Boarding Gate vor der Nase zugemacht

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Flymaniac

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.994
212
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Und aus eben diesem Grund, sollte Nespresso endlich einsehen, dass er aus Böswilligkeit abgewiesen wurde.

Sollte der LH-Agent sich später erinnert haben das Nespresso sich am Automat noch ein Becher gezogen hat während er auf Ihn gewartet hat sie Ihm eine gewisse Häme erlaubt.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Sollte der LH-Agent sich später erinnert haben das Nespresso sich am Automat noch ein Becher gezogen hat während er auf Ihn gewartet hat sie Ihm eine gewisse Häme erlaubt.

Das ändert aber nichts daran, dass das Gate nicht aus Böswilligkeit geschlossen hat. Dass er das Gate danach nicht mehr geöffnet hat, ist mit großer Wahrscheinlichkeit durch die Anordnung "von oben" - dass Flüge pünktlich raus wollen - begründet.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Dass er das Gate danach nicht mehr geöffnet hat, ist mit großer Wahrscheinlichkeit durch die Anordnung "von oben" - dass Flüge pünktlich raus wollen - begründet.

Boarding-Beginn war ja offenbar erst 10 Minuten verspätet gegen 20:26 - 20:27. Für einen Abflug um 20:45 mit Parkposition weit außerhalb.

Da ist ein pünktlicher Abflug kaum noch zu schaffen und die Eile aller Beteiligten angebracht.
Der Flieger hat dann ja auch erst verspätet um 20:57 anstatt 20:45 seine Parkposition verlassen.

LX1077.jpg
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Warum sollte er in der Schweiz klagen müssen? Oder auch nur wollen...?

Wenn das Ticket in der Schweiz gekauft worden ist, die ausfuehrende Airline Swiss war und Nespresso seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz hat (ohne jetzt auf darauf zu spekulieren, dass er ein unechter Grenzgaenger ist), fehlt mir jetzt die Fantasie wie er zu einem Gerichtsstand in Deutschland kommt. Das sich der Vorfall auf deutschem Boden angespielt hat wiegt den Rest meiner Meinung nach nicht auf. Oder wie siehst du das?
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.037
216
FRA
Meine Güte, das ist ja schwer hier mitzuhalten, was ein Tempo. Dumm dass ich heut morgen von der falschen Position fotografiert habe, aber wenn es statt A5 das Gate A4 war dürfte der Fall noch eindeutiger sein: LX1077 geht um 20:45 Uhr, ich behaupte dass an einem Samstag abend im Bereich der A5er Gates nicht von Menschen wimmelt. Die Wahrscheinlichkeit dass der Gate Agent daher die Person in der Nähe des Kaffeeautomaten wahrgenommen hat als sich das Boarding dem Ende nähert, ist hoch.

Wenn sich besagte Person dann als letzte zum Gate begibt und der Dialog wie von Nespresso beschrieben verläuft (d.h. ohne Bedauern dass man sehr spät erscheint oder freundliches Bitten an den Agenten, was wiederum plausibel ist denn auch jetzt sieht der User ja noch nicht ein dass seine Aktion provokant war), klingt es wirklich nach einer Erziehungsmaßnahme des Gate Agents. Oder auch: Ego trifft Ego.

Aber ein sehr aufschlussreicher Thread. Nicht nur dass Vorenbruder somkiat offenbar einen Fotoapparat gefunden hat, auch hätten offenbar 90% der Insassen hier genauso entschieden wie der Gate Agent, und das offenbar hauptsächlich um dem Provokateur eine Lektion zu erteilen. Ob diese Herangehensweise im Dienstleistungssektor so optimal ist, bezweifle ich stark.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Die Wahrscheinlichkeit dass der Gate Agent daher die Person in der Nähe des Kaffeeautomaten wahrgenommen hat als sich das Boarding dem Ende nähert, ist hoch. .

Falls (!) das wirklich so war, dann konnte der Agent aber im Umkehrschluss auch davon ausgehen, dass die Person ihn ebenfalls sieht. Da die kaffeetrinkende Person aber in dem Moment, alle anderen Passagiere waren schon durch, noch keine Anstalten machte zum Gate zu kommen, musste der Agent davon ausgehen, dass es kein Passagier seines Fluges ist.
 

Flymaniac

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.994
212
Das ist mir schon klar. Aber gerade bei jemand wie Nespresso würde ich mir denken hat den richtigen getroffen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wenn das Ticket in der Schweiz gekauft worden ist, die ausfuehrende Airline Swiss war und Nespresso seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz hat (ohne jetzt auf darauf zu spekulieren, dass er ein unechter Grenzgaenger ist), fehlt mir jetzt die Fantasie wie er zu einem Gerichtsstand in Deutschland kommt. Das sich der Vorfall auf deutschem Boden angespielt hat wiegt den Rest meiner Meinung nach nicht auf. Oder wie siehst du das?


Nein, der deutsche Boden alleine reicht nicht. Zum Glück für Nespresso bietet das LugÜ ausreichend Anknüpfungspunkte.
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Nein, der deutsche Boden alleine reicht nicht. Zum Glück für Nespresso bietet das LugÜ ausreichend Anknüpfungspunkte.

Wo wir dann auch noch bei den Befoerungsbedingungen von Swiss waeren, die einen ausschliesslichen Gerichtsstand in der Schweiz vorsehen (mal von einer AGB-Pruefung abgesehen). Gutachten fuer die Klaerung der Zustaendigkeit trotz LugU geschaetzt bei 5.000 Euro...

What else...:sick:
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
Für mich ist klar:
Der Gate Agent sieht die kleiner werdende Schlange und während der letzten 5-3 checkt er den recht leeren Gang um zu sehen ob da noch einer angesprintet kommt, denn er muss das Gate schnell schließen nach Anweisung der Swiss. Das macht er einmal, den Kaffeetrinker wird er nicht sehen, weil hektisch rennende Leute gesucht sind, aber selbst wenn, dann ordnet er ihn durch seine Gestik (gemütlich Kaffee trinken) nicht dem Flug zu.

Nachdem der Letzte durch ist widmet er sich ohne weiteres aufschauen dem Computer und schließt den Flug.
Erst dann hat Nespresso sine Becherwegwerfen und den Sprint hinter sich.

Ob es jetzt ein Problem war das Gate wieder zu öffnen, oder ob er sich geärgert hat, weil der 'arrogante Schnösel' am Kaffeeautomat doch der Missing Pax war wissen wir nicht.

Es bleibt ein Rätsel warum Nespresso es nur dann für nötig hielt Becher den Becher wegzuwerfen als der Pax schon durch war und sich nicht vorher wenigstens der Schlange genähert hat. Ja völlige Fehlkalkulation und eine gewisse 'natürliche Arroganz' die dem Nespresso wohl eigen ist, wie es auch aus einigen Antworten hier hervorgeht.
Einige Antworten hier sind aber auch alles andere als smart. Allenfalls etwas stille Schadenfreude ist vielleicht angebracht.

Mich würde nochmal interessieren: wie verhält sich nespresso in der Zukunft:
1) Auf Kaffeeholen während des Boardings verzichten?
2) sich mit dem Kaffee dann in der Schlange anstellen?
3) Mit dem Gate Agent absprechen ob sich ein kaffee holen noch ausgeht?
4) Gleiches verhalten wie zuvor?

Flyglobal.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.289
9.804
Es bleibt ein Rätsel warum Nespresso es nur dann für nötig hielt Becher den Becher wegzuwerfen als der Pax schon durch war und sich nicht vorher wenigstens der Schlange genähert hat. Ja völlige Fehlkalkulation und eine gewisse 'natürliche Arroganz' die dem Nespresso wohl eigen ist, wie es auch aus einigen Antworten hier hervorgeht.
Einige Antworten hier sind aber auch alles andere als smart. Allenfalls etwas stille Schadenfreude ist vielleicht angebracht.

Mich würde nochmal interessieren: wie verhält sich nespresso in der Zukunft:
1) Auf Kaffeeholen während des Boardings verzichten?
2) sich mit dem Kaffee dann in der Schlange anstellen?
3) Mit dem Gate Agent absprechen ob sich ein kaffee holen noch ausgeht?
4) Gleiches verhalten wie zuvor?

Flyglobal.

Das Rätsel bleibt wohl unbeantwortet. Am wahrscheinlichsten: weil es für ihn völlig außer Frage stand, dass dieses Verhalten auch nur irgendwen provozieren könnte. Und wenn doch müssten die ja beim Psychiater sein und nicht am Gate sitzen.

Zu deiner Frage: ich tippe auf 4)
 

FlyRoli

Erfahrenes Mitglied
30.04.2014
554
308
Regensburg
Bisher kennen wir nur die "Nespresso-Version" der Geschichte,- und dieser basht gegen den angeblich "unsozialen" LH-Agenten, außerdem sind alle User hier böse weil sie anderer Ansicht sind als er. Wer weiß wie der LH-Agent die "Geschichte" kommentieren würde?
 
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Reaktionen: Anonym-36803

asdf32333

HH Gold Junkie
22.08.2014
2.864
316
HAJ
Bisher kennen wir nur die "Nespresso-Version" der Geschichte,- und dieser basht gegen den angeblich "unsozialen" LH-Agenten, außerdem sind alle User hier böse weil sie anderer Ansicht sind als er. Wer weiß wie der LH-Agent die "Geschichte" kommentieren würde?


Wunschvorstellung: Der LH-Agent diskutiert hier mit und stellt seine Sicht der Dinge dar.

Würde diesen Thread deutlich aufwerten.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.828
4.664
Scheint doch schwerer zu sein, juristische Sachverhalte zu vermitteln als gedacht.

Der Einsteigevorgang und dessen Abschluss ist das Eine, die Abwägung im Rahmen der "Vertretbarkeit" d. Art. 2j EU-VO das Andere.

Es wäre völlig albern, den Abschluss d. Einsteigevorgangs zeitlich vorzuverlegen, bloß um das gewünschte Ergebnis zu erhalten. Insofern hat das OLG Frankfurt am Main auch nichts verkannt. Die Bestimmung dieses Zeitpunkts ist ja komplett wertfrei.

Die von dir geforderte Abwägung, die auch das Interesse der anderen Fluggäste auf pünktliche Beförderung beinhaltet, ebenso solche Gesichtspunkte wie die Gepäckverladung etc., findet wie wiederholt geschrieben im Rahmen der Vertretbarkeit der Beförderungsverweigerung statt.

Auch Gerichte machen nicht zwangsläufig alles richtig. Wenn ich mich an den Wortlaut der Verordnung erinnere, dann geht es dann darum, dass der Fluggast zur angegebenen Zeit am Flugsteig ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann dürfte bereits tatbestandlich kein Fall der Beförderungsverweigerung vorliegen. Sonnenklar ist die Situation für mich bei Iberia oder bei British Airways. Hier ist klar angegeben, wann das Gate schließt. Ab diesem Zeitpunkt wird niemand mehr darüber diskutieren können, dass er zu Unrecht nicht mitgenommen wurde auch wenn bei anderen Fluggästen (die 10 Sekunden früher da waren) noch Kulanz angewandt wurde.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.974
13.496
FRA/QKL
Mich würde nochmal interessieren: wie verhält sich nespresso in der Zukunft:
1) Auf Kaffeeholen während des Boardings verzichten?
2) sich mit dem Kaffee dann in der Schlange anstellen?
3) Mit dem Gate Agent absprechen ob sich ein kaffee holen noch ausgeht?
4) Gleiches verhalten wie zuvor?
Die 1-Million-Dollar Frage... :cool:

Nach Konsultation von 50:50, Publikums und Telefon Joker setze ich bedenkenlos auf die 4) und logge ein. :D
 

Nespresso

Reguläres Mitglied
02.10.2016
73
0
Mich würde nochmal interessieren: wie verhält sich nespresso in der Zukunft:
1) Auf Kaffeeholen während des Boardings verzichten?
2) sich mit dem Kaffee dann in der Schlange anstellen?
3) Mit dem Gate Agent absprechen ob sich ein kaffee holen noch ausgeht?
4) Gleiches verhalten wie zuvor?

Flyglobal.

Ganz klar 4, da es wohl erlaubt sein sollte während man die Schlange beobachtet einen Kaffee zu schlürfen. Sollte ich dann wieder an den selben "LH Type" kommen, würde ich ihn diesmal nüchtern und dank dieses Threads mit ausreichend Background, auf sein Fehlverhalten, sowie auf die Folgen für Ihn und seinen Arbeitgeber hinweisen und fragen ob er sich den Stress antun möchte, oder mich nicht lieber doch in den Bus lässt.
 
A

Anonym-36803

Guest
Ganz klar 4, da es wohl erlaubt sein sollte während man die Schlange beobachtet einen Kaffee zu schlürfen. Sollte ich dann wieder an den selben "LH Type" kommen, würde ich ihn diesmal nüchtern und dank dieses Threads mit ausreichend Background, auf sein Fehlverhalten, sowie auf die Folgen für Ihn und seinen Arbeitgeber hinweisen und fragen ob er sich den Stress antun möchte, oder mich nicht lieber doch in den Bus lässt.

Troll. QED.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.240
14.187
Trans Balkan Express
Ganz klar 4, da es wohl erlaubt sein sollte während man die Schlange beobachtet einen Kaffee zu schlürfen. Sollte ich dann wieder an den selben "LH Type" kommen, würde ich ihn diesmal nüchtern und dank dieses Threads mit ausreichend Background, auf sein Fehlverhalten, sowie auf die Folgen für Ihn und seinen Arbeitgeber hinweisen und fragen ob er sich den Stress antun möchte, oder mich nicht lieber doch in den Bus lässt.


Welchen Stress?
 

xscampi

Reguläres Mitglied
23.01.2010
93
0
Hintertaunus Nähe Feldberg
Auch Gerichte machen nicht zwangsläufig alles richtig. Wenn ich mich an den Wortlaut der Verordnung erinnere, dann geht es dann darum, dass der Fluggast zur angegebenen Zeit am Flugsteig ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann dürfte bereits tatbestandlich kein Fall der Beförderungsverweigerung vorliegen. Sonnenklar ist die Situation für mich bei Iberia oder bei British Airways. Hier ist klar angegeben, wann das Gate schließt. Ab diesem Zeitpunkt wird niemand mehr darüber diskutieren können, dass er zu Unrecht nicht mitgenommen wurde auch wenn bei anderen Fluggästen (die 10 Sekunden früher da waren) noch Kulanz angewandt wurde.

Wenn BA einen Flug überbucht hat (soll ja vorkommen), fangen die dann extra spät mit dem Boarding an und wenn die "Gate schließt" - Zeit erreicht ist, lassen die dann niemanden mehr an Bord, da ja zu spät zum Boarding erschienen und sparen so die Kompensation? Ich könnte mir vorstellen, dass auch das rechtlich nicht sooo sonnenklar ist...

Nespresso: Es gab also keinen Finall Call? Heute in München habe ich für den EN Flug nach VRN neben dem Final Call für mehrere Personen auch noch einen "Really Final Call Now Eejits!" vernommen, als ich auf den Flug nach FRA gewartet habe. Und in FRA höre ich auch immer wieder diese Aufrufe an den Gates.

Sicherlich spielte es eine große Rolle, dass Nespresso kein Handgepäck hatte und somit genau ein solches Vorgehen möglich war. Gepäckausladen ist ja nun mal aufwändiger. Und wenn der Agent ihn mit Namen angesprochen hat, klingt das meiner Meinung nach schon nach Willkür, weil er eine Lektion erteilen wollte. Auch dass die andere Kollegin am Schalter verwundert geschaut hat, passt da rein.
Allerdings finde auch ich die Aktion mit dem Kaffee eher suboptimal, da die trotz fehlender Absicht zeigen könnte, dass Nespresso der King ist.

Ich habe vor einigen Jahren in FRA mitbekommen, dass ein Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle zu seiner Kollegin sagte: "Bei mir hätte der den Flug nicht bekommen, den hätte ich nackig gemacht." Nicht mich, wegen meines von der Zeitschrift "Der Christ und sein Hund" ausgezeichneten Rassekörpers, nein der Grund war ein französischer Fluggast in der Nebenschlange, der sich lautstark über die für ihn langsame Sicherheitskontrolle beschwert hatte und nicht kooperierte. Der Flug nach Paris wurde nämlich schon aufgerufen. Dieser Vorfall hat sich mir irgendwie eingeprägt zum Thema möglicher Willkür.

Und noch ein Hinweis für Dich, Nespresso. Lies Dir doch mal diesen Thread durch:

http://www.vielfliegertreff.de/airl...16-transavia-verweigert-familie-den-flug.html

Auch hier haben die Forums-Geschworenen ihr Urteil gefällt. Hier war die Check-in-Agentin schuld wegen unterbezahlt und schlecht gelaunt und was weiß ich. Der Passagier war schuldlos, nahezu ein barmherziger Engel, der von der bitterbösen Frau misshandelt wurde. Hinweise auf eine alternative und durchaus valide Version einer möglichen Zeugin wurden als Verschwörungstheorie abgeschmettert.

Wenn das Weltbild nicht zur Realität passt, hat sich bei einigen gefälligst die Realität ans Weltbild anzupassen.
 
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Reaktionen: htb und Nespresso

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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300x250
Ganz klar 4, da es wohl erlaubt sein sollte während man die Schlange beobachtet einen Kaffee zu schlürfen. Sollte ich dann wieder an den selben "LH Type" kommen, würde ich ihn diesmal nüchtern und dank dieses Threads mit ausreichend Background, auf sein Fehlverhalten, sowie auf die Folgen für Ihn und seinen Arbeitgeber hinweisen und fragen ob er sich den Stress antun möchte, oder mich nicht lieber doch in den Bus lässt.

Da steht übrigens "zum Einsteigen einfinden" und nicht "zum Kaffeetrinken einfinden" oder gar "Schlange beobachten".

Beförderungsbestimmungen - Artikel 06 Check-in und Einsteigen

6.2 Sie müssen sich spätestens zu der von uns bei Ihrem Check-in angegebenen Zeit zum Einsteigen einfinden.

6.3......

6.4 Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Kosten, die entstehen, weil Sie Bestimmungen dieses Artikels missachten.
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
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