27.5.2016 - LH denied boarding LAX-MUC

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Nein, war er nicht! Ist das echt so schwer zu verstehen?


Offensichtlich!

Laut Sachverhalt hat man ihm drei Minuten nach "Fristende" am Schalter mitgeteilt, ihn nicht zu befördern. Zu diesem Zeitpunkt stand er "locker schon zehn Minuten" vor dem Schalter.

Wann ein Pax am Schalter abgefertigt wird, kann er selbst nicht beeinflussen. Was er kann, ist rechtzeitig vor Ort zu sein. Das war der TO.


Edit to @all:


Hatte weiter oben ja schon geschrieben, dass man zwischen der Frage des Anwendungsbereichs der VO und des Tatbestands der Nichtbeförderung streng unterscheiden muss.

Nachdem ich die weiteren Beiträge überflogen habe, drängt sich der Eindruck auf, dass das nicht wirklich verstanden wurde. Daher noch einmal:


Das rechtzeitige Erscheinen zur Abfertigung hat mit der Frage, ob dem TO die Beförderung rechtswidrig verweigert wurde, erst einmal gar nichts zu tun. Es betrifft ausschließlich die Frage, ob die VO in seinem Fall zur ANWENDUNG kommt, also ob überhaupt zu prüfen ist, ob eine Nichtbeförderung vorliegt oder nicht.

Dann wird hier teilweise über den fristwahrenden Einwurf in einen Nachtbriefkasten nach Mitternacht spekuliert, wenn sich vor dem Briefkasten ein Stau gebildet hat. Das ist nicht nur völlig blutleer, sondern auch inhaltlich absurd. Denn vom Fluggast wird gerade nicht verlangt, bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt abgefertigt worden zu sein. Vielmehr muss er sich nur in vorgegebener Weise (ggf. am Schalter) eingefunden haben. Es reicht also, um im @rotanes Bild zu bleiben, dass er in der Schlange vor dem Nachtbriefkasten steht. So er das denn beweisen kann.

Die Frage der Nichtbeförderung steht auf einem völlig anderen Blatt. Alleine durch den Umstand, dass der TO vorliegend nach seiner Darstellung in den Anwendungsbereich der VO gelangt ist, hätte er noch keine Ansprüche aus Nichtbeförderung herleiten können.

Hätte er den Flug beispielsweise anschließend deswegen verpasst, weil er in der Pass- oder Gepäckkontrolle aufgehalten wurde, er sich auf dem Weg zum Gate einen Espresso gegönnt hat oder er auf einer Banane ausgerutscht ist, hätte er in der Tat Pech gehabt: Keine Ansprüche gegen LH aus Nichtbeförderung.

Es ist also keinesfalls so, dass andere Passagiere womöglich darunter hätten leiden müssen (Verspätung), weil der TO relativ spät zum Check-in erschienen ist, wie hier spekuliert wird. LH hätte ihn keinesfalls mitnehmen müssen, wenn er das Gate nicht rechtzeitig erreicht hätte.

Allerdings liegt der Fall hier insoweit anders, als LH dem TO die Chance, das Gate rechtzeitig zu erreichen, bereits am Schalter genommen, indem sie ihm bereits dort die Beförderung verweigert hat. Das kann man nicht dem TO anlasten, sodass Ansprüche aus Nichtbeförderung gegen die LH bestehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Nun aber in diesem Fall geht es nicht um Gesetze - sondern um AGBs die Rechtsabteilungen verfasst haben und in denen der Kunde häufig schlechter gestellt wird -wo ist das Problem wenn es der Vertragspartner sportlich sieht und die Lücken in den AGBs für sich nutzen möchte?

Und auch die Anwälte die sich ihre Lücken selber suchen berufen sich nicht immer auf Gesetze, sondern nur auf Lücken.

Stimmt. Aber ob die AGBs wirksam sind und/oder richtig ausgelegt werden muss ein Gericht auf Basis der geltenden Gesetze feststellen. Ich sehe kein Problem damit wenn Vertragspartner Lücken erkennen und diese ausnutzen. Dann abliegt es eben demjenigen, der seine AGBs macht, diese so zu gestalten, dass diese wasserdicht sind. Da aber schon das Gesetz (BGB), auf welchem AGBs basieren, nicht wasserdicht ist bzw. von Gerichten gerne mal unterschiedlich ausgelegt wird, ist es in der Praxis schwierig alles narrensicher zu machen. Ob es sich immer lohnt Lücken zu suchen und zu klagen muss jeder für sich selbst entscheiden. Genauso ob man es moralisch für angemessen hält eine Airline zu verklagen weil man zu Spät kommt.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Offensichtlich!

Laut Sachverhalt hat man ihm drei Minuten nach "Fristende" am Schalter mitgeteilt, ihn nicht zu befördern. Zu diesem Zeitpunkt stand er "locker schon zehn Minuten" vor dem Schalter.

Wann ein Pax am Schalter abgefertigt wird, kann er selbst nicht beeinflussen. Was er kann, ist rechtzeitig vor Ort zu sein. Das war der TO.

Was heißt vor Ort? In einer Schlange zu warten bis die Frist abläuft ohne sich bemerkbar zu machen? Oder irgendwo im Terminal in seinen Koffern kramend? Wenn ich merke, dass die Frist abläuft und die Schlange bewegt sich nicht, melde ich mich und warte nicht bis es zu spät ist. Wenn die Airline auf die Meldung nicht oder zu spät reagiert hätte, sähe es anders aus. Der TO ist als FTL nicht zum ersten Mal geflogen. Es hat sich zeitlich verzockt und will es einfach nicht akzeptieren.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Was heißt vor Ort? In einer Schlange zu warten bis die Frist abläuft ohne sich bemerkbar zu machen? Oder irgendwo im Terminal in seinen Koffern kramend? Wenn ich merke, dass die Frist abläuft und die Schlange bewegt sich nicht, melde ich mich und warte nicht bis es zu spät ist. Wenn die Airline auf die Meldung nicht oder zu spät reagiert hätte, sähe es anders aus. Der TO ist als FTL nicht zum ersten Mal geflogen. Es hat sich zeitlich verzockt und will es einfach nicht akzeptieren.


Lies´ mal den weiteren Teil meines zitierten Beitrags.

Das ist Teil des Problems, dass hier nicht zwischen dem Anwendungsbereich der VO und dem Tatbestand der Nichtbeförderung unterschieden wird.

Es gibt noch einen weiteren Aspekt. Nämlich den, dass die Beförderungsverweigerung ausdrücklich erklärt werden muss. Der BGH hatte so einen Fall mal zu entscheiden, bei dem ein Pax ewig in der Schlange stand - bis der Flieger schließlich weg war. Hier lag, so haben die Richter das gesehen, keine Nichtbeförderung vor, da dem Fluggast nicht ausdrücklich die Beförderung verweigert wurde. Von der Anwendbarkeit der VO ging der BGH allerdings sehr wohl aus, andernfalls er den Tatbestand der Nichtbeförderung gar nicht hätte prüfen brauchen.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
So er das denn beweisen kann.

Mit vielen Worten windest du dich um diesen entscheidenden Punkt.

Genau das kann er nämlich nicht. Wie ich schon weiter oben mal geschrieben hatte, ist der einzige unstrittige und beweisbare Tatbestand, dass er drei Minuten zu spät am Schalter war.

Weitere Beweise liegen nicht vor. Da helfen auch lange Texte nicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Mit vielen Worten windest du dich um diesen entscheidenden Punkt.

Genau das kann er nämlich nicht. Wie ich schon weiter oben mal geschrieben hatte, ist der einzige unstrittige und beweisbare Tatbestand, dass er drei Minuten zu spät am Schalter war.

Weitere Beweise liegen nicht vor. Da helfen auch lange Texte nicht.


Du schreibst das immer mit einer Gewissheit, als hättest du zumindest eine Ahnung vom Thema.

Warum soll er das denn nicht beweisen können? Gibt doch diverse Beweismittel. Ist ja nicht so, dass es im Fluggastrecht (oder auch in anderen Bereichen) nie um die genaue Uhrzeit ginge. Man denke nur an jene Fälle, in denen der Zeitverlust am Endziel irgendwo zwischen 179 und 181 Minuten liegt.

Ebenso stünde es der LH frei, den Gegenbeweis anzutreten. Über den Ausgang können wir nur spekulieren.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Genau das kann er nämlich nicht. Wie ich schon weiter oben mal geschrieben hatte, ist der einzige unstrittige und beweisbare Tatbestand, dass er drei Minuten zu spät am Schalter war.
Und ich vermute darüber ärgert sich der TO auch selbst ohne es zuzugeben. Was ist denn passiert. TO kommt mit Gattin und Kind gehetzt am Checkin Bereich an und denkt die ganze Zeit hoffentlich schaffen wir es noch. Dann sieht er an den Schalter ziemlich viele Passagiere stehen und die junge Familie denkt sich "Gott sei Dank, da stehen ja noch viele. Wir haben es noch geschafft". Dann packt man also noch in aller Ruhe das Gepäck um und stellt sich an. Es wird einfach vergessen - und das ist kein Vorwurf - dass die Schlange sich für einen anderen LH Flug gebildet hat. Das wird ziemlich sicher erst später klar, nachdem das Checkin verweigert wird. Ansonsten bin ich mir recht sicher, dass dich der TO bemerkbar gemacht hätte. Ist blöd gelaufen, aber der TO muss es einfach als Lebenserfahrung abhaken. Der Versuch bei LH auf Kulanz etwas zu erreichen ist ja schon gescheitert.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Noch immer wurde die Frage nicht beantwortet ob die 60-Minuten Deadline vom Flughafen vor einer nationalen Behörde vorgeschrieben wird (ähnlich der MCTs) oder nicht. Das wäre meines Erachtens ein zentraler Punkt. Selbst 60 Minuten erscheinen mir für einen internationalen Abflug ex LAX recht sportlich und könnte also von einem Dritten vorgeschrieben sein, damit das Gepäck noch mitkommt und der PAX es durch die Fummelbude schafft. Wenn der LH kein Spielraum gelassen wird und der Check-in 60 Minuten vorher schließen muss, dann kann man LH auch schlecht auch nur eine Teilschuld in die Schuhe schieben.



Überhaupt habe ich Schwierigkeiten in diesem konkreten Fall mehr als eine Teilschuld der Airline zu erkennen. Airlines sollten dafür sorgen, dass jeder zeitlich abgefertigt werden kann (also genug Personal, dass auch größeren Andrang schaffen kann). Im Gegenzug hat der Kunde dafür zu sorgen pünktlich am Check-in zu sein. Dazu zähle ich unter anderem auch übliche Wartezeiten zu beachten. Sollte der Kunde spät am Check-in eintreffen und merkt, dass es längere Wartezeiten gibt, finde ich es nur normal, dass der Kunde sich dann beim Check-in Personal meldet.

Mit der entsprechenden Argumentation landet man irgendwo zwischen ("Ist wie in einer Behörde. Jeder der noch ein Ticket vor der Mittagspause gezogen hat, wird noch empfangen". Hier wäre es also "Jeder der es noch pünktlich in die Schlange schafft, muss noch eingecheckt werden") und ("Kunde ist dafür verantwortlich sich pünktlich am Check-In Schalter [- also am Schalter und nicht in der Warteschlange -] einzufinden". Der Kunde müsste also beweisen, dass er sich pünktlich angestellt hat. Zudem könnte man immer noch dem PAX vorwerfen, dass er sich nicht bemüht hat sich als MUC-Passagier zu manifestieren.

---
Randbemerkung: Das ganze Thema hier ist ein Grund weshalb ich Check-in/Bag-drop Schalter für mehrere Flüge verabscheue. Wenn brav nach Flugnummer getrennt wird, wäre dies vermutlich nicht passiert.
 
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Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
5
DUS
Der Versuch bei LH auf Kulanz etwas zu erreichen ist ja schon gescheitert.

Der Versuch, bei einer Fluggesellschaft etwas auf Kulanz zu erreichen - insbesondere wenn es um Fluggastrechte geht- , scheitert in der Regel immer.
Das hat dann aber noch lange nichts mit der tatsächlichen Rechtslage zu tun.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
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ZRH
Mit vielen Worten windest du dich um diesen entscheidenden Punkt.

Genau das kann er nämlich nicht. Wie ich schon weiter oben mal geschrieben hatte, ist der einzige unstrittige und beweisbare Tatbestand, dass er drei Minuten zu spät am Schalter war.

Weitere Beweise liegen nicht vor. Da helfen auch lange Texte nicht.


Sagt dir Beweismass etwas? Schlüssige Parteiaussage haben auch Gewicht. Wir befinden uns hier nicht in einem Strafprozess...
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.904
15.999
Mal ganz was anderes:
Dieses Thema hat innerhalb von 12 Stunden fast 4.500 Hits und 133 Antworten.
Ist das Rekordverdächtig???
:resp:

Beim Horror-Erlebnis in CCS waren wir auch schon einmal gut =;


Du solltest doch mittlerweile wissen, dass Zeitangaben mit Vorsicht zu geniessen sind. Einerseits läuft nicht jede Uhr korrekt. Anderseits gab es hier bereits hinreichend User die die Uhrzeiten zu ihren Gunsten "angepasst" haben.

Saemtliche Aussagen, die ich hier taetige, basieren darauf, dass die Angaben, auf die ich mich jeweils beziehe, korrekt sind. Mal so als genereller Disclaimer ;)

Das ist uebrigens Erstes-Staatsexamen-Denke: Der Sachverhalt, wie er einem in der Klausur vorgesetzt wird, stimmt, die Tatsachen werden nicht ueberprueft oder hinterfragt.

Kommen wir nun zur Zweites-Staatsexamen-Denke:

Wie ich schon weiter oben mal geschrieben hatte, ist der einzige unstrittige und beweisbare Tatbestand, dass er drei Minuten zu spät am Schalter war.

Weitere Beweise liegen nicht vor.

Das wissen wir nicht. Da juristische Beweise nicht mathematisch-naturwissenschaftlich zu sein brauchen, wird der OP mit den Zeugenaussagen seiner Mitreisenden schon auch weit kommen. Vgl. auch die Ausfuehrungen zu Beweisen der AGe Duesseldorf und Bremen in den hier bereits eingefuehrten Urteilen.


:confused: Da wird angegeben, dass es keine Kioske mehr gibt. Check-in ist weiterhin am Bag-Drop möglich.

Unter "On-airport Services" steht nur der "Automaten Check-in". Der wiederum oben ausgeschlossen ist, "!! No Check-in kiosks anymore. Please check-in mobile or online !!" So, wie es da steht, gibt es keine Moeglichkeit mehr, am Flughafen einzuchecken. Und ja, mir ist auch klar, dass das Quatsch ist.


Chuck Norris checkt nicht ein.

Chuck Norris wird von Hans Sarpei die Befoerderung verweigert.


Was heißt vor Ort? In einer Schlange zu warten bis die Frist abläuft ohne sich bemerkbar zu machen? Oder irgendwo im Terminal in seinen Koffern kramend? Wenn ich merke, dass die Frist abläuft und die Schlange bewegt sich nicht, melde ich mich und warte nicht bis es zu spät ist.

Das wird natuerlich im Rahmen eines Mitverschuldens zu pruefen sein, natuerlich. Vgl. AGe Duesseldorf, Bremen, Charlottenburg.


Ich bin zwar Volljurist und auch in New York als Anwalt zugelassen, aber schon seit fast 20 Jahren nicht mehr als Anwalt tätig. Dass ich hier Verständnis für die subjektive Position eines Mitforisten zeige, basiert nicht auf irgendeinem beruflichen Interesse, sondern darauf, dass ich die Fähigkeit zur Empathie noch nicht ganz verloren habe.

Mir geht's auch gar nicht um die juristischen Feinheiten des Falles

Disclosure: Bin auch kein Anwalt, habe somit bisher kein Forenmitglied vertreten und werde das auch nicht tun. (Ich bin boeser boeser Verwaltungsjurist und habe Anwaelte eher auf der Gegenseite :D)
Zur Empathie brauche ich hier gar nicht erst zu kommen, haette sie hilfsweise aber auch und schliesse mich da ausdruecklich AroundTheWorld an. Ich bin naemlich aufgrund der juristischen Feinheiten zu der Meinung gekommen, dass der OP weder Kulanz noch Empathie braucht.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Mit vielen Worten windest du dich um diesen entscheidenden Punkt.

Genau das kann er nämlich nicht. Wie ich schon weiter oben mal geschrieben hatte, ist der einzige unstrittige und beweisbare Tatbestand, dass er drei Minuten zu spät am Schalter war.

Weitere Beweise liegen nicht vor. Da helfen auch lange Texte nicht.

Und ich vermute darüber ärgert sich der TO auch selbst ohne es zuzugeben. Was ist denn passiert. TO kommt mit Gattin und Kind gehetzt am Checkin Bereich an und denkt die ganze Zeit hoffentlich schaffen wir es noch. Dann sieht er an den Schalter ziemlich viele Passagiere stehen und die junge Familie denkt sich "Gott sei Dank, da stehen ja noch viele. Wir haben es noch geschafft". Dann packt man also noch in aller Ruhe das Gepäck um und stellt sich an. Es wird einfach vergessen - und das ist kein Vorwurf - dass die Schlange sich für einen anderen LH Flug gebildet hat. Das wird ziemlich sicher erst später klar, nachdem das Checkin verweigert wird. Ansonsten bin ich mir recht sicher, dass dich der TO bemerkbar gemacht hätte. Ist blöd gelaufen, aber der TO muss es einfach als Lebenserfahrung abhaken. Der Versuch bei LH auf Kulanz etwas zu erreichen ist ja schon gescheitert.

Es ist natürlich ein bisschen unfair, was ihr hier mit uns treibt. Ihr habt lückenlos alle Fakten auf dem Tisch, offensichtlich eine Videoaufzeichnung der Vorgänge gesehen und weil der TO keinen Aluhut auf hat, seine Gedanken ausgelesen.

umsteiger läuft mit seiner postfaktischen Analyse dadurch natürlich vollkommen ins Leere. Außerdem hat er keine Ahnung.

Ich wäre dafür, dass wir SOG und rotanes zu Bundesoberrichtern ernennen. Fiese Anwälte brauchen wir dann nicht mehr und bekommen nur noch Urteile im Sinne der Hochmoral und Eigenverantwortlichkeit mit unglaublich gesundem Menschenverstand.

PROST
 
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InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
8.126
6.052
Fluchhafen
Wann ein Pax am Schalter abgefertigt wird, kann er selbst nicht beeinflussen. Was er kann, ist rechtzeitig vor Ort zu sein. Das war der TO.

Ich kann hier beide Seiten verstehen. Aber was ich nicht verstehe ist, warum der TO nicht erst am Check-In Counter die Sachen aus dem Koffer geholt hat und warum er sich als jahrelanger Vielflieger nicht bemerkbar gemacht hat - denn es wurde offensichtlich sehr sehr knapp. Und irgendeinen "Lining Supervisor Manager" ist eigentlich immer zu finden.
 

fleckenmann

Erfahrenes Mitglied
01.05.2015
784
915
Rhein Main
Www.worldofaviation.org
Das wiederum habe ich auch schon mehrfach anders erlebt. Ich glaube man könnte hier noch ewig schreiben, nur um die Standpunkte weiter zu verhärten. Soll der TS bitte juristisch dagegen vorgehen, dann haben wir Klarheit. Was immer noch nicht geklärt wurde und da bitte ich dann mal tatsächlich um Antwort des TS : Wie hat sich flightright dazu geäußert ??
was mich aber in der Tat ankotzt.....in diesem Land meckert fast jeder über das lasche Rechtssystem oder die Überlastung der Gerichte...und genau das Verdanken wir den Winkeladvokaten, die immer und überall Lücken suchen müssen um trotz teilweiser offensichtlicher Schuld ihr Anwaltsego zu befriedigen statt der Gerechtigkeit mal Genüge zu tun. Und damit habe ich wie andere hier auch ein sehr großes Problem
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.907
4.393
Das wäre kein Beruf für mich. Wenn ich falsch geparkt habe, zahle ich meine 20 Euro und alles ist gut. Der Anwalt würde das sicher noch auf „0“ reduzieren, weil er dem Gericht nachweist, dass Taubenkacke auf dem Verkehrsschild dieses ungültig gemacht hat. Aber da zahle ich lieber meine 20 Euro.

Dann hoffe ich für dich, dass du nie zu unrecht eines Vergehens bezichtigt wirst.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Offensichtlich!

Laut Sachverhalt hat man ihm drei Minuten nach "Fristende" am Schalter mitgeteilt, ihn nicht zu befördern. Zu diesem Zeitpunkt stand er "locker schon zehn Minuten" vor dem Schalter.

Wann ein Pax am Schalter abgefertigt wird, kann er selbst nicht beeinflussen. Was er kann, ist rechtzeitig vor Ort zu sein. Das war der TO.

Von einem Juristen würde ich mir mehr präzision in der Darstellung erwarten. Du bist hier nicht vor Gericht, wo man durch gezielt unpräzise und laienhafte Ausdrucksweise jemand in die Falle locken kann. Hier wissen die meisten eben was Sache ist und du weißt es ja auch. Und im Duell Fakten gegen Fairness gewinnen hier eben die Fakten und auch jene die sagen
der OP hätte sich bemerkbar machen sollen empfinden sicher Empathie, aber es macht doch keinen Sinn hier den OP in seinem falschen Gerechtigkeitssinn zu bestärken wenn dadurch vielleicht auch noch andere im Dunkeln gelassen werden.

Die einzig sinnvolle Message die in die Köpfe muss: Man muss sich rechtzeitig und proaktiv in so einer Situation melden und nicht passiv darauf hoffen, dass es gut gehen wird.
Alle anderen Botschaften in diesem Zusammenhang stiften nur Unruhe und Verwirrung.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Von einem Juristen würde ich mir mehr präzision in der Darstellung erwarten. Du bist hier nicht vor Gericht, wo man durch gezielt unpräzise und laienhafte Ausdrucksweise jemand in die Falle locken kann. Hier wissen die meisten eben was Sache ist und du weißt es ja auch. Und im Duell Fakten gegen Fairness gewinnen hier eben die Fakten und auch jene die sagen
der OP hätte sich bemerkbar machen sollen empfinden sicher Empathie, aber es macht doch keinen Sinn hier den OP in seinem falschen Gerechtigkeitssinn zu bestärken wenn dadurch vielleicht auch noch andere im Dunkeln gelassen werden.

Die einzig sinnvolle Message die in die Köpfe muss: Man muss sich rechtzeitig und proaktiv in so einer Situation melden und nicht passiv darauf hoffen, dass es gut gehen wird.
Alle anderen Botschaften in diesem Zusammenhang stiften nur Unruhe und Verwirrung.


Welche Pflichten der Fluggast hat, um in den Anwendungsbereich der VO zu verlangen, regelt die VO ausdrücklich. Wenn du zusätzliche Tatbestandsvoraussetzungen erfindest, wirst du dein Ziel, Unruhe und Verwirrung zu vermeiden, kaum erreichen können.

Vorsatz-Vorschlag für´s neue Jahr: Mehr Freundlichkeit, weniger Arroganz.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Mit diesem Themenkomplex befinden wir uns in einem Spannungsfeld zwischen Airline und Kunden.

Der Airline wäre es am liebsten, alle Paxe wären 5h vorher am Flughafen. Dann reicht ein CI-Schalter für einen A380 und wenn alle Fluggäste brav 2h vor Abflug am Gate sitzen, kann man den Turnaround noch enger stricken. Das spart Kosten.

Mir treibt es immer die Tränen in die Augen, wenn ich das Flugzeit/Reisezeit-Verhältnis bei einem Kont-Flug sehe. Boardingzeit-Angaben sind ungefähr so genau wie eine Sonnenuhr bei Nacht - die Inbound-Maschine rollt 450km entfernt gerade zum Runway und trotzdem verkündet die Anzeige am Flughafen, dass jede Sekunde eingestiegen werden wird. Mannjahrhunderte gehen der Volkswirtschaft so verloren. Ganz zu schweigen von meiner eigenen wertvollen Lebenszeit.

Die ganze Beförderung wird eingebettet in ellenlange AGB und ABB, die kaum ein Endverbraucher durchliest und 80% der Reisenden auch gar nicht richtig verstehen würden. Man lese mal eine Fare-Rule. Da sind deutsche Steuergesetze Kinderbücher gegen :D

Als Machtausgleich zwischen Konzern und Endkunden gibt es dann noch Konstrukte wie die EU VO, bei der auch nicht alles Gold ist was glänzt (was da alles keine außerordentliche Umstände sind :doh: ).

Und Gott sei Dank gibt es Anwälte und einen in D gut funktionierenden Rechtsstaat. Wer auf Anwälte schimpft, sollte mal einen vorsichtigen Blick in die Türkei werfen. Und natürlich gibt es auch schwarze Schafe unter Anwälten. Übrigens auch unter Grönlandschläfern, Politikern, Rechten, Linken, Ausländern, Inländern, Richtern, Polizisten, Ärzten, ... (nur nicht bei uns ITlern :D ).

Was lernen wir daraus: wenn der TO seine rechtliche Situation klären lassen will, hat er jedes Recht dazu. Selbst wenn er noch so spät war. Da muss sich niemand moralisch erheben.

PS: Moralapostel langen an anderer Stelle gerne auch mal hin, gell Uli? :D
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.001
42
www.vielfliegertreff.de
Wir sind ca. 15:50 Uhr mit dem Shuttle von der Autovermietung am Flughafen LAX eingetroffen und sofort zum Lufthansa Check-in Bereich gegangen. In diesem Bereich haben wir unser Gepäck nochmals geöffnet und einige Dinge für unsere Tochter und den Langstreckenflug herausgenommen. Hiernach begaben wir uns in die Warteschlange am Business Class Check-in Schalter (sind LH FTL).

Ich denke, dass dieser Teil der Vorgangsbeschreibung viele der hier anwesenden Vielflieger am meisten irritiert. Die Seelenruhe, mit der hier trotz Zeitdrucks und nicht erfolgtem OLCI noch einmal – wohlgemerkt vor dem Einreihen in die lange Schlange – das Reisegepäck geöffnet und umgepackt wurde (wieso bereitet man sein Gepäck nicht vorher passend vor?), anstatt sich unverzüglich (also um 15.50 Uhr) angesichts der langen Schlange beim Personal als "late arrival" bemerkbar zu machen, ruft bei vielen zweifellos Kopfschütteln hervor.

Mit anderen Worten: Einige empfinden es offenbar als "ausgleichende Gerechtigkeit", dass die aus der Vorgangsschilderung hervorgehende Indifferenz der Reisenden gegenüber ihrer Situation von der Airline letztlich ähnlich indifferent beantwortet wurde. Wer zu spät kommt, den bestraft eben das Leben.

Aus dieser populistischen Einschätzung kann man allerdings nicht ableiten, dass die Airline nicht doch in einer juristischen Pflicht stehen könnte. Deshalb würde mich durchaus interessieren, wie dieser Fall vor Gericht am Ende ausgeht. Die anwesenden Fachleute scheinen dem Sachverhalt ja durchaus Chancen einzuräumen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Welche Pflichten der Fluggast hat, um in den Anwendungsbereich der VO zu verlangen, regelt die VO ausdrücklich. Wenn du zusätzliche Tatbestandsvoraussetzungen erfindest, wirst du dein Ziel, Unruhe und Verwirrung zu vermeiden, kaum erreichen können.

Vorsatz-Vorschlag für´s neue Jahr: Mehr Freundlichkeit, weniger Arroganz.

Es ist halt schwer wenn überzeugtes Auftreten mit Arroganz verwechselt wird und Freundlichkeit offensichtlich für dich bedeutet auf falsche Argumente nicht zu reagieren.

Ich erfinde keine "Tatbestandsvoraussetzungen", das ist offensichtlich dein großer Irrglaube, ich befasse mich nämlich gar nicht mit den rechtlichen Details, weil das für mich in diesem Punkt gar keine Relevanz hat. Ich habe nun schon mehrfach beschrieben was man in so einer Situation zu tun hat damit man keine böse Überraschung erlebt.

Mein Rat ist kostenlos und mit 100%iger Erfolgsquote nachweislich gut. Im Sinne einer Service-Mentalität des VFTs kann ich damit leben wenn du das als Arroganz einstufst, Du kannst dafür weiterhin Leuten die Mist gebaut haben seelischen Beistand geben, denn mehr ist es nicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@fleckmann:

Die Nichtbeförderungs-Fälle, die dadurch veranlasst werden, dass der Pax vermeintlich zu spät am Schalter bzw. am Gate erscheint, werden hier immer relativ emotional diskutiert. Nur noch "getoppt" von den Tanktop-Fällen. :)

Denke, dass das irgendwo verständlich ist, weil dieses "Wer-zu-spät-kommt-hat-eben-selbst-Schuld-Gefühl" ziemlich fest implementiert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
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300x250
Es ist halt schwer wenn überzeugtes Auftreten mit Arroganz verwechselt wird ...

Na dein überzeugendes Auftreten machte es einem aber auch schwer, es nicht mit Arroganz zu verwechseln.

Ich habe nun schon mehrfach beschrieben was man in so einer Situation zu tun hat damit man keine böse Überraschung erlebt.

Das das Kind bereits im Brunnen liegt, hilft dein Ratschlag für den konkreten Fall 0,0 ;) Seine Lehren für die Zukunft wird der TO hoffentlich ziehen können, da einen eine unrechtmäßige Nichtbeförderung genauso wenig nach Hause bringt wie eine rechtmäßige :D

..., ich befasse mich nämlich gar nicht mit den rechtlichen Details, weil das für mich in diesem Punkt gar keine Relevanz hat.

Nur die rechtlichen Details sind relevant, da es im konkreten Fall um die Frage geht, wer den Schaden zu tragen hat.
 
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