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AUA fängt innerhalb der LH Group an:
https://www.austrian.com/Info/Flightinformation/Travel Alerts.aspx?sc_lang=de&cc=DE
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Abflüge vom 29. März bis 30. April 2020:
Für Tickets mit einem Abflugdatum bis 30. April, die bis 12. März gebucht wurden bieten wir eine erweiterte Kulanzregelung: Ihre Tickets können vorübergehend stillgelegt werden. Diese müssen dann bis spätestens 31. Dezember 2020 abgeflogen werden, wobei auch die gebuchte Reisestrecke verändert werden kann. Das neue Reisedatum muss bis spätestens 1. Juni 2020 bekannt gegeben werden. Um diese Regelung in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular auf der Austrian Airlines Website www.austrian.com an unser Service Center.
Ja, wenn ein Flug storniert worden ist, kannst du ganz regulär eine Erstattung beantragen. Daran hat sich nichts geändert.
Ich denke, die sind erstmal mit der Kompletteinstellung ihrer Flüge bis Ende März beschäftigt. Und da scheinen sie aktuell am Umbuchen zu sein. Bei meinem Flug am Samstag ist das erste Segment BRU-VIE jetzt gestrichen, umgebucht auf BRU-MUC-VIE - mit Ankunft ein paar Stunden nach Abflug meines Anschlusses, der nach wie vor noch drinnen steht.
Wobei ich meinerseits durchaus Interesse an einer Umbuchung auf ein späteres Datum hätte, allerdings nicht, wenn ich dafür 700 oder 800 Euro Tarifdifferenz von P auf C zahlen müsste (und genau das wäre wohl der Fall).
Insofern werde ich wohl auch Erstattung verlangen. Das mit dem "Voucher" ist ja primär in Fällen interessant, wo die Flüge tatsächlich alle stattfinden (wohl eher selten...), man aber selber nicht fliegen will oder vielleicht auch gar nicht kann (Einreiseverbote, Quarantänebestimmungen usw.)
wenn sie streichen, buchen sie doch eigentlich recht flexibel um?
Oder über 261/2004 OHNE Aufpreis.
Gilt diese in der EU-VO vorgesehene Möglichkeit der Umbuchung auf ein späteres Datum wirklich unabhängig von der Verfügbarkeit? Bzw. wie ist "Verfügbarkeit" zu verstehen - also gleiche Buchungsklasse (wie es die Airlines ja derzeit auslegen) oder gleiche Serviceklasse?
Gilt diese in der EU-VO vorgesehene Möglichkeit der Umbuchung auf ein späteres Datum wirklich unabhängig von der Verfügbarkeit? Bzw. wie ist "Verfügbarkeit" zu verstehen - also gleiche Buchungsklasse (wie es die Airlines ja derzeit auslegen) oder gleiche Serviceklasse?
Airlines hassen diesen Trick
Das ist der Punkt: Einfache Rechtsanwendung, die aber in der Praxis selten zum Zuge kommt.Es ist eine geradezu selbstverständliche gesetzliche Regelung[...]bemerkenswert, wie weit die Fluggäste schon konditioniert worden sind:
Gleiche Serviceklasse ja, Buchungsklasse (und auch Flugpreis) sind nicht entscheidend.
Airlines hassen diesen Trick
Wenn Flüge gestrichen werden, und bei Austrian sind das ja nun alle, kann ich doch völlig unabhängig von irgendwelchen Umbuchungen eine kostenlose Stornierung veranlassen, oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch.
Wenn Flüge gestrichen werden, und bei Austrian sind das ja nun alle, kann ich doch völlig unabhängig von irgendwelchen Umbuchungen eine kostenlose Stornierung veranlassen, oder stehe ich gerade komplett auf dem Schlauch.
Das würde mich auch interessiern... bin nämlich für Freitag auf einen Lufthansa Flug umgebucht worden...
Zeig mir, wo in der VO etwas von "Buchungsklasse" steht, und erklär mir, wieso es in der Hand der Airline liegen sollte, durch die (Nicht-)Freigabe von Buchungsklassen über den Anspruch des Kunden zu entscheiden. Im übrigen sind ja auch Umbuchungen auf andere Airlines geschuldet. Da kann die BK von vornherein keine Rolle spielen.
Ich muss zugeben, dass es mir zu unangenehm wäre, einem Mitglied dieses Forums mit über 11.000 Beiträgen, das sich vielfach in Threads zu dem Thema geäußert hat, die einschlägigen Vorschriften zu zitieren.Also ich glaube nicht, dass ich jetzt daherkommen könnte und verlangen, mein Ticket auf BRU-VIE-OTP nächste Woche (willkürliches Beispiel) doch gerne auf Tarom im Juli umzubuchen.
Das mit den anderen Airlines gilt doch nur für die (zeitnahe) Ersatzbeförderung. Also OS hat die Flüge gestrichen, Tarom fliegt aber am gebuchten Datum, also müssen sie mich darauf umbuchen.
Nur hier geht es ja nicht um die zeitlich möglichst naheliegende Ersatzbeförderung (die ich nicht will), sondern um Umbuchung auf ein komplett anderes Datum nach meinem Wunsch.