Außenposition (MUC) & vorsätzlich vollgestopfter Bus

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HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.925
1.599
HAM
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Könnte das vielleicht mal ein Jurist bewerten. Ich persönlich würde ja meinen er weigert sich in den vollen Bus zu steigen weil er die geforderten Corona Schutzmaßnahmen nicht einhalten kann (geforderter Mindesabstand), ist der nicht teilweise behördlich angeordnet? Er möchte sich und andere nicht gefährden und verhält sich eventuell sogar vorbildlich??
Ja, spannend das Thema. Wie bei so vielen Dingen bei Corona. Könnte mir aber vorstellen das dort die Flughafen Regeln gelten. Wie bei den Öffis.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Ich persönlich würde ja meinen er weigert sich in den vollen Bus zu steigen weil er die geforderten Corona Schutzmaßnahmen nicht einhalten kann (geforderter Mindesabstand), ist der nicht teilweise behördlich angeordnet?
Gibt da keinen geforderten Mindestabstand, sondern FFP2-Maskenpflicht.
 

Champuslümmel1

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
1.622
1.479
Düsseldorf
Diese vollgestopften Busse gab es in MUC und FRA seit Beginn der Corona-Zeit hindurch, also von Anfang an als es noch keine so hohen Impfquoten geschweige denn eine Boosterquote gab. Und auch ich hatte ähnliche Reaktionen der LH-Crews, man möge bitte, bitte sich sowohl bei LH als auch beim Flughafen beschweren. Ich versetehe nicht, weshalb man nicht erst mal alle Gates am Terminal belegt, und dann anfängt Aussenpositionen zu besetzen.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.421
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Der für diesen Thread ursächliche Fahrermangel betrifft den Flughafen MUC und damit alle Airlines.

Ein Personalmangel bestand bei meinen Flügen auch in AMS, LUX und ZRH, und zwar überall, von der Lounge über Busfahrer bis zur Flugsicherung. Resultat waren Verspätungen.

Daher gehen die meisten Beiträge hier in die falsche Richtung.

Der Mangel zieht sich nahezu durch alle Berufsgruppen am und um Airports und Airlines, die in den vergangenen zwei Jahren massiv von Kurzarbeit betroffen waren. Genau wie in der Gastronomie haben viele der Branche den Rücken gekehrt und werde wohl auch nicht zurück kommen.
Das betrifft Busfahrer genauso wie Security, Loader, younameit. Und so eine Fluggastbrücke an der Gebäudeposition darf auch nicht jeder bedienen.
Ist also eher eine Frage von "keine Hände, keine Kekse" statt nicht ausgequetschter Zitrone. Die Nachwirkungen von Corona werden noch lange andauern.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.673
2.306
Ich kann euch aus erster Hand sagen, Busfahrer sind so rar wie noch nie und das obwohl Corona da aktuell sogar eher nutzbringend ist. Die Bustouristik liegt immer noch ziemlich am Boden und irgendwann werden auch diese Fahrer wieder in den Gelegenheitsverkehr wechseln. Aktuell gibt es in zahlreichen Städten auch im ÖPNV systematische, sich immer mehr zuspitzende Ausfälle, weil einfach Dienste nicht mehr besetzt werden können. Vor 10 Jahren wurden noch Fahrer eingestellt die der deutschen Sprache halbwegs mächtig waren, heute kann ist das selbst als kommunaler Betrieb mit den noch attraktivsten Arbeitsbedingungen in der Branche, ein Luxusproblem. Dieser spezielle Personalmangel ist leider auch völlig unabhängig von Corona allgemein und der berüchtigten Omikronwelle.
 
Zuletzt bearbeitet:

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Dir geht es um den Weg vom Flugzeug weg? Da wird dich dann schon die Security einsammeln kommen.
Das war der Punkt an dem die Diskussion angefangen hat, ja. Nach dem Aussteigen aus dem Flugzeug vor dem Einsteigen in den Bus.
Der springende Punkt ist, bis wann hast du den Anweisungen der Flight Crew zu folgen, und wem danach. Ist ab dem Moment ab dem du die Kabine verlässt und die Treppe betrittst die Airport Security zuständig? Und welches Recht gilt da, zu was darf dich jemand zwingen. Normalerweise gilt am Flughafen ja nur "akute Gefahrenabwehr", dann darf dich der Fluplatzhalter in der Tat dazu zwingen, z.B. einen Platz zu verlassen. Wann ist es gefährlicher Eingriff in den Flugverkehr, wann ist man "unruly Passenger" und welche Strafen drohen?
 

Vordertaunus

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
1.294
214
Bad Soden / FRA
Könnte das vielleicht mal ein Jurist bewerten. Ich persönlich würde ja meinen er weigert sich in den vollen Bus zu steigen weil er die geforderten Corona Schutzmaßnahmen nicht einhalten kann (geforderter Mindesabstand), ist der nicht teilweise behördlich angeordnet? Er möchte sich und andere nicht gefährden und verhält sich eventuell sogar vorbildlich??
Eine Straftat sehe ich da nicht. Allenfalls Hausfriedensbruch, weil sich der Passagier weigert, das Vorfeld zu verlassen (wobei sich dann die Frage stellt, ob das Vorfeld ein im strafrechtlichen Sinne vom Terminalgebäude abgrenzbares befriedetes Besitztum ist...)

Ob nicht allerdings hinterher eine Rechnung für die behördliche Ersatzbeförderung kommt, will ich nicht ausschließen.
 
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Volume

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01.06.2018
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Eine Straftat sehe ich da nicht. Allenfalls Hausfriedensbruch, weil sich der Passagier weigert, das Vorfeld zu verlassen (wobei sich dann die Frage stellt, ob das Vorfeld ein im strafrechtlichen Sinne vom Terminalgebäude abgrenzbares befriedetes Besitztum ist...)

Ob nicht allerdings hinterher eine Rechnung für die behördliche Ersatzbeförderung kommt, will ich nicht ausschließen.
Hausfriedensbruch wohl eher nicht. Als Flughafen hast du eine Betriebspflicht, musst also z.B. das Aussteigen von Passagieren dulden. Du darfst ja auch niemandem die Landung verweigern (ausser, wie gesagt, zur "akuten Gefahrenabwehr", z.B. weil da schon ein Flugzeug auf der Piste ist, oder ein Flugzeug mit gemeldetem Notfall im Anflug).
Wenn du das Betreten des Sicherheitsbereichs vermeiden willst, must du im Flugzeug bleiben. Da wiederum darf dich die Crew zum Aussteigen zwingen.

Ob nicht allerdings hinterher eine Rechnung für die behördliche Ersatzbeförderung kommt, will ich nicht ausschließen.
Da gehe ich sicher von aus, u.U. kannst du die aber sofort an die Airline weiterreichen, die hat dich schließlich aufs Vorfeld geschickt...

Wie bei dem United Fall gesehen, ist es rechtlich etwas komplexer Passagiere zu etwas zu zwingen...
 
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01.06.2018
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Deswegen hat man sich im United-Fall auch gar nicht lange mit juristischen Überlegungen zur Erforderlichkeit und Angemessenheit der intendierten Maßnahme aufgehalten, sondern Fakten geschaffen. ;)
Zum Beispiel die Security Mitarbeiter fristlos entlassen... Auch eine Art Schuldeingeständnis, nur halt eben auf Kosten der kleinen...
Und natürlich eine beträchliche Summe an den Passagier bezahlt, wohlwissend wie ein Gerichtsprozess ausgegangen wäre.

Fakteg gegen die Rechtslage zu schaffen ist ziemlich teuer! Aber die großen können sich das leisten.
 
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Ventus2

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05.04.2011
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Hausfriedensbruch wohl eher nicht. Als Flughafen hast du eine Betriebspflicht, musst also z.B. das Aussteigen von Passagieren dulden. Du darfst ja auch niemandem die Landung verweigern (ausser, wie gesagt, zur "akuten Gefahrenabwehr", z.B. weil da schon ein Flugzeug auf der Piste ist, oder ein Flugzeug mit gemeldetem Notfall im Anflug).
Wenn du das Betreten des Sicherheitsbereichs vermeiden willst, must du im Flugzeug bleiben. Da wiederum darf dich die Crew zum Aussteigen zwingen.

...
Betriebspflicht heißt noch nicht, dass Du jeden Landen lassen musst. Außerdem erteilt die Landefreigabe nicht der Flughafen...
Beim Aussteigen oder nicht abtransportieren wird es eher darauf ankommen, dass man sich dann in einem Bereich aufhält in dem man nicht (mehr) sein darf.
 

Volume

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01.06.2018
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Betriebspflicht heißt noch nicht, dass Du jeden Landen lassen musst. Außerdem erteilt die Landefreigabe nicht der Flughafen...
Merkst du selber, ne.

Wenn ATC die Landung erlaubt, kannst du sie als Flughafenbetreiber nicht verhindern.

Das nennt sich Betriebspflicht. Wenn du offiziell ein Flughafen sein willst, musst du für alle offen sein. Du darfst auch niemandem verbieten, nach der Landung das Flugzeug zu verlassen, du darfst niemanden daran hindern zu seinem Flugzeug zu gehen. Ausser zur akuten Gefahrenabwehr.

Kenne ich als Mitglied eines Vereins der auch Flugplatzbetrieber ist nur zu gut. Selbst Piloten die dir Tausende an Landegebühren schulden darfst du nichts verbieten, auch nicht Fluggäste mitzubringen. Alles was zum genehmigten Umfang des Flugbetriebs gehört, musst du zulassen. Beim Beantragen der Genehmigung darfst du restriktiv sein (z.B. nur an diesem Flugplatz stationierte Flugzeuge, nur Segelflug/Motorsegler/Schleppflugzeuge), aber selbst dann darfst du z.B. nicht verhindern, dass ein normales/fremdes Motorflugzeug bei dir landet. Du darfst dann nur den Piloten nach der Landung anzeigen... Seinen Wiederstart darfst du nicht verhindern, und auch nicht dass er Passagiere aus-/einlädt.
Beim Terminalgebäude sieht es anders aus, das ist keine Flugbetriebsfläche und da gilt Hausrecht.