Gesetzgebers bzw. der Judikative.
Es ist doch ein Wahnsinn:
Nehmen wir an, jemand prügelt sich mit einem anderen. Ein Kampf um Leben und tot. Einer von beiden liegt bereits benommen mit klaffender Wunde am Schädel am Boden. Er wird, falls er den Kampf überlebt, für immer einen Dachschaden haben und auf Hilfe Dritter angewiesen sein.
Der Kontrahent hat die Wahl: Stein weglegen, Erste Hilfe einleiten und das Leben retten oder Stein final auf Schädel.
Als sein Anwalt, der ich daneben stehe
Wenn er sein Werk vollendet, ist er wegen Totschlags dran und geht für fünf Jahre in den Bau.
Wenn er ihn rettet, bekommt er vielleicht nur drei Jahre, muss ihm aber wahrscheinlich sein Leben lang eine Rente zahlen. Und natürlich ein riesiges Schmerzensgeld obendrauf.
Aus anwaltlicher Sicht wäre der Daumen wohl zu senken.
Ist natürlich konstruiert, aber macht hoffentlich das Problem deutlich:
Während Schmerz, Scham, Angst etc. einen isolierten materiellen Wert darstellen, tut es das Leben als solches zivilrechtlich bei uns nicht. Das ist bedenklich.