Anschlussflug in FRA verpasst: Fluggastrechte?

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Lars1

Neues Mitglied
11.02.2024
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Hallo,

auf einer Reise innerhalb Europas mit Lufthansa (Entfernung bis 1.500 km) mussten zwei Personen einmal in Frankfurt umsteigen. Die Zeit zwischen der planmäßigen Landung und dem Abflug des Weiterfluges betrug 50 Minuten.

Das Flugzeug landete pünktlich in Frankfurt auf dem Vorfeld und die Passagiere mussten ca. 20 Minuten mit dem Bus zum Flughafengebäude (Terminal 1, Halle A) fahren. Der Weiterflug hätte ebenfalls in Terminal 1, aber Halle B erfolgen sollen.

Der Weg von Halle A nach Halle B dauert sehr lange. Zudem muss entweder ein Fahrstuhl oder eine Treppe benutzt werden.

Die Passagiere beeilten sich und gingen unverzüglich direkt zum Gate des Weiterfluges. Dort angekommen, wurde ihnen mitgeteilt, dass das Gate des Weiterfluges bereits seit zwei Minuten geschlossen sei. Da der Weiterflug ebenfalls mit einem Bus auf dem Vorfeld erreicht werden müsse, habe der Flug bereits vorzeitig geschlossen werden müssen.

Die Ankunft am Zielort erfolgte mit dem nächsten Flug mit über vier Stunden Verspätung.

Die Lufthansa lehnt Fluggastrechte ab mit der Begründung:

"Wie wir sehen, haben Sie genug Zeit, um Ihren Anschlussflug zu erreichen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen."

Sie wollen nur die Hälfte der Verpflegung in Höhe von 8,00 Euro überweisen.

Muss sich die Lufthansa die Umstände (weite Wege von Halle B nach Halle A, Ankunft und Weiterflug ohne Flugastbrücke sondern mit Bus) nicht zurechnen lassen und die Fluggastrechte gewähren sowie die Verpflegungskosten erstatten?

Vielen Dank.
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
774
1.693
ZRH/STR
Dieses Thema um deine Frage dort zu stellen hast du nicht gefunden:


?

Oder hast du von Anfang an nicht gesucht?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.384
4.908
HAM
Hallo,

auf einer Reise innerhalb Europas mit Lufthansa (Entfernung bis 1.500 km) mussten zwei Personen einmal in Frankfurt umsteigen. Die Zeit zwischen der planmäßigen Landung und dem Abflug des Weiterfluges betrug 50 Minuten.

Das Flugzeug landete pünktlich in Frankfurt auf dem Vorfeld und die Passagiere mussten ca. 20 Minuten mit dem Bus zum Flughafengebäude (Terminal 1, Halle A) fahren. Der Weiterflug hätte ebenfalls in Terminal 1, aber Halle B erfolgen sollen.

Der Weg von Halle A nach Halle B dauert sehr lange. Zudem muss entweder ein Fahrstuhl oder eine Treppe benutzt werden.

Die Passagiere beeilten sich und gingen unverzüglich direkt zum Gate des Weiterfluges. Dort angekommen, wurde ihnen mitgeteilt, dass das Gate des Weiterfluges bereits seit zwei Minuten geschlossen sei. Da der Weiterflug ebenfalls mit einem Bus auf dem Vorfeld erreicht werden müsse, habe der Flug bereits vorzeitig geschlossen werden müssen.

Die Ankunft am Zielort erfolgte mit dem nächsten Flug mit über vier Stunden Verspätung.

Die Lufthansa lehnt Fluggastrechte ab mit der Begründung:

"Wie wir sehen, haben Sie genug Zeit, um Ihren Anschlussflug zu erreichen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen."

Sie wollen nur die Hälfte der Verpflegung in Höhe von 8,00 Euro überweisen.

Muss sich die Lufthansa die Umstände (weite Wege von Halle B nach Halle A, Ankunft und Weiterflug ohne Flugastbrücke sondern mit Bus) nicht zurechnen lassen und die Fluggastrechte gewähren sowie die Verpflegungskosten erstatten?

Vielen Dank.
Die MCT in FRA liegt unter der tatsächlichen. Wenn Du es also nicht schaffst, den Weg von A nach B von der Bushaltestelle, die Mittig Nähe A13 zu finden ist, nach B zu laufen, ist der Verursacher nicht die Airline. Diese hat dich immerhin auf den nächsten Flieger gebucht. Ich sehe da kein Ereignis, dass eine Kompensation nach EU261/04 rechtfertigen würde.
Im Übrigen halte ich 20 Minuten Busfahrt für sehr weit gedehnt. Selbst von P. 267 aus sind es eher 7-9 Minuten.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.167
3.049
Muss sich die Lufthansa die Umstände (weite Wege von Halle B nach Halle A, Ankunft und Weiterflug ohne Flugastbrücke sondern mit Bus) nicht zurechnen lassen und die Fluggastrechte gewähren sowie die Verpflegungskosten erstatten?

Vielen Dank.
Meiner Meinung nach nicht. Und von Halle A nach Halle B ist es sogar kürzer als z.B. von A34 nach A60 ;-).
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.538
1.559
Ich hätte da folgende Fragen, bevor ich irgendwie beurteilen würde, ob es machbar ist oder nicht.

Wann konnte der Flieger Richtung Bus verlassen werden und wann war dieser beim Abladepunkt?
Wann hat das Gate konkret geschlossen bzw. wann waren die Passagiere beim Gate und konnten nicht mehr boarden.

Die angesprochen 20 min sind eventuell nicht eine Flughafenrundfahrt sondern schlicht und ergreifend beinhalten sie auch noch das warten auf den Bus und bis alle Passagiere im Bus sind. Hat eventuell das Abfluggate auserordentlich früh geschlossen, weil der Flug eh überbucht war und es Lufthansa zu pass kam, dass sie keinen IDB oder VDB brauchten?

Ich denke das Ganze steht und fällt mit der Frage ist die MTC unterschritten oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.167
3.049
Ich denke das Ganze steht und fällt mit der Frage ist die MTC unterschritten oder nicht.
Für die MCT ist das Warten auf den Bus belanglos. Und selbst wenn man annimmt, dass die Passagiere nach 20 Minuten bei A13 standen bleiben gesamt noch 30 Minuten und mit der Annahme, dass das Gate schon 20 und nicht nur die üblichen 15 Minuten vorher geschlossen hat noch 10 Minuten Wegezeit, in denen ein durchschnittlich fitter Passagier den Weg von A nach B schafft.

Sorry, aber ich sehe hier eher den Versuch eigenes Unvermögen bzw. das Buchen einer für die eigene Physis zu knappen Verbindung auf den Beförderer abzuladen.
 
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MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
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1.708
Sorry, aber ich sehe hier eher den Versuch eigenes Unvermögen bzw. das Buchen einer für die eigene Physis zu knappen Verbindung auf den Beförderer abzuladen.
Man könnte annehmen, dass ein Beförderer nur die Verbindungen verkaufen sollte, die man auch realistischerweise erreichen kann. Was auf einem Ticket verkauft wird muss auch (für 99% der PAX) machbar sein, Punkt. LH hätte ja gerade bei Außenposition -> Außenposition einen Direkttransfer organisieren können.

Ob da jetzt allerdings EU261/2004 raus abgeleitet werden kann, bin ich auch unsicher. Interessant wäre zu wissen ob der Flieger tatsächlich auf die Minute aufsetzte. Falls Touchdown / Türöffnung vor der Zeit war dürfte das zu Ungunsten des TOs sein. Falls er dagegen auch nur 5 Minuten später landete, könnte es bei dieser Anschlusszeit interessant werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
5.167
3.049
Man könnte annehmen, dass ein Beförderer nur die Verbindungen verkaufen sollte, die man auch realistischerweise erreichen kann. Was auf einem Ticket verkauft wird muss auch (für 99% der PAX) machbar sein, Punkt. LH hätte ja gerade bei Außenposition -> Außenposition einen Direkttransfer organisieren können.
50 Minuten in Frankfurt sind machbar, ist halt kein/wenig Puffer für irgendwas.
Und auch wenn die Vollkaskomentalität in Deutschland inzwischen sehr verbreitet ist könnte man erwarten, dass sich der Passagier die Frage stellt, ob so knappe Umsteigezeiten für ihn/sie geeignet sind.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.376
12.084
Ob da jetzt allerdings EU261/2004 raus abgeleitet werden kann, bin ich auch unsicher. Interessant wäre zu wissen ob der Flieger tatsächlich auf die Minute aufsetzte. Falls Touchdown / Türöffnung vor der Zeit war dürfte das zu Ungunsten des TOs sein. Falls er dagegen auch nur 5 Minuten später landete, könnte es bei dieser Anschlusszeit interessant werden.

Ist halt auch schwierig, darüber substantiiert auch nur nachzudenken, wenn hier nur in Andeutungen geraunt wird.

Datum, Flugnummer, etwaige persönliche Einschränkungen der Passagiere sind die Mindestinformation, die man braucht, um auch nur ansatzweise substantiiert überhaupt nachdenken zu können.

Insofern:

Muss sich die Lufthansa die Umstände (weite Wege von Halle B nach Halle A, Ankunft und Weiterflug ohne Flugastbrücke sondern mit Bus) nicht zurechnen lassen und die Fluggastrechte gewähren sowie die Verpflegungskosten erstatten?

🤷‍♂️ Es kommt darauf an.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.384
4.908
HAM
Ist halt auch schwierig, darüber substantiiert auch nur nachzudenken, wenn hier nur in Andeutungen geraunt wird.

Datum, Flugnummer, etwaige persönliche Einschränkungen der Passagiere sind die Mindestinformation, die man braucht, um auch nur ansatzweise substantiiert überhaupt nachdenken zu können.

Insofern:



🤷‍♂️ Es kommt darauf an.
Einschränkungen der Fluggäste sind doch überhaupt nicht relevant bei einer Betrachtung der VO.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Bitte beachten!
Beim Bus-Deboarding passiert es häufig, dass die Buse warten, bis der letzte Fluggast ausgestiegen ist. So kommen diese 20 Minuten gerne zustande.
Ich konnte schon häufig erleben, wie rücksichtslose Fluggäste im Flugzeug noch auf Toilette gangen, während die anden Gäste auf die Toiletengänger warten mussten.
 

Razor2

Erfahrenes Mitglied
01.01.2020
994
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Wie wird MCT berechnet bzw. die Unterschreitung, welche dann Konsequenzen für die Airline hat?
MCT = Zeit Touchdown bis geplante Abflugzeit oder bis Boarding Close?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
9.097
6.894
LEJ
Wo ist Lars.
Er ist weg.
Warum ist er weg.

Die Ausschilderung am FRA ist allerdings auch bescheiden.
Wer im Tunnel landet, hat einen langen Weg vor sich.
Manches ist nur locker zu schaffen, wenn man um die 30 ist oder mit 80 fit.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
"Wie wir sehen, haben Sie genug Zeit, um Ihren Anschlussflug zu erreichen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach Entschädigung der Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten nicht nachkommen."

Also ich würde das nicht auf mir sitzen lassen.

Hast Du eine Dokumentation über die beiden Bus-Gates?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.384
4.908
HAM
Klagen kannst Du ja gerne. Aber auf was? Auf eine Kompensation aus der VO wohl eher nicht. Also eher auf einen Verzugs- oder Vermögenschaden. Aber ist der wirklich eingetreten? Ich glaube hier, die meisten von uns Vielfliegern haben schon mal Flüge aufgrund knapper Anschlüsse verpasst - auch in Ländern wo es keinen EU-Bezug gab. Also einfach daraus lernen, mehr Zeit einzuplanen und das Thema abhaken.
 

Lars1

Neues Mitglied
11.02.2024
2
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Ich hätte da folgende Fragen, bevor ich irgendwie beurteilen würde, ob es machbar ist oder nicht.

Wann konnte der Flieger Richtung Bus verlassen werden und wann war dieser beim Abladepunkt?
Wann hat das Gate konkret geschlossen bzw. wann waren die Passagiere beim Gate und konnten nicht mehr boarden.

Die angesprochen 20 min sind eventuell nicht eine Flughafenrundfahrt sondern schlicht und ergreifend beinhalten sie auch noch das warten auf den Bus und bis alle Passagiere im Bus sind. Hat eventuell das Abfluggate auserordentlich früh geschlossen, weil der Flug eh überbucht war und es Lufthansa zu pass kam, dass sie keinen IDB oder VDB brauchten?

Ich denke das Ganze steht und fällt mit der Frage ist die MTC unterschritten oder nicht.
Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Das Gate schloss früher, weil der Anschlussflug ebenfalls mit dem Bus erreicht werden musste.
Wo kann man die planmäßige Schließzeiten des Gates nachlesen?

Welche Dokumentation über die beiden Bus-Gates meint ihr?

Die Reisenden hatten nur Handgepäck dabei.