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Die Airline bezahlt dem Passagier eine Kompensation für den downgrade. Sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein.Aber Deine Argumentation gefällt mir. Die trägt in der Tat zur Belustigung bei![]()
Die Airline bezahlt dem Passagier eine Kompensation für den downgrade. Sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein.Aber Deine Argumentation gefällt mir. Die trägt in der Tat zur Belustigung bei![]()
Die Airline bezahlt dem Passagier eine Kompensation für den downgrade. Sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein.
Die Airline bezahlt dem Passagier eine Kompensation für den downgrade. Sollte doch nicht so schwer zu verstehen sein.
ein AN den ich los werden möchte, schicke ich bestimmt nicht auf eine Reise in Business Class.....
Schließe mich weitgehend jc8136 an.
Akzeptierte Downgrades bei Überbuchung mit einer plakativen Reiserichtlinienänderung C auf Y ahnden zu wollen hat für mich absolutes Bild-Zeitungs-Niveau.
Werden die $2580 bar ausbezahlt oder bekommt man einen Gutschein oder wie geht das vonstatten?
Meilengutschrift für C oder Eco?
aber dies überrascht mich schon sehr!
Sorry, wenn ich Eure arbeitsrechtlichen Beiträge störe, aber könnte mir jemand meine Frage kurz beantworten?
Danke vielmals.
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung hätte ich nun wirklich überhaupt keine Sorgen. Dafür gibt es Rechtschutzverzicherungen
Und ich bin mir sicher, dass ich den Fall gewinnen würde.
Übrigens: Das oben geschilderte Beispiel, dass ein Mitarbeiter sich krank meldet, woanders arbeitet und dann nicht fristlos gekündigt werden darf, hätte ich nie im Leben mit einem Vergleich akzeptiert. Ganz abgesehen davon, dass in diesem Fall auch eine Strafanzeige wegen Betrug und Leistungserschleichung dazu gekommen wäre. Aber das ist wohl auch immer eine Frage des Rechtsbeistandes.
Kein Unsinn. Geld steht AG zu, wenn der es dem AN überlässt steht das wohl in untrennbarem Verhältnis zum Arbeitsverhältnis.
"dies hätte aber für den Ausgang dieses Verfahrens auch im Nachhinein keine Bedeutung, da die KLägerin von der Rechmässigkeit der Krankschreibung ausgehen musste"
Du bist nicht so häufig vor Gericht oder ?
Das ist nie ein Fehler. Im Gegenteil.Aber aus Eigeninteresse verfolge ich die mich betreffende Rechtsprechung sehr nah.
Auch das ist mehr als richtig. Es ging mir hier auch eher um die erste Gerichtsinstanz.Zu deiner Aussage: Rechtschutzversicherung haben wir auch, die bringt leider keine Erfolgsgarantie mit.
Das war der Punkt, auf den ich hinaus wollte: Wie wird die Kündigung argumentiert...Zum eigentlichen Punkt: Da du es juristisch anscheinend nicht weisst...
Nein.Und du hättest keinen Vergleich gemacht ?
Dafür habe ich vollstes Verständnis. Nicht umsonst gibt es die Sprüche:Mein Puls ging eh schon bei dieser "Interpretation " von deutschem Recht durch die Decke.
Wow die Aussage ist hart. Wir haben in einem ähnlichen Fall so argumentiert das der krankgeschriebene MA mit der Tätitgkeit vorsätzlich und leichtfertig seine Genesung aufs Spiel gesetzt hat - und Recht bekommen.
Der MA hat nicht gearbeitet, aber trotz Bandscheibenvorfall Sport betrieben,
Solange die Kompensation getrennt ausgewiesen wird (Ausgleich der Buchungsklasse & Entschädigung) ist der AN verpflichtet ersteres dem AG anzuzeigen und zu überlassen, allein schon aus steuerlichen Gründen. Die personenbezogene Entschädigung darf der AG nicht einfordern, da sie mit dem direkten Vertragsverhältnis nichts zu tun hat (Vergleich zwischen Airline und AN) und die Leistungsminderung mit dem Auszahlen der Ticketpreisreduktion getilgt ist. Der AN hat sicher zu stellen das seine Leistungsfähigkeit in keinster Weise beeinflusst wird bei der Annahme des Vergleichs, sonst greift hier das Arbeitsrecht. Steuerlich ist es nicht ganz so eindeutig. Wenn es sich um eine Vergleichszahlung handelt, ist der AN (Empfänger) steuerpflichtig auf der Einnnahmeseite und die Airline kann die Summe komplett in die Betriebsausgaben buchen. Handelt es sich dagegen um eine Entschädigung (vergl. Schmerzensgeld) ist der Empfänger nicht meldepflichtig und nicht steuerpflichtig. Die Airline muss die Ausgabe pauschaliert versteuern. Die Frage die im Raum steht, wie wird das Geld gebucht. Ich bin mir ziemlich sicher das Voucher mit Geldsummen pauschaliert seitens der Airline versteuert werden (vergl. Lufthansameilen). Kritisch ist hier der Punkt der Barauszahlung. Aber ich würde als Vertreter des jeweiligen FA auf Pauschalversteuerung bestehen, bevor eine potentielle Lücke entsteht durch die man beliebig Geld auf die Namen von nicht im Land (oder EU) ansässigen Bürgern ausbucht.
Ich denke ob du dafür gekündigt wirst hängt von der individuellen Situation an. Wenn ich einen MA hätte der mir ohnehin schon auf die Nerven geht, den ich aber wegen der deutschen Arbeitsgerichte nicht so einfach loswerden kann, dann wäre das eine ideale Ausgangslage.
Wenn der MA ein Leistungs- und Symphatieträger wäre, dann würde ich nur wochenlag frotzlen, und bei jeder Dienstreise nachfragen ob es den wirklich Y sein muss![]()
Und selbst wenn ich bei einem solchen Vergleich dort lande wo ich mit einem Anwalt gelandet wäre habe ich mir meinen Anwalt und die Vergleichsgebühr gespart.
Das mag so sein und man kan hier hervorragend debattieren wenn Du "zwangs-downgraded" wirst - nicht aber der freiwilligen !
Die Einschätzung unseres Vliegenden Juristen wäre hier interessant !
eigentlich nicht nötig, es geht doch gar nicht um die rechtslage. ein derartiger geizkragen-arbeitgeber, der von einem mitarbeiter geld will weil er compensation bekommen hat ist doch ohnehin das letzte. wer solche schrägen ideen hat, sollte besser gemieden werden.
Ich denke ob du dafür gekündigt wirst hängt von der individuellen Situation an. Wenn ich einen MA hätte der mir ohnehin schon auf die Nerven geht, den ich aber wegen der deutschen Arbeitsgerichte nicht so einfach loswerden kann, dann wäre das eine ideale Ausgangslage.
Wenn der MA ein Leistungs- und Symphatieträger wäre, dann würde ich nur wochenlag frotzlen, und bei jeder Dienstreise nachfragen ob es den wirklich Y sein muss![]()
Bei den Streitwerten die vorm Arbeitsgericht, auch in leichten Fällen aufgerufen werden sparst du dir da schnell zwei, drei Tausend Euro. Und du kannst dir nicht vorstellen welch guten Eindruck man als vernünftiger AG der sich selbst vertritt vor dem Arbeitsgericht macht. Ich denke nicht das ich das besser kann als ein Anwalt, ich denke aber das es mich eine Menge Geld spart, und ich denke das man auch ein wenig darüber lernt wie Gerichte ticken..