24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Das mentale Problem bei der Bemessung von Schmerzensgeld und Schadenersatz ist glaube ich, dass wir alle (ich auch) zusätzlich noch eine Art „Strafe“ oder „Busse“ von dem Verursacher möchten: „Der soll nicht so billig davon kommen“.

Das ist grundsätzlich eher der amerikanische Ansatz. Aber in der Tat hat auch das Schmerzensgeld bei uns eine Sühnefunktion.

Letztlich ist das Schmerzensgeld ein Ausgleich für immaterielle Schäden. Dass beispielsweise Schmerz, aber unter Umständen auch Scham, Angst etc. zu einer Ersatzpflicht fühlen, der Tod als solcher aber nicht, ist eine Wertung des Gesetzgebers bzw. der Judikative.

Es ist doch ein Wahnsinn:

Nehmen wir an, jemand prügelt sich mit einem anderen. Ein Kampf um Leben und tot. Einer von beiden liegt bereits benommen mit klaffender Wunde am Schädel am Boden. Er wird, falls er den Kampf überlebt, für immer einen Dachschaden haben und auf Hilfe Dritter angewiesen sein.

Der Kontrahent hat die Wahl: Stein weglegen, Erste Hilfe einleiten und das Leben retten oder Stein final auf Schädel.

Als sein Anwalt, der ich daneben stehe :D, müsste ich abwägen:

Wenn er sein Werk vollendet, ist er wegen Totschlags dran und geht für fünf Jahre in den Bau.

Wenn er ihn rettet, bekommt er vielleicht nur drei Jahre, muss ihm aber wahrscheinlich sein Leben lang eine Rente zahlen. Und natürlich ein riesiges Schmerzensgeld obendrauf.

Aus anwaltlicher Sicht wäre der Daumen wohl zu senken.


Ist natürlich konstruiert, aber macht hoffentlich das Problem deutlich:

Während Schmerz, Scham, Angst etc. einen isolierten materiellen Wert darstellen, tut es das Leben als solches zivilrechtlich bei uns nicht. Das ist bedenklich.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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HAM
Während Schmerz, Scham, Angst etc. einen isolierten materiellen Wert darstellen, tut es das Leben als solches zivilrechtlich bei uns nicht. Das ist bedenklich.

Wenn da ein Rassehund mit an Bord gewesen wäre, dann sieht das ja demnach (aus rechtlicher Sicht) in Bezug auf den Wert dieses Lebens anders/besser aus als in Bezug auf den Wert des menschlichen Lebens?
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
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LEJ
Nein. Die Zulassungsverfahren sind nur signifikant unterschiedlich und erlauben bei gleichzeitiger Anmeldung CE und FDA eine sehr viel schnellere Zulassung für den europäischen Markt. Das hat aber nichts mit dem Wunsch der Hersteller zu tun auch den US Markt möglichst zügig mit medizinischem Fortschritt zu beglücken. ;)

Ich habe nicht über die Schwierigkeit der Zulassungsverfahren gesprochen, sondern dass sich Unternehmen zunehmend entscheiden in den USA aufgrund der hohen Schadensersatzforderungen erst mal auch ein sinnvolles Produkt nicht mehr zu vermarkten. Als Beispiel sei genannt, als in den achtziger Jahren der Ultraschall zur Beurteilung der Schwangerschaft in Europa aufkam hat man noch lange in den USA, d.h. bis weit in die neunziger Jahre hinein einen Röntgenaufnahme vom Bauch der Schwangeren gemacht um die Kindslage vor Geburt zu beurteilen. Der einzige Grund hierfür war, dass man Angst davor hatte, dass falls der Ultraschall doch Nebenwirkung hat es zu hohen Schadensersatzforderungen kommen könnte. Dafür hat man gerne in Kauf genommen dass Schwangere und Kind mit Röntgenstrahlen belastet wurden, da dies eine Standard Untersuchung war.
Bezüglich der Zulassung von Medikamenten durch die FDA und EMA kann ich zu mindestens sagen, dass ich die Verfahren komplett unterscheiden. Es erlauben zwar beide Behörden das auch Studien zur Zulassung genommen werden können die nicht im Bereich der Behörde durchgeführt worden sind. Allerdings ist die Zulassung durch die FDA oder die EMA für die jeweils andere Behörde kein Grund ein vereinfachtes Zulassungsverfahren zu gewähren oder eine Zulassung zu garantieren. Dafür unterscheiden sich auch die Zulassungsverfahren der beiden Behörden schon von der Grundstruktur zu sehr.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.004
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FRA/QKL
Ich habe nicht über die Schwierigkeit der Zulassungsverfahren gesprochen, sondern dass sich Unternehmen zunehmend entscheiden in den USA aufgrund der hohen Schadensersatzforderungen erst mal auch ein sinnvolles Produkt nicht mehr zu vermarkten. Als Beispiel sei genannt, als in den achtziger Jahren der Ultraschall zur Beurteilung der Schwangerschaft in Europa aufkam hat man noch lange in den USA, d.h. bis weit in die neunziger Jahre hinein einen Röntgenaufnahme vom Bauch der Schwangeren gemacht um die Kindslage vor Geburt zu beurteilen. Der einzige Grund hierfür war, dass man Angst davor hatte, dass falls der Ultraschall doch Nebenwirkung hat es zu hohen Schadensersatzforderungen kommen könnte. Dafür hat man gerne in Kauf genommen dass Schwangere und Kind mit Röntgenstrahlen belastet wurden, da dies eine Standard Untersuchung war.
Bezüglich der Zulassung von Medikamenten durch die FDA und EMA kann ich zu mindestens sagen, dass ich die Verfahren komplett unterscheiden. Es erlauben zwar beide Behörden das auch Studien zur Zulassung genommen werden können die nicht im Bereich der Behörde durchgeführt worden sind. Allerdings ist die Zulassung durch die FDA oder die EMA für die jeweils andere Behörde kein Grund ein vereinfachtes Zulassungsverfahren zu gewähren oder eine Zulassung zu garantieren. Dafür unterscheiden sich auch die Zulassungsverfahren der beiden Behörden schon von der Grundstruktur zu sehr.
Sorry, aber das stimmt nicht. US Firmen melden üblicherweise in den USA und für CE gleichzeitig an, bzw. je nach Bedarf an klinischen Studien frühest möglich. Wenn der Bedarf in EMEA geringer ist und eine Zulassung dadurch schneller erteilt wird liegt das nicht an der Risikobewertung. Die innovativen Startups scheuen sogar die Erstvermarktung in EMEA und gehen lieber den längeren Weg der US Zulassung für ihr Business Modell.

Der Markt in EMEA ist viel zu klein für eine komplexe Entwicklung. Das wirkliche Geld verdient man nach wie vor in Nordamerika und zunehmend in Asien. Aber dort werden die Anforderungen für die Zulassung auch stetig stringenter.

Ich kenne mich damit beruflich ein ganz klein wenig aus. ;)
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
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Sorry, aber das stimmt nicht. US Firmen melden üblicherweise in den USA und für CE gleichzeitig an, bzw. je nach Bedarf an klinischen Studien frühest möglich. Wenn der Bedarf in EMEA geringer ist und eine Zulassung dadurch schneller erteilt wird liegt das nicht an der Risikobewertung. Die innovativen Startups scheuen sogar die Erstvermarktung in EMEA und gehen lieber den längeren Weg der US Zulassung für ihr Business Modell.

Der Markt in EMEA ist viel zu klein für eine komplexe Entwicklung. Das wirkliche Geld verdient man nach wie vor in Nordamerika und zunehmend in Asien. Aber dort werden die Anforderungen für die Zulassung auch stetig stringenter.

Ich kenne mich damit beruflich ein ganz klein wenig aus. ;)

Du redest von CE Zertifizierung für Medizinprodukte und ich von der Zulassung von Arzneimitteln über FDA und EMA (und nicht EMEA). Vielleicht klärt das das Missverständnis auf?
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Du redest von CE Zertifizierung für Medizinprodukte und ich von der Zulassung von Arzneimitteln über FDA und EMA (und nicht EMEA). Vielleicht klärt das das Missverständnis auf?

Ich dachte wir sprechen über Medical Devices ganz allgemein?

EMA ist ein Spezifika, grundsätzlich verwenden US Firmen den Begriff CE Zulassung und das Zulassungs- und Vertriebsgebiet umfasst meist EMEA komplett.

Aber ja, scheinbar werden hier Dinge durcheinander geworfen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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Während Schmerz, Scham, Angst etc. einen isolierten materiellen Wert darstellen, tut es das Leben als solches zivilrechtlich bei uns nicht. Das ist bedenklich.

Dieses Problem ist aber kaum lösbar. Würde ein Menschenleben einen materiellen Wert haben, dann wäre eine Abwägung von Menschenleben gegen Geld möglich, und das ist ein Tabuthema. Selbst eine Abwägung von Menschenleben gegen Menschenleben ist weitgehend tabuisiert und wird nur in einzelnen Spezialbereichen praktiziert (wie etwa bei der Vergabe von Spenderorganen).

Das ist wiederum die Folge des Grundgesetzes, wonach das Menschenleben das wertvollste Gut ist.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Das ist wiederum die Folge des Grundgesetzes, wonach das Menschenleben das wertvollste Gut ist.


Und gerade das spiegelt sich im Zivilrecht nicht wieder.

Ansonsten gebe ich dir natürlich recht, den Wert des Lebens zu beziffern, führt zu moralischen Problemen. Wie viel ist ein Mensch wert? Sind alle gleichviel wert? Und vieles mehr.

Aber diese Frage stellt sich in anderen Schadensbereichen auch: Wenn dein Gesicht entstellt wird, macht der Umstand, dass du dafür mit Geld "entschädigt" wirst, das etwa besser? Und auch hier: Wie viel ist ein unentstelltes Gesicht wert? Und ist ein unentstelltes Gesicht mehr wert, wenn es hübsch als wenn es eh nicht so gut geraten ist? Das selbe Dilemma.

Ebenfalls unerträglich, wie das international abweicht. Es kann einfach nicht richtig sein, wenn die Angehörigen der Opfer ein und desselben Ereignisses völlig unterschiedlich entschädigt werden, wenn die einen 25.000 bekommen und die anderen womöglich 2,5 Millionen. Klar: Formal ist das einfach die Konsequenz aus unterschiedlichen Rechtssystemen. Aber aus Opfersicht scheint der Ami hundertmal soviel wert zu sein wie der Deutsche. Theoretisch könnten Montreal und Co. hier für Gleichheit (und damit für Gerechtigkeit) sorgen. Aber in der Praxis funktioniert das eben nicht.

Um aber wieder aufs Thema zurückzukommen. Ich denke (und hoffe), dass der LH-Konzern letztlich mit der 25.000 Euro-Nummer nicht durchkommen wird.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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HAM
.... Ich denke (und hoffe), dass der LH-Konzern letztlich mit der 25.000 Euro-Nummer nicht durchkommen wird.

Deinen Beitrag finde ich sehr gut --- mit einer Ausnahme:

Du führst hier leider eine Zwei-Klassengesellschaft von Unfallopfern ein. Diejenigen Toten, die bei beim bösen "Lufthansa-Konzern" ums Leben gekommen sind, sind dir anscheinend mehr Wert, als z.B. ein Fußgänger, der auf dem Bürgersteig von einem Fahrradfahrer hingestreckt wird.

Im Tode sollten wir ALLE gleichviel wert sein, egal ob Millionär oder Bettler, egal ob durch Flugzeugabsturz oder Fahrradfahrer getötet.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Deinen Beitrag finde ich sehr gut --- mit einer Ausnahme:

Du führst hier leider eine Zwei-Klassengesellschaft von Unfallopfern ein. Diejenigen Toten, die bei beim bösen "Lufthansa-Konzern" ums Leben gekommen sind, sind dir anscheinend mehr Wert, als z.B. ein Fußgänger, der auf dem Bürgersteig von einem Fahrradfahrer hingestreckt wird.

Im Tode sollten wir ALLE gleichviel wert sein, egal ob Millionär oder Bettler, egal ob durch Flugzeugabsturz oder Fahrradfahrer getötet.


Wenn du mich so verstehst, hast du Recht. Allerdings möchte ich so nicht verstanden werden... :)

Garde darum geht es mir ja, dass wir im Tode alle gleich viel wert sind. Wenn sich das rechtsform- und systemübergreifend umsetzen lässt: Bravo!

Für den Augenblick würde es mir aber schon reichen, wenn zum einen in Deutschland auch das Zivilrecht endlich anerkennt, dass das Leben an sich einen Wert hat, den man (in Ermangelung von Alternativen) notfalls auch beziffern muss. Und zum zweiten wenigstens die Opfer ein und desselben Ereignisses gleich behandelt werden, also nicht der Ami dem Deutschen bevorzugt wird oder in einer anderen Konstellation womöglich der Deutsche dem Nigerianer etc.


Edit:

Drolligerweise läuft es in einem anderen Rechtsbereich, dem Strafrecht, gerade umgekehrt.

Wenn du jemanden "heimtückisch" umbringst, von dem sich rausstellt, dass er spätestens am nächsten Tag eh gestorben wäre, bekommst du ebenso lebenslänglich wie wenn du eine Handgranate in eine Kinderkrabbelgruppe wirfst. Hier ist der "Wert des Lebens" also dermaßen absolut, dass es auch schon wieder nicht passt.
 
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Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
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LEJ
Ich dachte wir sprechen über Medical Devices ganz allgemein?

EMA ist ein Spezifika, grundsätzlich verwenden US Firmen den Begriff CE Zulassung und das Zulassungs- und Vertriebsgebiet umfasst meist EMEA komplett.

Aber ja, scheinbar werden hier Dinge durcheinander geworfen.
EMA ist die europäische Version der FDA
European Medicines Agency -
EMEA ist ein Wirtschaftsraum.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
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Deinen Beitrag finde ich sehr gut --- mit einer Ausnahme:

Du führst hier leider eine Zwei-Klassengesellschaft von Unfallopfern ein. Diejenigen Toten, die bei beim bösen "Lufthansa-Konzern" ums Leben gekommen sind, sind dir anscheinend mehr Wert, als z.B. ein Fußgänger, der auf dem Bürgersteig von einem Fahrradfahrer hingestreckt wird.

Im Tode sollten wir ALLE gleichviel wert sein, egal ob Millionär oder Bettler, egal ob durch Flugzeugabsturz oder Fahrradfahrer getötet.

Naja,
für mich macht es in der Tat einen Riesenunterschied, ob jemand (oder gar 149) durch einen Menschen bewußt und willentlich umgebracht wurde, dessen Labilität der Firma bekannt war oder ob jemand den Tod eines Menschen versehentlich bei einem Unfall herbeiführt.

Natürlich, alle Opfer sind tot, aber die menschliche Tragödie dahinter empfinde ich als eine andere.

Wenn ich mir das vorstelle, ein geliebter Mensch kommt tragisch aber unbeabsichtigt ums Leben,
dann trauere ich natürlich und bin verzweifelt, denke auch über Schuld nach, komme aber zumindest objektiv zu dem Schluß, daß so ein Unfall jedem von uns passieren kann, jeder es verursachen kann.

Aber die menschliche Perfidität, als verantwortlicher Flugzeugtführer meine Schutzbefohlenen mit in den Tod zu reißen ist für mich eine ganz andere Hausnummer.
Wäre der Mann vorher nie aufgefallen, dann könnte man wieder sagen, daß die Firma als solche nichts dafür kann,
aber so war es ja nunmal nicht.

Ich sage nicht, daß ich LH nun die absolute Verantwortung zuspreche,
da sind nunmal lauter Faktoren zusammengekommen, die zusammenwirkend zu dieser Tragödie geführt haben.

Aber gleichzeitig bin ich der Meinung, daß die Thematik "instabile Flugzeugführer" besser hätte gehandhabt werden müssen (diese Diskussion hatten wir ja früher im Thread) und insofern fände ich es moralisch nur richtig, wenn sich der Konzern, dem die Zahlen ja sowieso nicht wehtäten, da großzügig zeigen würde und eine wirklich signifikante Summe zahlen würde.

Ein Menschenleben läßt sich natürlich nicht in Zahlen audrücken und der Verlust entschädigen,
aber ich fände eine Summe von mind. 1 Mio. (wenn es nach mir ginge, gerne auch höher) nur folgerichtig.


Die Tatsache, daß auch noch Gerichtsstand etc. reinspielen finde ich unter den Umständen einfach absurd.

Und ja, ich finde die deutsche Gesetzgebung, daß eine Entschädiung für ein Kleinkind geringer wäre, einfach menschenverachtend.
Ein Kind hat sein Leben noch vor sich, kann theoretisch alles erreichen und die Welt erobern, all die nicht gelebten Jahre sind so bedeutend.
Erst recht für die Familie, denn der Schmerz muß unbeschreiblich sein.

Ich sage damit nicht, daß das Leben eines älteren Menschen weniger wert ist,
verdammt, letztlich ist jeder einzelne Tag, um den jemand willentlich und bewußt einen anderen Menschen bringt, mit Geld nicht aufzuwiegen.

Wenn ich dann das "Geschachere" eines Großkonzerns sehe, dann finde ich das einfach nur armselig.

Mag sein, daß das Recht - leider- auf ihrer Seite ist, aber ich finde es einfach verachtenswert.

PS: Für mich hat das nichts mit LH zu tun, so ginge es mir z.B. bei jedem (auf seine Art voraussehbaren) Chemieunfall mit Todesfolge etc.
 
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rotanes

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01.06.2010
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@Weltenbummlerin und umsteiger:

So sehr ich idealistisch bei Euch bin, aber Ihr dürft Eure offenbaren Aversionen/Abneigungen gegen, wie Ihr es so betont, „Grosskonzerne“ nicht mit dem berechtigten Mitleid mit den Toten durcheinander bringen.

Ob ich als Unfallopfer von einem „Grosskonzern“ (eure Wortwahl) oder einem armseligen betrunkenen Fahrradfahrer, ohne Haftpflichtversicherung, ums Leben komme, darf doch in der moralischen und finanziellen Bewertung keine Rolle spielen.

Im Übrigen ist das eine Aufgabe des Gesetzgebers und nicht von der Allianz-Versicherung, hier für Besserung zu sorgen. Da wäre ich auch dabei.

Edit: Anders natürlich im Strafrecht; da bemisst sich die Strafe dann nach der Leistungsfähigkeit des Schuldigen. Aber doch bitte nicht bei Schmerzensgeld und Schadenersatz.
 
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LH88

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08.09.2014
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Solange man in Deutschland seinen Schaden beziffern und nachweisen muss lässt sich das alles nicht ändern. Man muss noch nichteinmal sterben um durch diese Sichtweise vernichtet zu werden.

Achso, wären keine Menschen gestorben sondern ein paar Kinder sexuell missbraucht worden dann wären längst neue Gesetze auf dem Weg.
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
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FRA/SXF/MUC
Großzügigkeit muß man sich auch leisten können- insofern würde ich da bei einem Großkonzern eher drauf hoffen. ;)

Aber natürlich bin ich ganz bei Dir, wenn es darum geht, daß so ein schlimmer Vorfall möglichst immer "entschädigt" werden sollte, auch vom und beim kleinen Mann.
Ich würde z.B. sinnvoll finden, daß jeder eine private Haftpflicht hat, die Personenschäden auch entsprechend abdeckt.
Wieder, mir ist klar, daß der emotionale Bereich mit einer "Entschädigung" nicht abgedeckt wird, aber wenigstens die finanziellen Folgen- allein aus dem Gedanken, daß so traumatisierte Betroffene sich jede Hilfe holen und all die Zeit nehmen könnten, die sie individuell brauchen.

Aber Du hast natürlich Recht,
so wäre es leider nur in "Weltenbummlerins besserer Welt" :rolleyes: ;)
 
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Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
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FRA/SXF/MUC
Solange man in Deutschland seinen Schaden beziffern und nachweisen muss lässt sich das alles nicht ändern. Man muss noch nichteinmal sterben um durch diese Sichtweise vernichtet zu werden.

Achso, wären keine Menschen gestorben sondern ein paar Kinder sexuell missbraucht worden dann wären längst neue Gesetze auf dem Weg.

Eben leider nicht.
Ich bin übrigens tatsächlich der Meinung, daß die Zerstörung einer Kinderseele bei Mißbrauch (und jeder empfindlichen Seele bei Vergewaltigung) bei weitem nicht stark genug geahndet wird- aber auch das ist wieder eine andere Diskussion.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
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HAM
Ich habe jetzt mal gegoogelt, wie das mit den Entschädigungen bei der AF447 ausgegangen ist, z.B.:

20.000 Euro für eine Stewardess: Französisches Gericht spricht Angehörigen von Opfern Entschädigung zu: Fahrlässigkeit bei Todesflug AF 447 - NZZ

110.000 Euro laut Handelsblatt im Mittel: Flugzeugunglück: 110*000 Euro für ein Menschenleben des Air-France-Fluges 447

200.000 Euro von einem Gericht in Toulouse: AF447 - Air France muss zwei Familien für A330-Absturz entschädigen - airliners.de

550.000 Euro von einem brasilianischen Gericht in Summe für VIER Opfer: Unglücksflug AF 447: Air France entschädigt Familie - n-tv.de


Wobei leider in den Presseberichten nicht zwischen Schmerzensgeld und Schadenersatz differenziert wird.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.004
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FRA/QKL
Ob ich als Unfallopfer von einem „Grosskonzern“ (eure Wortwahl) oder einem armseligen betrunkenen Fahrradfahrer, ohne Haftpflichtversicherung, ums Leben komme, darf doch in der moralischen und finanziellen Bewertung keine Rolle spielen.
Stimmt genau. (y)

Durch diesen Thread zieht sich aber wie ein roter Faden der Versuch den Tod zu qualifizieren. Und diverse Foristen argumentieren immer wieder in die gleiche Richtung, dass dieses doch so viel schlimmer sei wie jenes. Ist es nicht. Tod ist Tod. So banal es klingt, so richtig ist. Emotionale Betroffenheit darf bei der Bewertung keine Rolle spielen.
 
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AeroSur

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12.08.2013
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MUC

Naja...abgesehen dass der Focus gleich auf Platz 2 hinter der BLÖD steht....erstmal den Artikel lesen...

Wenn man von den 300 Mio mal die Sachschäden abzieht (geraten 50 Mio???) verbleiben am Ende immerhin ein "Budget" bei der Allianz von deutlich über 1 Mio USD pro Opfer.

Wird eine schwierige Rechnung. Es dürfte ja kaum der Neupreis der Flugzeugs angesetzt werden..

Falls du wirklich mit deiner Behauptung von 80 - 100 Mio Anwaltskosten in diesem Fall recht haben solltest (was ich nicht ganz glaube), dann stellt sich für mich allerdings eher die Frage nach der Moral der Anwälte und nicht der Moral von Lufthansa/Allianz.

Diese 80-100 Mio. wünschen sich diese Geier vielleicht. Gott sei Dank kriegen sie diese aber nicht!!! Einfach nur zum kotzen wenn eine dieser Hyänen im Fernsehen auftritt und große Reden schwingt, dass LH da jetzt auch ja viel zahlen muss. Das Einzige was die sehen ist ihr Honorar, absolut widerlich. Wie können solche Menschen morgens noch in den Spiegel schauen???

Und vor allem: Wie kann man solchen Vögeln einen Fall anvertrauen bei dem es um den Tod eines nahen Verwandten geht???

Lass uns doch mal überschlägig rechnen. Stundensatz angenommen 500 Euro.
150 verunglückte Personen, im schlimmsten Fall also 150 einzelne Verhandlungen und Prozesse, pro Prozess würde ich mit 500 Anwaltsstunden rechnen. (Prozessdauer? kann 4 Jahren angenommen werden?)

150*500*500 = 37.50.000,-- Anwaltskosten.

Wenn im vermutlich am Schluss stehenden Vergleich auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite übernommen werden kann das schon Richtung 50-60 Mio Gesamtkosten gehen.

Für 500 Euro/h würde ich erwarten, dass so ein Geier deutlich schneller arbeitet als 500h...

aber das Leben an sich sollte einen bezifferbaren Wert habe

:doh: :doh: :doh: und den gleichen Wert willst du dann ansetzen wenn eine Krebstherapie diesen Wert übersteigt? Und welche Konsequenz sollte man aus dieser Rechnung dann ziehen? :doh: :doh: :doh:
 
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