24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Ja. Ist auch fast egal ob 4U oder LH, es ist geschehen und menschliches Versagen. Das ganze lapidar als Suizid zu bezeichnen, ist merkwürdig. Für mich war das Mord.

Let's agree to disagree - zumindest was die Einrechnung von Konzerngesellschaften in die Sicherheitsbilanz des Airlinecodes "LH" angeht.

Bei der Einschätzung "Mord" bin ich juristisch viel zu ungebildet um die echten Details einschätzen zu können, wo die Grenzen des Affekt und des Vorsatzes liegen.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.308
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Trans Balkan Express
Bei der Einschätzung "Mord" bin ich juristisch viel zu ungebildet um die echten Details einschätzen zu können, wo die Grenzen des Affekt und des Vorsatzes liegen.

Affekt und Vorsatz haben nichts miteinander zu tun. Ich denke, dass L. den Tod der Passagiere/ anderen Crewmitglieder billigend in Kauf genommen hat. Also zumindest Eventualvorsatz, eher sogar Absicht. Damit liegt Totschlag vor. Für Mord müssen noch Mordmerkmale dazu kommen. Hier fallen mir "gemeingefährliche Mittel" als Tatwerkzeug und "Heimtücke" ein. Das ist aber eigentlich egal, weil gegen Tote nicht ermittelt werden kann.

In Unfallstatistiken wurde 4U nicht mitgezählt, ebensowenig wie Terroranschläge.
 

DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Affekt und Vorsatz haben nichts miteinander zu tun. Ich denke, dass L. den Tod der Passagiere/ anderen Crewmitglieder billigend in Kauf genommen hat. Also zumindest Eventualvorsatz, eher sogar Absicht. Damit liegt Totschlag vor. Für Mord müssen noch Mordmerkmale dazu kommen. Hier fallen mir "gemeingefährliche Mittel" als Tatwerkzeug und "Heimtücke" ein. Das ist aber eigentlich egal, weil gegen Tote nicht ermittelt werden kann.

In Unfallstatistiken wurde 4U nicht mitgezählt, ebensowenig wie Terroranschläge.
Der Fachbegriff dazu lautet "Erweiterter Suizid"
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.531
5.949
LEJ
Mein Beitrag wurde hierher verschoben, soweit ok.
Es ging vom Ursprung her um die Sicherheit von TK, also bracht ich Beispiele einiger Airline und schrieb, dass bei jeder ein Haar in der Suppe ist und dass TK kaum unsicherer ist.
Was ich nicht wollte ist, dass das Thema wieder aufgerollt wird.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
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In Gedenken an einen Freund, der als Flugbegleiter auf diesen Flug war!
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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7.090
irdisch
Wie hat sich denn die Behandlung von zeitweise oder ständig psychisch krankem, fliegenden Personal verändert seitdem? Ich meine die praktischen Erfahrungen damit? Wird man schikaniert, ist es rücksichtsvoll, gab es das befürchtete Eindringen in die Privatsphäre? Ist es jetzt besser oder schlechter?
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
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CGN
Oh Mann...ich weiss noch wie heute wie wir im OPS vor dem Fernseher gesessen haben :cry:
Obwohl es ja ein DUS Flug war kannten die meisten von uns ja Maschine und Besatzung und haben die Mühle zigmal abgefertigt.

Vor allem als die 4U Flieger reinkamen die en Route waren als das ganze passiert ist brauchte man starke Nerven als die Besatzungen die Tür aufgemacht haben und gefragt haben ob das alles wahr ist was sie über Funk mitbekommen haben. Kein schöner Tag :rolleyes:
An dem Tag und auch danach waren Verspätungen und alles andere erstmal völlige Nebensache.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.259
1.263
CGN
Ja. Aber trotzdem ist uns allen erstmal nur "Oh Gottt....ein alter 320er" durch den Kopf gegangen.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.583
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irdisch
Es war ja gerade kein „Absturz“. Hat nicht der Kapitän noch an der Cockpittür gerüttelt, um wieder reinzukommen? Das merken doch die Passagiere?
Gerade war erstes Gras über die Sache gewachsen und nun sowas?
 

airhansa123

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03.11.2012
4.143
12
Lufthansa: "Die Situation an Bord wurde von den Behörden ermittelt".

Offensichlich hat LH das Vorwort der BEA, der französichen Behörde für Sicherheitsuntersuchungen in der zivilen Luftfahrt, im Abschlußbericht nicht gelesen:
"Das alleinige Ziel ihrer Untersuchungen ist die Verbesserung in der Luftfahrt und nicht die Feststellung des Verschuldens, oder der Haftung."
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.298
660
Es haben vll. nicht alle von Beginn an etwas gemerkt, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass in den letzten Minuten gerade die Cabin Crew oder der ausgesperrte Pilot die Ruhe bewahren konnten?

Schäbig, was LH hier vorgaukeln will!
 
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umsteiger

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22.01.2012
3.454
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Darum geht's bei solchen Sachen doch immer. Die Menschlichkeit bleibt dann schnell auf der Strecke.

Auf der anderen Seite muss man sich klar machen, wie zurückhaltend insbesondere die deutsche Justiz ist, wenn es um Schmerzensgeld im weiteren Sinne geht. Die Angehörigen der Germanwings-Katastrophe sind da noch in einer vergleichsweise komfortablen Situation, wenn man an Opfer von Unglücken oder Straftaten denkt, die weniger im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Es geht ja um das Schmerzensgeld der Getöteten, was an die Erben vererbt werden soll. Und nicht etwa um den Schmerz der Angehörigen wegen des Verlustes ihrer Liebsten.

Auch wenn es jetzt brutal klingt, aber diesen Schmerz haben diese armen Menschen vielleicht "nur" 2 Minuten lang ertragen müssen, während mal zum Vergleich ein Opfer bei einem Verkehrsunfall diesen oft 10, 20 oder mehr Jahre ertragen muss. Da finde ich schon gerecht, wenn sich hier die (sehr kurze) Dauer des Schmerzes auch in der Höhe des Schmerzensgeldes widerspiegelt, gemessen an Beträgen, welche an andere Verkehrsunfallopfer ausgezahlt werden. Ganz unbeschadet von einem möglichen Schadenersatz; das ist ja wieder eine ganz andere Rechnung
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Genau das meine ich. Im Vergleich zu anderen Todesangst-Fällen ist das, was die Germanwings-Opfer erleiden mussten, tatsächlich zu vernachlässigen. Auch wenn ich mir das Gauen der letzten Sekunden kaum vorstellen mag. Darauf spielt wohl die LH-Argumentation an, die im Kern ja eine juristische ist. Und Hintergrund ist sicher auch, dass man sich mit Rücksicht auf den Versicherer adäquat verhalten muss.

Wenn man dann da so einen Satz rauspickt, wirkt (und ist) der natürlich unmenschlich. Dabei ist Todesangst gleich Todesangst und tatsächlich nicht einzusehen, warum diese Opfer da im Rechtssinne besser gestellt werden müssen als andere.
 
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vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
969
391
MUC
Es war ja gerade kein „Absturz“. Hat nicht der Kapitän noch an der Cockpittür gerüttelt, um wieder reinzukommen? Das merken doch die Passagiere?
Gerade war erstes Gras über die Sache gewachsen und nun sowas?

Ein Vielflieger in Reihe 1 wird ziemlich schnell alles mitbekommen haben und hatte vermutlich wirklich 10 Minuten Todesangst. Ein Gelegenheitsflieger in der letzten Reihe mag den Sinkflug bis kurz vor dem Aufschlag für Routine gehalten haben (die Maschine war ja immerhin beim Aufschlag noch 2000m hoch). Ein Dritter irgendwo in der Mitte mag den Absturz komplett verschlafen haben und hatte den schmerzlosesten Tod, den man sich vorstellen kann.

Wie kompensiert man einen Toten für einen Schmerz, zu dem man gar keine Anhaltspunkte hat, inwieweit dieser überhaupt Schmerzen empfunden hat?

Welchen moralischen Anspruch auf dieses Schmerzensgeld haben die Erben des Toten, die sich jetzt für ihre Klagen ein passendes Land raussuchen? Mit diesem Schmerzensgeld soll ja ausdrücklich nicht der Schmerz der Angehörigen kompensiert werden (für die Trauer aufgrund des Verlusts eines Familienmitglieds) und auch nicht der Schaden der Angehörigen (bspw. für den Ausfall des Alleinverdieners in der Familie). Werden hierdurch nicht letztlich die Erben für ihren eigenen Schaden und ihre eigenen Schmerzen überkompensiert?

Lufthansa würde sicher liebend gerne Gras über die Sache wachsen lassen. Anlass der Meldung ist ja, dass Angehörige von Opfern noch klagen...
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
21.583
7.090
irdisch
Man hat den Eindruck, da arbeiten Juristen mit der alleinigen Zielvorgabe, "Kosten" senken, ohne Rücksicht auf die öffentliche Wirkung.
Das kann imagemäßig komplett nach hinten losgehen.

Von welchen Beträgen oder Größenordnungen reden wir hier? Das wird ja sicher nicht nach US-Recht verhandelt?