Wieso? Man wartet ab und schaut, ob die LBB einem ein Zückerchen beim Übergang in ein Nachfolgeprodukt gibt - und gleichzeitig guckt man, was man als Neukunde beim Nachfolger der LBB für eine Amazon-Kreditkarte bekommt.Ich hoffe man hat bald mal konkretere Infos. Vermutlich ist es die beste Lösung, irgendwann die Karte selbst zu kündigen und dann als Neukunde bei einem möglichen Nachfolger samt Bonus wieder einzusteigen.
Das Problem hatte ich vorgestern auchBei mir lehnt die LBB mittlerweile Revolut ab 1000€ ab, weil die ein neues Bargeld/Finanzdienstleistungslimit haben ...
... ich frage mich nur, wann ich dem mal aktiv zugestimmt haben soll :\
Wie viel hast du denn ungefähr pro Monat bei Revolut aufgeladen? Bestimmt waren die Revolut Top-Ups der Grund. Das sehen sie ja gar nicht gern und haben schon viele Karten deshalb gekündigt in der letzten Zeit.Mir hat die LBB die Amazon Visa für das 1. Quartal 2022 heute gekündigt. Ein Grund wird nicht angegeben. Für mich war es bislang die Hauptkarte. Unter anderem gingen diesen Monat viele Reisekosten über die Karte, mit einer vorgeschalteten Curve, weil die bei mir in Google Pay hinterlegt ist. Sie ist aber auch bei Revolut als Standard-Top-Up-Karte hinterlegt. Von Revolut zahle ich u.a. meine Steuer ans Finanzamt, es gibt da also unregelmäßig hin und wieder Abbuchungen - vielleicht war der LBB da ein Betrag mal zu hoch, auch wenn ich damit nicht mal ansatzweise am Revolut-Limit kratze. Geldkreisläufe gab es aber keine. Es gab auch nie irgendwelche Beschwerden oder eine Vorwarnung. Der genaue Grund ist mir daher unklar, vielleicht wollte man auch einfach nur die Kosten für eine neue Karte sparen, die es 2022 noch gebraucht hätte, bevor die LBB rausfliegt, sparen. Noch zwei Wochen davor hat mich die LBB mit Ratenkredit-Angeboten vollgeballert, die ich aber alle abgelehnt habe. Vielleicht bringe ich auch einfach nicht genug Geld ein. ;-)
Für mich geht es damit dann vermutlich wieder zurück zur DKB VISA für Revolut-Top-Ups und zur Advanzia für den Rest. Für mich bedeutet das auch, dass ich bei Amazon auch mein Prime-Abo kündige (das etwa zur gleichen Zeit ausläuft), da mir das Abo ohne der Karte zu teuer ist. Bissl merkwürdig, das Verhalten, aber das kennen wir bei der LBB ja auch nicht anders.
Erinnere die Bank an ihre Dasein als öffentliches Unternehmen. Eine Kündigung ohne Sachgrund durch ein öffentliches Unternehmen ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 I GG. Droh ggf. mit KlageMir hat die LBB die Amazon Visa für das 1. Quartal 2022 heute gekündigt. Ein Grund wird nicht angegeben. Für mich war es bislang die Hauptkarte. Unter anderem gingen diesen Monat viele Reisekosten über die Karte, mit einer vorgeschalteten Curve, weil die bei mir in Google Pay hinterlegt ist.
Das BGH-Urteil mahnte das Erfordernis einer aktiven Zustimmung nur in Fällen wesentlicher Vertragsänderungen an.... ich frage mich nur, wann ich dem mal aktiv zugestimmt haben soll :\
Hin und wieder ein niedriger 4-stelliger Betrag für das Finanzamt. Aber bei weitem nicht jeden Monat, sondern nur wenn eben eine Steuerzahlung anfiel, was in der Regel so 1x pro Quartal der Fall war, manchmal auch dazwischen. Ansonsten gab es auch längere Phasen ohne jegliches Top-Up. Nach dem Brief juckt es mir aber fast schon in den Fingern, Revolut einfach für 2022 nochmal darüber komplett voll zu machen, bevor die Karte aus dem Portfolio verschwindet. Wollte nur eigentlich nie so viel Geld auf dem Revolut-Konto rumliegen haben... Mal sehen.Wie viel hast du denn ungefähr pro Monat bei Revolut aufgeladen? Bestimmt waren die Revolut Top-Ups der Grund. Das sehen sie ja gar nicht gern und haben schon viele Karten deshalb gekündigt in der letzten Zeit.
Erinnere die Bank an ihre Dasein als öffentliches Unternehmen. Eine Kündigung ohne Sachgrund durch ein öffentliches Unternehmen ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 I GG. Droh ggf. mit Klage
mir wäre auch nicht bewusst, dass ich nicht-aktiv zugestimmt hätte ... die letzte AGB von 4/21 kennt jedenfalls so ein Limit nicht :\Erinnere die Bank an ihre Dasein als öffentliches Unternehmen. Eine Kündigung ohne Sachgrund durch ein öffentliches Unternehmen ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot aus Art. 3 I GG. Droh ggf. mit Klage
Das BGH-Urteil mahnte das Erfordernis einer aktiven Zustimmung nur in Fällen wesentlicher Vertragsänderungen an.
Das gilt aber nur für privatwirtschaftliche Unternehmen. Die LBB gehört zu 100 % dem Sparkassen-Giroverband und der wiederum besteht aus den Sparkassen der Bundesrepublik, die allesamt Anstalten öffentlichen Rechts sind und damit dem Grundgesetz unterworfen. Das gilt natürlich auch für Töchter dieser Sparkassen - sei es der DSGV oder eben die LBB. Denn sonst könnte sich Vater Staat ja überall vor seiner Verpflichtung drücken. Statt Grundrechte einhalten hieße es dann: privatwirtschaftliche juristische Personen gründen. Kommen sie ihrer Verpflichtung aus dem Grundgesetz nicht nach, verletzen sie die Verfassung. Das Grundgesetz erfordert von der öffentlichen Hand, ihre Entscheidungen sachlich und verhältnismäßig zu treffen - alles andere wäre Willkür und damit nichtig.Im Brief steht übrigens explizit, das eine Bank die Begründung wohl ihrer Meinung nach genau nicht braucht, sondern dass sie genauso das Recht wie ich hat, die Geschäftsverbindung zu mir zu kündigen - sofern eine Frist eingehalten wird (was sie tun).
Wie gesagt: unwesentliche Änderungen bedürfen keiner Zustimmung. Eine Preiseinführung - und darum ging es im Postbank BGH-Urteil meiner Erinnerung nach - ist wesentlich. Ein Limiteinführung ähnlich Bargeld ist m.E. unwesentlich und damit ist die fiktive Zustimmung möglich.mir wäre auch nicht bewusst, dass ich nicht-aktiv zugestimmt hätte ... die letzte AGB von 4/21 kennt jedenfalls so ein Limit nicht :\
Ich würde die Kündigung an deiner Stelle anfechten. Droh direkt mit der Klage.
Lies noch mal richtig. Es gibt kein Recht auf Führen eines Visa-Kartenkontos bei der LBB. Die LBB hat aber die Pflicht, ihre Entscheidungen sachlich zu treffen (Willkürverbot). Und darum ist eine Kündigung, wie hier vorgetragen, nichtig (§ 134 BGB). Sie darf auch nicht Ungleiches gleich behandeln oder Gleiches ungleich - das wiederum wäre ein Grundrecht, auf dasdas Führen eines Kartenkontos für eine Amazon Visa vor Gericht als "grundgesetzliches Recht" darzustellen,
Klage androhen ist nicht gleich klagen. Ein schnellerer Weg könnte der Ombudsmann des DSGV sein.Das lohnt doch nicht. Ende nächsten Jahres ist sowieso Schluss mit der Amazon Visa von der LBB.
Allerdings nur der Teil mit „ohne Angabe von Gründen“. Aus wichtigem Grund kann auch fristlos gekündigt werden - weil dies dann halt begründet ist. Da gilt es dann natürlich immer noch, den Einzelfall zu prüfen. Die LBB unterliegt nicht nur einem Willkürverbot, sondern auch dem Gleichheitsprinzip. Das besagt nicht nur, dass Gleiches gleich behandelt werden muss, sondern auch, dass Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf.an dieser Stelle unwirksam?
Was ist daran komisch? Das machen sie doch bereits seit Jahren, warum sollte sich daran jetzt was ändern?Mir haben Sie gerade mal wieder angeboten 4000,-€ aus meinem Verfügungsrahmen zinsfrei bis Ende November auf mein Giro zu überweisen....Komisch alles...