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Der Arzt stellt eine Bescheinigung aus die den Satz ernhalten muss dass der Patient aufgrund der Vorerkrankungen zu der entsprechend berechtigten Gruppe gehört.Das muss doch irgendein Zettel sein, wo noch nichtmal die Diagnose draufsteht.
zum Beispiel: „Hiermit wird bescheinigt, dass bei Herrn/Frau X eine Erkrankung im Sinne von §3/4 Ziffer 2 der CoronaImpfV vorliegt.“
Ob §3 oder §4 vorliegt ist von der Erkrankung abhängig und bestimmt die Zuordnung der Gruppe 2 oder eben 3.
In einzelnen Bundesländern gibt es wohl von den kassenärztlichen Vereinigung Musster die verwendet werden können aber im Grunde reicht ein Satz plus Stempel und Unterschrift des Arztes