ABER ich habe einen Grund gefunden eine Klage zu verfassen!
Die Laufzeit der Bahncard entspricht nicht der vertraglich vereinbarten Laufzeit von drei Monaten, sondern sie ist nur 89 Tage gültig, damit fehlt ein Tag zur vertraglich vereinbarten Laufzeit was einem Gegenwert von 0,44 Euro entspricht.
Das nächste BahnExperiment ist daher gestartet, ich habe eine E-Mail an den Bahncard Service gesendet, mal sehen was die zurück schreiben, wenn mir die Antwort nicht gefällt könnte es tatsächlich soweit kommen, dass ich den §123 BGB ins Spiel bringen und die 39,90 Euro zurück fordern, sollten die DB Anwälte die gleiche Jurakunst an den Tag legen gibt es das nächste gratis Businessclass Ticket über den großen Teich.