ANZEIGE
Danke, bestimmt manchmal hilfreich, wusste ich auch nicht!
Ich will jetzt ungern den Party-Pooper geben... aber ich hab ein Faible fürs Kleingedruckte...
"Es wird hiermit bestätigt, dass die oben genannte Person(en) unter Vorbehalt der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Karteninhabers enthaltenen Ausschlüsse, Bestimmungen und sonstigen Bedingungen versichert ist/sind."
Anhang anzeigen 145887
AXA bestätigt unter Vorbehalt die Deckung. Länder mit Reisewarnung sind in den VB von der Versicherung ausgeschlossen.
Darunter verstehe ich: nach wie vor keine Versicherungsdeckung über Amex-Reiseversicherungen bei Reisen in Länder mit Reisewarnung.
Bedingt:
....Die Reisewarnung des AA ist wegen der aktuellen Pandemielage ausgesprochen. Und auch diese ist eingeschränkt auf „nicht notwendige, touristische Reisen“. Insofern muss man das dann auch differenziert betrachten.
Aufschluss für den konkreten Fall gibt auch diese Veröffentlichung der AXA: https://trasteo.cdn.prismic.io/tras...fcfa647ac_DE_DE+CoronavVirus+FAQ's+200320.pdf
Darüber hinaus schränkt sich die Versicherung in ihren VB auch zusätzlich ein: Anspruch muss direkt oder indirekt mit der Reisewarnung in Verbindung stehen. Ein Beinbruch z.B. kann man schwerlich weder direkt noch indirekt mit der Reisewarnung in Verbindung bringen.
Hinzu kommt, dass die Ausstellung der von mir genannten Bescheinigung trotz Kenntnisnahme des Reiselandes und Reisezeitraumes durch die Versicherung erfolgt, und ein Ausschluss gegen Treu und Glaube verstösst, selbst wenn der Versicherer in der Bescheinigung auf die AVB‘s verweist. Was ist die Bescheinigung denn sonst Wert und wie soll ein Grenzbeamter den Ausschluss erkennen können.
Also halten wir fest: Notwendige, nicht touristische Reisen sind aktuell einwandfrei versichert. Bei allen anderen Reisen kommt es auf den konkreten Anspruch an bzw. auf die Interpretation der ausgestellten Reisebestätigung durch ein Gericht und dem „direkten/indirekten“ Zusammenhang des Schadensfalls mit der Reisewarnung an.
Und wem das zu unsicher ist, hat ja die Möglichkeit, Zusatzpolicen abzuschliessen. Diese gibt es ja inzwischen in grosser Zahl. Teilweise von den gleichen Versicherungen, die ihre Bestandskunden mit Ausschlüssen verunsichern