irgendjemand hier im Forum wurde aber die KK gekündigt weil er mit revolut übertrieben hat.

Hatte in einem Monat >60 k Umsatz gemacht (mache ich mit der M&M Business heutzutage auch; da kam nach sechs Monaten noch immer kein Anruf und gar nichts)
Damals war ich noch davon ausgegangen, im Interesse der LBB zu handeln. War der Annahme, sie würde mehr Entgelte einnehmen als sie ausgibt. Kann ich als Verbraucher ja auch nicht mit rechnen, dass sie verlustbehaftet handelt.
Befinde mich aktuell im Streitverfahren mit der LBB. Die LBB wollte mir damals unter Androhung der Kündigung sämtliche Revolut-Transaktionen verbieten, also auch solche die rein auf private Nutzung akzeptiert.
Ich sehe hier mein Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt, aber auch die fehlende Verhältnismäßigkeit. Die LBB hat das mildeste Mittel leider nicht genommen.
Als öffentliches Unternehmen muss sie Grundgesetz und insbesondere Grundrechte (vgl. Art. 1 (3) GG) aber beachten.
Da keine vertragliche Grundlage für diese einseitige Einschränkung bestand sah ich mich auch nicht an sie gebunden. Ich habe damals Revolut weitergenutzt, aber nicht mehr für MS. Mir ist also auch kein Schädigungsvorsatz zu unterstellen gewesen. Jedenfalls kann man bei einem haushaltsüblichen Maße an Revolut-Zahlungen nicht davon ausgehen. So ist die Karte nun mal konzipiert. Trotzdem wurde ich wenige Wochen später durch die LBB gekündigt.