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Das freut mich für den Dieb.... nur bleibt die Karte dennoch ungültig.
Das freut für mich die Karte.
Ist aber praktisch irrelevant, da der Dieb auch eine ordnungsgemäss unterschriebene "gültige" Karte nicht nutzen darf (Betrug).
Ist sie nicht unterschrieben kann sie aber praktisch leichter zum Betrug genutzt werden, da dieser für Händler wesentlich schwerer erkennbar ist, da ein Dieb eine Unterschrift darauf anbringen kann, die dann mit der auf dem Zahlungsbeleg übereinstimmen wird. Wodurch die Überprüfung der Unterschrift als CVM weitgehend "ausgehebelt" und damit nutzlos wird.
Daran ändert auch nichts, dass die Unterschrift immer wieder nicht überprüft wird. Das ist dann ledigliche eine Haftungsfrage.
Ich bin nicht zu 100% sicher.... Aber meines Erachtens bedarf es für eine Fahrlässige Handlung... eine aktive Handlung.
Du bist hier der erste und einzige, der hier von "Fahrlässigkeit" im (genauen) juristischen Sinne spricht.
So oder so dürfte es eine Verletzung der vertraglichen Pflichten sein, die Betrug begünstigt.
Das jemand wegen einer fehlenden Unterschrift haften musste, habe ich jetzt noch nie gehört.
Man müsste es vermutlich auch erstmal nachweisen. Zum Beispiel dadurch, dass die echte von einem Dieb unterschriebene Karte auftaucht. Was aber wiederum gegebenenfalls nicht unmöglich erscheint.