Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
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Musste heute lernen, dass die Ticketgültigkeit die Kulanz schlägt. Ein bereits mehrfach umgebuchtes Prämienticket (USA) konnte nicht erneut auf Ostern 22 umgebucht werden, weil der neue Termin außerhalb der ursprünglichen Ticketgültigkeit lag.
—> Kostenlose Stornierung und Neubuchung.
 

fliegerin

Erfahrenes Mitglied
11.01.2018
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Habe jetzt leider nicht alle 43 Seiten lesen können und würde mich über eine Antwort (oder einen Verweis an die richtige Stelle) freuen:

Bezieht sich die Umbuchungskulanz der LH Gruppe auch auf angeflogene Tickets für den Rückflug? Konkret würde mich interessieren, ob ich auch den Rückflug umbuchen kann, wenn ich z. B. nach dem Hinflug ZRH-YUL auf LX (Buchungsklasse A) mit einem jetzt gekauften Ticket in Kanada wegen eines positiven Covid-Tests den geplanten Rückflug nicht antreten kann und zwei Wochen später fliegen müsste?

Vielen Dank!
 

rcs

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06.03.2009
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München
Bezieht sich die Umbuchungskulanz der LH Gruppe auch auf angeflogene Tickets für den Rückflug? Konkret würde mich interessieren, ob ich auch den Rückflug umbuchen kann, wenn ich z. B. nach dem Hinflug ZRH-YUL auf LX (Buchungsklasse A) mit einem jetzt gekauften Ticket in Kanada wegen eines positiven Covid-Tests den geplanten Rückflug nicht antreten kann und zwei Wochen später fliegen müsste?
Ein positiver Corona-Test ist kein Grund für eine INVOL-Umbuchung, ergo richtet sich die Umbuchung nach den Tarifregeln. Bei Tickets, die seit Ende August 2020 ausgestellt wurden entfällt die Umbuchungsgebühr. Es kann jedoch eine Tarif-/Taxdifferenz anfallen (z.B. weil die urspürnglich gebuchte Buchungsklasse am neuen Termin nicht verfügbar ist, oder wenn der Maximalaufenthalt von 3 Monaten der in manchen Angebotstarifen beispielsweise verankert ist überschritten wird).

Sorry, jetzt muss ich nochmals nerven: Grundlage einer solchen Umbuchung wäre doch TWP2101 oder? Diese Regel setzt aber einen Abflug vor dem 31.8.21 voraus?!
Nein, Grundlage einer solchen Umbuchung sind die seit Ende August 2020 gültigen Tarifregeln der Lufthansa Group.
 

Atrior

Neues Mitglied
26.05.2021
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1
Gefühlt arbeitet die Ticketabteilung das nach zwei Kriterien ab: Dringlichkeit und Chronologie. Du kannst dich natürlich an einem Ticketdesk auch anstellen. Wenn du warten kannst, dann würde ich warten.
Ok, da der Flug erst am 01.12. wäre, werde ich dann mal noch abwarten.

Ich hätte halt nur gerne eine schriftliche Bestätigung, aus der auch hervorgeht, was ich noch zu bezahlen habe und noch erstattet bekomme, so wie die Dame in der Hotline es mir mitgeteilt hat.

Aber wenn die Umbuchung grundsätzlich durch ist, wenn sie unter der Buchungsnummer hinterlegt ist, ist das ja auch schonmal etwas wert.
 

Atrior

Neues Mitglied
26.05.2021
20
1
Eher: Reservierung ohne Ticket für die betreffenden Flüge ungleich Reservierung mit ausgestelltem Ticket für die betreffenden Flüge.
Ok, das heisst jetzt was genau? Bzw. was ist der Unterschied zwischen den beiden Varianten?

Ist die Umbuchung fix oder nicht?

Sorry das ich soviel frage, aber hier scheinen mir zum Teil kompetentere Menschen zu sitzen, als in der Hotline. Von der Wartezeit dort mal ganz abgesehen.

So ein Szenario ist für mich absolutes Neuland. Normal habe ich gebucht und bin geflogen...
 

Überflieger1977

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19.02.2016
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Ohne Ticketumschreibung genau genommen nicht.
genabgenommen ja, aber wie ist es in der Praxis. LH hat aktuell die Angewohnheit Tickets die z.B. INVOL geändert werden erst Monate später oder kurz vor Flug auszustellen, wenn man nicht interveniert und x-mal nachfragt. Ottonormalbürger und Nichtvielflieger kennt den Unterschied zwischen Änderung der Buchung und Ausstellung des e-tickets nicht. Zumal Airlines wie Condor inzwischen ja ticketless fliegen und somit auf Ausstellung eine e-ticket ganz verzichten. Jetzt stell ich mir mal vor LH verpatzt das bei einer eigenen Buchung und der Passagier steht am Checkin. Was nun? bei der eigenen Airline können die das sicher dann noch machen. Aber was ist wenn auch Fremdairlines mit auf dem Ticket sind.

Ich verstehe eh nicht so ganz warum LH hierfür immer Wochen braucht. So überlastet kann kein Ticketing sein, denn egal wann ich z.B. bei Avianca INVOL umgebucht habe, mein neues e-ticket habe ich immer genau in der gleichen Sekunde ausgestellt bekommen wie die Buchung.
 

rcs

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Der Spaß fängt im Zweifelsfall dann an, wenn demnächst der Winterflugplan bereinigt wird und man auf dem neuen gestrichenen Flug kein Ticket hat und ggf. dann auf einer anderen Airline (also außerhalb von dem, was einem die Airline zugesteht) befördert werden möchte.
 
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marcus67

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17.01.2015
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Ich verstehe eh nicht so ganz warum LH hierfür immer Wochen braucht. So überlastet kann kein Ticketing sein,

Im Moment gibt es halt unzählige Buchungen, die mehrfach kreuz und quer umgebucht wurden. Da muss sich dann bei jeder Buchung einer hinsetzen und das alles manuell bzgl. der ganzen Regeln prüfen und ausstellen. Entsprechend qualifizierte Leute hat LH nicht in ausreichender Zahl. War ja früher so gut wie nie nötig.
 
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Atrior

Neues Mitglied
26.05.2021
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1
Der Spaß fängt im Zweifelsfall dann an, wenn demnächst der Winterflugplan bereinigt wird und man auf dem neuen gestrichenen Flug kein Ticket hat und ggf. dann auf einer anderen Airline (also außerhalb von dem, was einem die Airline zugesteht) befördert werden möchte.
Und genau das möchte ich vermeiden.

An welchen Flughäfen könnte man das denn vor Ort klären? Nur Frankfurt oder ist so etwas in Hamburg auch möglich?
 

rcs

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Am Airport bietet man das offiziell nur für Abflüge innerhalb der nächsten 2-3 Tage an.
 

DUSZRH

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04.11.2018
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Der Spaß fängt im Zweifelsfall dann an, wenn demnächst der Winterflugplan bereinigt wird und man auf dem neuen gestrichenen Flug kein Ticket hat und ggf. dann auf einer anderen Airline (also außerhalb von dem, was einem die Airline zugesteht) befördert werden möchte.
Also Problem fängt dann an, wenn der neue Flug gestrichen wird und du auf außerhalb der LHG umbuchen möchtest.
 

fliegerin

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11.01.2018
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Ein positiver Corona-Test ist kein Grund für eine INVOL-Umbuchung, ergo richtet sich die Umbuchung nach den Tarifregeln. Bei Tickets, die seit Ende August 2020 ausgestellt wurden entfällt die Umbuchungsgebühr. Es kann jedoch eine Tarif-/Taxdifferenz anfallen (z.B. weil die urspürnglich gebuchte Buchungsklasse am neuen Termin nicht verfügbar ist, oder wenn der Maximalaufenthalt von 3 Monaten der in manchen Angebotstarifen beispielsweise verankert ist überschritten wird).

Vielen Dank für deine Antwort!

Wenn ich das richtig verstehe, dann müsste ich also nach den Umbuchungsregeln der Lufthansa Group (vorausgesetzt die Buchungsklasse ist noch verfügbar) kostenfrei auf einen evtl. 2 Wochen später notwendigen Rückflug umbuchen können, wenn ich am Zielort (Kanada) zwischen Hin- und Rückflug positiv getestet werde und dort 14 Tage in Quarantäne muss. Richtig?

Falls ja, dann scheint mir das Risiko einer möglichen Quarantäne noch tragbar.
 

rcs

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Vorausgesetzt die Buchungsklasse ist verfügbar und alle sonstigen Tarifregeln sind eingehalten. Der Tarif wird bei einer Umbuchung stets nachberechnet. Das könnte z.B. bei einer Überschreitung des Maximalaufenthalts des gebuchten Tarifs dann auch eine Tarifdifferenz nach sich ziehen.
 
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fliegerin

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11.01.2018
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Vorausgesetzt die Buchungsklasse ist verfügbar und alle sonstigen Tarifregeln sind eingehalten. Der Tarif wird bei einer Umbuchung stets nachberechnet. Das könnte z.B. bei einer Überschreitung des Maximalaufenthalts des gebuchten Tarifs dann auch eine Tarifdifferenz nach sich ziehen.
Danke!

Der Tarif ist konkret ein A-Flug von PRG nach YUL über ZRH mit LX. Abflug irgendwann Anfang Oktober. Ich will halt nur nicht irgendwo in Kanada stranden. Fällt mir momentan schwer zu entscheiden, ob mir mögliche Quarantäne dort und der Quarantäneplan zu viel Risiko sind.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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Wenn ich das richtig verstehe, dann müsste ich also nach den Umbuchungsregeln der Lufthansa Group (vorausgesetzt die Buchungsklasse ist noch verfügbar) kostenfrei auf einen evtl. 2 Wochen später notwendigen Rückflug umbuchen können

Wichtig ist hier auch eine evtl. Vorausbuchungsfrist. Die ist bei fast allen Tarifen mit drin. Dabei ist aber zu prüfen, ob und wie die für ein angeflogenes Ticket zur Anwendung kommt.
 

Enskie

Erfahrenes Mitglied
27.05.2015
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Hallo! Ich wäre im August von MUC nach TLV geflogen und habe das Ticket auf MUC nach ORD im Oktober umgebucht. Das Ticket ist noch nicht umgeschrieben und auch meine Karte wurde noch nicht belastet. Wenn ich nun die Umbuchung abbreche und stattdessen auf TLV umbuchen will, geht das? Oder verfällt das Ticket, sobald die Hotline die Umbuchung rausnimmt? Ich müsste ja eigentlich vor Abflug umbuchen.
 

Riegerzwo

Aktives Mitglied
18.11.2017
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Sofern das Ticket "sauber" INVOL umgeschrieben wird, sollte die einmalige INVOL-Umbuchung dann erst einmal die ursprünglichen Tarifbedingungen beibehalten.
Kann ich als Endkunde das irgendwie erkennen, ob es "sauber" gemacht wurde?

Und warum sind einfache Umbuchungen über die Hotline eigentlich so fehleranfällig, selbst bei "reinen" LH-Tickets (bei LH gebucht, alle Flüge op by LH)? Aktuell habe ich hier nun einen Business Saver mit gestrichenem Zubringer auf dem Hinflug. Ich habe bei der Hotline eine INVOL-Umbuchung der beiden Hinflug-Segmente veranlasst. In der aktualisierten Buchung wird nun zwar weiterhin Business (P) angegeben, aber in den Tarifbedingungen für den Hinflug gibt es nun nur noch Handgepäck und die Umbuchung wird ausgeschlossen.