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Betriebspflicht heißt noch nicht, dass Du jeden Landen lassen musst. Außerdem erteilt die Landefreigabe nicht der Flughafen...
Merkst du selber, ne.
Wenn ATC die Landung erlaubt, kannst du sie als Flughafenbetreiber nicht verhindern.
Das nennt sich Betriebspflicht. Wenn du offiziell ein Flughafen sein willst, musst du für alle offen sein. Du darfst auch niemandem verbieten, nach der Landung das Flugzeug zu verlassen, du darfst niemanden daran hindern zu seinem Flugzeug zu gehen. Ausser zur akuten Gefahrenabwehr.
Kenne ich als Mitglied eines Vereins der auch Flugplatzbetrieber ist nur zu gut. Selbst Piloten die dir Tausende an Landegebühren schulden darfst du nichts verbieten, auch nicht Fluggäste mitzubringen. Alles was zum genehmigten Umfang des Flugbetriebs gehört, musst du zulassen. Beim Beantragen der Genehmigung darfst du restriktiv sein (z.B. nur an diesem Flugplatz stationierte Flugzeuge, nur Segelflug/Motorsegler/Schleppflugzeuge), aber selbst dann darfst du z.B. nicht verhindern, dass ein normales/fremdes Motorflugzeug bei dir landet. Du darfst dann nur den Piloten nach der Landung anzeigen... Seinen Wiederstart darfst du nicht verhindern, und auch nicht dass er Passagiere aus-/einlädt.
Beim Terminalgebäude sieht es anders aus, das ist keine Flugbetriebsfläche und da gilt Hausrecht.