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endgeilDie wiederholte Aufforderung zum Suizid, wie sie hier im Text steckt, könnte als Beihilfe zum Suizid oder auch als Aufforderung zur Selbsttötung gewertet werden, was nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 217 StGB) strafbar ist. Diese Art von Aussagen ist nicht nur moralisch und ethisch verwerflich, sondern auch rechtlich bedenklich, vor allem wenn sie eine Person in eine psychisch verletzliche Lage versetzen.
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