Bavarian Airlines - Neugründung in Deutschland

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10.02.2012
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Hier nochmal viele der Vorwürfe sehr gut zusammengefasst:

hier mal der richtige Link, der andere heisst ja schon 'trashed' ;)

 

Banji

Neues Mitglied
20.02.2023
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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
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Und jetzt noch die Blöd-Zeitung ink. Screenshot des Ausweise des UN-Botschafters Dr. Karagöz. :ROFLMAO:

„Herr Karagöz ist gesichert 15. Das hat man uns in seinem ehemaligen Taekwondo-Club versichert."

Da haben sich echt die richtigen gefunden 😅
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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MUC/INN
Herr Lampel wirkt auch nicht wie die hellste Lampe(l) auf der Kerze. Nur weil einer einen Anzug an hat. Wohl mal ein neuer Paradefall für die Billigkeitshaftung, §§ 829, 828 BGB.
 
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YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
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KLU/GRZ
„Bavarian Airlines“-Chef wegen Betrugs angezeigt
https://www.bild.de/regional/muench...irlines-chef-wegen-betrugs-83300596.bild.html

Eine Zivilklage muss schon aufgrund Mitverschuldens absolut aussichtslos sein.

Ich frage mich schon, warum hier nicht auch Strafrechtlich vorgegangen wird ... nachdem er ja selbst sagt, dass er 18 ist, sollte zumindest das kein Hinderungsgrund sein ... Aber im Ernst, hier muss die StA einfach viel konsequenter vorgehen und sich nicht nur auf Zivilprozesse verlassen.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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412
Ich glaube, hier wird (auch in der Bild) ziemlich wild Straf- und Zivilrecht vermischt ...
 

YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
1.588
516
KLU/GRZ
Ich glaube, hier wird (auch in der Bild) ziemlich wild Straf- und Zivilrecht vermischt ...

Naja, Strafrechtlich kann ich hier eventuell Betrug oder Täuschung sehen (zumindest wäre es hier in AT im Bereich des Möglichen - ich gehe davon aus, dass es in DE ähnlich ist), Zivilrechtlich könnten Investoren potentielle Schäden geltend machen. Also würde ich schon beide Optionen für anwendbar halten.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.122
412
Jaja, absolut! Da bin ich völlig bei dir. Aber in dem Artikel wird eben wild vermischt, welche Schäden der geprellte Investor zivilrechtlich einklagen will, und welche strafrechtlichen Verfehlungen sich der Bub hat zukommen lassen (z.B. Missbrauch von Titeln, §132a StGB).
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.667
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TXL
Jaja, absolut! Da bin ich völlig bei dir. Aber in dem Artikel wird eben wild vermischt, welche Schäden der geprellte Investor zivilrechtlich einklagen will, und welche strafrechtlichen Verfehlungen sich der Bub hat zukommen lassen (z.B. Missbrauch von Titeln, §132a StGB).
Der mutmaßliche „Investor“ scheint ja auch etwas, na ja, gewöhnungsbedürftig. Grüße an Eike Immel!
 

YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
1.588
516
KLU/GRZ
Jaja, absolut! Da bin ich völlig bei dir. Aber in dem Artikel wird eben wild vermischt, welche Schäden der geprellte Investor zivilrechtlich einklagen will, und welche strafrechtlichen Verfehlungen sich der Bub hat zukommen lassen (z.B. Missbrauch von Titeln, §132a StGB).

Ok, sorry - ich hab das auf mein Kommentar bezogen gehabt. Bild-Zeitung (wie auch die österreichische Kronenzeitung und ähnliches) lese ich gernerell nicht ...
 
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