Corona - Umbuchungen von Lufthansa-Tickets / Kulanzregeln

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rcs

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06.03.2009
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München
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Allgemeine Regeln für Umbuchungen von Lufthansa-Tickets
  • Generell gilt: Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig

Grundsätzliche Tarifregeln - Umbuchungen von Tickets, die seit 25.08.2020 bzw. 01.09.2020 ausgestellt wurden ("voluntary")
  • Für Tickets mit einem Ausstellungsdatum seit dem 25. August 2020 sind alle Tickets der Lufthansa Group umbuchbar.
  • Tickets, die in Economy Light oder Business Saver (EU-Tarifkonzept) bis 31. Juli 2021 ausgestellt wurden, sind seit dem 1. August 2021 einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar.
  • Tickets, die nicht in Economy Light oder Business Saver (EU-Tarifkonzept) seit dem 25. August 2020 ausgestellt wurden, sind bis auf Weiteres beliebig oft ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar. Sollte diese Regelung irgendwann eingestellt / geändert werden, sind diese Tickets danach mindestens einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar.
  • Für Tickets, die bis 31. Juli 2021 ausgestellt wurden, darf die Strecke inkl. Start- und Zielort geändert werden.
  • Für Tickets, die seit dem 1. August 2021 ausgestellt wurden, darf in Economy Light oder Business Saver (EU-Tarifkonzept) nur die Streckenführung, nicht aber der Start- und/oder Zielort geändert werden.
  • In allen Fällen muss bei der Umbuchung der Tarif und die Steuern neu berechnet werden und es ist ggf. eine Aufzahlung zu leisten, wenn der ursprüngliche Tarif für die neuen Reisedaten und/oder die neue Streckenführung nicht mehr anwendbar ist.

Kulanzregel TWP2107 - gültig für alle Tickets, die bis 31.07.2021 ausgestellt wurden und "on hold" gesetzt wurden (und nicht von einer Flugstreichung betroffen waren und "involuntary" umgebucht werden sollen)
  • Gültig für Buchungen mit OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis einschließlich 31. Juli 2021 ausgestellt wurde
  • Das ursprünglich gebuchte Reisedatum muss zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021 liegen
  • Tickets mit ursprünglichem Reisedatum bis 31. März 2020 mussten bis 15. Januar 2021 umgeschrieben werden - für diese Tickets gibt es keine Kulanz mehr
  • Es muss ein Flug von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN enthalten sein
  • Einmalig nutzbar - unabhängig davon, ob der Flug gestrichen wurde oder nicht
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss bis 15.03.2022 vorgenommen werden
  • Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. April 2020 und 15. Januar 2021 kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 15. März 2022 verlängert werden.
  • Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Tarif und Steuern wird nachberechnet; ggf. ist eine Aufzahlung erforderlich
  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2022
  • Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
  • Diese Umbuchungen/Umschreibungen sind auch für bereits umgebuchte/umgeschriebene PNRs/Tickets zulässig (frühere Umschreibungen auf Basis einer Kulanzregel oder aufgrund von gestrichenen Flügen)
  • Falls sich durch eine Streckenänderung nach einem gestrichenen Flug ein niedrigerer neuer Ticketpreis ergibt, hat der Passagier Anspruch auf die Erstattung der Differenz (residual value). Sollte keine Flugstreichung vorliegen, richten sich etwaige Erstattungen nach den Regeln des gebuchten Tarifs.
  • Wichtig: Reisende mit einem ursprünglich geplanten Reiseantritt ab 1. September 2021 können freiwillige Umbuchungen nur auf Basis der Tarifbedingungen vornehmen – unabhängig vom Ausstellungsdatum des Tickets.

Grundsätzliche Regeln - Umbuchungen von Tickets, die von einer Flugstreichung oder Flugplanändeurng betroffen sind ("involuntary")
  • Gültig für Buchungen, die auf Lufthansa (220), Austrian (257), Brussels Airlines (082) und Swiss (724) Ticketdokument ausgestellt sind (Air Dolomiti / EN hat hier noch abweichende Regeln)
  • Umbuchung ist aufgrund einer Flugplanänderung oder Flugstreichung erforderlich
  • Umbuchung im ursprünglichen Städtepaar (Start- und Zielort dürfen nicht verändert werden; Umsteigepunkt kann geändert werden - z.B. ZRH statt FRA)
  • Falls die ursprünglich bezahlte Buchungsklasse nicht verfügbar ist, darf in der selben Reiseklasse ungeachtet der Buchungsklassenverfügbarkeit umgebucht werden; die Umbuchung muss dabei auf Flugnummern der Lufthansa Group erfolgen (OS, LH, LX, SN, EN, EW, 4Y) die von den Airlines der Lufthansa Group (OS, LH, LX, SN, EN, EW, 4Y, WK) oder von einem Wetlease-Partner ausgeführt werden.
  • Zustätzlich darf auch auf Flugnummern von AC, UA und NH umgebucht werden, sofern die Flüge von AC, UA und NH jeweils selbst ausgeführt werden. Dabei ist die ursprünglich bezahlte Buchungsklasse zu buchen; innerhalb von +/- 3 Tagen vom ursprünglichen Reisedatum darf auch die günstigste verfügbare Buchungsklasse in der selben Reiseklasse gebucht werden.
  • Andere Airlines dürfen genutzt werden, wenn diese im ursprünglichen Tarif zugelassen sind und in der für den gezahlten Tarif anwendbaren Buchungsklasse verfügbar sind.
  • Zusätzliche Stopover (=Unterbrechungen >24 Stunden) sind nicht gestattet, außer sie sind in den Tarifregeln erlaubt
  • Weitere Umbuchungen auf Fremdairlines außerhalb der Lufthansa Group werden im Einzelfall entschieden.
  • Die Umbuchung/Umschreibung kann jederzeit (jedoch innerhalb der Gültigkeit des Tickets = 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) vorgenommen werden.
  • Abgelaufene Tickets mit einem ursprünglichen Reisedatum zwischen dem 01.02.2020 und 31.12.2020 dürfen abweichend auch außerhalb der Ticketgültigkeit umgebucht werden, so lange das Ticket noch im System abrufbar ist (technisches Maximum 720 Tage nach dem letzten Reisedatum)
  • Für den neuen Reiseantritt gilt terminlich keine Einschränkung, sofern innerhalb der Ticketgültigkeit umgebucht wird

Grundsätzliche Regeln - Erstattungen von Tickets, die von einer Flugstreichung oder Flugplanänderung betroffen sind ("involuntary")
  • Flugplanänderung (mehr als 24 Stunden vor Abflug):
    Eine Erstattung auf Involuntary Basis einer Flugstreichung ist seit März 2021 nur dann erlaubt, wenn sich eine Änderung der Abflug- und/oder Ankunftszeit von mehr als zwei Stunden ergibt. Änderungen der Flugnummer und/oder Zeitenänderungen von zwei Stunden oder weniger berechtigen aus Sicht der Lufthansa nicht zur Erstattung auf unfreiwilliger Basis. Die zwei Stunden werden im Fall von Umsteigeverbindungen vom Startort zum Zielort gerechnet und nicht in Hinblick auf einen einzelnen Flug. Seit Januar 2022 gibt es aufgrund des EuGH-Urteils abweichend hiervon ein Erstattungsanspruch, wenn die Abflugszeit mehr als eine Stunde vorverlegt wird.
  • Flugunregelmäßigkeit (innerhalb von 24 Stunden vor Abflug):
    Entsprechend der EU-Fluggastrechte bieten die Airlines der Lufthansa Group in diesem Fall eine Erstattung im Fall einer Flugstreichung oder einer Verspätung von 5 Stunden oder länger an.
  • Folgende Umstände berechtigen aus Sicht der Lufthansa Group nicht zu einer Erstattung:
    - Reine Flugnummernänderungen, wenn alle anderen Eckdaten des Fluges gleich bleiben
    - Änderung der ausführenden Fluggesellschaft, wenn alle anderen Eckdaten des Fluges gleich bleiben
    - Technische Anpassungen der Buchungsklassen
  • Erstattungen ohne Flugstreichungen werden im Fall von Einreiserestriktionen seit dem 16.03.2020 nicht mehr angeboten; ist der Flug nicht gestrichen, richten sich Erstattungen ohne eine Flugstreichung nach den Tarifregeln, auch wenn man nicht einreisen darf.
  • Distributionsgebühr (DCC) und Kreditkartenentgelt (OPC) sind nur erstattbar, wenn ein komplett ungenutztes Ticket auf "involuntary"-Basis erstattet wird.
 
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rcs

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Vorherige (bis 20.01.2021 gültige) Regeln für Umbuchungen von Lufthansa-Tickets

Generell gilt: Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig

Unfreiwillige Änderungen - Buchung von einer Flugstreichung oder Zeitenänderung >2 Stunden betroffen
Option A) Umbuchung gemäß der sogenannten "Invol-Regeln"
Option B) Umbuchung gemäß der Kulanzregeln
Option C) Erstattung (Diskussion hierzu bitte im Rückerstattungs-Thread)

Freiwillige Änderungen - Buchung nicht von einer Flugstreichung oder größeren Zeitenänderung betroffen
Option A) Umbuchung gemäß Kulanzregel (TWP2011) für Tickets, die bis 15.05.2020 ausgestellt wurden
Option B) Umbuchung gemäß Kulanzregel (TWP2013) für Tickets, die vom 16.05. - 30.06.2020 ausgestellt wurden
Option C) Umbuchung gemäß Tarifregeln

Erstattungen ohne Flugstreichungen werden im Fall von Einreiserestriktionen seit dem 16.03.2020 nicht mehr angeboten; ist der Flug nicht gestrichen, richten sich Erstattungen ohne eine Flugstreichung nach den Tarifregeln, auch wenn man nicht einreisen darf.


Regeldetails - "Invol-Regeln"
  • Gültig für Buchungen, die auf Lufthansa (220), Austrian (257) und Swiss (724) Ticketdokument ausgestellt sind (SN/EN haben hier abweichende Regeln)
  • Umbuchung ist aufgrund einer Flugplanänderung von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN erforderlich.
    Ist eine Fremdairline außerhalb der Lufthansa Group ("OAL") der Verursacher, werden deutlich restriktivere Regeln angewendet
  • Umbuchung im ursprünglichen Städtepaar (Start- und Zielort dürfen nicht verändert werden; Umsteigepunkt kann geändert werden - z.B. ZRH statt FRA)
  • Falls die ursprünglich bezahlte Buchungsklasse nicht verfügbar ist, darf in der selben Reiseklasse ungeachtet der Buchungsklassenverfügbarkeit umgebucht werden; die Umbuchung muss dabei auf Flugnummern der Lufthansa Group erfolgen (OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN).
  • Umbuchungen auf Fremdairlines außerhalb der Lufthansa Group werden im Einzelfall entschieden.
  • Die Entscheidung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Flugplanänderung erfolgen. Dabei darf man die gestrichenen Flüge seit dem 18.05.2020 auch erst einmal herausnehmen lassen und die Umbuchung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis 30. April 2021 abgeschlossen sein.

Regeldetails - TWP2011
  • Gültig für Buchungen mit OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis einschließlich 15. Mai 2020 ausgestellt wurde
  • Es muss ein Flug von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN enthalten sein
  • Einmalig nutzbar - unabhängig davon, ob der Flug gestrichen wurde oder nicht
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. August 2020 vorgenommen werden, um den Bonus von 50 EUR/50 USD/50 CHF zu erhalten
  • Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Tarif und Steuern wird nachberechnet; ggf. ist eine Aufzahlung erforderlich
  • Die Kulanzregel gilt auch für Passagiere, die ihren ursprünglich gebuchten Flug nicht angetreten haben (No-Show).
  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2020 mit Ermäßigung von 50 EUR/50 USD/50 CHF; neuer Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2021 ohne Bonus
  • Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt), sofern die Umbuchung/Umschreibung vor dem 31. Januar 2021 vorgenommen wird
  • Bei Umbuchung ab dem 31. Januar 2021 müssen Start und Zielort der Reise unverändert bleiben, es sein denn, die ursprünglichen Tarifkonditionen lassen eine Streckenänderung zu
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
  • Diese Umbuchungen/Umschreibungen sind auch für bereits umgebuchte/umgeschriebene PNRs/Tickets zulässig (frühere Umschreibungen auf Basis einer Kulanzregel oder aufgrund von gestrichenen Flügen)
  • Berechnung des Bonus in Höhe von EUR 50/USD 50/CHF 50 (teilweise auch "Flight Voucher" genannt):
    - Das alte Ticket wird zum gezahlten Ticketpreis in Zahlung genommen. Der gezahlte Ticketpreis beinhaltet Tarif, Steuern, Gebühren und Zuschläge.
    - Mindestens ein Ticket (entweder alt oder neu) muss einen Tarifwert von 50 EUR (ohne Steuern, Gebühren und Zuschläge) haben, damit der Bonus anwendbar ist
    - Bei Tarifen, die eine Umbuchung mit Erstattung (="residual value") zulassen, muss man sich zwischen Erstattung der Tarifdifferenz ("residual value") oder des Bonus entscheiden
    - Ist die Aufzahlung im Rahmen der Umbuchung höher als EUR 50/USD 50/CHF 50, wird der Bonus direkt von der Aufzahlung abgezogen
    - Ist die Aufzahlung niedriger als EUR 50/USD 50/CHF 50, wird eine sog. Restwert-EMD über die Differenz ausgestellt, die zu einem "späteren Zeitpunkt" erstattet werden kann

Der Bonus von EUR 50/USD 50/CHF 50 kann - wenn er für die individuelle Umbuchung anwendbar ist - direkt bei der Umbuchung verrechnet werden. Auch Reisebüros können den Bonus direkt für ihre Kunden anwenden. Die Beantragung eines "Flight Voucher" auf der betreffenden Website ist NICHT erforderlich.

Regeldetails - TWP2013
  • Gültig für Buchungen mit OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis zwischen dem 16. Mai und dem 31. August 2020 ausgestellt wurde
  • Es muss ein Flug von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN enthalten sein
  • Einmalig nutzbar - unabhängig davon, ob der Flug gestrichen wurde oder nicht
  • Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Tarif und Steuern wird nachberechnet; ggf. ist eine Aufzahlung erforderlich
  • Buchung von einer Flugstreichung betroffen:
    - Start- und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
    - Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. Januar 2021 erfolgen (= Umbuchung kann auf einen späteren Zeitpunkt hinausgezögert werden)
    - Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
  • Buchung nicht von einer Flugstreichung betroffen:
    - Start und Zielort der Reise müssen unverändert bleiben, es sei denn, die ursprünglichen Tarifkonditionen lassen eine Streckenänderung zu
    - Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt erfolgen (= No-Show NICHT gestattet; Umbuchung kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt hinausgezögert werden)
  • Neuer Reiseantritt bis zum 31. Dezember 2021
 
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rcs

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06.03.2009
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Allgemeine Regeln für Umbuchungen von Lufthansa-Tickets (gültig vom 21.01.2021 - 10.05.2021)

Generell gilt: Änderung des Reisenden („Name Change“) ist nicht zulässig

Unfreiwillige Änderungen - Buchung von einer Flugstreichung oder Zeitenänderung >2 Stunden betroffen
Option A) Umbuchung gemäß der sogenannten "Invol-Regeln"
Option B) Umbuchung gemäß der Kulanzregel
Option C) Erstattung (Diskussion hierzu bitte im Rückerstattungs-Thread)

Freiwillige Änderungen - Buchung nicht von einer Flugstreichung oder größeren Zeitenänderung betroffen
Option A) Umbuchung gemäß Kulanzregel (TWP2101) für Tickets, die bis 31.08.2020 ausgestellt wurden
Option B) Umbuchung gemäß Tarifregeln für Tickets, die ab dem 01.09.2020 ausgestellt wurden

Erstattungen ohne Flugstreichungen werden im Fall von Einreiserestriktionen seit dem 16.03.2020 nicht mehr angeboten; ist der Flug nicht gestrichen, richten sich Erstattungen ohne eine Flugstreichung nach den Tarifregeln, auch wenn man nicht einreisen darf.


Regeldetails - "Invol-Regeln"
  • Gültig für Buchungen, die auf Lufthansa (220), Austrian (257) und Swiss (724) Ticketdokument ausgestellt sind (SN/EN haben hier abweichende Regeln)
  • Umbuchung ist aufgrund einer Flugplanänderung von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN erforderlich.
    Ist eine Fremdairline außerhalb der Lufthansa Group ("OAL") der Verursacher, werden deutlich restriktivere Regeln angewendet
  • Umbuchung im ursprünglichen Städtepaar (Start- und Zielort dürfen nicht verändert werden; Umsteigepunkt kann geändert werden - z.B. ZRH statt FRA)
  • Falls die ursprünglich bezahlte Buchungsklasse nicht verfügbar ist, darf in der selben Reiseklasse ungeachtet der Buchungsklassenverfügbarkeit umgebucht werden; die Umbuchung muss dabei auf Flugnummern der Lufthansa Group erfolgen (OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN). Zusätzlich sind in den Nordamerika-Joint-Venture-Märkten auch Umbuchungen auf Flugnummern von UA und AC in der selben Reiseklasse möglich, sofern keine Alternativen unter Lufthansa Group Flugnummer verfügbar sind.
  • Umbuchungen auf Fremdairlines außerhalb der Lufthansa Group werden im Einzelfall entschieden.
  • Die Entscheidung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Flugplanänderung erfolgen. Dabei darf man die gestrichenen Flüge seit dem 18.05.2020 auch erst einmal herausnehmen lassen und die Umbuchung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.
  • Die Umbuchung/Umschreibung kann jederzeit (jedoch innerhalb der Gültigkeit des Tickets = 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) vorgenommen werden.
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.

Änderung März 2021: Eine Erstattung auf Involuntary Basis einer Flugstreichung ist nur dann erlaubt, wenn sich eine Änderung der Abflug- und/oder Ankunftszeit von mehr als zwei Stunden ergibt. Änderungen der Flugnummer und/oder Zeitenänderungen von zwei Stunden oder weniger berechtigen aus Sicht der Lufthansa nicht zur Erstattung auf unfreiwilliger Basis.

Regeldetails - TWP2101
  • Gültig für Buchungen mit OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis einschließlich 31. August 2020 ausgestellt wurde
  • Es muss ein Flug von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN enthalten sein
  • Einmalig nutzbar - unabhängig davon, ob der Flug gestrichen wurde oder nicht
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vor dem 31. Mai 2021 vorgenommen werden
  • Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. Februar und 31. Mai 2020 kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.
  • Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Tarif und Steuern wird nachberechnet; ggf. ist eine Aufzahlung erforderlich
  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2021
  • Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis zum 31. Dezember 2021 abgeschlossen sein.
  • Diese Umbuchungen/Umschreibungen sind auch für bereits umgebuchte/umgeschriebene PNRs/Tickets zulässig (frühere Umschreibungen auf Basis einer Kulanzregel oder aufgrund von gestrichenen Flügen)
  • Falls sich durch eine Streckenänderung nach einem gestrichenen Flug ein niedrigerer neuer Ticketpreis ergibt, hat der Passagier Anspruch auf die Erstattung der Differenz (residual value). Sollte keine Flugstreichung vorliegen, richten sich etwaige Erstattungen nach den Regeln des gebuchten Tarifs.

Regeldetails - Umbuchungen von Tickets, die seit 01.09.2020 ausgestellt wurden
Für Tickets mit einem Ausstellungsdatum ab dem 25. August 2020 gelten die Tarifbedingungen inklusive der bekannten Umbuchungsflexibilität: Da diese Tarife bis 31.05.2021 beliebig oft ohne Umbuchungsgebühr umbuchbar sind, gibt es für diese Tickets keine Kulanzregel.
 
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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Kulanzregel TWP2101 Version 4 - gültig für alle Tickets, die bis 31.07.2021 ausgestellt wurden und "on hold" gesetzt wurden (und nicht von einer Flugstreichung betroffen waren und "involuntary" umgebucht werden sollen) - abgelaufen zum 15.01.2021
  • Gültig für Buchungen mit OS/LH/LX/SN/EN Ticket (257/220/724/082/101), das bis einschließlich 31. Juli 2021 ausgestellt wurde
  • Das ursprünglich gebuchte Reisedatum muss zwischen dem 1. Februar 2020 und dem 31. August 2021 liegen
  • Es muss ein Flug von OS/LH/LX/WK/SN/EW/4U/EN enthalten sein
  • Einmalig nutzbar - unabhängig davon, ob der Flug gestrichen wurde oder nicht
  • Die Umbuchung/Umschreibung muss vo dem 15. Januar 2022 vorgenommen werden (verlängert im Rahmen der Version 5)
  • Für Tickets mit einem ursprünglich gebuchten Flug zwischen 1. Februar 2020 und 15. Januar 2021 kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit bis zum 15. Januar 2022 verlängert werden.
  • Fluggäste können einmalig ohne Umbuchungsgebühr umbuchen. Tarif und Steuern wird nachberechnet; ggf. ist eine Aufzahlung erforderlich
  • Neuer Reiseantritt bis spätestens 31. Dezember 2022
  • Start und Zielort der Reise können geändert werden (Ausnahme: innerdeutsche Tickets dürfen nicht in internationale Tickets umgeschrieben werden und umgekehrt)
  • Im Falle von teilgenutzten Tickets kann die maximale Tarif- und Ticketgültigkeit ignoriert werden – die Reise muss bis zum 31. Juli 2022 abgeschlossen sein.
  • Diese Umbuchungen/Umschreibungen sind auch für bereits umgebuchte/umgeschriebene PNRs/Tickets zulässig (frühere Umschreibungen auf Basis einer Kulanzregel oder aufgrund von gestrichenen Flügen)
  • Falls sich durch eine Streckenänderung nach einem gestrichenen Flug ein niedrigerer neuer Ticketpreis ergibt, hat der Passagier Anspruch auf die Erstattung der Differenz (residual value). Sollte keine Flugstreichung vorliegen, richten sich etwaige Erstattungen nach den Regeln des gebuchten Tarifs.
  • Wichtig: Reisende mit einem ursprünglich geplanten Reiseantritt ab 1. September 2021 können freiwillige Umbuchungen nur auf Basis der Tarifbedingungen vornehmen – unabhängig vom Ausstellungsdatum des Tickets.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.122
4.555
HAM
Achtung: NZ annulliert gerade massiv Flüge im Mai und Juni. Hier dürften wohl auch ein paar Betroffene sein.
 

wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
3
GE
LH erlaubt ja aktuell großzügig Umbuchungen und auch Routing Änderung - also auch anstatt AMS-ZRH-BKK auch FRA-ZRH-BKK ?

Jemand schon probiert ?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
LH erlaubt ja aktuell großzügig Umbuchungen und auch Routing Änderung - also auch anstatt AMS-ZRH-BKK auch FRA-ZRH-BKK ?

Jemand schon probiert ?

LH spricht zwar nur von Änderung der Destination, SN auf ihrer Website auch des Abflugsortes (wie in Deinem Fall), würde also nicht ausschließen, dass das auch bei LH geht.

Allerdings - wie es überall ausdrücklich heißt - gegen Zahlung der Preisdifferenz (minus 50 Euro Discount).

Meine bisherige Erfahrung mit Umbuchungen ist, dass Du de facto ein neues Ticket für den neuen Flug buchst, und Dir dafür halt der Wert Deines ursprünglichen angerechnet wird. Egal, ob gleiche oder andere Strecke.
 
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Eiturlyf

Aktives Mitglied
19.08.2013
190
30
Also ich konnte nur das Ziel ändern, Abflugort zu ändern war (zumindest bei mir) nicht möglich.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.036
575
....zurück zum eigentlichen Thema:
ich habe heute verucht einen Först Rückflug welche hätte vor 2 Wochen stattfinde sollen (wegen Corona gestrichen), auf November ein zu buchen.Buchugsklasse damals wie im November ginge in "A", laut Hotline kein Aufpreis zahlbar,
ABER
da das ursprüngliche Ticket nur ein Maximalaufenthalt von 3 Monaten zu läßt, wäe es nicht möglich den Rückflug auf den November zu legen. Mein Einwand, daß man sich mittlerweile ein Datum bis ins Frühjahr 2021 aussuchen könne, hätte keine Gültigkeit, da dies nur für nicht angeflogene Tickets gelten würde. Hat jemand dazu Erfahrung? Habe in Netz nichts gefunden.....
 
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Fliegel

Aktives Mitglied
03.09.2017
126
7
Ich habe eben bei der LH F-Hotline angerufen, um ein paar Rahmenbedingungen zu klären. Dabei fiel die Info ab, dass der angebotene Gutschein kein Guthaben sei, das man gestückelt abbuchen könne. Die nächste Buchung sollte also den Gutscheinbetrag mindestens abdecken oder übertreffen, da der Rest sonst verfalle.
Hat hier jemand dazu weitere Informationen?
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.573
442
LEJ
Ich habe eben bei der LH F-Hotline angerufen, um ein paar Rahmenbedingungen zu klären. Dabei fiel die Info ab, dass der angebotene Gutschein kein Guthaben sei, das man gestückelt abbuchen könne. Die nächste Buchung sollte also den Gutscheinbetrag mindestens abdecken oder übertreffen, da der Rest sonst verfalle.
Hat hier jemand dazu weitere Informationen?


Einfach mal in dem Thread die letzten 5-10 Seiten lesen.
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.573
442
LEJ
Entschuldige, dass ich dir :censored: helfen wollte, konnte ja nicht wissen, dass du nicht lesen kannst :doh:.
 

Fliegel

Aktives Mitglied
03.09.2017
126
7
Entschuldige, dass ich dir :censored: helfen wollte, konnte ja nicht wissen, dass du nicht lesen kannst :doh:.

Vielleicht nochmal zum Nachdenken: ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass man bei teuren LH Tickets durch die Gutscheinlösung entweder Geld verliert oder gutem Geld noch besseres hinterherwerfen muss. LH bekommt also nicht nur einen Kredit, sondern auch ein zusätzliches Einkommen, so oder so.

Prinzipiell hätte ich nichts gegen Gutscheine, wenn ich ihren Wert stückeln könnte.
 

charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
972
357
MUC & KLU
Vielleicht nochmal zum Nachdenken: ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass man bei teuren LH Tickets durch die Gutscheinlösung entweder Geld verliert oder gutem Geld noch besseres hinterherwerfen muss. LH bekommt also nicht nur einen Kredit, sondern auch ein zusätzliches Einkommen, so oder so.

Aber genau das wird ja, wie von LE2012 verlinkt, im anderen Thread beschrieben (wurde gefragt und beantwortet)
 
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LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
3.573
442
LEJ
Vielleicht nochmal zum Nachdenken: ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass man bei teuren LH Tickets durch die Gutscheinlösung entweder Geld verliert oder gutem Geld noch besseres hinterherwerfen muss. LH bekommt also nicht nur einen Kredit, sondern auch ein zusätzliches Einkommen, so oder so.
Stell dir vor, dass ist auch bei den billigen Tickets genauso...und gestern auch noch einmal ausdrücklich vom Lufthansa-Team bestätigt.
 

Fliegel

Aktives Mitglied
03.09.2017
126
7
Ich habe den entsprechenden Thread jetzt gelesen, nochmals danke für die Verlinkung, die ich ursprünglich übersehen habe. Nur kurz - ich persönlich kann niedrigpreisige Gutscheine problemlos unterbringen. Es dreht sich nur um zwei F-Buchungen, die ich zeitlich nicht gut umwidmen kann.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.036
575
....zurück zum eigentlichen Thema:
ich habe heute verucht einen Först Rückflug welche hätte vor 2 Wochen stattfinde sollen (wegen Corona gestrichen), auf November ein zu buchen.Buchugsklasse damals wie im November ginge in "A", laut Hotline kein Aufpreis zahlbar,
ABER
da das ursprüngliche Ticket nur ein Maximalaufenthalt von 3 Monaten zu läßt, wäe es nicht möglich den Rückflug auf den November zu legen. Mein Einwand, daß man sich mittlerweile ein Datum bis ins Frühjahr 2021 aussuchen könne, hätte keine Gültigkeit, da dies nur für nicht angeflogene Tickets gelten würde. Hat jemand dazu Erfahrung? Habe in Netz nichts gefunden.....
...meine gewünschte umbuchung des rückfluges, hat sich "automatisch" eingestellt. 2 Tage nach meinem Telefonat mit der Hotline stand der neue Wunschtermin des Rückflugs als confirmed in der Buchung (ohne Aufpreis von A nach A), anscheinend haben die 3 Monate Ticketgültigkeit keinen mehr intressiert!
 

TorstenMUC

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
384
2.271
54
MUC
Hallo,

wollte heute meinen LH-Flug BEG-MUC auf GWT-MUC umbuchen.

Wartezeit LH-Hotline = 5sec. (y)
Danach Wunsch der Umbuchung geäußert, wurde bejaht und danach war die Verbindung beendet :mad:
Beim 2. Versuch das gleiche.

Beim 3. Versuch hielt die Verbindung, aber die Hotline-MA sagte mir, das man ein internationales Ticket nicht in ein innerdeutsches Ticket umbuchen kann.
Ich dachte, mit einem stornierten Ticket kann man ein neues LH-Ticket kaufen, egal von Wo nach Wohin :confused:

Da ich nicht denke, das 2021 ich einen internationalen Flug machen werde, bot mit die Hotline-MA eine Rückerstattung an, die ich gerne annahm.
Wartezeit = 10-12 Wochen, laut Hotline

Bestätigungs-Mail kam sofort.

Bin gespannt, ob das so klappt ;)
 
A

Anonym-36803

Guest
die Hotline-MA sagte mir, das man ein internationales Ticket nicht in ein innerdeutsches Ticket umbuchen kann.
Ich dachte, mit einem stornierten Ticket kann man ein neues LH-Ticket kaufen, egal von Wo nach Wohin :confused:

Und dann wundern sie sich, warum so wenige die flexiblen Gutschein- und Umbuchungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen und stattdessen die Erstattung wählen :doh:
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
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Hi,

sorry - bin mir immer noch nicht 100% sicher bzgl. LHG bzw. M&M: "Muss" mir LHG nach Annulierung bzw. bei Umbuchung (bei aktuell außergewöhnlichen Umständen) einen Ersatzflug bei derselben Reiseklasse (Y/C/F) anbieten, auch wenn die entsprechende Buchungsklasse (A/O) gar nicht / nicht mehr / noch nicht verfügbar ist?

Ich glaube nicht, da sie sonst auch nicht diese nervige Preis- / Tarifdifferenz verlagen dürften.

Mein konkretes Beispiel: FRA-EZE als O gebucht, nun wg. Corona annuliert. Z.Z. finde ich innerhalb der nächsten 12 Monate beinahe keine O-Awards auf der Strecke (an sich interessant, denn es gab O-Verfügbarkeiten ohne Ende vor Corona). Ähnlich mit GRU.

Danke!
 
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