AB: Air Berlin droht ein Verbot mit Codeshare-Fluegen

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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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1.896
TXL
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Es sind streng genommen alle innerdeutschen Verbindung, aber beantragt waren nur diese:

DUS-HAM, DUS-MUC, TXL-STR, TXL-NUE, MUC-HAM

(Die dürfen ja selbst bzw. im Code-Shareware nur die bekannten 7 Punkte nutzen. D.h. Verbindungen woandershin - CGN, SCN - standen nicht zur Debatte)
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.721
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CDG/MUC
Es sind streng genommen alle innerdeutschen Verbindung, aber beantragt waren nur diese:

DUS-HAM, DUS-MUC, TXL-STR, TXL-NUE, MUC-HAM

(Die dürfen ja selbst bzw. im Code-Shareware nur die bekannten 7 Punkte nutzen. D.h. Verbindungen woandershin - CGN, SCN - standen nicht zur Debatte)

Also irgendwo musst du einen Fehler haben. Auf meiner Rennstrecke MUC-TXL gibt es des Öfteren einen EY-Code. Es kann also im Prinzip nicht sein, dass diese Strecke nicht beantragt ist? Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum DUS-HAM, DUS-MUC und MUC-HAM ein Problem sein sollten? Geht es bei den Bedenken der LBA nicht grundsätzlich um alle die Flüge, die eben nicht an den vier freigegebenen Punkten (HAM / DUS / FRA / MUC) landen?

Irgendwie ist das alles sogar noch komplizierter als ich anfangs dachte :D
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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1.896
TXL
Also irgendwo musst du einen Fehler haben. Auf meiner Rennstrecke MUC-TXL gibt es des Öfteren einen EY-Code. Es kann also im Prinzip nicht sein, dass diese Strecke nicht beantragt ist? Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum DUS-HAM, DUS-MUC und MUC-HAM ein Problem sein sollten? Geht es bei den Bedenken der LBA nicht grundsätzlich um alle die Flüge, die eben nicht an den vier freigegebenen Punkten (HAM / DUS / FRA / MUC) landen?

Irgendwie ist das alles sogar noch komplizierter als ich anfangs dachte :D

Ehm, ich recherchiere das nochmal.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.438
207
Hier die bislang aussagekräftigste Zusammenfassung der OVG-Entscheidung:

Etihad Airways kann Code-Share-Flüge mit Air Berlin weitgehend fortsetzen | Nds. Oberverwaltungsgericht

Nicht zulässig im codeshare wären danach alle innerdeutschen Verbindungen zwischen den insgesamt sieben erwähnten Flughäfen. Das würde MUC-TXL einschließen. Was wiederum nicht ausschließt, dass es die codeshares in der Vergangenheit gab. Nur zukünftig dürften sie nicht mehr zu finden sein.

Ein bißchen freue ich mich ja doch, dass meine Argumentation aus #301 vom OVG geteilt wird...:eek:
 
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pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.598
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TXL
Aber welches Interesse hätte eine VAE-Gesellschaft haben sollen, Verbindungen von DUS, FRA und MUC in diese Städte als code-share angeben zu können?

Das war seinerzeit schon mit dem Gedanken für Emirates reingenommen worden, damit diese zu ihren Punkten fliegen können und dann dort die dba im Codeshare nutzen, um eben die anderen Punkte anzubinden. Jedenfalls wurde das wohl für eine kurze Zeit so praktiziert (wenn man dem Internet glauben darf).
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
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Es sind streng genommen alle innerdeutschen Verbindung, aber beantragt waren nur diese:

DUS-HAM, DUS-MUC, TXL-STR, TXL-NUE, MUC-HAM

(Die dürfen ja selbst bzw. im Code-Shareware nur die bekannten 7 Punkte nutzen. D.h. Verbindungen woandershin - CGN, SCN - standen nicht zur Debatte)

Also irgendwo musst du einen Fehler haben. Auf meiner Rennstrecke MUC-TXL gibt es des Öfteren einen EY-Code. Es kann also im Prinzip nicht sein, dass diese Strecke nicht beantragt ist? Abgesehen davon verstehe ich nicht, warum DUS-HAM, DUS-MUC und MUC-HAM ein Problem sein sollten? Geht es bei den Bedenken der LBA nicht grundsätzlich um alle die Flüge, die eben nicht an den vier freigegebenen Punkten (HAM / DUS / FRA / MUC) landen?

Irgendwie ist das alles sogar noch komplizierter als ich anfangs dachte :D

Ehm, ich recherchiere das nochmal.

Also... nach ein bisschen Recherche doch kein Fehler, und zwar:

Beantragt (und zwar im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes jetzt vor Gericht - und das ist die sprachliche Unsauberkeit im ersten Post) waren eben jene fünf Strecken, weil diese nicht vom LBA genehmigt wurden.

Aber beim LBA auch beantragt (*ich bitte die sprachliche Unsauberkeit zu entschuldigen*) und vom LBA bereits genehmigt und erlaubt - und damit nicht Gegenstand dieses Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz - waren auch innerdeutsche Verbindungen von den vier Hauptpunkten (tatsächlich nur drei, weil EY HAM nicht anfliegt) und den drei Nebenpunkten, mithin tatsächlich:

FRA-TXL, MUC-TXL, DUS-TXL, DUS-NUE.

Inhaltlich heißt die OVG-Entscheidung nun, dass die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes beantragten Strecken nach Lesart des Gerichts nicht erlaubt sind (deswegen nur 26 von 31 erlaubt) und auch die vier hier genannten aber nicht bei Gericht zur Diskussion stehenden Strecken (auch Deine Rennstrecke) ebenso nach Lesart des Abkommens nicht gedeckt sind.
Weil sie aber nicht Streitgegenstand waren, wird darüber auch nicht entschieden. Diese vier Verbindungen müssten zu den fünf verbotenen, oben genannten Strecken nochmal hinzukommen.

Jetzt ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis das LBA auf die Entscheidung des Gerichts dahingehend reagiert (bzw. vom BMVI gedrängt wird noch schneller zu reagieren) und die Genehmigung für alle rein innerdeutschen EY-Codes widerruft oder sie verbietet (da gäbe es ein paar juristische Unterschiede).
 
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m0s1n0

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21.06.2014
3.721
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CDG/MUC
Perfekt. Vielen Dank für die Erklärung. Jetzt macht das auch alles endlich Sinn. Meiner Meinung nach sollte das für AB so durchaus zu verkraften sein. Da AB oder EY ja sowieso alle Ziele außer NUE und HAM selbst anfliegen, sollte der Schaden ja eher minimal sein (bessere Flugzeiten etc.). Insgesamt doch eine erfreuliche Entscheidung für AB!
 
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cityshuttle

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01.11.2014
527
3
BER
Es wäre allerdings nun auch ein Verbot (zukünftiger SFP etc.) des Codesharings auf den bislang genehmigten innerdeutschen Strecken durch das LBA möglich.

Da frage ich mich dann wiederum, ob dies nicht für Feeder nachteilig ist ?

Nehmen wir z. B. die Strecke HAM-DUS ... gemäß vorliegendem Urteil sind die Airports DUS und HAM für EY erlaubt, sofern man von/nach AUH fliegt.

Aber ein Zubringer durch AB vom erlaubtem EY Ziel HAM zum erlaubten EY Ziel DUS darf dann keinen EY tragen ... erst wieder der Langstreckenflug ab DUS ?

Somit hätte EY ja doch einen "Verlust" - da sie nunmehr HAM nicht mehr als "eigenes Ziel" aufführen dürfen ... solange sie nicht irgendwann doch selbst hinfliegen.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.598
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TXL
Es wäre allerdings nun auch ein Verbot (zukünftiger SFP etc.) des Codesharings auf den bislang genehmigten innerdeutschen Strecken durch das LBA möglich.

Da frage ich mich dann wiederum, ob dies nicht für Feeder nachteilig ist ?

Genau.
Vermutlich. Aber das hält sich vielleicht in Grenzen. Vielleicht wird man HAM mit Alitalia via FCO bedienen. Als eine der vielen Möglichkeiten.
 

SuperConnie

Erfahrenes Mitglied
18.10.2011
5.018
64
Nordpfalz
In fvw 1/16 beziffert Pichler den Umsatz auf den "29 Codeshares mit Etihad" auf ca. €140 Mio. FR habe Stückkosten, die ca. 25% unter denen von AB liegen, bei LH und AF lägen sie 35% über AB-Niveau - mithin sei man als Netzwerkcarrier wettbewerbsfähig und setze auf DUS und TXL / BER als Drehkreuze.
 
N

no_way_codeshares

Guest
Dann verstehe ich nicht, warum man sich qualitativ an FR statt an LH orientiert.

Wer macht das? Unter ca 75min halte ich AB in Eco LH für marginal überlegen, danach marginal unterlegen (also immer noch besser als AF, IB,...).
Business Langstrecke ist AB ebenfalls marginal überlegen.
Das LH-Vielfliegerprogramm ist vom Angebot her weltweit führend, im Service ist AB selbst nach der jüngsten Verschlechterung deutlich besser.
Die Lounges sind der letzte Vorteil bei LH, obwohl wir uns sicher einig sind, dass sie nicht der Nabel der Welt sind. Und das schrumpfende AB-Netzwerk ist für LH immer weniger ernstzunehmen!
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.988
16.246
Wer macht das? Unter ca 75min halte ich AB in Eco LH für marginal überlegen, danach marginal unterlegen (also immer noch besser als AF, IB,...).

Kennst Du noch "Fuehrt zur Abwertung" von der Stiftung Warentest? Wenn ein essentielles Teilkriterium schlecht ist, ist auch die Gesamtwertung schlecht. Egal wie gut alle anderen Aspekte sind.

Wer mir unabaenderlich Sitze zuweist, gerne auch zwecks Disziplinierung hinten in der Mitte, bekommt als Gesamtnote ein "Ungenuegend". Und das ist AB, nicht LH.
 
N

no_way_codeshares

Guest
Wer mir unabaenderlich Sitze zuweist, gerne auch zwecks Disziplinierung hinten in der Mitte, bekommt als Gesamtnote ein "Ungenuegend". Und das ist AB, nicht LH.

Genau das passiert mir häufiger bei LH (z.B. ex IST), nicht bei AB.
Möchte jetzt nur deshalb ungern ebenso bewerten.
 
A

Anonym39282

Guest
Das LBA ht die Codeshare Flüge AB - Etihad für den Sommerflugplan genehmigt. Blieb ihnen wohl auch nichts anderes übrig.
 
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