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Hat BA nicht ihr komplettes Frachter-Geschäft eingestellt und an QR übertragen?
Das war mir auch nicht bekannt! Danke!
Hat BA nicht ihr komplettes Frachter-Geschäft eingestellt und an QR übertragen?
Hat BA nicht ihr komplettes Frachter-Geschäft eingestellt und an QR übertragen?
Das war mir auch nicht bekannt! Danke!
Man stelle sich eine vergleichbare Pragmatik bei LH oder AF/KL vor![]()
Bettelbriefe an die Kanzlerin
Air Berlin: Bettelbriefe an die Kanzlerin - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
BA hat schon lange alle Verkehre abseits London (sowohl Kurz- als auch Langstrecke) aufgegebenen. Das ging vergleichsweise geräuschlos über die Bühne. LH mit 4U dagegen ist der Untergang des Vaterlands...
Wobei Großbritannien auch einfach viel mehr auf London fokussiert ist.
Hinzu kommt, dass ex UK bei fast keinem Ziel ein Routing via LHR einen Umweg darstellt.
Das sieht bei z.B. HAM-FRA-ARN schon anders aus.
Bettelbriefe an die Kanzlerin
Air Berlin: Bettelbriefe an die Kanzlerin - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft
[...] 13. Nach den „Agreed Minutes and Revised Route Schedule“ vom 15. Juni 2000 seien Fluglinien und Code Share Dienste von Punkten in den VAE über Zwischenlandepunkte zu drei frei wählbaren Punkten (Hauptanflugpunkte, derzeit: Frankfurt am Main, München und Düsseldorf) im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie nach Hamburg als provisorisch gewährtem 4. Hauptanflugpunkt durchzuführen. Von diesen 4 Punkten im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland dürften Luftfahrtunternehmen, die von den VAE bezeichnet worden seien, Fluglinien und Code Share Dienste nur zu Punkten über das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus sowie Code Share Dienste zu lediglich drei zusätzlichen frei wählbaren Punkten (Zubringerpunkte, derzeit: Berlin, Stuttgart und Nürnberg) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen.
[Quelle: VG Braunschweig, 2 B 369/15, Beschluss vom 29.12.2015, Argumentation des LBA]
Theoretisch gesehen dürfte Etihad auch HAM anfliegen.Die VAE müssten also der Etihad erlauben nach HAM zu fliegen.Das Gericht sieht HAM als 4. Hauptanflugpunkt ,der nicht nur von EK werden dürfte.
Die Codeshares sind demnach nur innerdeutsch erlaubt.
Nachtrag: Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz
Abgesehen davon, dass das LBA nicht Antragsgegnerin gewesen sein dürfte, sondern ein Bundesministerium (Verkehr?), halte ich das Urteil nicht für überzeugend (aber bin auch nicht ganz unparteiisch...):
Nach den Entscheidungsgründen geht es - zumindest dem Gericht, das sich mit Punkt 31 ja gar nicht befasst hat - ...
Es ging mir ja nicht um den Punkt 31 als "Entscheidungsgrund", sondern vielmehr die Darlegung von Argumenten in der eigenen Stellungnahme des BMV bzw. LBA, welche nach meiner Auffassung doch ziemlich ausschweifend sind.
Die unter Punkt 31 genannten Informationen haben doch an sich nichts mit der Entscheidung pro / contra des beantragten CS zu tun ... weshalb trägt man solches "Beiwerk" dann in der eigenen Stellungnahme vor ?
Muss man ggü dem Gericht die eigentliche Begründung zur Versagung 'noch zusätzlich ausschmücken', damit es einen negativeren Touch bekommt ?
Antragsgegnerin ist die Bundesrepublik Deutschland. Üblicherweise vertreten durch die Behörde, die betroffen ist, mithin die Behörde, die den Fluglinienplan zu genehmigen hatte - also das LBA.
Aber das BMVI hat das Verfahren als Rechts- und Fachaufsichtsbehörde an sich gezogen.
Übrigens klagt Etihad nicht auf die generelle Anerkennung der Codshare-Flüge bei der Beschwerde in Lüneburg, sondern nur auf die "Duldung/Genehmigung" für den Winterflugplan bis Ende März. Zu lesen heute im Tagesspiegel auf der Wirtschafts-Seite.
„Das heißt aber nur, dass es für die Flüge keine Genehmigung gibt. Sie sind deshalb noch nicht verboten“, stellt der Verfassungsrechtler klar.
Das Luftfahrt-Bundesamt könne die Flüge zwar verbieten. „Es kann sie aber auch vorerst dulden, bis die Angelegenheit vielleicht geklärt ist“, sagt Wieland. Gegen ein Verbot kann Etihad zudem Rechtsmittel einlegen, es sei denn, das LBA ordnet mit dem Verbot auch einen sofortigen Vollzug an. „Aber selbst der kann gerichtlich angefochten werden. Das Rechtsmittel gegen ein Verbot hätte dann auch eine aufschiebende Wirkung.“
Verrückte Geschichte. Welche fünf innerdeutschen Flüge sind das denn eigentlich?
Wenn ich mal logisch vorgehe, können es eigentlich nur TXL-FKB, TXL-SCN, TXL-STR, TXL-CGN sein? Oder habe ich da einen Denkfehler?