Das bedeutet, dass der Grenzverkehr mit den Nachbarländern (AT, CH, FL, FR) ab sofort wieder auch für touristische Zwecke bei Aufenthalt <24h möglich ist? Dass also z.B. Leute aus BW zum Skifahren in die Schweiz kommen dürfen und die Schweizer nach BW zum Einkaufen? Oder übersehe ich da etwas? Die bisher geltende Einreise-VO von BW hat den kleinen Grenzverkehr zum Zwecke des Tourismus und Einkaufs explizit ausgeschlossen.
Edit: stimmt nicht, es gibt weiterhin eine Einreise-VO von BW, die unter anderem den kleinen Grenzverkehr aus touristischen Gründen verbietet:
https://www.baden-wuerttemberg.de/d...corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Klar. Aber m.E. bricht Bundesrecht das Landesrecht: BW sagt, man muss sich trotz Ausnahme anmelden bei dieses Einreiseanmeldung.de Dingsta, aber der Bund sagt, dass das nicht nötig ist, wenn man unter den Ausnahmen fällt (siehe § 2 Corona-Einreiseverordnung).
Deswegen bin ich der Meinung, dass die Bundesverordnung zählt. Selbst auf der Seite Einreiseanmeldung.de, auf die die BW Verordnung verweist, ist folgendes angegeben:
In den folgenden Fällen müssen Sie keine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen:
• wenn Sie durch ein Risikogebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten,
• wenn Sie nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen,
• wenn Sie sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, [...]
Nachtrag: kann ja auch gar nicht sein, da der Bund dafür gar keine Gesetzgebungskompetenz hat. Quarantäneregelungen sind Infektionsschutzmaßnahmen und das ist - groteskerweise - Ländersache.
Das ist m.E. wurscht, weil der neue § 28a Infektionsschutzgesetz besagt in Abs. 1 u.a. in Nr. 11: "Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen."
Verboten ist die Reise nicht, man muss nur nach Rückkehr 10 Tage in Quarantäne.

Die oben verlinkte Ordnung betrifft die Quarantänevorschriften, die liegen weiterhin bei den Ländern. Bundeseinheitlich ist die Einreise (Anmeldung und Testpflicht) geregelt. Das macht Sinn, denn die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs ist nun mal Aufgabe des Bundes. Vermutlich wäre es auch für die Airlines zu kompliziert, die Reisenden noch nach Heimatbundesland unterschiedlich behandeln zu müssen.
Genau. Ich wohne hier an der Grenze und die Bundespolizei interessiert das nicht, ob man jetzt die BW Quarantäneverordnung einhält oder nicht. Deswegen wird nach dieser Einreiseanmeldung auch nicht gefragt.
Für jemanden, der in BW lebt und in die Schweiz möchte: nein, es ist nicht verboten, man muss nur nach Rückkehr in Quarantäne. Für jemanden, der in der Schweiz lebt (wie mich) und z.B. für einen schnellen Einkauf nach BW möchte, ist die Einreise de facto verboten.
Na ja, im oben genannten Beispiel wäre die Einreise nach dem Bundesrecht im Rahmen des Grenzverkehrs für unter 24 Stunden ohne Anmeldepflicht erlaubt. Trotzdem wird man mich wohl nicht aus der Schweiz nach BW einreisen lassen, wenn ich als Grund nur den Einkauf nennen würde.
Meinen Erfahrungen nach wird die Einreise trotzdem gestattet, da Schweizer freizügigkeitsberechtigt sind. Deswegen hast du ein Anspruch auf die Einreise. Sollte man dich nicht passieren lassen, würde ich auf die Aushändigung des Einreiseverweigerungformulars bestehen.
Das mit der BW Quarantäne ist dann dein eigenes Bier, was du damit anstellst, interessiert der BPol hier nicht. Ebenso wenig interessiert sich die Zollverwaltung dafür, da beide Behörden
Bundesrecht vollziehen.