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Hallo,
auf einer Reise innerhalb Europas mit Lufthansa (Entfernung bis 1.500 km) mussten zwei Personen einmal in Frankfurt umsteigen. Die Zeit zwischen der planmäßigen Landung und dem Abflug des Weiterfluges betrug 50 Minuten.
Das Flugzeug landete pünktlich in Frankfurt auf dem Vorfeld und die Passagiere mussten ca. 20 Minuten mit dem Bus zum Flughafengebäude (Terminal 1, Halle A) fahren. Der Weiterflug hätte ebenfalls in Terminal 1, aber Halle B erfolgen sollen.
Der Weg von Halle A nach Halle B dauert sehr lange. Zudem muss entweder ein Fahrstuhl oder eine Treppe benutzt werden.
Die Passagiere beeilten sich und gingen unverzüglich direkt zum Gate des Weiterfluges. Dort angekommen, wurde ihnen mitgeteilt, dass das Gate des Weiterfluges bereits seit zwei Minuten geschlossen sei. Da der Weiterflug ebenfalls mit einem Bus auf dem Vorfeld erreicht werden müsse, habe der Flug bereits vorzeitig geschlossen werden müssen.
Die Ankunft am Zielort erfolgte mit dem nächsten Flug mit über vier Stunden Verspätung.
Die Lufthansa lehnt Fluggastrechte ab mit der Begründung:
"Wie wir sehen, haben Sie genug Zeit, um Ihren Anschlussflug zu erreichen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen."
Sie wollen nur die Hälfte der Verpflegung in Höhe von 8,00 Euro überweisen.
Muss sich die Lufthansa die Umstände (weite Wege von Halle B nach Halle A, Ankunft und Weiterflug ohne Flugastbrücke sondern mit Bus) nicht zurechnen lassen und die Fluggastrechte gewähren sowie die Verpflegungskosten erstatten?
Vielen Dank.
auf einer Reise innerhalb Europas mit Lufthansa (Entfernung bis 1.500 km) mussten zwei Personen einmal in Frankfurt umsteigen. Die Zeit zwischen der planmäßigen Landung und dem Abflug des Weiterfluges betrug 50 Minuten.
Das Flugzeug landete pünktlich in Frankfurt auf dem Vorfeld und die Passagiere mussten ca. 20 Minuten mit dem Bus zum Flughafengebäude (Terminal 1, Halle A) fahren. Der Weiterflug hätte ebenfalls in Terminal 1, aber Halle B erfolgen sollen.
Der Weg von Halle A nach Halle B dauert sehr lange. Zudem muss entweder ein Fahrstuhl oder eine Treppe benutzt werden.
Die Passagiere beeilten sich und gingen unverzüglich direkt zum Gate des Weiterfluges. Dort angekommen, wurde ihnen mitgeteilt, dass das Gate des Weiterfluges bereits seit zwei Minuten geschlossen sei. Da der Weiterflug ebenfalls mit einem Bus auf dem Vorfeld erreicht werden müsse, habe der Flug bereits vorzeitig geschlossen werden müssen.
Die Ankunft am Zielort erfolgte mit dem nächsten Flug mit über vier Stunden Verspätung.
Die Lufthansa lehnt Fluggastrechte ab mit der Begründung:
"Wie wir sehen, haben Sie genug Zeit, um Ihren Anschlussflug zu erreichen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen."
Sie wollen nur die Hälfte der Verpflegung in Höhe von 8,00 Euro überweisen.
Muss sich die Lufthansa die Umstände (weite Wege von Halle B nach Halle A, Ankunft und Weiterflug ohne Flugastbrücke sondern mit Bus) nicht zurechnen lassen und die Fluggastrechte gewähren sowie die Verpflegungskosten erstatten?
Vielen Dank.