Anschlussflug in FRA verpasst: Fluggastrechte?

ANZEIGE

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.380
2.002
ANZEIGE
Ich hänge mal hier rein.... mein Verpasster Anschlussflug war am 28.11. 23ebenfalls in FRA, allerdings wurde mit schon in STR per App mitgeteilt, dass der Anschlussflug nicht erreicht werden kann. Die Ankunft in FRA war zwar noch vor der gebuchten Anschlussverbindung. LH hatte mich da aber schon per email informiert dass sie mich umgebucht hätten auf eine Flug nahc BCN und dann weiter nach VLC. Ankunft am Zielort über 8h zu spät.

Die LH-Inder lehnen jeglichen EU261 Anspruch ab - natürlich mit fadenscheinigen Begründungenen "ein Vogelschwarm hätte die Räder beim Anflug beschädigt, was nicht in der Verantwortung der Airline läge" - Blödsinn, denn die beschädigten Räder wurde am Abflugtag um 5:30 von der Crew entdeckt und die Repartur dauerte doch länger als erwartet.

Das Ding liegt jetzt seit 6 (!!) Monaten in der Schlichtungsstelle, die sich dumm stellen und nur das nachplappern, was dei LH-Inder mir bereits gesagt hatten.

Jetzt höre ich von einem Typ, den ich in der FRA Lounge getroffen hatte und der am Vorabend 27.11.23, dass der ebenfalls abgewimmelt wurde, obwohl sein Flug annuliert wurde. Allerdings gab's am 27.11.23 in FRA auch ein Schneechaos. Für den EU261 Abspruch muss der Antragsteller nachweisen, dass vereinzelt Flüge trotzdem gingen, der Airport also nicht "gesperrt für alle" war.


Kann es sein, dass LH für solche Tage (+1 Tag) eine Vorgabe an die EU261 Bearbeitung raus gibt: KEINEN Fall durchzuwinken?

Meine anderen beiden Fälle 2023 (10min über 3h zu spät wegen re-routing, 17h zu spät mit Übernachtung in MUC) wurden beide ohne große Rückfragen reguliert.