Also hier muss ich mich mal auf die Seite des OP stellen, aus meiner Sicht ist der Fall nämlich
nicht absolut klar. Wenn ich heute
www.lufthansa.com ansteuere, steht ganz oben dies:
Anhang anzeigen 163528
Man beachte: Es heißt "aktuelle Fluginformationen". Da steht nichts von "so war es früher mal". Gut, klicken wir mal drauf. Was passiert? Es öffnet sich die vom OP genannte Unterseite (
https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen), auch hier steht oben nochmal ganz groß:
Anhang anzeigen 163529
Jetzt gehen wir runter bis zum Punkt
Anhang anzeigen 163533
Man beachte: "Neue Deadline zum Umbuchen: 15. Januar 2022" sowie "Aktuelle Informationen zu Umbuchungsmöglichkeiten". Und was kommt, wenn man nun auf "Erweiterte Umbuchungsmöglichkeiten" klickt?
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Prima, aufgrund anhaltender Beeinträchtigungen usw. usf. kommt mir die LH entgegen.
Alle Tarife und Tickets sind umbuchbar! Das freut uns. Und weiter: Dies gilt u.a. auch für
Neubuchungen! Hurra, Ziel erreicht. Und da wir noch kein annulliertes Ticket haben, gehen wir direkt ganz nach unten zu dem Punkt, der uns interessiert:
Anhang anzeigen 163535
Das ist ja hervorragend! Bei Flugreisen,
die zurzeit gebucht werden, sind weltweit alle Tarife gebührenfrei umbuchbar.
Auch der Abflugs- und Zielflughafen kann nach Wunsch beliebig gewechselt werden. Perfekt! Aufzahlung kann anfallen, alles klar. So, jetzt schnell auf "Zur neuen Flugbuchung" klicken. Und los geht's, wir sind in der "Erweiterten Flugsuche" gelandet. Ab hier alles wie gehabt.
So, und jetzt möchte ich allen widersprechen, die behaupten, als unbedarftem Neukunden sollte mir jetzt aber doch klar sein, dass das so gar nicht gemeint ist bzw. nur bei annullierten Buchungen gilt oder sonst irgendwas, das sich die LH im Nachhinein ausgedacht hat. In der gesamten Buchungsstrecke, beginnend auf der LH-Startseite mit Datum 20.10.2021 steht: "Aktuelle Informationen", "neue Deadline 15. Januar 2022", "gilt für Neubuchungen", "alle Tarife und Tickets sind umbuchbar", "Abflug- und Zielflughafen können nach Wunsch beliebig gewechselt werden", lediglich "sollte aufgrund einer Änderung der Flugstrecke ... teurer sein, kann eine Aufzahlung erforderlich werden".
An den OP: Für so eindeutig, wie die Vorposter die Kiste sehen, halte ich das Ganze nicht. Im Zweifel mögen
@rcs,
@umsteiger,
@kexbox bzw. andere qualifizierte Personen ein abschließendes Urteil fällen, ich kann leider keine Rechtsberatung anbieten.